Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.07.2018 Nicht-Ausweisung von Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Naturschutzgebiete (NSG) wurden seit 1990 in Mittelfranken ausgewiesen (jeweils mit Angabe der Jahreszahl der Ausweisung)? 2. Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen im Bezirk Mittelfranken derzeit vor? 3. a) An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? b) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? 4. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? 5. Wie viele zusätzliche Vorschläge zur Neuausweisung von NSG ergeben sich aus den Biotopkartierungen der Landkreise und kreisfreien Städte? 6. Wie viel Personal steht der Regierung von Mittelfranken für die Ausweisung von NSG zur Verfügung? 7. a) Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung von Mittelfranken zu verstärken? b) Wenn ja, wann und in welchem Umfang? c) Wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.09.2018 1. Welche Naturschutzgebiete (NSG) wurden seit 1990 in Mittelfranken ausgewiesen (jeweils mit Angabe der Jahreszahl der Ausweisung)? In Mittelfranken wurden seit dem Jahr 1990 die nachfolgend in der Reihenfolge ihres Verordnungserlasses genannten Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen bzw. ihr Schutzumfang erheblich ausgeweitet: – Scheerweihergebiet bei Schalkhausen (1990) – Karrachsee (1990) – Vogelfreistätte Großer und Kleiner Lindleinsee (1990) – Weiherkette bei Oberreichenbach (1992) – Stauwurzel des Rothsees (1992) – Sandgruben am Föhrenbuck (1992) – Schwarzenbrucker Moor (1992) – Hutungam Gigert (1992) – Königshof (1992; 1997 im Zuge eines Normenkontrollverfahrens aufgehoben) – Thalachwiesen (1992) – Schafhutungen um Kirnberg (1993) – Bach und Schluchtwald bei Untermässing (1993) – Weiherboden bei Anfelden (1993) – Buchleite bei Markt Berolzheim (1994) – Auwald bei Westheim (1994) – Tennenloher Forst (1994) – Hainberg (1995) – Kuhbachtal bei Hausen (1995) – Schottental bei Heldmannsberg (1996) – Wildnis am Rathsberg (1996) – Nordwestufer der Rothsee-Hauptsperre (1998) – Pegnitzau zwischen Ranna und Michelfeld (1998) – Ampfrachsee (1999) – Flechten-Kiefernwälder südlich Leinburg (2000) – Grafenmühle (2000) – Sägmühle (2000) – Exerzierplatz (2000) – Rinntal bei Alfeld (2000) – Ellenbach (2001) – Weiherkette nördlich Bösenbechhofen (2012) – Baggerweiher zwischen Bechhofen und Gauchsdorf (2017) 2. Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen im Bezirk Mittelfranken derzeit vor? Die Ausweisung von NSG bedarf keines formalisierten Antragsverfahrens . In der Regel werden behördliche Vorbereitungen und Vorarbeiten hinsichtlich der Ausweisung eines NSG aufgrund von Vorschlägen von Experten, Naturschutzverbänden , Gebietskörperschaften oder aufgrund übergeordneter Erhebungen ausgelöst. Gehen Vorschläge ein, so werden diese auf Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.11.2018 Drucksache 17/23713 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23713 geprüft. Derzeit liegen keine Vorschläge von Dritten vor, die ein Schutzgebietsverfahren zwingend notwendig erscheinen lassen. 3. a) An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? Derzeit wird an der Ausweisung eines NSG gearbeitet – NSG Pegnitztal Ost (Nürnberg). b) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? Im oben genannten Ausweisungsverfahren fand bereits die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung statt. Aktuell werden die hieraus eingegangenen Einwendungen behandelt. 4. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? Da es sich bei einem Verfahren zur Ausweisung eines NSG nicht um ein Antragsverfahren handelt, sind Angaben zur Bearbeitungsdauer ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Anregung nur äußerst eingeschränkt und nicht repräsentativ möglich. Daher wird auf den Beginn des Schutzgebietsverfahrens abgestellt. Die Verfahrensdauer schwankt erheblich und kann bis zu drei Jahre betragen. Sie ist insbesondere von der Gebietsgröße, der Komplexität der Unterschutzstellung , der Intensität öffentlicher Diskussionen und der Anzahl an Einwendungen abhängig. 5. Wie viele zusätzliche Vorschläge zur Neuausweisung von NSG ergeben sich aus den Biotopkartierungen der Landkreise und kreisfreien Städte? Aus den Biotopkartierungen liegen ca. 90 Vorschläge für NSG-Ausweisungen vor. Dabei ist aber nur die fachliche Eignung , also die Schutzwürdigkeit der Gebiete berücksichtigt, nicht jedoch die Schutzbedürftigkeit, also die Gefährdung des jeweiligen Gebietes. Im Rahmen der Biotopkartierung kann nur das Gebiet des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt berücksichtigt werden. Gebiete, die erst bei Betrachtung über die Grenzen der einzelnen Gebietskörperschaften hinaus schutzwürdig sind, werden hierdurch nicht erfasst. Zudem sind die Biotopkartierungsdaten einzelner Landkreise und Kommunen nicht aktuell und im Lauf der Jahre haben sich die Kartieranleitungen und damit auch die Vorgaben für NSG-Vorschläge geändert. 6. Wie viel Personal steht der Regierung von Mittelfranken für die Ausweisung von NSG zur Verfügung ? Bei der Regierung von Mittelfranken ist die Ausweisung von NSG derzeit einer Fachkraft für den fachlichen Naturschutz und einer Verwaltungskraft für den rechtlichen Naturschutz sowie einem Rechtsreferenten zugeteilt, die allerdings auch andere Aufgaben zu erfüllen haben. 7. a) Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung von Mittelfranken zu verstärken? Die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken hat vor Kurzem eine weitere halbe Fachstelle der 4. Qualifikationsebene sowie Mittel für die Beschäftigung von Personal erhalten. Die Staatsregierung hält weitere Personalverstärkungen für wünschenswert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.11.2017 (Drs. 17/19725) verwiesen. b) Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Siehe Antwort zu Frage 7 a. c) Wenn nein, weshalb nicht? Entfällt (siehe Antwort zu Frage 7 a).