Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2018 Biber in Unterfranken Im vergangenen Jahr sind vermehrt Berichte über Wiederansiedlungen der Biber in Regionen, in denen sie lange nicht präsent gewesen waren, in den Medien zu finden. Es kommt auch zu Berichten über zerstörte Biberbauten, z. B. in Rimpar (Main-Post vom 06.12.2017). Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Biber leben derzeit nach Kenntnis der Staatsregierung in Unterfranken (bitte für Landkreise und Kommunen getrennt aufführen)? 1.2 Wie viele Biber wurden in den letzten drei Jahren entnommen (bitte für Landkreise und Kommunen getrennt aufführen)? 2.1 Wie viele Beratungen haben sogenannte Biberberater in den zuständigen Behörden in den Jahren 2015 bis heute in Unterfranken durchgeführt? 2.2 Wie viele tatsächliche Biberschäden wurden dabei festgestellt? 2.3 Wie häufig wurde daraufhin Schadenersatz für Biberschäden in Unterfranken gezahlt? 3.1 In welchen Fällen haben die zuständigen Behörden in den Landratsämtern in den Jahren 2015 bis heute Genehmigungen erteilt, Biberbauten zu zerstören (bitte mit Ortsangaben auflisten)? 3.2 Wurde in allen diesen Fällen geprüft, ob der Biberbau unbewohnt ist, nachdem gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV) nur nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden dürfen? 3.3 Welche anderen milderen Maßnahmen wurden genehmigt , z. B. die Absenkung des Biberdamms, um ein vernässtes Grundstück vor der Ernte abtrocknen zu lassen (bitte nach den einzelnen Landratsämtern und Kommunen getrennt auflisten)? 4.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die positive Wirkung der Biber in Bezug auf die Schaffung von zusätzlichen Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten, die ohne den Biber so nicht entstanden wären? 4.2 Welche negativen Wirkungen hat nach Meinung der Staatsregierung die Wiederansiedlung des Bibers in Unterfranken? 4.3 Begrüßt die Staatsregierung in ihrer Abwägung die Wiederansiedlung des Bibers? 5.1 Wie schätzt die Staatsregierung die Wirkung eines zehn Meter breiten Gewässerrandstreifens, wie er im Gesetzesentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 17/21325) vorgeschlagen wurde, in Bezug auf die Lebensraumsituation der Biber in Unterfranken ein? 5.2 Hätten bei einem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen Entschädigungszahlungen für Biberschäden vermieden werden können? 5.3 Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Akzeptanz von Gewässerrandstreifen im Rahmen des „Greenings“ zu erhöhen? 6.1 Wie viele Mittel sind bisher aus dem „Ausgleichsfonds Biber“ ausgezahlt worden (bitte nach Landkreisen in Unterfranken auflisten)? 6.2 Wird der „Ausgleichsfonds Biber“ bei steigender Biberdichte angepasst, und, wenn ja, um welche Summen handelt es sich? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.09.2018 1.1 Wie viele Biber leben derzeit nach Kenntnis der Staatsregierung in Unterfranken (bitte für Landkreise und Kommunen getrennt aufführen)? In Unterfranken wird jährlich eine ehrenamtliche Biberkartierung von der höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken initiiert und ausgewertet. Der Bericht für 2018 wird derzeit noch erarbeitet, sodass auf die Daten von 2017 Bezug genommen wird. Im Jahr 2017 wurden in Unterfranken 506 Biberreviere kartiert: Landkreise/Städte Anzahl Reviere Aschaffenburg, Lkr. 24 Aschaffenburg, Stadt 0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.10.2018 Drucksache 17/23714 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23714 Landkreise/Städte Anzahl Reviere Bad Kissingen 82 Haßberge 81 Kitzingen 37 Main-Spessart 100 Miltenberg 33 Rhön-Grabfeld 68 Schweinfurt, Lkr. 42 Schweinfurt, Stadt 5 Würzburg, Lkr. 33 Würzburg, Stadt 1 Gesamt 506 In Unterfranken kann damit derzeit von etwa 1.700 Bibern ausgegangen werden. Eine Aufschlüsselung nach Kommunen war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 1.2 Wie viele Biber wurden in den letzten drei Jahren entnommen (bitte für Landkreise und Kommunen getrennt aufführen)? Im Regierungsbezirk Unterfranken wurden in den letzten drei Jahren insgesamt neun Biber entnommen: Landkreise/Städte Kommunen Biberentnahmen Bad Kissingen 5 Kitzingen 1 Schweinfurt, Lkr. Markt Werneck 2 Kolitzheim 1 Gesamt 9 2.1 Wie viele Beratungen haben sogenannte Biberberater in den zuständigen Behörden in den Jahren 2015 bis heute in Unterfranken durchgeführt? Die Beratungen werden in der Regel statistisch nicht erfasst. 2.2 Wie viele tatsächliche Biberschäden wurden dabei festgestellt? Gemeldete Biberschäden werden von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde aufgenommen, geprüft, gesammelt und am Ende eines jeden Jahres über die höhere Naturschutzbehörde an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übermittelt. Für das aktuelle Jahr 2018 liegt deshalb noch keine Bilanz der Biberschäden vor. Die Anzahl der gemeldeten Biberschäden in Unterfranken beträgt für die Jahre 2015: 23, 2016: 47 und 2017: 44. 2.3 Wie häufig wurde daraufhin Schadenersatz für Biberschäden in Unterfranken gezahlt? Von den gemeldeten Biberschäden in Unterfranken wurden in den Jahren 2015: 21, 2016: 47 und 2017: 44 Schadensfälle entsprechend den Richtlinien zum Bibermanagement ausgeglichen. 3.1 In welchen Fällen haben die zuständigen Behörden in den Landratsämtern in den Jahren 2015 bis heute Genehmigungen erteilt, Biberbauten zu zerstören (bitte mit Ortsangaben auflisten)? 3.2 Wurde in allen diesen Fällen geprüft, ob der Biberbau unbewohnt ist, nachdem gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV) nur nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden dürfen? Im Regierungsbezirk Unterfranken wurde in den Jahren 2015 bis heute lediglich eine Genehmigung für die Beseitigung einer Biberburg im Landkreis Miltenberg, Ortsteil Faulbach, erteilt. Die Entfernung der nicht besetzten Burg erfolgte unter Aufsicht der unteren Naturschutzbehörde. 3.3 Welche anderen milderen Maßnahmen wurden genehmigt , z. B. die Absenkung des Biberdamms, um ein vernässtes Grundstück vor der Ernte abtrocknen zu lassen (bitte nach den einzelnen Landratsämtern und Kommunen getrennt auflisten)? In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten folgende Maßnahmen recherchiert werden, wobei keine Vollständigkeit der Angaben gewährleistet werden kann: Tabelle zu Frage 3.3 Landkreise/Städte Ortsangabe Anzahl Genehmigungen Bemerkungen Aschaffenburg, Lkr. Heigenbrücken 3 Dammabsenkungen Goldbach 1 Aschaffenburg, Stadt 0 Drucksache 17/23714 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landkreise/Städte Ortsangabe Anzahl Genehmigungen Bemerkungen Bad Kissingen Münnerstadt 4 Dammabsenkungen und -drainagenThundorf 2 Reiterswiesen 3 Haßberge Um Schadenfälle zu beheben bzw. diesen vorzubeugen, wurden vom Landratsamt sowohl Dammabsenkungen als auch Dammbeseitigungen zugelassen, soweit die Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf Biberburgen hatte bzw. erwarten ließ. Darüber wird keine Statistik geführt. Kitzingen Kitzingen 6 Regelmäßige Kontrolle einiger Dämme in diversen Kommunen (durch die Kommunen), die gegebenenfalls abgesenkt werden, um Schäden zu vermeiden. Die aufgelisteten Dämme bzw. Orte sind Beispiele. Mainbernheim 2 Iphofen 4 Marktsteft 1 Bibelried 1 Dettelbach 4 Krautheim 4 Main-Spessart 13 Dammabsenkungen (keine erkennbaren Burgen vorhanden) 38 Miltenberg Kirchzell 2 Dammbeseitigung Faulbach 1 Dammbeseitigung: Zunächst Versuch, durch Anbringung einer Drainage Wasserstand zu senken, dies war nicht ausreichend. Da der Quellbereich einer Notwasserversorgung durch den Rückstau des Dammes überflutet wurde, war eine Beseitigung erforderlich. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23714 Landkreise/Städte Ortsangabe Anzahl Genehmigungen Bemerkungen Rhön-Grabfeld Mühlfeld 1 jeweils Dammbeseitigungen Hollstadt 3 Großeibstadt 2 Sulzfeld 1 Schwanhausen 1 Heustreu 1 Braidbach 1 Oberstreu 1 Höchheim 1 Großbardorf 2 Dammabsenkungen einschließlich Einbau von Dammdrainagen Braidbach 2 Oberweißenbrunn 1 Sulzdorf a. d. Lederhecke 2 Höchheim 1 Eyershausen 1 Eichenhausen 2 Schweinfurt, Lkr. Keine Statistik. Es werden – der Häufigkeit nach sortiert – Dämme abgesenkt, der Wasserstand durch Einbau eines KG-Rohres in den Damm abgesenkt, abgesenkte Dämme mit Elektrozaun geschützt oder Umgehungsgerinnen angelegt. Schweinfurt, Stadt an der Wern 5 vier Dammsenkungen, eine Entfernung eines Damms, der keine Funktion zum Schutz einer Biberburg hatte Würzburg, Lkr. Kann nicht im gesetzten zeitlichen Rahmen beantwortet werden. Durchgeführt werden die üblichen Maßnahmen (Dammabsenkung etc.), dabei findet im Vorhinein eine Besichtigung durch den Biberberater und gegebenenfalls die untere Naturschutzbehörde statt. Würzburg, Stadt 2 Dammdrainagen (um angrenzenden Weg vom Wasser zu befreien ) 2 Dammabsenkungen (die eine dauerhaft zum Er- und Unterhalt der Dammdrainagen und die andere nur kurzfristig zur Beseitigung von Schäden an dem angrenzenden Teichdamm) Gesamt 121 Drucksache 17/23714 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 4.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die positive Wirkung der Biber in Bezug auf die Schaffung von zusätzlichen Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten , die ohne den Biber so nicht entstanden wären? Mit dem Biber ist eine zentrale „Schlüsselart“ an die Gewässer zurückgekehrt, von der viele andere Arten, häufige wie gefährdete, profitieren. Sie legen Dämme an und schaffen dadurch vielfältige Biotope: Tümpel genauso wie Teiche, Röhrichte und Nasswiesen. Manchmal entstehen dadurch ausgedehnte Sumpflandschaften, kleine Stückchen „Wildnis “. Die Artenvielfalt und Individuenzahl der Amphibien, Libellen, Fische und Pflanzen in diesen Biotopen ist hoch, selbst Schwarzstorch und Fischotter suchen hier Nahrung. Gleichzeitig stellen die Feuchtgebiete in den Biberrevieren wichtige Achsen für den Biotopverbund in den Auen und entlang der Gewässer dar. 4.2 Welche negativen Wirkungen hat nach Meinung der Staatsregierung die Wiederansiedlung des Bibers in Unterfranken? Konflikte entstehen vor allem dort, wo Schäden an Ufergrundstücken (z. B. Vernässungsschäden, Unterhöhlungen) verursacht werden. Soweit Probleme mit der Landnutzung entstehen, bietet das bayerische Bibermanagement umfangreiche Lösungsmöglichkeiten an. 4.3 Begrüßt die Staatsregierung in ihrer Abwägung die Wiederansiedlung des Bibers? Die Staatsregierung hat 2008 eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt, die sogenannte Biodiversitätsstrategie, beschlossen. Der Biber leistet hierzu einen wichtigen Beitrag . Über die Wirkungen für die Artenvielfalt hinaus tragen Biber zum Teil auch zur Renaturierung von Fließgewässern, zur Hochwasserrückhaltung in den Überlaufen und zur Stärkung der Selbstreinigungskraft der Gewässer bei. Die Biodiversitätsleistungen des Bibers dürften weitaus größer sein als die Schäden, die bei Konflikten zwischen Landnutzung und Biber auftreten. 5.1 Wie schätzt die Staatsregierung die Wirkung eines zehn Meter breiten Gewässerrandstreifens, wie er im Gesetzesentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 17/21325) vorgeschlagen wurde, in Bezug auf die Lebensraumsituation der Biber in Unterfranken ein? Aussagen zur konkreten Lebensraumsituation der Biber in Unterfranken können im Rahmen dieser Anfrage nicht gegeben werden. Nach Auffassung der Staatsregierung sollen derartige Maßnahmen nicht hoheitlich, sondern aus Gründen der Akzeptanz im Wege des kooperativen Umwelt- und Naturschutzes auf freiwilliger Basis erreicht werden. 5.2 Hätten bei einem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen Entschädigungszahlungen für Biberschäden vermieden werden können? Ein Ausgleich für entgangene Nutzungen könnte auf diesen Flächen nicht mehr erfolgen. 5.3 Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Akzeptanz von Gewässerrandstreifen im Rahmen des „Greenings“ zu erhöhen? Die bislang gültigen Regelungen für Puffer- und Feldrandstreifen im Zusammenhang mit Greening waren komplex, sodass die Inanspruchnahme relativ gering war. Es konnten bei der EU ab 2018 deutliche Vereinfachungen der Regelungen erreicht werden: – Zusammenfassung der Auflagen für Puffer- und Feldrandstreifen zu einer Kategorie (bislang galten unterschiedliche Auflagen, je nachdem, um welchen Streifen es sich handelte); – einheitliche maximale Breite von 20 Metern. Anders als bisher wird bei Überschreiten der Höchstbreite die Fläche zukünftig bis zu einer Breite von 20 Metern als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) dieser Kategorien anerkannt . Bei Pufferstreifen entlang von Wasserläufen wird die Ufervegetation in die Berechnung der ÖVF bis zu einer maximalen Breite von 20 Metern einbezogen; – die Regeln bezüglich der Anforderung, dass keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden darf, wurden konkretisiert : Es ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit zulässig außer der vorgeschriebenen Mindesttätigkeit oder im Rahmen von Cross-Compliance-geregelten Tätigkeiten zur Begrünung. Abweichend von der Nichtproduktionsauflage gilt auch weiterhin, dass eine Beweidung oder Schnittnutzung zulässig ist, sofern der Streifen weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden kann. Mit diesen Regelungen, die im Rahmen der Delegierten Vorordnung (EU) 2017/155 erlassen wurden, sind die Voraussetzungen für eine höhere Akzeptanz deutlich verbessert worden. 6.1 Wie viele Mittel sind bisher aus dem „Ausgleichsfonds Biber“ ausgezahlt worden (bitte nach Landkreisen in Unterfranken auflisten)? Im Regierungsbezirk Unterfranken wurden bisher folgende Ausgleichszahlungen geleistet: Tabelle zu Frage 6.1 Landkreise/ Städte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Aschaffenburg , Lkr. 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € Aschaffenburg , Stadt 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23714 Landkreise/ Städte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Bad Kissingen 0,00 € 1.504,45 € 410,39 € 0,00 € 471,56 € 0,00 € 651,56 € 0,00 € 1.884,80 € 2.509,59 € 7.432,35 € Haßberge 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00 € 812,81 € 110,28 € 1.238,25 € 2.433,53 € 1.019,79 € 5.614,65 € Kitzingen 0,00€ 0,00 € 239,15 € 0,00 € 283,20 € 705,00 € 0,00 € 1.558,20 € 972,84 € 10.034,60 € 13.792,99 € Main-Spessart 0,00 € 0,00€ 1.596,51 € 628,73 € 9.599,74 € 60,02 € 0,00 € 104,86 € 0,00€ 3.538 ,36 € 15.528,23 € Miltenberg 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Rhön-Grabfeld 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00€ 951,30 € 531,96 € 0,00 € 0,00€ 315,58 € 1.798,84 € Schweinfurt, Lkr. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 151,53 € 459,67 € 3.518,60 € 982,49 € 5.112,29 € Schweinfurt, Stadt 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00 € 5.742,36 € 0,00 € 5.742,36 € Würzburg, Lkr. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.045,84 € 0,00 € 1.347,04 € 3.004,14 € 2.156,97 € 338,71 € 7.892,69 € Würzburg, Stadt 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00 € 2.170,59 € 2.170,59 € Gesamt 0,00€ 1.504,45 € 2.246,05 € 628,73 € 11.400,34 € 2.529,13 € 2.792,36 € 6.365,12 € 16.709,10 € 20.909,71 € 65.084,99 € 6.2 Wird der „Ausgleichsfonds Biber“ bei steigender Biberdichte angepasst, und, wenn ja, um welche Summen handelt es sich? Seit 01.08.2008 leistet der Freistaat Bayern freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen, um die am stärksten von Biberschäden Betroffenen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu unterstützen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Bibers zu erhöhen. Seit dem Jahr 2011 stehen dafür jährlich 450.000 Euro zur Verfügung. Einer weiteren Aufstockung der Ausgleichsmittel hat der Landtag mehrheitlich nicht zugestimmt.