Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 09.08.2018 Gesamtkonzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ für den Regierungsbezirk Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es seit der Ankündigung vom 04.03.2015 weitere Entscheidungen der Staatsregierung, bestehende Behörden zu verlagern oder neue Behörden in Unterfranken anzusiedeln? a) Falls ja, wie viele Arbeitsplätze werden nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten in Unterfranken entstehen? b) Bis wann ist geplant, dass die einzelnen Behörden an den neuen Standorten ihren Betrieb aufnehmen? c) Bis wann soll die Gesamtzahl der dort geplanten Mitarbeiter tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen? 2. Auf welchen Grundstücken sollen die einzelnen Behörden angesiedelt werden (bitte bei jeder Frage den Stand der Planungen bei allen Behördenverlagerungen einzeln auflisten)? a) Zu welchem Preis plant der Freistaat die jeweiligen Grundstücke zu erwerben oder anzumieten? b) Bis wann werden diese Grundstücke erworben oder angemietet? 3. Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? a) Falls ja, wie hoch sind die Kosten, um diese Gebäude entsprechend nutzbar zu machen? 4. Bis wann sollen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? a) Wie hoch sind die Kosten für den Bau dieser Gebäude ? 5. Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen angemietet hat oder anmieten wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? a) Falls ja, wie hoch sind die Mietkosten für diese Gebäude ? b) Wie lange sollen die jeweiligen Mietverträge für diese Gebäude laufen? 6. Sind bei den Gebäuden, die auf vom Freistaat angemieteten Grundstücken stehen, Umbaumaßnahmen erforderlich, die der Freistaat zu tragen hat? a) Falls ja, wie hoch sind diese Umbaukosten? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit den weiteren betroffenen Staatsministerien vom 10.09.2018 1. Gibt es seit der Ankündigung vom 04.03.2015 weitere Entscheidungen der Staatsregierung, bestehende Behörden zu verlagern oder neue Behörden in Unterfranken anzusiedeln? a) Falls ja, wie viele Arbeitsplätze werden nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten in Unterfranken entstehen? b) Bis wann ist geplant, dass die einzelnen Behörden an den neuen Standorten ihren Betrieb aufnehmen ? c) Bis wann soll die Gesamtzahl der dort geplanten Mitarbeiter tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen? Im Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen “ sind für den Regierungsbezirk Unterfranken bis 2025 Maßnahmen im Umfang von insgesamt 346 Arbeitsplätzen vorgesehen. Darüber hinausgehend sind noch folgende weitere Verlagerungen bzw. Neuansiedlungen geplant: – BayernLab in Lohr am Main (5 Arbeitsplätze), – Biodiversitätszentrum Rhön in Bischofsheim (20 Arbeitsplätze ), – Umweltbildungseinrichtung Rhön in Bad Kissingen (10 Arbeitsplätze), – Naturbegegnungsstätte Naturraum Spessart im Umfeld des Bischborner Hofs zwischen Rothenbuch und Rechtenbach (10 Arbeitsplätze). Die Realisierung der zusätzlichen Verlagerungs- bzw. Neuansiedlungsprojekte vor Ort ist von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel und Stellen sowie der Klärung der Unterbringungsmöglichkeiten abhängig. – Verlagerung der ANKER-Einrichtung Unterfranken nach Geldersheim und Niederwerrn Die frühere Aufnahmeeinrichtung und jetzige ANKER- Einrichtung Unterfranken in den ehemaligen Ledward- Barracks in der Stadt Schweinfurt wird bis Mitte 2019 in die ehemaligen Conn-Barracks auf dem Gebiet der Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn, Landkreis Schweinfurt, verlegt. Damit wird sich auch der Einsatzort der in der Unterbringungsverwaltung der ANKER-Ein- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23717 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23717 richtung und der Zentralen Ausländerbehörde arbeitenden Mitarbeiter der Regierung von Unterfranken ändern. 2. Auf welchen Grundstücken sollen die einzelnen Behörden angesiedelt werden (bitte bei jeder Frage den Stand der Planungen bei allen Behördenverlagerungen einzeln auflisten)? a) Zu welchem Preis plant der Freistaat die jeweiligen Grundstücke zu erwerben oder anzumieten? b) Bis wann werden diese Grundstücke erworben oder angemietet? Soweit die Flächenmanagementverfahren der Immobilien Freistaat Bayern im Einzelfall abgeschlossen sind und in deren Ergebnis Anmietungen von Immobilien oder Ankäufe von Grundstücksflächen angezeigt waren, wurden die entsprechenden Verträge bereits abgeschlossen, soweit bis dato jeweils möglich. Für die Verlagerungsprojekte des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung“ sind folgende Anmietungen bzw. Grundstückserwerbe erfolgt: In Bad Kissingen wird derzeit das angemietete Objekt Münchner Str. 5 genutzt. Dauerhaft wird die Unterbringung in einer staatseigenen, zuletzt ungenutzten Immobilie in Bad Kissingen (Kurhausbad mit Neumannflügel) nach Abschluss der dortigen Baumaßnahmen erfolgen. In Ebern beherbergt derzeit das angemietete Objekt Marktplatz 30 die Landesbaudirektion. Die Prüfung der Möglichkeiten für eine dauerhafte Unterbringung in Ebern läuft. In Gemünden am Main wird derzeit vorübergehend das angemietete Objekt Friedenstraße 11 genutzt. Anschließend wird die Unterbringung in Anmietung in dem Objekt Frankfurter Straße 4 in Gemünden am Main erfolgen, wofür der Mietvertrag bereits abgeschlossen wurde. In Kitzingen erfolgt die Unterbringung auf dem Gelände des „Deuster-Areals“ nach Abschluss der Baumaßnahmen für einen staatlichen Neubau, die entsprechende Teilfläche aus dem Grundstück Flst. Nr. 90 der Gemarkung Kitzingen wurde am 25.07.2017 erworben. Soweit seitens des Freistaates Immobilien erworben oder angemietet werden, unterliegt der jeweilige Kaufpreis oder Mietzins dem Gebot der Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien. Beim Erwerb von Immobilien mit einem erheblichen Wert oder mit besonderer Bedeutung wird vor dem Vollzug des Erwerbs die Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen in nichtöffentlicher Sitzung eingeholt. Dies erfolgte auch vor dem Erwerb von Teilen des „Deuster-Areals“ in Kitzingen. Bei den nachfolgenden Verlagerungsprojekten werden staatseigene Immobilien genutzt: In Bad Neustadt an der Saale ist die Unterbringung in der staatseigenen Immobilie Otto-Hahn-Straße 18 in Bad Neustadt erfolgt. In Obernburg am Main erfolgt die Unterbringung (nach Abschluss der Baumaßnahmen für einen staatlichen Neubau ) auf den staatseigenen Grundstücken Flurstücke Nrn. 3553/29 und 3553/32 Gemarkung Obernburg. In Lohr am Main erfolgt die Unterbringung in einer staatseigenen Immobilie in der Rexrothstraße 14. 3. Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? a) Falls ja, wie hoch sind die Kosten, um diese Gebäude entsprechend nutzbar zu machen? 4. Bis wann sollen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? a) Wie hoch sind die Kosten für den Bau dieser Gebäude ? Soweit die Flächenmanagementverfahren der Immobilien Freistaat Bayern im Einzelfall vollständig abgeschlossen sind und in deren Ergebnis der Erwerb von Grundstücksflächen angezeigt war, wurden bislang nur unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile erworben: Erwerb von Teilflächen des sogenannten „Deuster-Areals“ in Kitzingen zur dortigen Realisierung eines Neubaus für das Staatsarchiv. Für die Planung des Staatsarchiv-Neubaus wird ein EUweiter Planungswettbewerb durch die Staatsbauverwaltung voraussichtlich Ende dieses Jahres durchgeführt. Im Anschluss daran kann die Haushaltsunterlage Bau erstellt werden, die dem Haushaltsausschuss des Landtags zur Zustimmung vorzulegen ist. 5. Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen angemietet hat oder anmieten wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? a) Falls ja, wie hoch sind die Mietkosten für diese Gebäude ? b) Wie lange sollen die jeweiligen Mietverträge für diese Gebäude laufen? Teilweise erfolgen Anmietungen für die Zeitdauer bis zur Bezugsfertigkeit von Neu- oder Umbauten. Die entsprechenden Mietverträge für Anmietungen in Bad Kissingen, Ebern und Gemünden am Main wurden je nach Bedarf für folgende Zeiträume abgeschlossen: In Bad Kissingen bis zum 30.06.2020 mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 6 Monate, in Ebern zunächst bis zum 15.12.2020 mit Möglichkeit der Verlängerung auf unbestimmte Zeit, in Gemünden am Main für das Objekt Friedenstraße 11 bis zum 01.12.2018. Am Standort Gemünden am Main ist im Anschluss an die temporäre Anmietung ab 01.12.2018 eine weitere Anmietung für einen längeren Zeitraum beabsichtigt und vertraglich gesichert, siehe Antwort zur Frage 2. Der Mietvertrag hierzu wurde zunächst für eine Mietdauer von 8 Jahren ab der Bezugsfertigkeit, somit bis zum 30.11.2026, abgeschlossen , mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Zur Frage 5 a wird auf die Antwort zur Frage 2 a verwiesen. Drucksache 17/23717 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. Sind bei den Gebäuden, die auf vom Freistaat angemieteten Grundstücken stehen, Umbaumaßnahmen erforderlich, die der Freistaat zu tragen hat? a) Falls ja, wie hoch sind diese Umbaukosten? Umbaumaßnahmen in den vom Freistaat angemieteten Immobilien werden vom jeweiligen Eigentümer vorgenommen, welcher diese je nach seiner eigenen Kalkulation gegebenenfalls in die gemäß dem individuellen Mietvertrag vom Freistaat jeweils zu leistenden Zahlungen einpreist. Informationen zu den Kosten der Vermieter und deren Umlage auf den Freistaat im Rahmen des Mietverhältnisses unterliegen wie andere Vertragsdetails dem Gebot der Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien; auf die Antwort zur Frage 2 a wird insoweit verwiesen.