Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Kosten Asylbewerber und Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kosten sind insgesamt für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Zeitraum von 2008 bis 2018 angefallen a) in Bayern? b) In Unterfranken? c) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg? 2. Wie hoch waren die Kosten für Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in Unterfranken und den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg (bitte aufgelistet nach Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, für juristische Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtsurteile etc.)? 3. Wie hoch war der Anteil an den Gesamtkosten für die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2016 und 2017 und wie setzt sich die Kostenstruktur zusammen (z. B. Kosten Müllabfuhr Kommunen, Deutschkurse, Rettungskräfte etc.) a) der Kommunen? b) des Freistaates? c) des Bundes? 4. Gibt es noch weitere Kosten, die direkt oder indirekt durch die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge verursacht werden (zusätzliches Personal, Müllentsorgung, Rettungskräfte, Transportkosten etc.), und wie hoch waren diese a) 2016 und b) 2017? 5. Wie viel zusätzliches Personal wurde durch die Staatsregierung den Regierungen und Landkreisen für die zu bewältigenden Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in diversen Ressorts bisher zur Verfügung gestellt (bitte aufgelistet nach Ämtern)? a) Ist an einen Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung gedacht? b) Wie viel zusätzliches Personal wurde bisher von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eingestellt und gegebenenfalls wieder abgebaut? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 04.09.2018 1. Welche Kosten sind insgesamt für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Zeitraum von 2008 bis 2018 angefallen a) in Bayern? In Bayern wurden insgesamt bei Kap. 10 53 in den Jahren 2008–2018 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge verausgabt: Jahr gesamt: 2008 77.251.531,08 € 2009 79.219.889,85 € 2010 81.262.109,34 € 2011 112.365.882,41 € 2012 152.206.454,05 € 2013 224.021.945,02 € 2014 415.288.553,91 € 2015 1.138.805.579,48 € 2016 2.295.452.800,44 € 2017 1.696.170.247,74 € 2018 (Stand: 13.08.2018) 770.805.567,21 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.10.2018 Drucksache 17/23718 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23718 b) In Unterfranken? In Unterfranken wurden bei Kap. 10 53 in den Jahren 2008– 2018 insgesamt die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge verausgabt: Jahr Gesamt 2008 9.588.101,02 € 2009 7.450.078,26 € 2010 7.909.944,78 € 2011 10.244.850,28 € 2012 13.646.798,15 € 2013 22.751.958,61 € 2014 36.504.734,20 € 2014 35.090.989,03 € 2015 102.399.359,64 € 2016 197.415.474,80 € 2017 125.198.201,97 € 2018 (Stand: 13.08.2018) 55.114.822,33 € Soweit die o. g. Zahlen für die Jahre 2013 bis 2015 von den Zahlen aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 15.02.2016 (Drs. 17/10316) abweichen, so liegt dies daran, dass zum damaligen Zeitpunkt die Ausgaben der Staatlichen Bauämter nicht berücksichtigt wurden. Diese sind in der o. g. Tabelle inkludiert. c) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg? Diese Frage könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Regierung von Unterfranken beantwortet werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen. Mitgeteilt werden können indes die Kosten, welche die Regierung von Unterfranken den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden in Unterfranken für die Unterbringung von Asylbewerbern aus Kapitel 10 53 Titel 633 01 erstattet hat, siehe hierzu Tabelle zu Frage 2. 2. Wie hoch waren die Kosten für Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in Unterfranken und den Landkreisen Aschaffenburg , Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main- Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg , Schweinfurt und Würzburg (bitte aufgelistet nach Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, für juristische Kosten wie Anwaltskosten , Gerichtsurteile etc.)? Die zu Frage 1 b mitgeteilten Gesamtkosten für Unterfranken teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf: Tabelle zu Frage 2 2013 2014 2015 2016 2017 Unterkunft 4.665.413 € 4.951.838 € 14.423.689 € 37.632.438 € 40.193.010 € Leistungen der Staatl. Bauämter in UFr. 994.997 € 1.413.745 € 6.723.933 € 12.480.092 € 3.523.729 € Verpflegung 1.819.789 € 244.494 € 1.892.622 € 7.351.351 € 1.901.629 € Verbesserung der medizinischen Versorgung 107.792 € 111.666 € 370.279 € 1.115.662 € 627.121 € Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie z. B. medizinische Versorgung für staatlich und kommunal Untergebrachte sowie Unterbringungskosten der Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Kap. 10 53/Tit. 633 01 – Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände) 14.131.748 € 28.425.360 € 69.941.130 € 119.950.459 € 45.355.919 € Juristische Kosten, Gerichts- u. ähnliche Kosten 0 € 1.300 € 4.863 € 1.010 € 1.778 € Eine Aufteilung der bei Kapitel 10 53 Titel 633 01 an die verschiedenen Landkreise und kreisfreien Gemeinden erstatteten Kosten könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Regierung von Unterfranken beantwortet werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen. Drucksache 17/23718 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Wie hoch war der Anteil an den Gesamtkosten für die Versorgung der Asylbewerber/Kontingentflüchtlinge 2016 und 2017 und wie setzt sich die Kostenstruktur zusammen (z. B. Kosten Müllabfuhr Kommunen, Deutschkurse, Rettungskräfte etc.) a) der Kommunen? b) des Freistaates? c) des Bundes? Hinsichtlich der für den Freistaat Bayern anfallenden Gesamtkosten (Frage 3 b) wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen könnten die angefragten Informationen nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage der Kommunen und des Bundes beantwortet werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen. 4. Gibt es noch weitere Kosten, die direkt oder indirekt durch die Versorgung der Asylbewerber/ Kontingentflüchtlinge verursacht werden (zusätzliches Personal, Müllentsorgung, Rettungskräfte, Transportkosten etc.), und wie hoch waren diese a) 2016 und b) 2017? Die Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung und bei den Zentralen Ausländerbehörden betrugen a) 2016: 79.800.000 € b) 2017: 96.600.000 €. Hinsichtlich der Kosten für Müllentsorgung liegen keine Erkenntnisse vor. Die Beantwortung dieser Frage könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage der Kommunen in Bayern beantwortet werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen. Kosten für Rettungskräfte sind Leistungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz . Diese werden vom örtlichen Träger bezahlt und seitens des Freistaates Bayern in vollem Umfang erstattet. Eine genauere Bezifferung der Kosten für Rettungskräfte ist jedoch nicht möglich, da diese Daten nicht gesondert erhoben werden. Bayernweit fielen folgende Transportkosten an: a) 2016: 5.742.545,83 € b) 2017: 2.010.240,04 €. 5. Wie viel zusätzliches Personal wurde durch die Staatsregierung den Regierungen und Landkreisen für die zu bewältigenden Aufgaben der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in diversen Ressorts bisher zur Verfügung gestellt (bitte aufgelistet nach Ämtern)? Den Regierungen wurden zum Stand 01.05.2018 folgenden Beschäftigungsmöglichkeiten für die Unterbringungsverwaltung zur Verfügung gestellt: Regierung Zugewiesene Beschäftigungsmgl. Oberbayern 469,05 Niederbayern 193,2 Regierung Zugewiesene Beschäftigungsmgl. Oberpfalz 214,4 Oberfranken 146,9 Mittelfranken 265,45 Unterfranken 289,96 Schwaben 197,25 Summe 1.776,21 Eine Auflistung nach Ämtern könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage beantwortet werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen. a) Ist an einen Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen der Landkreise und Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung gedacht? Nach Art. 8 Aufnahmegesetz (AufnG) werden den Landkreisen und kreisfreien Städten die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstandenen notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu 100 Prozent erstattet. Hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern gilt für die Landkreise darüber hinaus, dass die Unterbringung sowie der Betrieb von Asylunterkünften durch die Landratsämter im Rahmen ihrer staatlichen Aufgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass alle Kosten direkt aus dem Haushalt des Freistaates Bayern bezahlt werden. Zusätzlich erhalten die Kommunen – neben der Gestellung staatlichen Personals – Finanzzuweisungen nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) als Ersatz des Verwaltungsaufwands. Zudem stellt der Freistaat seit 2015 für die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte eine Verwaltungspauschale bereit. Darüber hinaus wurden die Kommunen im Rahmen der ab Mai 2016 erfolgten Umsteuerung der Unterbringung, die den Abbau dezentraler Unterbringungsformen zum Gegenstand hat, deutlich entlastet . b) Wie viel zusätzliches Personal wurde bisher von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eingestellt und gegebenenfalls wieder abgebaut? Die Beantwortung dieser Frage könnte nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage bei Landkreisen und kreisfreien Gemeinden in Bayern beantwortet werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen.