Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.08.2018 Aktuelle Gefahren durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter “ Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Jahr 2017 die bundesweit meisten extremistischen Straftaten, die von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern “ begangen wurden, in Bayern registriert (345 von 783 Straftaten, vgl. Bundesverfassungsschutzbericht 2017 S. 30). Ich frage daher die Staatsregierung: 1.1 Wie viele politisch motivierte Straftaten wurden durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern bislang Jahr 2018 begangen (bitte nach Regierungsbezirk und Straftatbeständen aufschlüsseln)? 1.2 Wie viele extremistische Straftaten aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – rechts wurden in Bayern bislang 2018 durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ begangen (bitte nach Regierungsbezirk und Straftatbeständen aufschlüsseln)? 1.3 Wie viele antisemitische Straftaten wurden in Bayern bislang 2018 durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter “ begangen (bitte nach Regierungsbezirk und Straftatbeständen aufschlüsseln)? 2.1 Wie viele Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter “ hat die Bayerische Polizei im Jahr 2018 registriert (bitte nach Regierungsbezirken und den jeweiligen Straftatbeständen aufschlüsseln)? 2.2 Wie viele der Straftaten nach Frage 1.1 bis 2.1 wurden mit dem Tatmittel „Internet“ begangen? 2.3 Wie hat sich die Zahl der Straftaten durch „Reichsbürger “ und „Selbstverwalter“ seit dem Jahr 2017 verändert (bitte jeweils die ersten Halbjahre vergleichen)? 3.1 Wie viele Gewaltdelikte wurden durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern bislang 2018 begangen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Straftatbeständen, unter Angabe des PMK-Bereichs sowie einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung )? 3.2 Wie viele Menschen wurden Opfer dieser Gewaltdelikte ? 3.3 Wie hat sich die Zahl der Gewalttaten durch „Reichsbürger “ und „Selbstverwalter“ seit dem Jahr 2017 verändert (bitte jeweils die ersten Halbjahre vergleichen)? 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung das aktuelle Personenpotenzial der sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung („Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“) in Bayern ? 4.2 Wie viele Personen in Bayern zählt die Staatsregierung zum harten Kern der „Reichsbürger“-Bewegung? 4.3 Wie viele der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern gehören nach Erkenntnis der Staatsregierung zur rechtsextremen Szene? 5.1 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ werden derzeit als „Gefährder“ und „Relevante Personen“ in Bayern eingestuft? 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Entwicklungsstand der „Reichsbürger“-Szene in Bayern und deren derzeitige politisch-ideologische Ausrichtung? 5.3 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besitzen aktuell eine waffenrechtliche Erlaubnis in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk und Art der waffenrechtlichen Erlaubnis)? 6.1 Wie viele Waffen wurden „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern “ im Jahr 2018 entzogen (bitte einzeln nach Anzahl und Art der Waffe auflisten)? 6.2 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ haben 2018 ihre Waffen freiwillig abgegeben? 6.3 Wie viele illegale Waffen haben die bayerischen Behörden bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ im Jahr 2017 beschlagnahmt? 7.1 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besitzen in Bayern derzeit eine Erlaubnis nach Sprengstoffrecht (bitte Art der Erlaubnis angeben) oder eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes? 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen der „Reichsbürger“-Bewegung und anderen Akteuren der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene in Bayern – insbesondere zu den Gruppierungen „Der Dritte Weg“, „Die Rechte “, der Identitären Bewegung, zum Bündnis deutscher Patrioten, den verschiedenen PEGIDA-Ablegern oder zur AfD? 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Personen mit „Reichsbürger“-Hintergrund und „Selbstverwalter“-Hintergrund im öffentlichen Dienst, insbesondere in den Reihen der Polizei? 8.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Bezüge des Suizids eines 45-jährigen SEK- Beamten des SEK Nordbayern am 20.01.2017 zu den Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf Polizeibeamte in Georgensgmünd am 19.10.2016? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.10.2018 Drucksache 17/23723 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23723 Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.09.2018 Vorbemerkung zu den Fragen 1.1–3.3: Die Informationen in den Antworten zu den zuvor angeführten Fragen basieren auf den Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KTA-PMK-Meldungen) der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen, die im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) dem Landeskriminalamt (BLKA) übermittelt worden sind. Auswertestand ist jeweils der 30.06.2018. Für das Jahr 2018 liegen die endgültigen Fallzahlen zudem erst nach dem bundesweit einheitlichen Meldeschluss zum 31.01.2019 vor, die vorliegenden Zahlen sind demnach als vorläufig zu betrachten. 1.1 Wie viele politisch motivierte Straftaten wurden durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern bislang Jahr 2018 begangen (bitte nach Regierungsbezirk und Straftatbeständen aufschlüsseln )? Nach Auskunft des BLKA wurden in Bayern im Jahr 2018 von Reichsbürgern/Selbstverwaltern bislang 127 Straftaten aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle zu Frage 1.1 OB NDB OPF OFR MFR UFR SCH BY GESAMT 23 11 6 10 2 44 31 127 1.1.1. Körperverletzung 1 1 0 0 0 0 1 3 1.1.2 Nötigung/Bedrohung 9 2 1 2 1 1 21 37 1.1.3 Erpressung 1 4 3 3 1 20 3 35 1.1.4 Propagandadelikte 0 0 0 0 0 1 0 1 1.1.5 Widerstandsdelikte 0 0 0 1 0 0 1 2 1.1.6 Volksverhetzung 0 0 0 0 0 6 0 6 1.1.7 Sonstige Straftaten 12 4 2 4 0 16 5 43 Legende: OB = Oberbayern, NDB = Niederbayern, OPF = Oberpfalz, OFR = Oberfranken, MFR = Mittelfranken, UFR = Unterfranken , SCH = Schwaben, BY = Bayern gesamt 1.2 Wie viele extremistische Straftaten aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – rechts wurden in Bayern bislang 2018 durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ begangen (bitte nach Regierungsbezirk und Straftatbeständen aufschlüsseln)? Nach Auskunft des BLKA wurden in Bayern im Jahr 2018 von Reichsbürgern/Selbstverwaltern bislang sechs extremistische Straftaten aus dem Bereich der PMK-rechts registriert . Die gewünschte Aufschlüsselung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle zu Frage 1.2 OB NDB OPF OFR MFR UFR SCH BY GESAMT 1 0 0 0 0 4 1 6 1.2.1 Körperverletzung 0 0 0 0 0 0 0 0 1.2.2 Nötigung/Bedrohung 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucksache 17/23723 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 OB NDB OPF OFR MFR UFR SCH BY 1.2.3 Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0 1.2.4 Propagandadelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 1.2.5 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 1.2.6 Volksverhetzung 0 0 0 0 0 3 0 3 1.2.7 Sonstige Straftaten 1 0 0 0 0 1 1 3 1.3 Wie viele antisemitische Straftaten wurden in Bayern bislang 2018 durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ begangen (bitte nach Regierungsbezirk und Straftatbeständen aufschlüsseln )? Nach Auskunft des BLKA wurde in Bayern im Jahr 2018 von Reichsbürgern/Selbstverwaltern bislang eine antisemitische Straftat registriert. Es handelt sich hierbei um eine sonstige Straftat im Regierungsbezirk Oberbayern. 2.1 Wie viele Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ hat die Bayerische Polizei im Jahr 2018 registriert (bitte nach Regierungsbezirken und den jeweiligen Straftatbeständen aufschlüsseln )? Nach Auskunft des BLKA wurden in Bayern im Jahr 2018 von Reichsbürgern/Selbstverwaltern bislang drei Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger registriert; diese gliedern sich wie folgt: – Regierungsbezirk Mittelfranken: 1 x Erpressung – Regierungsbezirk Schwaben: 2 x Körperverletzung Es wird darauf hingewiesen, dass über die hier genannten Straftaten hinaus weitere politisch motivierte Straftaten durch Reichsbürger/Selbstverwalter verübt wurden, bei denen (auch) Amts- und Mandatsträger involviert waren, die jedoch aufgrund der erfolgten Einzelfallbewertung der zuständigen Staatsschutzdienststelle, z. B. anhand der konkreten Umstände der Tat, nicht in das Unterthemenfeld „gegen Amts- und Mandatsträger“, sondern in ein anderes zutreffenderes Themen-/Unterthemenfeld eingeordnet wurden . 2.2 Wie viele der Straftaten nach Frage 1.1 bis 2.1 wurden mit dem Tatmittel „Internet“ begangen? Nach Auskunft des BLKA wurden folgende Straftaten der Fragen 1.1 bis 2.1 mit dem Tatmittel „Internet“ begangen: – Frage 1.1: vier Straftaten, – Frage 1.2: eine Straftat, – Frage 1.3: keine Straftat, – Frage 2.1: keine Straftat. 2.3 Wie hat sich die Zahl der Straftaten durch „Reichsbürger “ und „Selbstverwalter“ seit dem Jahr 2017 verändert (bitte jeweils die ersten Halbjahre vergleichen )? Nach Auskunft des BLKA wurden im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 192 Straftaten aus dem Bereich der PMK von Reichsbürgern/Selbstverwaltern registriert. Im Vergleichszeitraum erstes Halbjahr 2018 waren es insgesamt 127 Delikte . 3.1 Wie viele Gewaltdelikte wurden durch „Reichsbürger “ und „Selbstverwalter“ in Bayern bislang 2018 begangen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Straftatbeständen, unter Angabe des PMK-Bereichs sowie einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung)? Nach Auskunft des BLKA wurden in Bayern im Jahr 2018 von Reichsbürgern/Selbstverwaltern bislang 41 Gewaltdelikte registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist der Anlage zu entnehmen. 3.2 Wie viele Menschen wurden Opfer dieser Gewaltdelikte ? Zu den in der Antwort zur Frage 3.1 angeführten 41 Gewaltdelikten wurden 48 Opfer registriert. 3.3 Wie hat sich die Zahl der Gewalttaten durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ seit dem Jahr 2017 verändert (bitte jeweils die ersten Halbjahre vergleichen)? Nach Auskunft des BLKA wurden im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 33 Gewaltdelikte von Reichsbürgern/Selbstverwaltern registriert. Im Vergleichszeitraum erstes Halbjahr 2018 waren es insgesamt 41 Gewaltdelikte. 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung das aktuelle Personenpotenzial der sogenannten „Reichsbürger“- Bewegung („Reichsbürger“ und „Selbstverwalter “) in Bayern? In Bayern sind zum Stand 30.06.2018 rund 4.200 Personen als Angehörige der Reichsbürgerbewegung (Reichsbürger und Selbstverwalter) durch die zuständigen Polizeidienststellen identifiziert worden. Darüber hinaus werden fortlaufend weitere Verdachtsfälle geprüft. Nach Analyse der Altersstruktur der bisher identifizierten Reichsbürger und Selbstverwalter lässt sich feststellen, dass die Szene offenbar kaum Anklang bei Jugendlichen und Erwachsenen bis 29 Jahre findet. Selbst die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen ist noch unterrepräsentiert. Der Schwerpunkt der Szene liegt im Alterssegment der 40- bis 69-Jährigen mit rund 70 Prozent des gesamten Personenpotenzials , wobei hier eine Dominanz der Gruppe der Personen zwischen 50 und 59 Jahren, die alleine annähernd ein Drittel des Personenpotenzials ausmachen, auffällig ist. Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist im Wesentlichen männlich geprägt, 71,5 Prozent der identifizierten Reichsbürger sind Männer. Die Reichsbürgerszene hat sich sowohl organisatorisch als auch ideologisch als sehr heterogen erwiesen. Innerhalb der Reichsbürgerszene gibt es keine einheitliche organisatorische Basis. Reichsbürger treten überwiegend zersplittert Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23723 in Erscheinung; dabei gibt es sowohl einzeln agierende Personen als auch Gruppierungen. Beim weit überwiegenden Teil der Gruppierungen innerhalb der Szene handelt es sich nach jetziger Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden um Kleinstgruppen (oft in Form sogenannter Stammtische), die auf lokaler Ebene keine (größere ) Außenwirkung entfalten. Etwa 90 Prozent der Reichsbürger und Selbstverwalter gehören keiner Organisation an. 4.2 Wie viele Personen in Bayern zählt die Staatsregierung zum harten Kern der „Reichsbürger“-Bewegung ? Das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) ordnet auf Basis aktueller Analysen bis zu 400 Personen dem sogenannten harten Kern der Reichsbürgerbewegung in Bayern zu. 4.3 Wie viele der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter “ in Bayern gehören nach Erkenntnis der Staatsregierung zur rechtsextremen Szene? Von den bis jetzt in Bayern identifizierten Reichsbürgern werden ca. 60 Personen dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet bzw. sind in rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannt geworden. 5.1 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ werden derzeit als „Gefährder“ und „Relevante Personen“ in Bayern eingestuft? Nach Auskunft des BLKA (Stand 31.07.2018) ist von der Bayerischen Polizei kein Reichsbürger oder Selbstverwalter als Gefährder oder Relevante Person aus dem Bereich der PMK (gemäß bundesweit einheitlicher Definition) eingestuft. 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Entwicklungsstand der „Reichsbürger“-Szene in Bayern und deren derzeitige politisch-ideologische Ausrichtung ? Zur Beantwortung der vorstehenden Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 05.03.2018 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) „Gefahren durch Reichsbürger in Bayern 2017“, Frage 2.2, verwiesen (Drs. 17/21106). Die Bewertung der Reichsbürgerszene durch die Staatsregierung hat sich seitdem nicht verändert. 5.3 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besitzen aktuell eine waffenrechtliche Erlaubnis in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk und Art der waffenrechtlichen Erlaubnis)? Zum Stichtag 30.06.2018 wurden gegen alle bekannten Personen mit bestätigter Reichbürgerschaft und waffenrechtlichen Erlaubnissen Widerrufsverfahren eingeleitet. In den nachfolgenden aufgeführten Fällen ist das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen, sodass diese Personen noch über die waffenrechtlichen Erlaubnisse verfügen. Regierungsbezirk Personen mit bestätigter Reichsbürgereigenschaft und waffenrechtlichen Erlaubnissen, gegen die ein Widerrufsverfahren eingeleitet, aber noch kein Widerrufsbescheid erlassen wurde Oberbayern 5 Niederbayern 0 Oberpfalz 5 Oberfranken 4 Mittelfranken 0 Unterfranken 0 Schwaben 4 Eine statistische Erhebung der Art der waffenrechtlichen Erlaubnis wird erst nach erfolgtem Widerruf durchgeführt. Zudem würde eine solche Aufschlüsselung aufgrund ihres kleinteiligen Maßstabs Rückschlüsse auf die Identität der betroffenen Personen ermöglichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die strikte Geheimhaltung der zu statistischen Zwecken erhobenen Einzelangaben unverzichtbar, solange ein Personenbezug noch besteht oder herstellbar ist (BVerfGE 65, 1/49). Auf Art. 17 Bayerisches Statistikgesetz wird Bezug genommen. 6.1 Wie viele Waffen wurden „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ im Jahr 2018 entzogen (bitte einzeln nach Anzahl und Art der Waffe auflisten)? Waffenart Anzahl der Waffen von Reichsbürgern, die abgegeben oder eingezogen wurden (Zeitraum Oktober 2016 bis 30.06.2018) Kleinkaliber-Langwaffen 92 Kleinkaliber-Kurzwaffen 57 Großkaliber-Langwaffen 310 Großkaliber-Kurzwaffen 186 Sonstige erlaubnisfreie Waffen 10 Drucksache 17/23723 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Eine statistische Erhebung nach einer detaillierteren Waffenart wurde nicht durchgeführt und ist mit vertretbarem Aufwand nicht darstellbar. 6.2 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ haben 2018 ihre Waffen freiwillig abgegeben? Im Zeitraum Oktober 2016 bis zum 30.06.2018 haben 30 Reichsbürger ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse ohne Widerruf freiwillig zurückgegeben. 6.3 Wie viele illegale Waffen haben die bayerischen Behörden bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern “ im Jahr 2017 beschlagnahmt? Nach Auskunft der Präsidien der Bayerischen Polizei wurden im Jahr 2017 insgesamt 148 Waffen, welche sich nicht im legalen Besitz der jeweils betroffenen Reichsbürger/ Selbstverwalter befanden, sichergestellt bzw. beschlagnahmt . Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass bei den Präsidien der Bayerischen Polizei über Waffensicherstellungen/ -beschlagnahmen bei Reichsbürgern/Selbstverwaltern keine bayernweit einheitlichen statistischen Erhebungen geführt werden; die angeführten Zahlen bergen somit eine gewisse Unschärfe in sich. 7.1 Wie viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besitzen in Bayern derzeit eine Erlaubnis nach Sprengstoffrecht (bitte Art der Erlaubnis angeben) oder eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes ? Eine Person besitzt eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG; Zuständigkeitsbereich Gewerbeaufsicht ) und vier Personen besitzen eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltungsbehörden ). Nach einer Evaluierung der geführten Statistiken zu den Reichsbürgern/Selbstverwaltern wurde beschlossen, ab dem 01.01.2018 die Anzahl der Erlaubnisse zur Haltung von Kampfhunden durch Reichsbürger/Selbstverwalter mangels Quantität nicht mehr darzustellen. Zum Stichtag 31.12.2017 besaß ein Reichsbürger/Selbstverwalter eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes. Sobald bekannt wird, dass Reichsbürger/Selbstverwalter einen Kampfhund besitzen (z. B. aufgrund polizeilicher Einsätze), werden von den Behörden die erforderlichen Maßnahmen getroffen. 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen der „Reichsbürger“-Bewegung und anderen Akteuren der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene in Bayern – insbesondere zu den Gruppierungen „Der Dritte Weg“, „Die Rechte“, der Identitären Bewegung, zum Bündnis deutscher Patrioten, den verschiedenen PEGIDA-Ablegern oder zur AfD? Zur Beantwortung der vorstehenden Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 05.03.2018 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Gefahren durch Reichsbürger in Bayern 2017“, Frage 2.3, verwiesen (Drs. 17/21106). Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Personen mit „Reichsbürger“-Hintergrund und „Selbstverwalter“-Hintergrund im öffentlichen Dienst, insbesondere in den Reihen der Polizei? Zum Stand 30.06.2018 werden zehn Disziplinarverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte der Bayerischen Polizei geführt . Dabei handelt es sich um fünf aktive Polizeivollzugsbeamte und fünf Ruhestandsbeamte. Die genannten fünf aktiven Polizeivollzugsbeamten sind derzeit alle vom Dienst suspendiert. Darüber hinaus wurden sieben weitere Disziplinarverfahren gegen aktive Polizeivollzugsbeamte mit einer disziplinarrechtlichen Ahndung abgeschlossen. Ein weiteres Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wurde eingestellt und es wurde eine Missbilligung ausgesprochen. Die Verfahren gegen die o. g. fünf Ruhestandsbeamten sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Außerhalb des Polizeidienstes hat die Staatsregierung zum Stand 30.06.2018 Kenntnis von elf Beamten des Freistaates Bayern, bei denen in jeweils unterschiedlichem Maß Bezüge zur Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene bestehen . In allen elf Fällen sind Disziplinarverfahren anhängig . Zum Stand 30.06.2018 abgeschlossen sind folgende Fälle aus dem Bereich staatlicher Bediensteter, bei denen sich in unterschiedlichem Maß Verdachtsmomente auf Zugehörigkeit zur Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene ergeben hatten: Ein Beamter wurde wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, einem Beamten wurde im Disziplinarverfahren eine Geldbuße auferlegt, im Fall von zwei Beamten wurden die Disziplinarverfahren jeweils eingestellt und im Fall eines Arbeitnehmers wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Im kommunalen Bereich sind der Staatsregierung zum Stand 30.06.2018 sechs Fälle von Bediensteten (ein Beamter , fünf Arbeitnehmer) bekannt, bei denen in jeweils unterschiedlichem Maß Bezüge zur Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene bestehen. Gegen den Beamten ist ein Disziplinarverfahren anhängig. Die fünf Arbeitnehmer wurden über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt. 8.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Bezüge des Suizids eines 45-jährigen SEK-Beamten des SEK Nordbayern am 20.01.2017 zu den Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf Polizeibeamte in Georgensgmünd am 19.10.2016? Nachdem zunächst ein Sachzusammenhang zwischen dem gegenständlichen Suizid und dem Einsatz-/Ermittlungsgeschehen um den Reichsbürger P. aus Georgensgmünd nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden Todesfallermittlungen aufgenommen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass kein Sachzusammenhang bestand. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23723 Anlage SANFR MdL Schulze i.S. "Aktuelle Gefahren durch 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' hier: Aufschlüsselung zu Frage 3.1 Lfd. Nr. Regierungsbezirk Straftat PMK-Phänomenbereich Sachverhalt 1 Mittelfranken Erpressung PMK-Rechts Der Beschuldigte forderte in einem Schreiben an das Zentralfinanzamt Nürnberg die Beibringung einer beglaubigten Gründungsurkunde des Staates ein. Für den Fall der Nichtbeibringung drohte er ein Pfandrecht i. H. v. 500.000 € an. 2 Niederbayern Körperverletzung PMK-Nicht zuzuordnen Der Täter wehrte sich gegen eine - im Rahmen der Amtshilfe erfolgte - polizeiliche Wohnungsräumung und verletzte dabei einen Polizisten leicht. 3 Niederbayern Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Der Täter forderte von der Landtagspräsidentin als Vertreterin des Bayerischen Rundfunks Säumniszahlungen in Millionenhöhe. 4 Niederbayern Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Im Rahmen einer festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeit (Nutzung Mobiltelefon) kam der Täter zunächst den Weisungen der Polizeibeamten (Anhalte-/Warnsignal) nicht nach. Nach Anhaltung des Fahrzeuges kam es in der Folge zu mehreren Beleidigungen. Ferner drohte der Betroffene den eingesetzten PVB mit strafrechtlichen Konsequenzen, sollte die Anzeige nicht rückgängig gemacht werden. 5 Niederbayern Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Der Beschuldigte forderte von dem Geschädigten schriftlich eine Zahlung in Höhe von 391.984.138,27 € zuzüglich täglicher Verzugszinsen in Höhe von 103.235,23 €. Ferner verwies er darauf, das Geld im Falle einer Nichtzahlung pfänden zu lassen. 6 Niederbayern Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Der Beschuldigte übersandte dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Vollstreckungsmitteilung mit einer Geldforderung in Höhe von 246.460.815,42 €. Bei Nichtzahlung werde er nach eigenen Angaben das Privatvermögen des Geschädigten pfänden. 7 Oberbayern Körperverletzung PMK-Nicht zuzuordnen Der Täter störte eine polizeiliche (Kontroll-)Maßnahme (IDF) und wurde daraufhin in Gewahrsam genommen. Hierbei trat er dem Geschädigten (PVB) mit seinem Schuh ins Gesicht. 8 Oberbayern Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Der Täter versuchte, den Geschädigten von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn abzuhalten, monierte Legitimationsnachweise und drohte dem Geschädigten erhebliche finanzielle Konsequenzen an. 9 Oberbayern Sonstige Straftat PMK-Nicht zuzuordnen Der bereits u. a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilte amtsbekannte Reichsbürger führte ein Kfz, ohne die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle verriegelte er die Fahrzeugtüren, öffnete aber zugleich beide Fahrzeugscheiben. Nach Aufforderung, aus dem Fahrzeug zu steigen, gab der Beschuldigte an (wörtlich): Entweder Du erschießt mich jetzt oder Du lässt mich fahren!“. Zugleich fuhr er mit seinem Fahrzeug los. Daraufhin versuchte ein Polizeibeamter nach dem Fahrzeugschlüssel zu greifen, was ihm jedoch nicht gelang. Der Täter konnte zunächst flüchten, wurde aber zu einem späteren Zeitpunkt gestellt. Gegen den Täter wurde ein Verfahren wegen Gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. 10 Oberfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter drohte einem Gerichtsvollzieher mit finanziellen Forderungen (Gebühren) sollte er bestimmte Erklärungen nicht abgeben bzw. die gegen ihn bestehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht aufheben. 11 Oberfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter erhob gegen einen Leitenden Oberstaatsanwalt in Bamberg verschiedene unbegründete Forderungen (z. B. die amtliche Legitimation). 12 Oberfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter forderte die (unrechtmäßige) Aufhebung eines bestehenden Strafbefehls und drohte zugleich mit dem Inkrafttreten bestehender AGBs. 13 Oberfranken Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte PMK-Nicht zuzuordnen Im Rahmen einer durchgeführten Verkehrskontrolle wurde eine bestehende Fahndungsnotierung des Fahrzeugführers festgestellt. Einer Aufforderung, das Fahrzeug zu verlassen, leistete er keine Folge. Bei der anschließenden Festnahme wehrte sich der Beschuldigte aktiv gegen die polizeilichen Maßnahmen (Festnahme) und verletzte hierbei einen Polizeibeamten leicht. 14 Oberpfalz Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Auf Vorladung durch die Polizei folgte ein reichsbürgertypisches Schreiben, mit gleichzeitiger Androhung der Festsetzung eines Pfandrechts i. H. v. 500.000 € und Einforderung von 5.000.000 €. 15 Oberpfalz Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Auf Vorladung durch die Polizei folgte ein reichsbürgertypisches Schreiben, mit gleichzeitiger Androhung der Festsetzung eines Pfandrechts i. H. v. 500.000 € und Einforderung von 5.000.000 €. 16 Oberpfalz Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Auf Vorladung durch die Polizei folgte ein reichsbürgertypisches Schreiben, mit gleichzeitiger Androhung der Festsetzung eines Pfandrechts i. H. v. 500.000 € und Einforderung von 5.000.000 €. 17 Schwaben Körperverletzung PMK-Nicht zuzuordnen Im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehles, leistete der Beschuldigte körperlichen Widerstand und versuchte, sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. 18 Schwaben Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Die Beschuldigten versendeten unbegründete Rechnungen in Höhe von ca. 1,5 Milliarden € an die Inhaber und Kunden einer Firma. 19 Schwaben Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Die Beschuldigten versendeten unbegründete Rechnungen in Höhe von ca. 1,5 Milliarden € an die Inhaber und Kunden einer Firma. 20 Schwaben Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Der Beschuldigte stellte - aufgrund einer vorliegenden Prozessladung beim AG Lindau - unrechtmäßige Schadensersatzansprüche gegen die Staatsanwaltschaft Kempten i. H. v. 2.000 €. Zugleich drohte er die Eintragung des Sachbearbeiters in ein Schuldenregister an. 21 Schwaben Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte PMK-Nicht zuzuordnen Gegen den Beschuldigten erging ein Vollstreckungshaftbefehl. Die eingesetzten Polizeibeamten wurden während der Festnahme mit einer Stange sowie unter verbaler Androhung mit der Tötung bedroht. Im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahme wurde der bestehende Haftbefehl durch Zahlung abgewendet. 22 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter erhielt einen Strafbefehl wegen Erschleichen von Leistungen und antwortete auf besagten Strafbefehl mit einem Schreiben, in dem er dem zuständigen Sachbearbeiter eine empfindliche Geldforderung androhte, sollte er den Strafbefehl nicht zurücknehmen. 23 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter adressierte ein Schreiben an zwei Polizeibeamte und verbat die unbefugte Benutzung seines Namens; für den Fall einer Zuwiderhandlung drohte er eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € oder ersatzweise eine 6-monatige Ersatzfreiheitsstrafe an. 24 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter adressierte ein Schreiben an den Landrat und einige Bedienstete des LRA Bad Kissingen. In selbigem droht er im Falle einer weiteren Kontaktaufnahme zu ihm eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € oder ersatzweise eine 6-monatige Ersatzfreiheitsstrafe an. 25 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigte adressierte ein Schreiben an einen Rechtspfleger. In selbigem verbietet er die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € oder ersatzweise eine 6-monatige Ersatzfreiheitsstrafe an. 26 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter adressierte ein Schreiben an den Direktor“ des Amtsgerichtes Bad Kissingen. In selbigem verbietet er die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 500.000 € oder ersatzweise eine 6-monatige Ersatzfreiheitsstrafe an. 27 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter forderte eine Richterin schriftlich dazu auf, das von ihm beigefügte Formblatt "Proof of Claim" zurückzusenden, andernfalls erfülle sie die Straftatbestände Postbetrug und Treuhandbetrug. 28 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter schickte dem Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Würzburg einen Vertrag über Schadensersatzforderungen. Er gibt an, der Präsident werde bei weiteren Androhungen von Zwangsmaßnahmen der Erfüllungsgehilfe und drohte zugleich eine Forderung i. H. v. 100.000 € an. 29 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 30 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 31 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 32 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 1 Drucksache 17/23723 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage SANFR MdL Schulze i.S. "Aktuelle Gefahren durch 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' hier: Aufschlüsselung zu Frage 3.1 33 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 34 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 35 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 36 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 37 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 38 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 39 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verbietet dem Geschädigten die unbefugte Benutzung seines Namens und droht für den Fall einer Zuwiderhandlung eine sofort vollstreckbare Obligation in Höhe von 250.000 € an. 40 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigte übersandte bezüglich einer gegen ihn gerichteten Pfändung in Höhe von 1.361,40 € an den Gläubiger einen Vertrag mit Schadensersatzforderungen. 41 Unterfranken Erpressung PMK-Nicht zuzuordnen Beschuldigter verschickte einen Brief an einen Polizeibeamten, in welchem er diverse Geldsummen forderte. 2