Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.06.2017 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Zuständigkeit , Ausstattung und Tätigkeit Mit Hinblick auf das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung fragen wir die Staatsregierung für den Zeitraum seit 2014 (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln): 1. Für wie viele Betriebe und zu überwachende Einrichtungen im privaten Bereich war das Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zuständig? 2.1 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BayLDA waren für die operative Überwachung von Betrieben und privaten Stellen zuständig? 2.2 Stellt dies angesichts des Aufgabenvolumens eine ausreichende Ausstattung dar? 2.3 Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils zum Jahresende angesammelt (für 2017 der aktuelle Stand)? 3.1 Wie viele Überwachungshandlungen im Sinne von Betriebskontrollen wurden durchgeführt? 3.2 Welcher Anteil dieser Überwachungshandlungen wurde im Außendienst vor Ort im Betrieb durchgeführt? 3.3 Welcher Anteil wurde jeweils aufgrund einer Routine- Untersuchung bzw. aufgrund einer Beschwerde oder eines konkreten Verdachts auf eine gesetzwidrige Handlung durchgeführt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2017 Die Schriftliche Anfrage bezieht sich mit den Fragen Nrn. 1, 2.1., 2.3 und 3.1 bis 3.3 auf Sachverhalte, zu denen der Staatsregierung im Hinblick auf die unionsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden abgesehen von Einzelsachverhalten aus öffentlich zugänglichen Unterlagen keine eigenständigen Informationen vorliegen oder Informationsrechte zu ihrer Erlangung zur Verfügung stehen. Der Präsident des BayLDA hat zu den Fragestellungen mit Schreiben vom 25.07.2017 jedoch Stellung genommen. Diese Stellungnahme wird im Folgenden unter Nrn. 1, 2.1., 2.3 und 3.1 bis 3.3 wiedergegeben. 1. Für wie viele Betriebe und zu überwachende Einrichtungen im privaten Bereich war das Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zuständig? Eine Meldepflicht für Betriebe und zu überwachende Einrichtungen bzw. verantwortliche Stellen gibt es nicht, sodass eine konkrete Zahl nicht genannt werden kann. Das BayL- DA hat aufgrund von Anfragen insbesondere im Zusammenhang mit Vorträgen das Statistische Jahrbuch für Bayern herangezogen und sehr pauschal alle Betriebe, Vereine, Verbände, freiberuflich Tätigen usw. zusammengezählt, die mit personenbezogenen Daten umgehen dürften, und ist dabei auf eine Zahl von ca. 760.000 gekommen. 2.1 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BayLDA waren für die operative Überwachung von Betrieben und privaten Stellen zuständig? Zum 01.07.2017 verfügt das BayLDA über 20 Mitarbeiter. Eine weitere Stelle steht derzeit zur Besetzung an. Das BayLDA hat mit der Regierung von Mittelfranken einen Verbundvertrag abgeschlossen, in dem geregelt ist, dass und welche konkreten Aufgaben die Regierung für das BayLDA erledigt. Dies betrifft insbesondere alle Arbeiten, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Personalverwaltung , Haushaltsvollzug, Ausstellung von Fahrkarten, Nutzung von Dienstwagen bis zur Nutzung der Kantine und die Reinigungsarbeiten für die Büroräume. Für das Landesamt ergibt sich daraus der Vorteil, dass bis auf etwa 50 Prozent der Arbeitszeit einer Person alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Bereich des Datenschutzes tätig sind. Eine Aufteilung zwischen Innendienst und Außendienst gibt es nicht, sondern nur eine themenbezogene Zuständigkeit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle Aufgaben einschließlich Außendienst erledigen. 2.2 Stellt dies angesichts des Aufgabenvolumens eine ausreichende Ausstattung dar? Das BayLDA hat darauf hingewiesen, dass bislang insbesondere die eingehenden Beschwerden und auch fast alle Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2017 17/18029 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18029 Beratungsanfragen in angemessener Zeit bearbeitet werden können. Aus Sicht der Staatsregierung entspricht die Sach- und Personalmittelausstattung des BayLDA unter Berücksichtigung der allgemeinen haushaltspolitischen Zielsetzungen derzeit den erkennbaren Erfordernissen und Prioritäten. Ihre Angemessenheit wird kontinuierlich in Abstimmung mit dem Präsidenten des Landesamts überprüft. Der kontinuierliche Ausbau des BayLDA seit seiner Einrichtung als unabhängige Behörde im Jahr 2011 auf heute 20 Planstellen spiegelt die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich unter den Bedingungen der globalen Vernetzung und umfassenden Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche wider. 2.3 Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils zum Jahresende angesammelt (für 2017 der aktuelle Stand)? Das BayLDA hat eine Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit , in der festgelegt ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf den Stichtag 1. September eines Jahres 40 Überstunden übertragen können und nicht unter 40 „Unterstunden“ kommen dürfen. Der Präsident des BayLDA achtet – bisher mit Erfolg – auch im Interesse der Beschäftigten darauf, dass diese Rahmenvorgaben eingehalten werden. 3.1 Wie viele Überwachungshandlungen im Sinne von Betriebskontrollen wurden durchgeführt? Das BayLDA unterscheidet bei den Kontrolltätigkeiten zwischen anlassbezogenen Kontrollen bzw. Prüfungen, d.h. Prüfungen aufgrund einer Beschwerde, und anlasslosen Prüfungen. Abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen führen alle Beschwerden zu einer konkreten Prüfung des Sachverhalts und einer Bewertung. Für den angefragten Zeitraum 2014, 2015 und 2016 ergibt sich daraus folgende Aufstellung für anlassbezogene Prüfungen: – 2014: 953 – 2015: 1.103 – 2016: 1.424 Bezüglich der anlasslosen Prüfaktivitäten sind einzelne Zahlen nicht durchgängig erfasst. Insoweit wird auf die für den oben genannten Zeitraum relevanten Tätigkeitsberichte verwiesen . 3.2 Welcher Anteil dieser Überwachungshandlungen wurde im Außendienst vor Ort im Betrieb durchgeführt ? Vor-Ort-Prüfungen können theoretisch sowohl anlassbezogen als auch anlasslos durchgeführt werden. Für den angefragten Zeitraum 2014, 2015 und 2016 ergibt sich daraus folgende Aufstellung: – 2014: 46 – 2015: 23 – 2016: 21 Anlasslose Vor-Ort-Prüfungen gab es nicht. 3.3 Welcher Anteil wurde jeweils aufgrund einer Routine -Untersuchung bzw. aufgrund einer Beschwerde oder eines konkreten Verdachts auf eine gesetzwidrige Handlung durchgeführt? Auf die Antworten zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen .