Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2018 Flächenverbrauch und interkommunales Gewerbegebiet bei Lagerlechfeld im Bereich des ehemaligen Gutshofes Ein interkommunales Gewerbegebiet soll bei der B 17 auf dem Gelände des ehemaligen Gutes Lechfeld entstehen. Auf diesem standen neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen bis vor zehn Jahren Wohncontainer der Regierung von Schwaben, die als Unterkunft für Asylbewerber genutzt wurden, obwohl sie von ihrer Lage her dazu schwerlich geeignet waren. Der Gutshof selbst wurde 1935/1936 zur Versorgung der Soldaten des Fliegerhorstes gebaut und ging im Rahmen der Vermögensveräußerung der Bundeswehr an den Freistaat über. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1.1 Befindet sich das Areal des genannten ehemaligen Gutshofes noch im Besitz des Freistaates? 1.2 Wenn nicht, wann wurde er an wen verkauft (bitte auch Grund und Summe angeben)? 1.3 Welche Bedingungen sind mit dem Verkauf verbunden ? 2.1 Welche Flächen in welcher Größe sollen im Rahmen des geplanten Flächennutzungsplans jeweils als Gewerbe -, Landwirtschafts- und Ausgleichsflächen genutzt werden? 2.2 Wie hoch ist der jährliche Flächenverbrauch seit dem Jahr 2010 der Gemeinden Graben, Untermeitingen, Kleinaitingen und Schwabmünchen im Landkreis Augsburg? 2.3 Welche Unternehmen haben sich nach Kenntnis der Staatsregierung in den Gewerbegebieten der Gemeinden Graben, Untermeitingen, Kleinaitingen und Schwabmünchen bereits angesiedelt bzw. planen, sich anzusiedeln? 3.1 Begrüßt die Staatsregierung die Ausweisung großer interkommunaler Gewerbegebiete zur Ansiedelung von internationalen Konzernen und Logistikfirmen? 3.2 Wie beurteilt die Staatsregierung, dass kleine und mittelständische bayerische Unternehmerinnen und Unternehmer oder Handwerkerinnen und Handwerker bei der bisherigen Ansiedlung kaum Berücksichtigung fanden? 3.3 Wie viele Hektar Fläche sind nach Kenntnis der Staatsregierung an Unternehmen verkauft worden, die nicht der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen“ entsprechen? 4.1 Ist geplant, vorhandene Flächen mit Gebäuden im schlechten Zustand (eingezäunt, z. B. „Konrad“) rückzubauen ? 4.2 Besteht hier eine Altlastenproblematik? 4.3 Welcher Art ist die Altlastenproblematik? 5.1 Wird durch Bebauungsplanung oder andere Maßnahmen ein zukünftiger regionaler Branchenmix mit kleinen und mittelständischen Unternehmen angestrebt? 5.2 Wird durch Bebauungsplanung oder andere Maßnahmen auch angestrebt, Arbeitsplätze in den Bereichen Entwicklung und Produktion anzusiedeln, da bereits sehr viele Logistikarbeitsplätze vorhanden sind, andere Arbeitnehmer allerdings oft pendeln müssen? 5.3 Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen pro Fläche bei Logistikfirmen im Vergleich zu regionalen kleinen und mittelständischen Betrieben? 6.1 Wie hoch ist der Flächenverbrauch im Regierungsbezirk Schwaben in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben und nach Flächenverbrauch für Gewerbegebiete, gemischte Gebiete, Wohnungsbau , Straßenbau und Straßenausbau trennen)? 6.2 Welche konkreten Maßnahmen möchte die Staatsregierung umsetzen, um den Flächenverbrauch in bzw. durch Gewerbegebiete in Bayern zu reduzieren bzw. vorhandene Flächen effizienter zu nutzen? 6.3 Welche konkreten Maßnahmen möchte die Staatsregierung umsetzen, um den Flächenverbrauch in bzw. durch Wohngebiete in Bayern zu reduzieren bzw. vorhandene Flächen effizienter zu nutzen? 7.1 Wie kann und soll nach Meinung der Staatsregierung durch Flächennutzungs- und Bebauungsplanung Flächenverbrauch in Gewerbegebieten reduziert werden? 7.2 Inwiefern werden oder wurden solche Instrumente auf dem Areal des genannten ehemaligen Gutshofes umgesetzt ? 7.3 Wie viele Flächen im Areal des genannten ehemaligen Gutshofes konnten zum Zeitpunkt des Verkaufs und wie viele jetzt noch landwirtschaftlich genutzt werden? 8. Wie möchte die Staatsregierung den allgemeinen Flächenverbrauch bzw. die Versiegelung von Flächen in Bayern reduzieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.11.2018 Drucksache 17/23732 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23732 Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft , Energie und Technologie vom 12.09.2018 1.1 Befindet sich das Areal des genannten ehemaligen Gutshofes noch im Besitz des Freistaates? Von den ehemaligen Gutshofflächen befinden sich im südwestlichen Bereich noch Flächen im Umfang von ca. 11.000 m² im Eigentum des Freistaates Bayern. Die übrigen Flächen wurden veräußert. 1.2 Wenn nicht, wann wurde er an wen verkauft (bitte auch Grund und Summe angeben)? 1.3 Welche Bedingungen sind mit dem Verkauf verbunden ? Die Staatsregierung erteilt, sofern die Interessenten-/Bieter -/Vertragspartei dies nicht ausdrücklich anders wünscht und keine staatlichen Interessen entgegenstehen, keine Auskünfte an Dritte über die Identität der Beteiligten, über die Kaufpreise, die Kaufangebote oder die Abwicklung des Grundstücksgeschäfts. Durch die Behandlung von Grundstücksangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtages wird diesem Schutzgedanken auch im Rahmen der parlamentarischen Befassung Rechnung getragen. 2.1 Welche Flächen in welcher Größe sollen im Rahmen des geplanten Flächennutzungsplans jeweils als Gewerbe-, Landwirtschafts- und Ausgleichsflächen genutzt werden? Gemäß Vorentwurf (Stand 12.12.2017) zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klainaitingen umfasst der Änderungsbereich 1 eine Fläche von insgesamt ca. 148 Hektar, wobei ca. 40 Hektar bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt sind. Der Änderungsbereich 2 umfasst eine Fläche von ca. 23 Hektar. In den Änderungsbereichen werden ausschließlich gewerbliche Bauflächen dargestellt. Hinsichtlich der Ausgleichsflächen werden im Entwurf zum Umweltbericht folgende Aussagen getroffen: „Die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, Boden und Landschaft sowie die potenziellen Ausgleichs- und Ersatzflächen werden einerseits in interkommunaler Zusammenarbeit auf das unmittelbar südlich des Änderungsgebietes 1 angrenzende Gemeindegebiet der Gemeinde Graben verlagert und andererseits im weiteren Verfahren bzw. auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung an anderer Stelle im Gemeindegebiet Kleinaitingen umgesetzt.“ 2.2 Wie hoch ist der jährliche Flächenverbrauch seit dem Jahr 2010 der Gemeinden Graben, Untermeitingen , Kleinaitingen und Schwabmünchen im Landkreis Augsburg? Der Flächenverbrauch für alle bayerischen Städte und Gemeinden kann der Genesis-Datenbank des Landesamtes für Statistik entnommen werden, die für jedermann öffentlich im Internet zugänglich ist. Der jährliche Flächenverbrauch der vier Gemeinden kann der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. Unter Flächenverbrauch wird dabei die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr verstanden. Aufgrund der statistischen Umstellung der Erhebung von ALB auf ALKIS sind aussagekräftige Vergleichszahlen erst ab dem Jahr 2011 verfügbar. 2.3 Welche Unternehmen haben sich nach Kenntnis der Staatsregierung in den Gewerbegebieten der Gemeinden Graben, Untermeitingen, Kleinaitingen und Schwabmünchen bereits angesiedelt bzw. planen , sich anzusiedeln? Beigefügter Liste (Anlage 2) kann eine Übersicht über die Unternehmen entnommen werden, die sich in den Gewerbegebieten der genannten Kommunen angesiedelt haben. Informationen zu Unternehmen, welche eine Ansiedlung in den Gewerbegebieten planen, liegen der Staatsregierung nicht vor. 3.1 Begrüßt die Staatsregierung die Ausweisung großer interkommunaler Gewerbegebiete zur Ansiedelung von internationalen Konzernen und Logistikfirmen ? 3.2 Wie beurteilt die Staatsregierung, dass kleine und mittelständische bayerische Unternehmerinnen und Unternehmer oder Handwerkerinnen und Handwerker bei der bisherigen Ansiedlung kaum Berücksichtigung fanden? Die Ausweisung von Gewerbegebieten fällt in die kommunale Planungshoheit der Gemeinden. Diese entscheiden in eigener Verantwortung über die Struktur ihrer Gewerbegebiete und die dort anzusiedelnden Unternehmen. Als führender deutscher Wirtschaftsstandort ist Bayern im internationalen Wettbewerb um Investoren aus aller Welt eine erste Adresse. Dementsprechend wichtig ist es, dass ansiedlungswilligen Unternehmen bayernweit passende Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Die Herkunft und die Struktur der Unternehmen sollten dabei ebenso wenig ein Ausschlussgrund sein wie deren Branche. Soweit die interkommunale Zusammenarbeit die Ausweisung gemeinsamer Gewerbegebiete vorsieht, kann dies im Einzelfall für größere, bedeutsame Ankerinvestoren einen Anreiz bieten, sich in der Region anzusiedeln, die Auslastung des Gewerbegebietes sicherzustellen und zahlreiche neue Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Wenn regionale kleine und mittelständische Unternehmen oder Handwerksbetriebe Interesse bekunden, sich in den kommunalen Gewerbegebieten mit einem neuen Betrieb anzusiedeln, sollten auch diese Berücksichtigung finden . In der Regel wird es in größeren Gewerbegebieten ausreichend Flächen geben, die einen ausgewogenen Unternehmensmix zulassen. 3.3 Wie viele Hektar Fläche sind nach Kenntnis der Staatsregierung an Unternehmen verkauft worden, die nicht der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen “ entsprechen? Die Staatsregierung verfügt hierzu über keine Informationen. 4.1 Ist geplant, vorhandene Flächen mit Gebäuden im schlechten Zustand (eingezäunt, z. B. „Konrad“) rückzubauen? Geplante Rückbauten von Flächen mit Gebäuden in schlechtem Zustand sind der Staatsregierung nicht bekannt. Drucksache 17/23732 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4.2 Besteht hier eine Altlastenproblematik? 4.3 Welcher Art ist die Altlastenproblematik? Im Bereich des ehemaligen Gutshofs liegen offensichtlich keine Altlasten vor. Für die Auswertung wurden die vorliegenden Daten aus dem Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem (ABuDIS 3.0) verwendet. Es wurden auch angrenzende Flächen überprüft (siehe Anlage 3 „Übersichtskarte Altlasten“). In der Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorentwurfsstand 12.12.2017) führt die Gemeinde hierzu Folgendes aus: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Änderungsbereich Kampfmittel vorhanden, sonstige Altlasten sind nicht bekannt bzw. es liegen keine sonstigen Altlastenverdachtsflächen vor.“ 5.1 Wird durch Bebauungsplanung oder andere Maßnahmen ein zukünftiger regionaler Branchenmix mit kleinen und mittelständischen Unternehmen angestrebt? 5.2 Wird durch Bebauungsplanung oder andere Maßnahmen auch angestrebt, Arbeitsplätze in den Bereichen Entwicklung und Produktion anzusiedeln, da bereits sehr viele Logistikarbeitsplätze vorhanden sind, andere Arbeitnehmer allerdings oft pendeln müssen? Stand und Inhalt eines etwaigen Bebauungsplanverfahrens sind der Staatsregierung nicht bekannt. 5.3 Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen pro Fläche bei Logistikfirmen im Vergleich zu regionalen kleinen und mittelständischen Betrieben? Hierzu ist vor dem Hintergrund des Steuergeheimnisses keine Aussage möglich. Grundsätzlich variieren die Gewerbesteuereinnahmen aber auch in Abhängigkeit verschiedener Faktoren, wie z. B. der Unternehmensstruktur oder dem Ertrag des Unternehmens. Daher wären generalisierende Aussagen zum Gewerbesteueraufkommen in Relation zu Branchen oder Unternehmensgrößen ohnehin nicht belastbar . 6.1 Wie hoch ist der Flächenverbrauch im Regierungsbezirk Schwaben in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben und nach Flächenverbrauch für Gewerbegebiete, gemischte Gebiete, Wohnungsbau, Straßenbau und Straßenausbau trennen)? Die abgefragten Zahlen sind für jedermann zugänglich im Flächenverbrauchsbericht des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Landesamtes für Statis tik im Internet veröffentlicht. Der Flächenverbrauch in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Schwaben kann der beigefügten Tabelle (Anlage 4) entnommen werden. Die letzten verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2016, weswegen für die Jahre 2017 und 2018 keine Angaben gemacht werden können. Die amtliche Statistik weist Zahlen für die Veränderung von Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen gemischter Nutzung, Wohnbauflächen und Verkehrsflächen aus. Eine Trennung in Flächen für Straßenbau und Straßenausbau ist auf Grundlage der amtlichen Statistik nicht möglich. 6.2 Welche konkreten Maßnahmen möchte die Staatsregierung umsetzen, um den Flächenverbrauch in bzw. durch Gewerbegebiete in Bayern zu reduzieren bzw. vorhandene Flächen effizienter zu nutzen ? 6.3 Welche konkreten Maßnahmen möchte die Staatsregierung umsetzen, um den Flächenverbrauch in bzw. durch Wohngebiete in Bayern zu reduzieren bzw. vorhandene Flächen effizienter zu nutzen? Gem. § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dafür ist eine genaue Kenntnis der zur Verfügung stehenden Flächenpotenziale in der Gemeinde erforderlich . Die Staatsregierung hat hierfür ein neues Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Gemeinden in Bayern bei der systematischen Erfassung von innerörtlichen Baulücken , Brachen, mindergenutzten Bauflächen und Leerständen fachlich und finanziell unterstützt werden können. Insgesamt stehen hierfür im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Auch mit den neuen Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung werden Kommunen bei einer flächenschonenden Entwicklung unterstützt. 7.1 Wie kann und soll nach Meinung der Staatsregierung durch Flächennutzungs- und Bebauungsplanung Flächenverbrauch in Gewerbegebieten reduziert werden? 7.2 Inwiefern werden oder wurden solche Instrumente auf dem Areal des genannten ehemaligen Gutshofes umgesetzt? Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Im Rahmen der Abwägung wird daher insbesondere auch darzulegen sein, ob und in welchem Umfang die Ausweisung neuer Gewerbeflächen überhaupt erforderlich ist. Darüber hinaus haben die Gemeinden bei der Ausweisung neuer Bauflächen die Erfordernisse der Raumordnung zu beachten, insbesondere den Grundsatz des Flächensparens (LEP 3.1 G), den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung (LEP 3.2 Z) sowie das Anbindegebot (LEP 3.3 Z). Bezüglich des vorliegenden Falls hat die Regierung von Schwaben als Höhere Landesplanungsbehörde am 28.03.2018 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur geplanten 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kleinaitingen Stellung genommen und u. a. auf Folgendes hingewiesen: „Gem. LEP 3.1 Abs. 1 (G) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (vgl. LEP 3.1 Abs. 2 (G)). Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass das Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23732 Plangebiet im Umfeld eines stark vorgeprägten Gewerbestandortes liegt. Der Umfang der geplanten gewerblichen Bauflächen erscheint dennoch überdimensioniert. Wir bitten die Gemeinde daher, sich mit den o. g. Grundsätzen auseinanderzusetzen . Durch eine Reduzierung der geplanten gewerblichen Bauflächen könnte möglicherweise auch die Entstehung einer ungegliederten und bandartigen Siedlungsstruktur östlich der B 17 vermieden werden (vgl. LEP 3.3 Abs. 1 (G)).“ Die Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich derzeit noch im Verfahren. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird die Gemeinde im nächsten Schritt die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und ggf. die Planung zu überarbeiten haben. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB dann abschließend das Landratsamt Augs burg zuständig. 7.3 Wie viele Flächen im Areal des genannten ehemaligen Gutshofes konnten zum Zeitpunkt des Verkaufs und wie viele jetzt noch landwirtschaftlich genutzt werden? Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über den konkreten Verlauf der landwirtschaftlichen Nutzung im Areal des ehemaligen Gutshofs vom Verkauf bis heute vor. 8. Wie möchte die Staatsregierung den allgemeinen Flächenverbrauch bzw. die Versiegelung von Flächen in Bayern reduzieren? Flächenverbrauch umschreibt die Umwandlung bislang anderweitig genutzter Flächen in Siedlungs- und Verkehrsfläche und ist nicht mit versiegelter Fläche gleichzusetzen. Der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche beträgt in Bayern derzeit etwa 50 Prozent. Der Flächenverbrauch ging nach den letzten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 3 ha pro Tag auf 9,8 ha pro Tag zurück. Die Staatsregierung hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie dazu bekannt, langfristig eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne zusätzlichen Flächenverbrauch anzustreben. Die Koalitionsparteien im Bund haben vereinbart, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 bundesweit auf 30 ha pro Tag zu senken, was einem bayerischen Anteil von ca. 5 Hektar entspricht. Die Staatsregierung lehnt Eingriffe in die kommunale Planungshoheit wie etwa die gesetzliche Festlegung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch zur Erreichung dieses Ziels ab. Stattdessen sollen die Kommunen mit Anreizen und Förderungen bei einer flächensparenden Entwicklung unterstützt werden. In diesem Sinne hat der Landtag am 22.03.2018 das „Anreizpaket zum Flächensparen“ beschlossen , mit dem die Innenentwicklung, das Leerstandsmanagement und das kommunale Flächenmanagement verbessert werden sollen. Mit der neuen Förderinitiative „Innen statt Außen“, die der Ministerrat am 15.05.2018 beschlossen hat, kommen gezielt diejenigen Kommunen in den Genuss erhöhter Fördersätze, die sich durch Beschluss zu einer vorrangigen Innenentwicklung entschlossen haben. Die am gleichen Tag beschlossene Einführung einer Entsiegelungsprämie erhöht den Anreiz, nicht mehr benötigte Flächen wieder einer naturnahen Nutzung zuzuführen. Anlage 1 Umfang der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar Graben Kleinaitingen Schwabmünchen Untermeitingen 2011 580,39 292,15 814,22 425,87 2012 585,90 294,46 818,24 433,87 2013 587,32 294,43 821,00 434,47 2014 593,56 295,23 822,37 431,90 2015 603,18 302,79 835,22 441,20 2016 613,86 304,83 835,65 441,30 Flächenverbrauch Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zum Vorjahr in Hektar Graben Kleinaitingen Schwabmünchen Untermeitingen 2012 5,51 2,31 4,02 8,00 2013 1,42 -0,03 2,76 0,60 2014 6,24 0,80 1,37 -2,57 2015 9,62 7,56 12,85 9,30 2016 10,68 2,04 0,43 0,10 Quelle: Genesis-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 Anlage 2 Gewerbebetriebe in Kleinaitingen, Graben, Schwabmünchen, Untermeitingen Gemeinde Gewerbegebiete Gewerbebetriebe Ehemailiger Gutshof Lechfeld BMW Nördl. Kreisstraße A30 Aldi Amazon AWOMI Biokraft GmbH DHL Girr Logistik Hartje KG Hermes Juncker Fliesen Jungbauten Lidl LiliTech KamaTec Scheske Bau Schreinerei Drexl Schlosserei Avci Spedition Müller SW Steuerungstechnik Taroso Wiegel Befa GmbH Caravanklinik WMM AG W. Nusser GmbH Energietechnik Schönmetz GmbH dm-drogerie markt Gmbh + Co.KG Sinzinger Manfred: Firma Sinzinger malen und lackieren Dry-Energy GmbH Schwemm Zelte- & Hallenvertrieb GmbH Kessler Betriebs GmbH & Co. KG Wagner Stefan Josef Siebert Sonja Maria: Reitertreff Schwabmünchen Schikor & Richmann GmbH Bocs Bau Putz GmbH & Co. KG Bocs John Bocs John Mattmer Robert Wilhelm Herbert Kleinaitingen Graben Schwabmünchen Gewerbe- und Industriegebiet an der A30 Gewerbegebiet: Nördlich und Südlich der Kreisstraße A30 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 Wilhelm Herbert WiS IT-Solutions GmbH WIS Network Solutions e.K. TÜV SÜD Auto Service GmbH Autopflege Scheel GmbH MedeleSchäfer GmbH Schäfer + Waibl GmbH Autohaus Moure GmbH Autohaus Moure GmbH Moure Nebil Bauer Helmut Johann Gerhard Georg Jos. Kaes GmbH: V-Markt Pfeffer Michael Neptun GmbH Bertsch Gerd: Foltec Fischer Dieter Ammann OHG Easy-Step GmbH Schönwetter Automobile GmbH Schönwetter W. & C. Grundstücksgemeinschaft GbR Schönwetter Wolfgang: BMW- Motorradwerkstatt Gottwald GmbH ALDI GmbH & Co. KG Liebsch Oliver Astalosch Marius Armand Burkert Kati GbR JustMore GmbH & Co.KG Medical Intelligence Medizintechnik GmbH GETECH GmbH Planungsgesellschaft Jakob Kerker GmbH SCHÖFFEL Sportbekleidung GmbH Schöffel Sportswear GmbH SCHÖFFEL-LOWA-Sportartikel GmbH & Co. KG Triendl Karlheinz CTP GmbH Osram GmbH OSRAM OLED GmbH Kraus Stephan Andreas Karl: Augsburg / Landsberg am Lech / Ammersee - Rainbow International Stephan Kraus Schwabmünchen Gewerbegebiet: Nördlich Osramstraße Gewerbegebiet: Nördlich und Südlich der Kreisstraße A30 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 Outdoor Sportartikel GmbH Wertach Wohnbau GmbH Reinhold Hartmann Fensterbaufachbetrieb GmbH Hartmann Daniel Marc: HAW Strom- und Wärmeenergie Daniel Hartmann & Simon Bösch GbR: SANUS Gesundheitskonzepte Hartmann Daniel Marc: relax Fitness & Vital Lounge Inic Marijan: SN-Dienstleistungen Georg Rinderle Erdbewegungen GmbH Rinderle Martin Otto DELTA-VERTRIEB Ges. für Arbeitsund Strahlenschutzartikel mbH Wolfgang Demharter e.K. Demharter GmbH Techn. Großhandel BayWa AG Müller Hermann Müller Michael Dieter Lindner GmbH Lindner Dieter SDS Elektrotecnik Möbelhaus Bruckner Mc Donalds Fa. Stahlbau Rieder Hagen GbR Schweißfachbetrieb Fa. Elekto Schmid Brennholz Max Autolackierei Heß Tankschutz Merz Autostatt Stahl (OPEL) Erika Paeschke GbR Johann Storhas Kfz Handel und Werkstatt DUCATI Zentrum Lechfeld Fam. Berger Barhaus Cocktailbar Swingerclub Angels of Fantasy IKUSTO Kunststoffspritzguß Zimmerei /Holzbau Kugelmann Fließen Hettenkofer Schwabmünchen Untermeitingen Gewerbegebiet: Nördlich Osramstraße Gewerbegebiet: Nördlich/Südlich Dreifaltigkeitsweg IG Lechfeld I Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 Schmitt Transportunternehmen Junges Schreinerteam Wappler Martin Betriebsbezeichnung ATLV - Service GmbH Borek Bohuslav: BM-Textil Braun Gilbert Alwin G. Schwarz Sicherungsdienst GmbH IWI GmbH Karl Winfried Hubert Kellerer Martin Jakob Kraus Kunststofftechnik GmbH LLW Immobilien Verwaltung GmbH Ludwig Verkehrssicherung AG Muradjan Alexander Padamed Warenhandelsgesellschaft mbH PadVital GmbH Schwarz Günther URETEK Deutschland GmbH Diebold - Müller GbR Embacher Georg Immel Manfred Georg Willibald Lechfelder Weißenhorn GmbH Parentin Jessica-Sabrina Martina Parentin Steffen Salpack GmbH banding tapes Zienecker GmbH (TOYOTA) GLZ-Förster GbmH Biskup Jeanette (Fahrschule) Bistro Spieloase Aldi GmbH & Co.KG (Filiale) ALTHA Industrieprodukte Vertriebs GmbH Aran-ya Handels UG (haftungsbeschränkt) Auto - Frey GmbH Auto Jenkewitz KG Betz Oliver: Betz Bau & Betz Immobilien Burgard GmbH IG Lechfled IV Gewerbegebiet I IG Lechfeld II Untermeitingen IG Lechfeld I Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 ETAMAX Energieanlagen GmbH Global Prefer AG HoLu UG Lechpark Hotel Management GmbH Lichtenstern Johann Milos Gianina Müller Walter Songut Murat Stancu Samuel Sturm + Gah GmbH & Co. Automatisierungstechnik KG Sturm + Gah Verwaltungs-GmbH Werner Hirschmiller GmbH Automobile Spitz GmbH (früher: Cornelius Garage GmbH) Celik Muzaffer: CGM Celik graphische Maschinen FAIST Systeme GmbH FAIST Systeme Verwaltungs GmbH Frischdienst Transporte Müller GmbH Ismail Günes & Alexander Reichert GbR Kanyo Robert Krupanek Peter Lechfelder Haustechnik e.K. Liehr Sabine ReiSch Diskotheken GmbH (Diskothek PM ): Diskothek PM ROCKA Handels UG (haftungsbeschränkt) Seeger Johann Versicherungskontor Schwaben GmbH Assekuranz-Makler Schweisstechnik Robert Karl (Werkzeug- und Formenbau) Stross GmbH Antriebstechnik Willems Beschichtungstechnik GmbH IG Lechfeld II IG Lechfeld III Untermeitingen Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 Anlage 3 Altlastenkarte Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732 Anlage 4 Zunahme der jeweiligen Flächenart 2015 im Vergleich zum Vorjahr in Hektar pro Jahr Industrie- und Gewerbefläche Fläche gemischter Nutzung Wohnbaufläche Verkehrsfläche Kreisfreie Stadt Augsburg 16,5 -3,1 13,0 10,1 Kreisfreie Stadt Kaufbeuren 1,0 2,4 6,8 3,3 Kreisfreie Stadt Kempten 1,6 0,4 8,9 2,9 Kreisfreie Stadt Memmingen 6,4 -0,7 1,6 1,0 Landkreis Aichach-Friedberg 46,9 3,7 25,5 -4,2 Landkreis Augsburg 87,2 -13,3 171,2 16,7 Landkreis Dillingen a.d.Donau 24,0 -12,1 -0,1 48,6 Landkreis Donau-Ries 45,3 0,3 69,1 27,3 Landkreis Günzburg 10,3 -6,6 24,6 11,4 Landkreis Lindau 5,8 6,2 5,1 1,2 Landkreis Neu-Ulm 18,6 -0,2 39,0 5,4 Landkreis Oberallgäu 15,8 -2,1 43,0 11,4 Landkreis Ostallgäu 20,7 33,6 -2,9 34,2 Landkreis Unterallgäu 33,7 -52,3 113,9 11,9 Zunahme der jeweiligen Flächenart 2016 im Vergleich zum Vorjahr in Hektar pro Jahr Industrie- und Gewerbefläche Fläche gemischter Nutzung Wohnbaufläche Verkehrsfläche Kreisfreie Stadt Augsburg 5,1 7,0 7,4 5,5 Kreisfreie Stadt Kaufbeuren 5,1 0,2 2,4 1,3 Kreisfreie Stadt Kempten 3,6 -1,0 4,4 -0,3 Kreisfreie Stadt Memmingen 0,0 -0,1 2,8 -0,4 Landkreis Aichach-Friedberg 5,9 -2,2 5,6 17,0 Landkreis Augsburg 26,7 7,9 17,3 36,6 Landkreis Dillingen a.d.Donau 20,4 -1,3 17,1 5,7 Landkreis Donau-Ries 7,1 0,0 18,9 1,6 Landkreis Günzburg 11,7 13,2 27,0 14,2 Landkreis Lindau 5,2 13,0 17,0 0,7 Landkreis Neu-Ulm 6,5 18,1 12,3 -6,7 Landkreis Oberallgäu 10,1 21,6 31,1 -9,7 Landkreis Ostallgäu 1,5 52,6 46,2 91,4 Landkreis Unterallgäu -51,7 145,9 -86,7 28,5 Quelle: Flächenverbrauchsbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Landesamtes für Statistik Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23732