Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2018 Tekturplanung zum Planfeststellungsverfahren Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Holzhausen und Heretsried Im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie wurde beschlossen, die Tekturplanungen zum Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Holzhausen und Heretsried zu überarbeiten. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Welche Personen, Personengruppen oder öffentliche Gremien etc. haben bereits Kenntnis von Inhalten der Plantektur erhalten? 1.2 Weshalb haben diese vorab Informationen erhalten? 2.1 Welche Vorgaben hat das Staatliche Straßenbauamt vom Ministerium erhalten? 2.2 Sind die Unterlagen der Tekturplanung bereits fertiggestellt ? 3.1 Welche Inhalte der Plantektur sind bereits erarbeitet, wie stellen sich diese dar? 3.2 Welche Inhalte der ursprünglichen Planung bleiben unverändert? 3.3 Wird die Tektur in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht? 4.1 Wird es eine erneute öffentliche Auslegung der Tekturplanung geben? 4.2 Wann ist diese geplant? 4.3 Werden die Betroffenen im Rahmen der Auslegung erneut zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert werden? 5.1 Ab welchem Zeitpunkt wird in den Erläuterungsbericht und Lagepläne der Tektur bereits vorher Einsicht genommen werden können? 5.2 Werden die Kontaktpersonen der Petitionen vorab Informationen oder Einsicht erhalten? 5.3 Wird eine Alternativplanung vorgelegt werden? 6. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die unterschiedlichen Varianten? 7.1 Sind jetzt auch die weiteren Ausbaupläne der Staatsstraße 2036 nach dem Abschnitt zwischen Heretsried und Holzhausen (Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 – Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+185) bis zum Abschnitt der Gemeinde Emersacker bekannt (bitte Lageplan, Höhenplan, landschaftspflegerische Maßnahmen und Grunderwerbsplan − wo möglich − vorlegen)? 7.2 Wann soll hierzu das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden? 7.3 Welches Verkehrsaufkommen wird dieser Planung zugrunde gelegt? 8.1 Mit welcher Netto-Neuversiegelung wird gerechnet? 8.2 Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung? 8.3 Welche Maßnahmen innerhalb der geschlossenen Ortschaften sind geplant? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 11.09.2018 1.1 Welche Personen, Personengruppen oder öffentliche Gremien etc. haben bereits Kenntnis von Inhalten der Plantektur erhalten? Derzeit werden vom Staatlichen Bauamt Augsburg die Bürgermeister und die Bauverwaltungen der betroffenen Gemeinden sowie das Landratsamt über die Grundzüge der vorgesehenen Planänderungen informiert. 1.2 Weshalb haben diese vorab Informationen erhalten ? Die Gemeinden und das Landratsamt sollen frühzeitig über das weitere Vorgehen informiert werden. 2.1 Welche Vorgaben hat das Staatliche Straßenbauamt vom Ministerium erhalten? Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat das Staatliche Bauamt Augsburg gebeten, die Eingaben an den Landtag zum Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen, gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie vom 05.07.2018, bei der weiteren Planung zu würdigen. Dabei wird im Erläuterungsbericht des Feststellungsentwurfs auch darzulegen sein, in welcher Weise mit den Ein- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.11.2018 Drucksache 17/23741 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23741 zelpunkten der Petitionen im Zuge der Plantektur verfahren wird. 2.2 Sind die Unterlagen der Tekturplanung bereits fertiggestellt ? Nein. 3.1 Welche Inhalte der Plantektur sind bereits erarbeitet , wie stellen sich diese dar? 3.2 Welche Inhalte der ursprünglichen Planung bleiben unverändert? Die Planunterlagen sind derzeit noch nicht fertiggestellt. Die Grundzüge der Planänderungen wurden vom Staatlichen Bauamt Augsburg entworfen, die Ausarbeitung bis hin zum detaillierten technischen Straßenentwurf ist aber noch ausstehend . In erster Linie sind Planänderungen vorgesehen, die durch Abweichen von den Mindestwerten der Entwurfselemente eine weiter gehende Anpassung der neuen Straße an den Bestand in der Höhenlage ermöglichen, dies unter der Maßgabe, dass die Aspekte der Verkehrssicherheit weiterhin gewahrt bleiben. Damit wird vor allem im Bereich westlich des Peterhofs die Höhenlage der Straße in der neuen Planung gegenüber der bisherigen wesentlich geändert und damit der Einschnitt deutlich reduziert. Folglich können auch die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet wesentlich geringer ausfallen. 3.3 Wird die Tektur in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht? Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Vielzahl der Änderungen ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. 4.1 Wird es eine erneute öffentliche Auslegung der Tekturplanung geben? Die überarbeitete Planung wird erneut öffentlich ausgelegt. 4.2 Wann ist diese geplant? Hierzu kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 4.3 Werden die Betroffenen im Rahmen der Auslegung erneut zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert werden? Ja, durch die öffentliche Bekanntmachung der Planauslegung im neuen Planfeststellungsverfahren werden die Betroffenen erneut zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert werden. 5.1 Ab welchem Zeitpunkt wird in den Erläuterungsbericht und Lagepläne der Tektur bereits vorher Einsicht genommen werden können? Hierzu kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 5.2 Werden die Kontaktpersonen der Petitionen vorab Informationen oder Einsicht erhalten? Für die Kontaktpersonen der Petitionen wird auf Wunsch eine Einsichtnahme beim Staatlichen Bauamt Augsburg auch vorab ermöglicht. 5.3 Wird eine Alternativplanung vorgelegt werden? Die Ausbauplanung hat zum Ziel, die Abweichungen vom Bestand in Höhe und Lage möglichst gering zu halten. Insofern sind alternative Planungen nicht vorgesehen. Sollte eine reine Straßensanierung als Alternativplanung angesehen werden, so kann hierzu die Aussage getroffen werden, dass durch die bestehenden zahlreichen Defizite bei der Linienführung, gerade im Hinblick auf die Belange der Verkehrssicherheit, eine reine Erhaltungsmaßnahme keine sinnvolle Alternative darstellt. 6. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die unterschiedlichen Varianten? Die Kosten für den Straßenausbau nach geänderter Planung können erst ermittelt werden, wenn die Planung fertiggestellt ist. 7.1 Sind jetzt auch die weiteren Ausbaupläne der Staatsstraße 2036 nach dem Abschnitt zwischen Heretsried und Holzhausen (Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 – Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+185) bis zum Abschnitt der Gemeinde Emersacker bekannt (bitte Lageplan, Höhenplan, landschaftspflegerische Maßnahmen und Grunderwerbsplan − wo möglich − vorlegen)? Die Planung für den Abschnitt Emersacker – Heretsried wird unter Berücksichtigung der Änderungen im Abschnitt Heretsried – Holzhausen erstellt. Planunterlagen liegen noch nicht vor. 7.2 Wann soll hierzu das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden? Hierzu kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 7.3 Welches Verkehrsaufkommen wird dieser Planung zugrunde gelegt? Im Zuge der Aufstellung des 7. Ausbauplans wurde der Projektbewertung eine werktägliche Verkehrsbelastung zwischen 3.050 Kfz/24 h und 3.650 Kfz/24 h zugrunde gelegt. Die Straßenverkehrszählung (SVZ) 2015 weist für die St 2036 einen durchschnittlich täglichen Verkehr (DTV) von 5.279 Kfz/24 h auf. Dieser Wert resultiert aus einer Zählstelle nördlich von Batzenhofen. Da die Verkehrsbelastung auf der St 2036 in Richtung Emersacker abnimmt, ist im Abschnitt Heretsried – Emersacker mit einer geringeren Verkehrsbelastung zu rechnen. Um hier der Planung einen Zählwert zugrunde legen zu können, ist noch eine gesonderte Verkehrszählung durchzuführen. Dies kann jedoch erst ab Oktober dieses Jahres erfolgen, da derzeit die St 2036 als Umleitungsstrecke für die wegen des Baus der Ortsumfahrung Adelsried gesperrte St 2032 dient. 8.1 Mit welcher Netto-Neuversiegelung wird gerechnet ? Hierzu kann noch keine Aussage getroffen werden. 8.2 Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung? Hierzu kann noch keine Aussage getroffen werden. 8.3 Welche Maßnahmen innerhalb der geschlossenen Ortschaften sind geplant? Die Ortsdurchfahrten wurden in den beiden Ausbauabschnitten in den letzten 15 Jahren bereits ausgebaut, sodass die Ortsdurchfahrten nicht mehr angepasst werden müssen.