Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Internationale Schüleraustausche Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele internationale Schüleraustausche hat die Staatsregierung unterstützt, bitte aufgelistet jeweils nach Land, Höhe der Förderung, Förderungsprogramm und Dauer des Aufenthalts a) im Jahr 2015, b) im Jahr 2016, c) im Jahr 2017? 2. Wie viele Förderanträge zu internationalen Schüleraustauschen sind von den bayerischen Schulen eingegangen und wie viele wurden anteilig tatsächlich gefördert, bitte aufgelistet jeweils nach Land, Höhe der Förderung, Förderungsprogramm und Dauer des Aufenthalts a) im Jahr 2015, b) im Jahr 2016, c) im Jahr 2017? 3. Wie werden die Schüleraustausche und Programme im Rahmen der Bayerisch-Israelischen Kooperation finanziert? a) Welchen Anteil trägt dabei die Hanns-Seidel-Stiftung? b) Wie lange reichen die Gelder aus dem sogenannten Wutz-Vermögen? c) Wie wird die Staatsregierung nach Verbrauch des Wutz-Vermögens verfahren? 4. Wie viele Besuche ausländischer Schülergruppen wurden 2015, 2016 und 2017 gefördert (bitte aufgelistet jeweils nach Land, Höhe der Förderung, Förderungsprogramm und Dauer)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14.09.2018 Vorbemerkung: Im Bereich des internationalen Schüleraustauschs wird zunächst in Gruppen- bzw. Klassenaustausch und Einzelaustausch unterschieden. Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) „Internationaler Austausch“ vom 26.01.2010 (Az. I.6-5 S 4324-6.125 135) stellt die Grundlage für sämtliche Maßnahmen des Gruppen - oder Einzelaustauschs dar. Die Planung und Durchführung von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustauschs (Gruppenaustausch) liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Schulen, die ihre Austauschmaßnahmen (entsprechend dem mit der Schulfamilie abgestimmten Fahrtenprogramm) eigenverantwortlich je nach Interessenlage sowie finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten gestalten und je nach Bedarf auf organisatorische und finanzielle Hilfestellungen zurückgreifen. So macht nicht jede Schule zwangsläufig von der Möglichkeit Gebrauch, Begleitlehrerzuschüsse oder eine Förderung durch den Bayerischen Jugendring (BJR) zu beantragen. Die Antworten zu den einzelnen Fragen basieren daher auf den tatsächlich im StMUK bzw. beim BJR eingegangenen Anträgen zu auf Gegenseitigkeit beruhenden Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs. Eine ausführliche Darstellung des Themenbereichs enthält die Antwort der Staatsregierung vom 06.03.2018 zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) „Internationaler Schüleraustausch an bayerischen Schulen“, Drs. 17/21113. 1. Wie viele internationale Schüleraustausche hat die Staatsregierung unterstützt, bitte aufgelistet jeweils nach Land, Höhe der Förderung, Förderungsprogramm und Dauer des Aufenthalts a) im Jahr 2015, b) im Jahr 2016, c) im Jahr 2017? Im Einzelplan 05 gibt es in Bezug auf Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs verschiedene Haushaltsansätze . Aus dem Titel 05 04/533 01 gewährt das StMUK auf Antrag Reisekostenzuschüsse für Begleitlehrkräfte im interna- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.11.2018 Drucksache 17/23743 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23743 tionalen Schüleraustausch. Aus der folgenden Tabelle gehen die Ist-Ausgaben seit 2015 hervor. Haushaltsjahr Ist-Ausgaben Begleitlehrerzuschüsse 2015 229.938,00 Euro 2016 209.995,00 Euro 2017 212.519,00 Euro Aus dem Titel 05 04/684 01 („Zuschüsse an den Bayerischen Jugendring für die Förderung des internationalen Schüleraustauschs“) werden durch den BJR Zuschüsse zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten der Schülerinnen und Schüler bei Klassenreisen im Rahmen des internationalen Schüleraustauschs gewährt. Der BJR fördert – seinem Auftrag entsprechend – den Jugend- und Schüleraustausch. Die Richtlinien des BJR sehen dabei folgende Fördermöglichkeiten vor: a) „Klassischer“ Schüleraustausch, der an eine gewisse Mindestdauer gekoppelt ist. Die Auslandsmaßnahmen werden mit einer anteiligen Förderung der Fahrtkosten unterstützt. b) „Kleine“ gemeinsame Aktivitäten (Kurzmaßnahmen), bei denen diese Mindestdauer nicht erreicht wird. Für alle kleinen Aktivitäten zusammen, die eine Schule im Kalenderjahr durchführt, sehen die Richtlinien eine pauschale Förderung bis zu einer Höhe von maximal 500 Euro vor. Die Mittel, die das StMUK dem BJR im Jahr 2017 für den internationalen Schüleraustausch und Schulpartnerschaften zur Verfügung stellte (vgl. oben Titel 0504/68401), unterteilen sich wie folgt: – Mittel für Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs und Schulpartnerschaften: 45.000 Euro; – Fördermittel an schulische Träger für Maßnahmen der internationalen Schülerbegegnung: 355.000 Euro (abzüglich der jeweils geltenden haushaltsgesetzlichen Sperre). Aus der folgenden Tabelle geht die Höhe der Zuschüsse an den BJR für die Förderung des internationalen Schüleraustauschs seit 2015 hervor. Haushaltsjahr Ist-Ausgaben an BJR zur Förderung des internationalen Schüleraustauschs 2015 325.582,00 Euro 2016 295.018,00 Euro 2017 370.500,00 Euro Im Rahmen der „Internationalen Bildungskooperation, Entwicklungshilfe und Kulturarbeit mit anderen Staaten“ (Kapitel 05 05 TG 83) werden u. a. die Teilstipendien des Stipendienprogramms „Botschafter Bayerns“ für bayerische Schülerinnen und Schüler bestritten. Auch sonstige Maßnahmen , Kooperationen und Projekte auf dem Gebiet der internatio nalen Zusammenarbeit in den Bereichen Schule, Bildung und Kultur werden hieraus gefördert. Eine Gruppenreise mit Projektcharakter zur Partnerschule im Ausland (z. B. Or chesterfahrt im Rahmen des Austauschs) könnte beispielsweise aus diesem Haushaltsansatz gefördert werden . Im Rahmen des Stipendienprogramms „Botschafter Bayerns “ (Durchführung im Rahmen einer Kooperation mit Youth For Understanding e. V.) vergibt das StMUK 15 Teilstipendien an einzelne Schülerinnen und Schüler zur Durchführung eines Gastschulaufenthalts in Ungarn, Serbien, Rumänien, Polen, Slowakei, Tschechien, Bulgarien, Indien, Südafrika, Brasilien und China. Ein Teilstipendium für einen „Botschafter Bayerns“, der ein Gastschuljahr in einem europäischen Gastland verbringt, ist mit 3.500 Euro dotiert, das Teilstipendium für den Aufenthalt in einem außereuropäischen Gastland (sowie Russland) mit 4.500 Euro. Aus der folgenden Tabelle gehen die Ist-Ausgaben seit 2015 für den Bereich „Internationale Bildungskooperation, Entwicklungshilfe und Kulturarbeit mit anderen Staaten“ (Kapitel 05 05 TG 83) hervor. Die Werte in Klammern zeigen die darin enthaltenen Ist-Ausgaben für die Stipendien des Individualaustauschprogramms des StMUK („Botschafter Bayerns“). Haushaltsjahr Ist-Ausgaben Titel 05 05 TG83 (davon für das Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“)1 2015 184.523,00 Euro (58.050,00 Euro) 2016 191.463,00 Euro (64.900,00 Euro) 2017 223.000,00 Euro (61.613,00 Euro) Detaillierte Angaben zur Förderung der Maßnahmen im Rahmen des internationalen Schüleraustausches aus den oben genannten Titeln 05 04/533 01 (Begleitlehrerzuschüsse ) und 05 05 TG 83 (Internationale Bildungskooperation und Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Auflistung enthält keine näheren Angaben zur Dauer der jeweiligen Maßnahme. Gemäß der oben genannten Bekanntmachung des StMUK (KMBek) „Internationaler Schüleraustausch “ dürfen Fahrten des Gruppen- bzw. Klassenaustauschs , die während der Unterrichtszeit stattfinden, bis zu zwei Wochen (innereuropäisch) bzw. drei Wochen (außereuropäisch ) dauern. Unter Einbeziehung der Ferienzeit kann die Dauer einer Maßnahme entsprechend verlängert werden. Da Begleitlehrerzuschüsse nur für Maßnahmen genehmigt werden, die die Voraussetzungen der KMBek erfüllen , gelten die oben erwähnten Angaben zur Dauer der 1 Der Betrag für das Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“ eines Haushaltsjahres setzt sich jeweils zusammen aus der Schlusszahlung für die Austauschrunde des abgelaufenen Schuljahres und der Abschlagszahlung für die Austauschrunde des neuen Schuljahres. Da die Schlusszahlung für die Austauschrunde des Schuljahres 2017/2018 erst Ende Oktober 2018 fällig ist, ist der für das Haushaltsjahr 2017 angegebene Wert noch vorbehaltlich. Drucksache 17/23743 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 in der Übersicht aufgelisteten Reisen entsprechend. Erfahrungsgemäß weisen beantragte Maßnahmen des innereuropäischen Schüleraustauschs in der Regel eine Dauer von bis zu zwei Wochen auf, während beantragte Maßnahmen des außereuropäischen Schüleraustauschs in der Regel eine Dauer von drei bis vier Wochen aufweisen. Die genauen Angaben zu den aus Titel 05 04/684 01 über den BJR geförderten Maßnahmen des internationalen Schüleraustausches sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c beziehen sich auf den Gruppenaustausch (Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Anzahl der Maßnahmen, Höhe der Förderung, Verteilung auf Länder). Aus oben genanntem Grund werden auch hier keine Angaben zur zeitlichen Dauer einzelner Maßnahmen gemacht. Die Anlage 2 d bezieht sich auf die BJR-Programme des individuellen Schüleraustauschs (Länder und Teilnehmerzahlen ). 2. Wie viele Förderanträge zu internationalen Schüleraustauschen sind von den bayerischen Schulen eingegangen und wie viele wurden anteilig tatsächlich gefördert, bitte aufgelistet jeweils nach Land, Höhe der Förderung, Förderungsprogramm und Dauer des Aufenthalts a) im Jahr 2015, b) im Jahr 2016, c) im Jahr 2017? Die Anzahl der im StMUK eingegangenen Anträge auf Begleitlehrerzuschüsse wird nicht systematisch erfasst, sondern lediglich die Anzahl der tatsächlich geförderten Maßnahmen. Erfahrungsgemäß werden etwa ein bis zwei Prozent der eingehenden Anträge abgelehnt, da sie nicht die Voraussetzungen der oben genannten KMBek erfüllen (z. B. fehlende Gegenseitigkeit der Austauschmaßnahme oder fehlende Elemente des Schulbesuchs im Programm). Die Angaben zur tatsächlichen Förderung sind der Antwort auf Frage 1 zu entnehmen. Auch die Anzahl der beim BJR eingegangenen Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Gruppenaustauschs wird nicht erfasst. Erfahrungsgemäß liegt der Anteil der abgelehnten Anträge auch hier bei etwa zwei Prozent. Die Angaben zur tatsächlichen Förderung sind der Antwort auf Frage 1 zu entnehmen. 3. Wie werden die Schüleraustausche und Programme im Rahmen der Bayerisch-Israelischen Kooperation finanziert? Die Maßnahmen des BJR im Rahmen der Bayerisch-Israelischen Bildungskooperation werden entsprechend den geltenden Richtlinien zur Förderung des internationalen Schüleraustausche aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung gefördert. Sie müssen den dort formulierten Anforderungen entsprechen, also im Rahmen dieser Richtlinien förderbar sein. Die Förderung erfolgt auf der Basis der „Gemeinsamen Absichtserklärung“ zur Bayerisch -Israelischen Kooperation in den Bereichen von schulischer Bildung, Gedenkstättenpädagogik und Jugendaustausch vom 09.11.2011. Die Anträge werden durch den BJR vor Maßnahmebeginn dem StMUK zur inhaltlichen Prüfung zugeleitet; diese Prüfung berücksichtigt folgende Kriterien: Zuordnung der Maßnahme und ihrer Einzelelemente zur historischen, kulturellen und politischen Bildung; Verhältnis zwischen Bildungsvermittlung und Freizeit; jugendgerechte Vermittlung der Methoden; Vor- und Nachbereitung; Einbindung geeigneter Partner in Israel; konkrete Begegnung zwischen bayerischen und israelischen Schülerinnen und Schülern; Abhalten einer Gedenkfeier (fakultativ). Eine zusätzliche Verwendungsnachweisprüfung erfolgt ebenfalls. Zur Frage der Finanzierung der Schüleraustausche und Programme im Rahmen der Bayerisch-Israelischen Bildungskooperation wird zudem auf den am 12.02.2018 vom StMUK übermittelten weiteren Zwischenbericht (Az. XI.9-B3042.4-4/67/18) zum Vollzug des Beschlusses des Landtags vom 19.07.2016 (Drs. 17/12655, „Förderung der Bayerisch-Israelischen Bildungskooperation“) verwiesen . a) Welchen Anteil trägt dabei die Hanns-Seidel-Stiftung ? Die Hanns-Seidel-Stiftung ist an der Finanzierung der Bayerisch -Israelischen Bildungskooperation nicht beteiligt. b) Wie lange reichen die Gelder aus dem sogenannten Wutz-Vermögen? c) Wie wird die Staatsregierung nach Verbrauch des Wutz-Vermögens verfahren? Nach Mitteilung des BJR, der die nichtöffentlichen Mittel (sog. „Wutz-Vermögen“) verwaltet, wird dieses Budget spätestens zur ersten Jahreshälfte 2019 erschöpft sein. Darauf wurde bereits im oben genannten Zwischenbericht des StMUK hingewiesen. Die Fortführung dieser Bildungskooperation durch staatliche Mittel ist deshalb Gegenstand der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/2020. 4. Wie viele Besuche ausländischer Schülergruppen wurden 2015, 2016 und 2017 gefördert (bitte aufgelistet jeweils nach Land, Höhe der Förderung, Förderungsprogramm und Dauer)? Das StMUK fördert die Gegenbesuche ausländischer Schülergruppen nur in einzelnen Ausnahmefällen. Ein solcher liegt vor, wenn der auf Gegenseitigkeit beruhenden Austauschmaßnahme z. B. eine gemeinsame, von Nachhaltigkeit geprägte Projektarbeit der bayerischen und ausländischen Schülerinnen und Schüler zugrunde liegt. Als konkrete Beispiele können hier Drittort-Begegnungen für AbiBac-Klassen, Austauschprojekte zum Erlernen der (alt-) griechischen oder chinesischen Sprache an bayerischen Gymnasien oder Theater- und Musikprojekte im Rahmen der internationalen Schülerbegegnung genannt werden. Wird eine solche Maßnahme gefördert, dann in der Regel mit einem Pauschalbetrag oder Differenzausgleich unabhängig von der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die in den Jahren 2015 bis 2017 durch das StMUK geförderten „IN-Maßnahmen“ (Gegenbesuche ausländischer Schülergruppen) sind in Anlage 1 a unter der Bezeichnung „Unterstützung Schulpartnerschaften in Bayern“ aufgeführt. Da die Antragszahlen im Rahmen der Förderung des BJR für Austauschmaßnahmen bayerischer Schülergruppen kontinuierlich steigen und der tatsächliche Bedarf regelmäßig die insgesamt verfügbaren Mittel übersteigt, förderte Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23743 der BJR im Jahr 2016 keine Gegenbesuche ausländischer Schülergruppen in Bayern, um die Förderzusagen für Auslandsreisen bayerischer Schülergruppen erfüllen zu können. Die Anzahl der geförderten Gegenbesuche ausländischer Schülergruppen in den Jahren 2015 und 2017 ist in den Angaben der Anlage 2 enthalten, aber nicht gesondert aufgeführt . Nach Angaben des BJR handelte es sich bei etwa 50 Prozent der in den Jahren 2015 und 2017 aus Landesmitteln geförderten Maßnahmen um „IN-Maßnahmen“, also Gegenbesuche ausländischer Schülergruppen in Bayern. Anlage 1a Förderung StMUK für internationalen Schüleraustausch im Jahr 2015 05 04/533 01 Anzahl Land Förderung 05 05 TG 83 Zweckbestimmung Anzahl Förderung Gesamtförderung aus 05 04/533 01 und 05 05 TG 83 (Begleitlehrerzuschüsse) (Projektbezogene Förderung einzelner Maßnahmen) 4 Australien 3.500,00 3.500,00 Australien 3 Belgien 750,00 750,00 Belgien 1 Bulgarien 300,00 300,00 Bulgarien 1 Chile 500,00 500,00 Chile 26 China 24.000,00 Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 1.500,00 33.500,00 China Unterstützung Schulpartnerschaften 2 5.000,00 Unterstützung Schulpartnerschaften in Bayern 1 3.000,00 5 Costa Rica 3.300,00 3.300,00 Costa Rica 4 Dänemark 1.183,34 1.183,34 Dänemark 34 England 9.300,00 9.300,00 England 3 Finnland 450,00 450,00 Finnland 211 Frankreich 60.841,78 60.841,78 Frankreich 14 GB 3.300,00 3.300,00 GB 2 Griechenland 450,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 4 6.000,00 6.450,00 Griechenland 1 Guernsey 300,00 300,00 Guernsey 7 Indien 5.432,90 5.432,90 Indien 6 Irland 1.650,00 1.650,00 Irland 1 Island 150,00 150,00 Island 12 Israel 8.585,10 8.585,10 Israel 91 Italien 25.037,82 25.037,82 Italien 2 Japan 1.000,00 1.000,00 Japan 1 Kanada 994,52 994,52 Kanada 3 La Réunion 3.000,00 3.000,00 La Réunion 1 Lettland 300,00 300,00 Lettland 1 Mauritius 1.000,00 1.000,00 Mauritius 1 Monaco 150,00 150,00 Monaco 3 Niederlande 723,90 723,90 Niederlande 1 Norwegen 300,00 Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 600,00 900,00 Norwegen 1 Österreich 300,00 300,00 Österreich 30 Polen 5.840,34 5.840,34 Polen 2 Portugal 600,00 600,00 Portugal 1 Ruanda 500,00 500,00 Ruanda 3 Rumänien 600,00 600,00 Rumänien 7 Russland 1.998,08 Unterstützung Schulpartnerschaften 3 3.000,00 6.498,08 Russland Anbahnungsreise für Schüleraustausch 2 1.500,00 6 Schottland 1.200,00 1.200,00 Schottland 2 Schweden 300,00 300,00 Schweden 8 Schweiz 1.794,00 1.794,00 Schweiz 7 Slowakei 1.684,00 1.684,00 Slowakei 2 Slowenien 600,00 600,00 Slowenien 46 Spanien 11.100,00 Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 600,00 11.700,00 Spanien 4 Südafrika 3.500,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 2 3.000,00 7.500,00 Südafrika Unterstützung Schulpartnerschaften in Bayern 1 1.000,00 1 Taiwan 1.000,00 1.000,00 Taiwan 11 Tschechien 2.290,74 2.290,74 Tschechien 4 Türkei 900,00 900,00 Türkei 19 Ungarn 4.326,70 4.326,70 Ungarn 60 USA 35.800,00 Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 500,00 36.300,00 USA 1 Wales 150,00 150,00 Wales Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 1a Förderung StMUK für internationalen Schüleraustausch im Jahr 2016 05 04/533 01 Anzahl Land Förderung 05 05 TG 83 Zweckbestimmung Anzahl Förderung Gesamtförderung aus 05 04/533 01 und 05 05 TG 83 (Begleitlehrerzuschüsse) (Projektbezogene Förderung einzelner Maßnahmen) 5 Australien 4.500,00 4.500,00 Australien 1 Belgien 450,00 450,00 Belgien 1 Bulgarien 300,00 300,00 Bulgarien 19 China 19.000,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 6 9.500,00 28.500,00 China 3 Costa Rica 3.000,00 3.000,00 Costa Rica 6 Dänemark 1.800,00 1.800,00 Dänemark 40 England 10.469,04 10.469,04 England 2 Finnland 450,00 450,00 Finnland 183 Frankreich 51.810,65 Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 600,00 54.410,65 Frankreich Reise Schulorchester 1 2.000,00 8 GB 2.250,00 2.250,00 GB 2 Griechenland 300,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 10 25.500,00 25.800,00 Griechenland 11 Indien 8.000,00 8.000,00 Indien 10 Irland 2.850,00 2.850,00 Irland 8 Israel 4.679,76 4.679,76 Israel 383 Italien 22.683,00 Reise Schulorchester 1 2.500,00 25.183,00 Italien 3 Japan 2.000,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 1 1.000,00 3.000,00 Japan 2 Kanada 2.000,00 2.000,00 Kanada 1 Kroatien 150,00 150,00 Kroatien 3 La Réunion 3.000,00 3.000,00 La Réunion 1 Lettland 300,00 300,00 Lettland 1 Mauritius 1.000,00 1.000,00 Mauritius 5 Niederlande 1.041,05 1.041,05 Niederlande 1 Nordirland 101,14 101,14 Nordirland 1 Norwegen 300,00 300,00 Norwegen 24 Polen 5.243,05 5.243,05 Polen 1 Ruanda 500,00 500,00 Ruanda 3 Russland 450,00 450,00 Russland 6 Schottland 1.500,00 Reise Schulorchester und Musikschule 1 2.650,00 4.150,00 Schottland 2 Schweden 450,00 450,00 Schweden 6 Schweiz 1.618,20 1.618,20 Schweiz 3 Slowakei 750,00 750,00 Slowakei 2 Slowenien 600,00 600,00 Slowenien 48 Spanien 12.150,00 12.150,00 Spanien 4 Südafrika 3.500,00 3.500,00 Südafrika 10 Tschechien 1.955,87 1.955,87 Tschechien Türkei Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 600,00 600,00 Türkei 13 Ungarn 3.150,00 3.150,00 Ungarn 59 USA 34.982,95 34.982,95 USA 1 Zypern 150,00 150,00 Zypern Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 1a Förderung StMUK für internationalen Schüleraustausch im Jahr 2017 05 04/533 01Anzahl Land Förderung 05 05 TG 83 Zweckbestimmung Anzahl Förderung Gesamtförderung aus 05 04/533 01 und 05 05 TG 83 (Begleitlehrerzuschüsse) (Projektbezogene Förderung einzelner Maßnahmen) 1 Ägypten 500,00 500,00 Ägypten 4 Australien 3.000,00 3.000,00 Australien 1 Belgien 300,00 300,00 Belgien 0 Brasilien 0,00 Musikprojekt Rio - gemeinsame Konzerte 1 15.161,52 15.161,52 Brasilien der Schulen zusammen mit den Münchner Philharmonikern 3 Bulgarien 750,00 750,00 Bulgarien 1 Chile 500,00 500,00 Chile 24 China 21.500,00 Anbahnungsreise für Schüleraustausch 1 1.000,00 28.600,00 China Unterstützung Schulpartnerschaften 1 3.100,00 Unterstützung Schulpartnerschaften in Bayern 1 3.000,00 3 Costa Rica 3.000,00 3.000,00 Costa Rica 8 Dänemark 2.100,00 2.100,00 Dänemark 37 England 9.300,00 9.300,00 England 2 Finnland 450,00 Reise Schulorchester 1 2.500,00 2.950,00 Finnland 195 Frankreich 55.258,64 55.258,64 Frankreich 6 GB 1.500,00 1.500,00 GB 4 Griechenland 750,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 8 18.200,00 18.950,00 Griechenland 5 Indien 3.500,00 3.500,00 Indien 1 Indonesien 1.000,00 1.000,00 Indonesien 10 Irland 1.800,00 1.800,00 Irland 1 Island 150,00 150,00 Island 12 Israel 7.454,94 7.454,94 Israel 80 Italien 22.652,45 22.652,45 Italien 1 Japan 500,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 1 1.000,00 1.500,00 Japan 1 Kanada 500,00 500,00 Kanada 3 La Réunion 3.000,00 3.000,00 La Réunion 3 Lettland 1.200,00 1.200,00 Lettland 1 Mauritius 1.000,00 1.000,00 Mauritius 4 Niederlande 1.050,00 1.050,00 Niederlande 2 Norwegen 600,00 600,00 Norwegen 27 Polen 6.091,33 Unterstützung Schulpartnerschaften 1 2.000,00 8.091,33 Polen 1 Portugal 300,00 300,00 Portugal 1 Rumänien 300,00 300,00 Rumänien 7 Russland 1.500,00 Unterstützung Schulpartnerschaften 2 4.000,00 5.500,00 Russland 3 Schottland 600,00 600,00 Schottland 1 Schweden 300,00 300,00 Schweden 5 Schweiz 1.500,00 1.500,00 Schweiz 3 Slowakei 1.040,64 1.040,64 Slowakei 2 Slowenien 600,00 600,00 Slowenien 60 Spanien 15.657,00 15.657,00 Spanien 3 Südafrika 2.000,00 2.000,00 Südafrika 1 Taiwan 1.000,00 1.000,00 Taiwan 14 Tschechien 2.501,90 2.501,90 Tschechien 1 Ukraine 300,00 300,00 Ukraine 17 Ungarn 3.645,70 3.645,70 Ungarn 49 USA 31.550,00 31.550,00 USA Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 1b Förderung StMUK für internationalen Schüleraustausch - Stipendienprogramm "Botschafter Bayerns" (individueller Schüleraustausch über den Zeitraum eines ganzen Schuljahres mit Schulbesuch im Gastland) Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Anzahl Bewerber/innen 19 19 21 26 Vergebene Stipendien* 15 15 15 15 Verteilung auf die Gastländer* 6x Brasilien; 1x Bulgarien, 1x China; 4x Indien; 1x Südafrika; 2x Ungarn 10x Brasilien; 1x Polen; 1x Rumänien; 1x Südafrika; 2x Ungarn 5x Brasilien; 5x Indien; 1x Russland; 2x Südafrika; 2x Ungarn 7x Brasilien; 1x Indien; 1x Polen; 1x Serbien; 2x Südafrika; 3x Ungarn; *Die Angaben beziehen sich auf die Anzahl der zu Beginn des Programmjahres vergebenen Teilstipendien. In vereinzelten Fällen wird ein Gastaufenthalt auf Wunsch des/der Schülers/Schülerin vorzeitig abgebrochen. Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 2a - Förderung BJR Förderung des Internationalen Schüleraustauschs (Gruppenaustausch) - Teilnehmer Förderungsbereich Teilnehmer gesamt Teilnehmer männlich Teilnehmer weiblich Teilnehmertage Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung - Klassischer Schüleraustausch 2013 5.011 1.796 3.215 36.825 2014 4.916 2.011 2.905 36.797 2015 5.713 2.138 3.575 42.572 2016 3.931 1.469 2.462 28.210 2017 6.350 2.853 3.497 45.954 Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung - Kurzaustausch mit der Tschechischen Republik / Slowakischen Republik* 2013 1.353 683 670 2014 1.146 650 496 2015 721 392 329 2016 929 430 499 2017 620 268 352 * Aufgrund der sehr unterschiedlichen zeitlichen Dauer dieser Maßnahmen (z.B. Halbtagesprojekte) werden keine Teilnehmertage erfasst und die Teilnehmerzahlen sind aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit nicht im oberen Bereich des Klassischen Schüleraustauschs enthalten. Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 2b – Förderung BJR Förderung des Internationalen Schüleraustauschs (Gruppenaustausch) – Anzahl Maßnahmen und Förderhöhe 2017 2016 2015 Förderungsbereich Maßnahmen Zuschuss in € Maßnahmen Zuschuss in € Maßnahmen Zuschuss in € Klassischer Schüleraustausch Mittel des Freistaats Bayern 350 321.752 226 230.211 314 309.532 Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung – Kurzaustausch mit der Tschechischen Republik / Slowakischen Republik 17 6.945 15 7.731 16 8,187 Summe Landesmittel 367 328.698 241 237.942 330 317.719 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 2c - Förderung BJR Förderung des Internationalen Schüleraustauschs (Gruppenaustausch) - Länder Schüleraustausch nach Land 2017 2016 2015 Land Anzahl der Maßnahmen Anzahl der Maßnahmen Anzahl der Maßnahmen Frankreich 97 116 101 Griechenland 5 2 8 Israel 0 16 23 Italien 70 44 62 Kroatien 0 2 2 Kosovo 1 0 0 Lettland 4 2 3 Litauen 2 1 1 Polen 95 85 89 Portugal 0 0 1 Rumänien 5 4 6 Russland 29 11 15 Serbien 1 0 3 Slowakei 3 5 3 Slowenien 5 1 2 Spanien 90 49 75 Tschechien 46 33 37 Türkei 0 2 8 Ukraine 2 1 4 Ungarn 30 19 35 Summe 485 393 478 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743 Anlage 2d - Förderung BJR Individueller Schüleraustausch Jahr Bewerber aus Bayern Teilnehmer aus Bayern teilnehmende Schulen Bewerber aus Bayern Teilnehmer aus Bayern teilnehmende Schulen Bewerber aus Bayern Teilnehmer aus Bayern teilnehmende Schulen Partnerländer gesamt Bayern Ausland gesamt gesamt Bayern Ausland gesamt gesamt Bayern Ausland Kanada (Quebec) 22 18 19 24 22 20 21 40 23 20 22 Frankreich (Nancy, Nizza) 17 15 13 23 20 19 11 45 45 34 22 Neuseeland 12 11 9 55 18 17 10 53 20 18 12 Australien 80 59 23 162 89 60 25 197 74 112 24 Südafrika (Westkap) 7 6 3 17 10 9 5 14 7 14 2 Individueller Austausch auf Gegenseitigkeit gesamt 138 109 67 281 159 125 72 349 169 198 82 Großbritannien ohne Gegenbesuch 32 28 19 78 39 36 23 72 30 54 19 gesamt 170 137 86 359 198 161 95 421 199 252 101 2015 22 266 74 340 2016 gesamt 27 17 57 143 2017 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23743