Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.07.2018 Lkw-Verkehr in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße seit dem Jahr 2015 die Zahl von Fahrten von Lkws in Bayern mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zugenommen hat? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße seit dem Jahr die Zahl von Fahrten von Kleintransportern in Bayern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zugenommen hat? 3. Wie hat sich die Zahl der Lkw-Fahrten auf den Bundesfernstraßen in den Landkreisen des Oberlands (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen , Miesbach und Weilheim-Schongau) seit 2015 entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach – den einzelnen Jahren, – den einzelnen Bundesfernstraßen, – der Herkunft der Lkws (inländische Fahrzeuge, Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, Fahrzeuge außerhalb der EU)? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach durch den verstärkten Einsatz von Kleintransportern bis 3,5 Tonnen bzw. Lkws unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht Fahrverbote (wie die Ferien- und Sonntagsfahrverbote ) umgangen werden sollen? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Zunahme des Lkw-Verkehrs in den vier Landkreisen des Oberlands auf die Luftverschmutzung auswirkt ? 6. Wie hat sich seit 2015 der Einsatz von Lkws mit alternativen Antrieben (Wasserstoff, Elektroantrieb) in den vier Landkreisen des Oberlands entwickelt? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.09.2018 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße seit dem Jahr 2015 die Zahl von Fahrten von Lkws in Bayern mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zugenommen hat? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße seit dem Jahr die Zahl von Fahrten von Kleintransportern in Bayern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zugenommen hat? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach durch den verstärkten Einsatz von Kleintransportern bis 3,5 Tonnen bzw. Lkws unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht Fahrverbote (wie die Ferien- und Sonntagsfahrverbote) umgangen werden sollen? Zur Ermittlung der Verkehrsstärken und zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung auf dem klassifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite amtliche Straßenverkehrszählungen (SVZ) – üblicherweise im Fünfjahresturnus – statt. In Bayern erstrecken sich die Zählungen neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen. Bei der bundesweit einheitlichen Straßenverkehrszählung erfolgt die Abgrenzung zwischen Leichtverkehr und Schwerverkehr an der Tonnagegrenze von 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht). Eine weitere Abgrenzung innerhalb des Schwerverkehres z. B. bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht oder innerhalb des Leichtverkehrs z. B. für Kleintransporter erfolgt nicht. Insofern liegen hierzu keine Daten vor. 3. Wie hat sich die Zahl der Lkw-Fahrten auf den Bundesfernstraßen in den Landkreisen des Oberlands (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch- Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau) seit 2015 entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach – den einzelnen Jahren, – den einzelnen Bundesfernstraßen, – der Herkunft der Lkws (inländische Fahrzeuge, Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, Fahrzeuge außerhalb der EU)? Über die Entwicklung der Lkw-Fahrten auf den Bundesfernstraßen in der angefragten Differenzierung liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.11.2018 Drucksache 17/23755 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23755 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Zunahme des Lkw-Verkehrs in den vier Landkreisen des Oberlands auf die Luftverschmutzung auswirkt? Zur Entwicklung des Lkw-Verkehrs seit dem Jahr 2015 liegen in den genannten Landkreisen keine Zahlen vor. Bei der Beurteilung der Auswirkungen eines gestiegenen Lkw- Verkehrs auf die Luftverschmutzung muss zudem die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik mit berücksichtigt werden . Das Landesamt für Umwelt hat hierzu exemplarisch eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Demnach ergäbe sich im Falle einer angenommenen Verkehrsbelastung in Höhe von 15.000 Kfz/24 Stunden mit einem Lkw-Anteil von 500 Kfz/24 Stunden unter Berücksichtigung der laufenden Flottenerneuerung selbst bei einer Steigerung des Lkw-Verkehrsanteils um 50 Prozent zwischen 2015 und 2018 eine Reduktion der NO2-Immissionsbelastung im gleichen Zeitraum um 6,8 Prozent. 6. Wie hat sich seit 2015 der Einsatz von Lkws mit alternativen Antrieben (Wasserstoff, Elektroantrieb) in den vier Landkreisen des Oberlands entwickelt? Zu Frage 6 wurde bei den vier Landkreisen abgefragt, welche Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 (Nutzfahrzeuge nach EU-Recht) der Fahrzeugart 10 (Lkw nach nationalem Recht) nach der Zulassungsstatistik der Landkreise mit alternativen Antrieben ausgestattet sind. Erhoben wurden dazu alle theoretisch möglichen alternativen Antriebsarten (27 mögliche Variablen). In den nachfolgenden Tabellen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur Fahrzeuge mit Antriebsarten ausgewiesen, die in den vier Landkreisen auch tatsächlich mit alternativen Antrieben ausgestattet sind. Als Stichtag wurde für die Bestanderhebung jeweils der 01.01. des Kalenderjahres gewählt. Landkreis Garmisch-Partenkirchen Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 und nat. Fz. Art 10 2015 2016 2017 2018 Elektro 1 3 1 1 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas - 1 - 1 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas 1 - - - Erdgas (NG) - 2 - - Landkreis Miesbach Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 und nat. Fz. Art 10 2015 2016 2017 2018 Elektro 6 8 8 11 Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 und nat. Fz. Art 10 2015 2016 2017 2018 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas 12 12 10 13 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas 5 6 5 5 Erdgas (NG) 7 9 8 8 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 und nat. Fz. Art 10 2015 2016 2017 2018 Elektro 7 8 8 11 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas 15 16 19 20 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas 8 7 6 6 Erdgas (NG) 9 8 10 10 Landkreis Weilheim-Schongau: Fahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 und nat. Fz. Art 10 2015 2016 2017 2018 Elektro 10 k.A. k.A. 23 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas 26 k.A. k.A. 29 Bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas 5 k.A. k.A. 6 Erdgas (NG) 1 k.A. k.A. 4