Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 05.05.2014 Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte an staatlich anerkannte Ersatzschulen Art. 44 – Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 2000 staatliche Lehrkräfte aufgrund Artikel 44 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlaubt, aufgeschlüsselt nach: a) Anzahl der jeweiligen Beurlaubungen seit dem Schuljahr 2000/2001 an die einzelnen Schularten, b) Anzahl der jeweiligen Beurlaubungen seit dem Schuljahr 2000/2001 an die einzelnen Schulträger und c) Anzahl der jeweiligen Beurlaubungen seit dem Schuljahr 2000/2001 nach den einzelnen Besoldungsgruppen und Schulträgern? 2. Wie lange waren diese staatlichen Lehrkräfte, die sich in der Zeit seit dem Schuljahr 2000/2001 an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlauben haben lassen, dort jeweils tätig, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schularten, b) Lehrkräften, die Schulleiteraufgaben übernommen hatten und c) Lehrkräften, die keine Schulleiteraufgaben übernom- men hatten? 3. Wie viele dieser staatlichen Lehrkräfte haben sich im Zeitraum seit dem Schuljahr 2000/2001 dafür entschieden , nach dem Ende der maximalen Beurlaubungsphase beim jeweiligen privaten Schulträger zu bleiben, aufgeschlüsselt nach: a) Lehrkräften mit und ohne Schulleitungsaufgaben, b) kirchlichen Schulträgern (evangelische bzw. katholi- sche Kirche) und c) sonstigen privaten Schulträgern? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach einzelne Schulträger in der Zeit seit dem Schuljahr 2000/2001 nicht in der Lage waren, den laut Gesetz vorgegebenen Versorgungszuschlag zu entrichten? 5. Nachdem der Staat die Möglichkeiten zur Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte an staatlich anerkannte Ersatzschulen stark einschränkt, stellt sich die Frage, wie viele staatliche Lehrkräfte zum Schuljahr 2013/2014 an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlaubt sind und wie sich die Zahl dieser Lehrkräfte an diesen Schulen in den nächsten zehn Jahren entwickeln wird, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulträgern, b) den einzelnen Schularten und c) Lehrkräfte mit und ohne Schulleitungsaufgaben? 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach mit dieser neuen Vorgehensweise des Kultusministeriums einzelne Schulträger Schwierigkeiten bekommen, geeignete Lehrkräfte zu finden und damit der Bestand einzelner Schulen gefährdet ist? 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach entgegen der entsprechenden Kultusministeriellen Schreiben zur Einschränkung oder zumvollständigen Untersagen von Beurlaubungen weiterhin Sonderregelungen zur Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte gelten ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.06.2014 Vormerkung: Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wurde jeweils ermittelt, wie viele staatliche Lehrkräfte im jeweiligen Schuljahr nach Art. 44 BaySchFG beurlaubt waren (Stichtag: 01.10. des jeweiligen Schuljahres). Da alle Lehrkräfte, die bis 31.07.2009 oder früher aus dem Staatsdienst ausgeschieden sind, aus Datenschutzgründen bereits aus dem EDV-Verfahren zur Personalverwaltung gelöscht wurden, können die gewünschten Zahlen erst ab dem Schuljahr 2009/10 gemeldet werden. Zum Teil ergaben die differenzierten Auswertungen sehr geringe Fallzahlen oder gar Einzelfälle. Daher müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen mitunter einzelne Angaben unterbleiben, sofern daraus Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden könnten; die Felder in den Antworttabellen sind dann mit x gekennzeichnet. 1. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 2000 staatliche Lehrkräfte aufgrund Artikel 44 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlaubt, aufgeschlüsselt nach: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2377 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2377 a) Anzahl der jeweiligen Beurlaubungen seit dem Schuljahr 2000/2001 an die einzelnen Schularten? 20 09 /1 0 20 10 /1 1 20 11 /1 2 20 12 /1 3 20 13 /1 4 an Gymnasien 107 152 110 123 150 an Realschulen 78 84 78 101 86 an berufliche Schulen x x x 5 6 b) Anzahl der jeweiligen Beurlaubungen seit dem Schuljahr 2000/2001 an die einzelnen Schulträger Angaben sind nur für das aktuelle Schuljahr 2013/14 möglich , da in der Dienststellenverwaltung nur der Ist-Zustand abgebildet wird und damit nur der aktuelle Träger einer Schule erfasst ist. Kirche, kirchl. Stiftung / Orden (katholisch) 203 Kirche, kirchl. Stiftung / Orden (evangelisch) 18 Verein, Stiftung, gemeinn. Verband 21 c) Anzahl der jeweiligen Beurlaubungen seit dem Schuljahr 2000/2001 nach den einzelnen Besoldungsgruppen und Schulträgern? Aufgliederung nach Besoldungsgruppen: 20 09 /1 0 20 10 /1 1 20 11 /1 2 20 12 /1 3 20 13 /1 4 A16 13 12 11 11 10 A15+AZ x x 7 8 6 A15/E15 11 10 7 4 11 A14+AZ x 3 x x 5 A14/E14 13 11 6 10 6 A13+AZ x x x x x A13/E13 143 198 154 187 199 A12/E12 x x x x x A11/E11 x x x 4 3 A10/E10 x x x x x Wie in der Antwort zu Frage 1 b) ausgeführt, ist eine Aufgliederung zusätzlich nach Schulträgern nur für das aktuelle Schuljahr 2013/14 möglich: K irc he , k irc hl . S tif tu ng / O rd en (k at ho - lis ch ) K irc he , k irc hl . S tif tu ng / O rd en (e va n- ge lis ch ) Ve re in , S tif - tu ng , g em ei nn . Ve rb an d A16 6 x x A15+AZ 6 x x A15/E15 9 x x A14+AZ 5 x x A14/E14 6 x x A13+AZ x x x A13/E13 166 16 17 A12/E12 x x x A11/E11 3 x x A10/E10 x x x 2. Wie lange waren diese staatlichen Lehrkräfte, die sich in der Zeit seit dem Schuljahr 2000/2001 an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlauben haben lassen, dort jeweils tätig, aufgeschlüsselt nach: Es wurde jeweils ermittelt, wie viele Schuljahre insgesamt eine Lehrkraft seit dem Schuljahr 2009/10 nach Art. 44 BaySchFG beurlaubt war (Stichtag: 01.10. des jeweiligen Schuljahres). a) den einzelnen Schularten? 1 S ch ul ja hr 2 S ch ul ja hr e 3 S ch ul ja hr e 4 S ch ul ja hr e 5 S ch ul ja hr e an Gymnasien 129 101 24 36 19 an Realschulen 64 50 31 25 14 an beruflichen Schulen 3 3 x x x b) Lehrkräften, die Schulleiteraufgaben übernommen hatten und c) Lehrkräften, die keine Schulleiteraufgaben übernommen hatten? 1 S ch ul ja hr 2 S ch ul ja hr e 3 S ch ul ja hr e 4 S ch ul ja hr e 5 S ch ul ja hr e mit Schulleiteraufgaben 8 6 3 5 12 ohne Schulleiteraufgaben 188 151 53 55 21 Zwei Lehrkräfte waren vor der Übernahme von Schulleiteraufgaben bereits ohne Schulleiteraufgaben an der staatlich anerkannten Ersatzschule, an die sie nach Art. 44 BaySchFG beurlaubt waren, tätig und sind deshalb in dieser Tabelle zweimal aufgeführt. 3. Wie viele dieser staatlichen Lehrkräfte haben sich im Zeitraum seit dem Schuljahr 2000/2001 dafür entschieden, nach dem Ende der maximalen Beurlaubungsphase beim jeweiligen privaten Schulträger zu bleiben, aufgeschlüsselt nach: Es wurde jeweils ermittelt, wie viele staatliche Lehrkräfte zum jeweiligen Schuljahr unmittelbar im Anschluss an eine Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG zu einem privaten Schulträger gewechselt sind (Stichtag: 01.10. des jeweiligen Schuljahres). Mit einer einzigen Ausnahme waren alle Lehrkräfte nach dem Wechsel zum privaten Schulträger an der gleichen Schule tätig wie während der Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG. a) Lehrkräften mit und ohne Schulleitungsaufgaben? Der Status bezieht sich auf den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst. 20 10 /2 01 1 20 11 /2 01 2 20 12 /2 01 3 20 13 /2 01 4 mit Schulleiteraufgaben x x x x ohne Schulleiteraufgaben 10 20 8 9 Drucksache 17/2377 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) kirchlichen Schulträgern (evangelische bzw. katho- lische Kirche) und c) sonstigen privaten Schulträgern? Angaben sind nur für das aktuelle Schuljahr 2013/14 möglich , da in der Dienststellenverwaltung nur der Ist-Zustand abgebildet wird und damit nur der aktuelle Träger einer Schule erfasst ist. zu Kirche, kirchl. Stiftung / Orden (katholisch) 10 zu Kirche, kirchl. Stiftung / Orden (evangelisch) x zu Verein, Stiftung, gemeinn. Verband x 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach einzelne Schulträger in der Zeit seit dem Schuljahr 2000/2001 nicht in der Lage waren, den laut Gesetz vorgegebenen Versorgungszuschlag zu entrichten? Nein. Seit dem Schuljahr 2000/2001 hat kein Schulträger vorgetragen, dass er nicht in der Lage sei, den Versorgungszuschlag zu entrichten. 5. Nachdem der Staat die Möglichkeiten zur Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte an staatlich anerkannte Ersatzschulen stark einschränkt, stellt sich die Frage, wie viele staatliche Lehrkräfte zum Schuljahr 2013/2014 an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlaubt sind und wie sich die Zahl dieser Lehrkräfte an diesen Schulen in den nächsten zehn Jahren entwickeln wird, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulträgern b) den einzelnen Schularten und c) Lehrkräfte mit und ohne Schulleiteraufgaben? Im Schuljahr 2013/2014 sind insgesamt 242 staatliche Lehrkräfte an staatlich anerkannte Ersatzschulen beurlaubt (s. a. die Antwort zu Frage 1). Nach derzeitigem Stand werden im Bereich der Realschulen und Gymnasien Beurlaubungen nach Art. 44 BaySchFG nur mehr für Lehrkräfte bewilligt, bei deren Fächerkombination ein Bewerbermangel herrscht. Im Realschulbereich besteht aktuell in keiner Fächerverbindung ein entsprechender Mangel. Sofern diese Regelung unverändert bleibt, wird die Anzahl von staatlichen Lehrkräften aus diesen Bereichen, welche an eine staatlich anerkannte Ersatzschule beurlaubt sind, in den nächsten Jahren kontinuierlich zurückgehen. Im Bereich der beruflichen Schulen hält sich die Zahl der nach Art. 44 BaySchFG beurlaubten Lehrkräfte in Grenzen; auch in Zukunft ist von einer vergleichbaren Entwicklung auszugehen. Zu der Entwicklung der Beurlaubungen gemäß Art. 44 BaySchFG für Lehrkräfte mit Schulleitungsfunktion kann keine Aussage getroffen werden, da die Besetzung entsprechender Stellen an staatlich anerkannten Ersatzschulen ausschließlich durch den entsprechenden Schulträger erfolgt. 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach mit dieser neuen Vorgehensweise des Kultusministeriums einzelne Schulträger Schwierigkeiten bekommen, geeignete Lehrkräfte zu finden und damit der Bestand einzelner Schulen gefährdet ist? Dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegen keine solchen Erkenntnisse vor. Vielmehr liegt in den von der Anpassung der Regelung betroffenen Fächerverbindungen (s. Antwort zu Frage 5) die Anzahl der Bewerber erheblich über der der staatlichen Einstellungsangebote . 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach entgegen der entsprechenden Kultusministeriellen Schreiben zur Einschränkung oder zum vollständigen Untersagen von Beurlaubungen weiterhin Sonderregelungen zur Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte gelten? Für den Bereich der Gymnasien und der beruflichen Schulen bestehen keine Sonderregelungen. Zu der in der Antwort zu Frage 5 für den Realschulbereich dargestellten Regelung gilt aufgrund eines Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und der Erzdiözese München -Freising für die kirchliche Mädchenrealschule St. Immaculata in Schlehdorf die dort entsprechend festgelegte Regelung. Dies wurde sowohl dem betroffenen Schulträger als auch der Schule schriftlich kommuniziert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde die vertragliche Regelung jedoch seitens des privaten Schulträgers nicht in Anspruch genommen .