Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 06.08.2018 Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Kaufbeuren Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen ist für den Bahnhof Kaufbeuren derzeit kein barrierefreier Ausbau geplant (siehe Drs. 17/18172)? 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um den dringend benötigten barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Kaufbeuren voranzutreiben? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 17.09.2018 Vorbemerkung: Der hier angesprochene Bahnhof steht wie die meisten Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern im Eigentum der DB Station&Service AG. Sie ist daher sowohl für den Unterhalt als auch für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz in der Verantwortung des Bundes. 1. Aus welchen Gründen ist für den Bahnhof Kaufbeuren derzeit kein barrierefreier Ausbau geplant (siehe Drs. 17/18172)? Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind dort derzeit keine Mittel für die Modernisierung des Bahnhofs Kaufbeuren und den damit verbundenen barrierefreien Ausbau eingestellt, weil der bauliche Zustand der Verkehrsstation vergleichsweise noch sehr gut ist. Die vom Bund im Rahmen der Leistungs- und Finanierungsvereinbarung (LuFV) bereitgestellten Mittel zur Modernisierung von DB-Bahnhöfen haben bislang nicht die verkehrliche Bedeutung von Bahnhöfen als Ausbaukriterium, sondern die Sanierungsbedürftigkeit der Station. Bei der Auswahl der Barrierefreiheitsprojekte mit freiwilliger Mitfinanzierung durch den Freistaat spielen dagegen verkehrliche Kriterien wie die Anzahl der Ein- und Aussteiger oder die Knotenfunktion die wichtigste Rolle. Bei der Auswahl der Projekte zum anstehenden Bayern-Paket II für die Jahre 2019 bis 2021 kamen aus dem Regierungsbezirk Schwaben die verkehrlich noch wichtigeren Bahnhöfe Kempten und Donauwörth zum Zug. Eine Berücksichtigung Kaufbeurens war nicht möglich, weil die DB nicht bereit war, mehr Bundesmittel in die Kofinanzierung des Bayern-Pakets II einzubringen. 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um den dringend benötigten barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Kaufbeuren voranzutreiben? Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren intensiv dafür ein, dass der Bund ein dauerhaftes und speziell auf Barrierefreiheit ausgerichtetes Förderprogramm für Bahnhöfe etabliert und dabei auch den Bahnhof Kaufbeuren berücksichtigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.11.2018 Drucksache 17/23793 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23793 Die Staatsregierung hat bei der DB und dem Bund zudem anhand des Beispiels in Kaufbeuren auch bereits 2017 versucht, eine Vorfinanzierungsmöglichkeit für Planungen durch die Kommunen im Rahmen der aktuellen und noch bis Ende 2019 gültigen LuFV zu schaffen, nachdem die Stadt Kaufbeuren hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaft artikuliert hat. Nachdem der Bund dies bisher ablehnt, fordert die Staatsregierung gemeinsam mit den anderen Ländern, dass der Bund diese Möglichkeit in der ab 2020 wirksamen Nachfolgeregelung zur heutigen LuFV erstmals etabliert. Inwieweit es ein Nachfolgeprogramm auf bayerischer Seite zum Bayern-Paket II geben wird und ob dort gegebenenfalls der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Kaufbeuren berücksichtigt werden kann, obliegt der künftigen Staatsregierung .