Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 20.08.2018 Sanierungsbedarf an staatlichen Museen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie groß ist der Sanierungsbedarf an den einzelnen bayerischen Museen (bitte für jedes Museum einzeln den konkreten Bedarf angeben)? 2.1 Welche Kosten sind dafür im Einzelnen veranschlagt? 2.2 Wie hoch ist die Beteiligung der Kommunen? 3.1 Welche konkreten Sanierungen werden in den kom menden Jahren wo durchgeführt? 3.2 Für welche Sanierungsnotwendigkeiten existieren ge genwärtig noch keine Durchführungsplanungen? 4. Nach welchen Kriterien wird die Verteilung der Gelder an die einzelnen Museen entschieden? 5. In welchen Museen ist nicht flächendeckend Barriere freiheit gewährleistet? 6.1 Welche Mittel standen zur Sanierung der staatlichen Museen seit 2008 zur Verfügung (bitte nach Jahren und Museen, nach Soll und Ist aufschlüsseln?) 6.2 Welche Mittel stehen im aktuellen Staatshaushalt zur Sanierung von bayerischen Museen zur Verfügung? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 17.09.2018 Vorbemerkung: Um eine klare Abgrenzung zu ermöglichen, bezieht sich die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage auf die staatlichen Museen im Kunstbereich des Staatsministeriums für Wis senschaft und Kunst (StMWK). Der Begriff „Sanierung“ umfasst eine große Bandbreite baulicher Schäden, angefangen z. B. von einem leichten Schimmelpilzbefall oder isolierten Feuchtstellen bis hin zu komplexen Schäden an Betonkonstruktionen. Der richtige Umgang damit kann je nach Umfang, Schweregrad und Kos tenintensität von der einfachen Bauunterhaltsmaßnahme über Kleine Baumaßnahmen bis hin zu Großen Baumaß nahmen mit Kosten von mehr als 1 Mio. Euro reichen. Gleichzeitig können Bauunterhalts, Kleine und Große Baumaßnahmen nicht nur der reinen Sanierung, sondern auch der Renovierung (Schwerpunkt liegt bei Erneuerungen und Anpassungen an z. B. veränderte fachliche Bedürfnisse) oder Modernisierung (vorhandener Gebäudezustand soll auf den aktuell geforderten „SollZustand“ gebracht werden, z. B. Wärme, Feuchte, Schall oder Brandschutz) dienen. Dabei sind nicht nur die Übergänge zwischen diesen bau lichen Aspekten fließend, sondern es vermischen sich meis tens bei ein und derselben Maßnahme mehrere dieser As pekte. Größere Maßnahmen im Altbestand erstrecken sich meistens über viele Jahre. Bei ihnen erfolgt in der Regel neben einer Sanierung als reiner „Reparatur“ die Erneue rung der Gebäudesubstanz funktional und wirtschaftlich in Verbindung mit einer Modernisierung bzw. durch über die Sanierung hinausgehende Investitionen, z. B. durch Anpas sung der Gebäude – an den neuesten Stand der Technik, – an geänderte Anforderungen der Nutzer im Ausstel lungsbetrieb, – zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit oder – zur Erhöhung der Energieeffizienz. Eine auf Sanierungen isolierte Betrachtung wie in Frage 1 erbeten ist daher bei einer insgesamt einheitlichen Baumaß nahme, bei der mehrere Zwecke zugleich erreicht werden, nicht möglich. 1. Wie groß ist der Sanierungsbedarf an den einzelnen bayerischen Museen (bitte für jedes Museum einzeln den konkreten Bedarf angeben)? Die beigefügte Anlage 1 enthält die im Haushalt des Frei staates Bayern als Große Baumaßnahmen veranschlagten Sanierungsmaßnahmen an staatlichen Museen des Kunst Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.11.2018 Drucksache 17/23797 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23797 bereichs des StMWK, die sich bereits in der Planung oder Bauausführung bzw. Abfinanzierung befinden, unter Angabe – der Schätzkosten, – der ggf. in der Haushaltsunterlage Bau (HUBau) festge setzten Kosten, – des Verfahrensstandes (lfP = Laufende Planung/HU BauErstellung, lfM = Bauausführung bzw. Abfinanzie rung), – der IstAusgaben zum Stand 31.12.2017 sowie – des voraussichtlichen Bedarfs der aufgelisteten Maß nahmen ab 2019. Bei den angegebenen Schätzkosten ist zu berücksichtigen, dass Baupreissteigerungen sowohl gesamtwirtschaftlich als auch konjunkturell bedingt sind und daher die künftige Bau preisentwicklung nicht prognostiziert werden kann. 2.1 Welche Kosten sind dafür im Einzelnen veranschlagt ? Zu Frage 2.1 siehe Antwort zu Frage 1. 2.2 Wie hoch ist die Beteiligung der Kommunen? Bei Sanierungsmaßnahmen an staatlichen Museen erfolgt in der Regel keine finanzielle Beteiligung der Kommunen. 3.1 Welche konkreten Sanierungen werden in den kommenden Jahren wo durchgeführt? Die beigefügte Anlage 2 enthält die Sanierungsmaßnahmen in der Anlage S des Epl. 15, für die noch kein Planungs auftrag erteilt worden ist, und stellt eine Momentaufnahme dar. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – ins besondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maß nahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Aus gabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfra gen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnah men an staatlichen Museen eine zügige Umsetzung an. Da der Erhalt der staatlichen Kunst und Kultureinrichtungen jedoch eine staatliche Daueraufgabe darstellt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich gesetzte Prioritäten und finanzwirtschaftliche Gegebenheiten ändern. Allgemein lassen sich im komplexen Gefüge der Planung und Durch führung einer Baumaßnahme mitunter Verzögerungen ge genüber der ursprünglichen Terminplanung nicht vermeiden. Schleppende oder mangelhafte Firmenleistungen, Scha densfälle während der Baudurchführung und Firmeninsol venzen können zu einem Verzug führen. In Zeiten guter Baukonjunktur ist ein Anstieg von Störungen und Verzöge rungen bei der Baudurchführung sowie den Leistungen der beauftragten Planungs und Ingenieurbüros zu verzeichnen. 3.2 Für welche Sanierungsnotwendigkeiten existieren gegenwärtig noch keine Durchführungsplanungen ? Zu Frage 3.2 siehe Antwort zu Frage 3.1. 4. Nach welchen Kriterien wird die Verteilung der Gelder an die einzelnen Museen entschieden? Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prio ritätensetzung. Auf die Antwort zu Frage 3.1 wird ergänzend verwiesen. 5. In welchen Museen ist nicht flächendeckend Barrierefreiheit gewährleistet? Wie bereits in der Antwort zu Frage 3.1 erwähnt, stellt die bauliche Ertüchtigung vorhandener Gebäude eine niemals endgültig abgeschlossene Daueraufgabe dar. Das gilt auch für die Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Die Belange der Barrierefreiheit werden im Baubereich sowohl bei Neu bauten als auch bei Sanierungen berücksichtigt. Die Staats bauverwaltung hat dazu bereits zum 01.01.2012 im staatli chen Hochbau das „Audit Barrierefreies Bauen“ eingeführt, welches als Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der ge setzlichen Regelwerke die Einhaltung der Belange des bar rierefreien Bauens einer gewissenhaften Prüfung unterzieht und von den staatlichen Bauämtern verpflichtend bei allen staatlichen Baumaßnahmen anzuwenden ist. Daneben gibt es im vorhandenen großen Bestand an Museumsgebäuden insbesondere aufgrund sich ändernder Anforderungen und Bedürfnisse neue Anforderungen an die Barrierefreiheit, die fortlaufende Anstrengungen zur Herstellung der Barrierefrei heit erforderlich machen. 6.1 Welche Mittel standen zur Sanierung der staatlichen Museen seit 2008 zur Verfügung (bitte nach Jahren und Museen, nach Soll und Ist aufschlüsseln ?) Die Ausgabemittel für den staatlichen Hochbau im Ge schäftsbereich des StMWK sind in der Anlage S zum Epl. 15 veranschlagt. Eine Unterscheidung zwischen Sanierungs und Neubaumaßnahmen wird nicht getroffen (vgl. auch Ant wort zu Frage 1). Aus diesem Grund gibt es für Sanierungs maßnahmen keine SollZahlen. Eine Übersicht über die in den Jahren 2008 bis 2018 im Geschäftsbereich des StMWK für Große Baumaßnahmen insgesamt zur Verfügung ge stellten Ausgabemittel findet sich in Anlage 3. Die im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorzuneh menden Dotierungen bei den einzelnen Vorhaben werden entsprechend den von der Bauverwaltung ermittelten Be darfsprognosen vorgenommen in dem Bewusstsein, dass der tatsächliche Mittelabfluss im darauffolgenden Doppel haushalt von vielen nicht beinflussbaren Faktoren wie bei spielsweise Bauverzögerungen aufgrund von Firmeninsol Drucksache 17/23797 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 venzen und dgl. abhängen wird. Anhand der in Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Anlage S festgelegten gegenseitigen Deckungsfähigkeit ist es möglich, bei den dotierten Ansät zen so nachzujustieren, wie es der tatsächliche Bauablauf erfordert, und die auftretenden Mehr oder Minderausgaben bei den einzelnen Vorhaben mittels Umschichtungen aus zugleichen. Die IstAusgaben für Große Baumaßnahmen der staat lichen Museen in den Jahren 2008 bis 2017 ergeben sich ebenfalls aus Anlage 3. 6.2 Welche Mittel stehen im aktuellen Staatshaushalt zur Sanierung von bayerischen Museen zur Verfügung ? Im Haushaltsjahr 2018 wurden für den Geschäftsbereich des StMWK Ausgabemittel i. H. v. 413.809,4 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt (siehe auch Antwort zu Frage 6.1 und An lage 3). Anlage 1 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD Sanierungsbedarf an staatlichen Museen Beträge in Tsd. € Kap. Tit. Nutzer Maßnahmenbezeichnung Stand Schätz- kosten HU-Bau- Kosten Istausgaben bis 31.12.2017 voraussichtlicher Restfinanzierungsbedarf ab 2019 1570 71001 Staatl. Museen u Sammlg Sanierung der Alten Pinakothek in München lfM 51.100,0 50.547,0 48.255,4 244,6 1570 71025 Staatl. Museen u Sammlg Sanierung der Neuen Pinakothek in München, z.T. Planung (bisher 3 TBM freigegeben) lfP 80.000,0 11.130,0 11.942,1 65.057,9 1570 71031 Staatl. Museen u Sammlg Sanierung in Ausstellungsräumen und Überdachung des Innenhofes der Gebäude der Staatl. Antikensammlung lfM 15.000,0 1.493,0 1.492,8 13.307,2 1570 71033 Staatl. Museen u Sammlg Sanierung der Archäologischen Staatssammlung lfM 43.500,0 43.500,0 6.525,9 31.974,1 1570 71051 Staatl. Museen u Sammlg Bayerisches Nationalmuseum in München Sanierung, 1. BA lfM 56.768,4 56.768,4 56.548,8 169,6 1570 71065 Staatl. Museen u Sammlg Sanierung der Glyptothek lfM 18.200,0 18.200,0 1.352,4 16.147,6 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23797 Kap. Tit. Nutzer Maßnahmenbezeichnung Stand Schätz- kosten HU-Bau- Kosten Istausgaben bis 31.12.2017 voraussichtlicher Restfinanzierungsbedarf ab 2019 1570 71201 Staatl. Museen u Sammlg Neues Schloss Ingolstadt: Instandsetzungsund Umbaumaßnahmen für Zwecke des Bayerischen Armeemuseums - z. T. Planung - (bisher 1 TBM freigegeben) lfM 25.000,0 6.360,0 4.253,9 18.896,1 Summen 289.568,4 187.998,4 130.371,3 145.797,1 2 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23797 Anlage 2 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD Sanierungsbedarf an staatlichen Museen Anzahl: 2 Kap. Tit. Nutzer Maßnahmenbezeichnung 1570 71105 Staatl. Museen u Sammlg Museum Fünf Kontinente - 2. Bauabschnitt der energetischen Fassadensanierung, Erneuerung der Brandmeldeanlage, Schaffung von Depotflächen, Sanierung der Sanitäranlagen und Erstellen einer neuen Küche für das Museumscafe - Planung - 1570 71251 Staatl. Museen u Sammlg Bayerisches Nationalmuseum in München Sanierung, 2. BA - Planung - 1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23797 Anlage 3 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD Sanierungsbedarf an staatlichen Museen In den Jahren 2008-2018 wurden Ausgabemittel in folgender Höhe für große Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des StMWK zur Verfügung gestellt: in Tsd. € Ausgabemittel 2008 Ausgabemittel 2009 Ausgabemittel 2010 Ausgabemittel 2011 Ausgabemittel 2012 Ausgabemittel 2013 Ausgabemittel 2014 Ausgabemittel 2015 Ausgabemittel 2016 Ausgabemittel 2017 Ausgabemittel 2018 345.482,6 441.883,7 486.783,5 381.020,0 372.720,0 388.680,0 422.900,0 433.590,0 429.421,1 407.000,0 413.809,4 In den Jahren 2008-2017 wurden Istausgaben in folgender Höhe für große Baumaßnahmen der staatlichen Museen getätigt: in Tsd. € Istausgaben 2008 Istausgaben 2009 Istausgaben 2010 Istausgaben 2011 Istausgaben 2012 Istausgaben 2013 Istausgaben 2014 Istausgaben 2015 Istausgaben 2016 Istausgaben 2017 17.816,1 10.409,2 10.077,7 6.502,4 1.396,7 2.397,5 2.683,9 5.398,0 8.228,0 8.205,1 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23797