Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 09.10.2013 Notarztversorgung in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass aufgrund von Problemen mit dem Datenabgleich zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der ZAST Notarzteinsätze teilweise nicht angerechnet und vergütet werden? Falls ja, wie viele Fälle waren dies in den ersten drei Quartalen: a) in Unterfranken, b) in der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg und c) in allen anderen Landkreisen des Regierungsbezir- kes? 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um dieses Problem schnellstmöglich zu lösen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.12.2013 1. Trifft es zu, dass aufgrund von Problemen mit dem Datenabgleich zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der ZAST Notarzteinsätze teilweise nicht angerechnet und vergütet werden? Falls ja, wie viele Fälle waren dies in den ersten drei Quartalen : a) in Unterfranken, b) in der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würz- burg und c) in allen anderen Landkreisen des Regierungsbe- zirkes? Zur Sicherstellung des Datenabgleiches zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Sozialversicherungsträgern im Hinblick auf die Vergütung und die Abrechnung der Notarzteinsätze wurden seitens der KVB alle Notärzte verpflichtet, ab dem 15.11.2012 im elektronischen Abrechnungsportal der KVB „emdoc“ die notwendigen Daten über Kostenträger und Auftragsnummer des Einsatzes einzugeben. Die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern GmbH (ZAST GmbH) hat seit Oktober 2012 monatlich die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes auf Einzelbelegebene der KVB für einen Datenabgleich zur Verfügung gestellt. Seit diesem Zeitpunkt sollte der Nachweis geleisteter Einsätze und ihrer Abrechnung über die ZAST GmbH bei den Krankenkassen ohne Probleme möglich sein. Tatsächlich funktionierte der Datenabgleich nicht bzw. nur unvollständig. Hintergrund war, dass lediglich ein einseitiger Datenfluss der vom Rettungsdienst dokumentierten Einsatzdaten von der ZAST GmbH an die KVB stattgefunden hat. Dies führte dazu, dass Einsätze, die zwar im Dokumentationsportal der KVB erfasst werden, aus unterschiedlichen Gründen bei der ZAST GmbH aber nicht bekannt waren. Die ZAST GmbH benötigt jedoch diese Einsatzdaten , um den Einsatz einem konkreten Kostenträger, also einer Krankenkasse oder einem Unfallversicherungsträger , in Rechnung stellen zu können. Die im Zeitraum vom 15.11.2012 bis 31.03.2013 von der KVB nicht identifizierbaren Einsätze wurden von der KVB nicht an die Notärzte ausbezahlt. Dieser Umstand hat zusammen mit der von der KVB in diesem Zeitraum praktizierten Auszahlungspraxis, jeden Notarzteinsatz zunächst mit einer Abschlagszahlung von 75 % zu vergüten und die Restzahlung von einem positiven Datenabgleich abhängig zu machen, zu erheblichem Unmut in der Notärzteschaft geführt. Die Anzahl der von der KVB nicht ausgezahlten Einsätze vom 15.11.2012 bis 31.03.2013 (Zeitraum des Datenabgleichs ) in den genannten Regionen kann der nachfolgenden , von der KVB vorgelegten Übersicht entnommen werden . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2014 17/238 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/241 Datensätze 15.11.2012 bis 31.03.2013 Unterfranken 14506 sofort abgegli- chen inzwischen nachvergütet nicht abgeglichen und nicht vergütet davon in Q4 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 4277 3896 91,09% 63 1,47% 318 7,44% davon in Q1 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 8981 8224 91,57% 757 8,43% nicht berücksichtigt (da noch nicht bis einschl Q1/2013 abgerechnet) 1248 Datensätze 15.11.2012 bis 31.03.2013 Stadt Würzburg 2798 sofort abgegli- chen inzwischen nachvergütet nicht abgeglichen und nicht vergütet davon in Q4 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 840 771 91,79% 23 2,74% 46 5,48% davon in Q1 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 1649 1538 93,27% 111 6,73% nicht berücksichtigt (da noch nicht bis einschl Q1/2013 abgerechnet) 309 Datensätze 15.11.2012 bis 31.03.2013 LK Würzburg 3024 sofort abgegli- chen inzwischen nachvergütet nicht abgeglichen und nicht vergütet davon in Q4 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 928 847 91,27% 8 0,86% 73 7,87% davon in Q1 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 1923 1766 91,84% 157 8,16% nicht berücksichtigt (da noch nicht bis einschl Q1/2013 abgerechnet) 173 Datensätze 15.11.2012 bis 31.03.2013 UFR ohne Stadt und Land Würzburg 8684 sofort abge- glichen inzwischen nachvergütet nicht abgeglichen und nicht vergütet davon in Q4 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 2509 2278 90,79% 32 1,28% 199 7,93% davon in Q1 abgerechnet und für ZAST-Abgleich berücksichtigt 5409 4920 90,96% 489 9,04% nicht berücksichtigt (da noch nicht bis einschl. Q1/2013 abgerechnet) 766 Drucksache 17/238 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zwischenzeitlich konnten sich die Sozialversicherungsträger und die KVB auf eine Lösung der Finanzierungsprobleme um die Notarzthonorare für die Jahre 2012 und 2013 verständigen, so dass im September 2013 alle Nachzahlungen für die noch ausstehenden Vergütungen für nicht abgleichbare Einsätze aus den Quartalen 4/2012 und 1/2013 von der KVB veranlasst worden sind. Vor dem Hintergrund, dass die Honorierung mit Abschluss der Entgeltvereinbarung für das Jahr 2013 nunmehr sichergestellt ist, teilte die KVB darüber hinaus mit, die Abrechnungsmodalitäten anzupassen und den Datenabgleich für die Notarzteinsätze ab dem Quartal 2/2013 nachgelagert zur Auszahlung der Honorare vorzunehmen. Gleichzeitig kündigte die KVB an, dass die seit Mitte November 2012 geübte Auszahlungspraxis in Form von Abschlags - und Restzahlungen für Einsätze ab dem Quartal 4/2013 nicht mehr erfolgt. Zukünftig wird somit wieder eine zeitnahe und vollständige Vergütung der erbrachten notärztlichen Leistung erfolgen. Ausstehende Restzahlungen sowohl für das Quartal 2/2013 als auch für Juli und August 2013, die aus den monatlichen Abschlagszahlungen resultierten, werden im Honorarbescheid 2/2013 bzw. durch Sonderzahlung zur Auszahlung gebracht. 2. Was unternimmt die Staatsregierung um dieses Problem schnellstmöglich zu lösen? Die Staatsregierung ist nach den Regelungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) nicht an den Ent- geltverhandlungen und dem Abrechnungsverfahren über die Notarzthonorare unmittelbar beteiligt. Das Gesetz vertraut hier allein auf die Verhandlungspartner, KVB und Sozialversicherungsträger sowie auf die mit dem Vollzug der Abrechnung der Notarzthonorare betrauten ZAST GmbH. Dennoch hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr immer wieder versucht, im Rahmen von gemeinsamen Gesprächen unter Beteiligung des damaligen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit als Rechtsaufsichtsbehörde über die KVB Lösungen mit den Beteiligten zu suchen, damit die Notarzthonorierung sichergestellt ist. Insbesondere im Rahmen einer Gesprächsrunde im Innenministerium im Juni 2013, an der neben dem Kollegen Dr. Marcel Huber der Vorstandsvorsitzende der KVB und der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern teilgenommen haben, konnten schließlich die Grundlagen für die Lösung der Finanzierungs- und Abrechnungsprobleme gelegt und eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. Neben einer Unterstützung der KVB beim Abbau der bislang entstandenen Defizite durch entsprechende Strukturhilfen der Krankenkassen für die Jahre 2014 und 2015 konnten die Eckpunkte für die Notarzthonorierung für das Jahr 2013 gesetzt und die Entgeltverhandlungen für 2014 angestoßen werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist angesichts der aktuell erzielten Lösungen im Abrechnungs - und Honorierungssystem zuversichtlich, dass zukünftig eine zeitnahe und vollständige Auszahlung von tatsächlich geleisteten Einsätzen erfolgt.