Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 20.08.2018 Sanierungsbedarf an staatlichen Theatern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie groß ist der Sanierungsbedarf an den einzelnen bayerischen Theatern (bitte für jedes Theater einzeln den konkreten Bedarf angeben)? 2.1 Welche Kosten sind dafür im Einzelnen veranschlagt? 2.2 Wie hoch ist die Beteiligung der Kommunen? 3.1 Welche konkreten Sanierungen werden in den kom menden Jahren wo durchgeführt? 3.2 Für welche Sanierungsnotwendigkeiten existieren ge genwärtig noch keine Durchführungsplanungen? 4. Nach welchen Kriterien wird die Verteilung der Gelder an die einzelnen Theater entschieden? 5. In welchen Theatern ist nicht flächendeckend Barriere freiheit gewährleistet? 6.1 Welche Mittel standen zur Sanierung der staatlichen Theater seit 2008 zur Verfügung (bitte nach Jahren und Theatern, nach Soll und Ist aufschlüsseln)? 6.2 Welche Mittel stehen im aktuellen Staatshaushalt zur Sanierung von bayerischen Theatern zur Verfügung? Antwort des des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 18.09.2018 Vorbemerkung: Um eine klare Abgrenzung zu ermöglichen, beschränkt sich die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage auf die drei Staatstheater in München, bei denen der Freistaat Bayern für Baumaßnahmen verantwortlich ist, also die Bayerische Staatsoper, das Bayerische Staatsschauspiel sowie das Staatstheater am Gärtnerplatz. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg sowie die Stiftung Staatstheater Augsburg sind nicht erfasst, da hier entsprechend der gesetzlichen Aufga benverteilung innerhalb der Stiftung die jeweiligen Städte für Große Baumaßnahmen zuständig sind. Der Begriff „Sanierung“ umfasst eine große Bandbreite baulicher Schäden, angefangen z. B. von einem leichten Schimmelpilzbefall oder isolierten Feuchtstellen bis hin zu komplexen Schäden an Betonkonstruktionen. Die Reaktio nen darauf können je nach Umfang, Schweregrad und Kos tenintensität von der einfachen Bauunterhaltsmaßnahme über Kleine Baumaßnahmen bis hin zu Großen Baumaß nahmen mit Kosten von mehr als 1 Mio. Euro reichen. Gleichzeitig können Bauunterhalts, Kleine und Große Baumaßnahmen nicht nur der Sanierung, sondern auch der Renovierung (Schwerpunkt liegt eher bei Erneuerungen und Anpassungen an z. B. veränderte fachliche Bedürfnisse) oder Modernisierung (vorhandener Gebäudezustand soll auf den aktuell geforderten „SollZustand“ gebracht werden, z. B. Wärme, Feuchte, Schall oder Brandschutz) dienen. Dabei sind nicht nur die Übergänge zwischen diesen baulichen Aspekten fließend, sondern es vermischen sich meistens bei ein und derselben Maßnahme mehrere dieser Aspekte ununterscheidbar. Größere Maßnahmen im Altbe stand erstrecken sich meistens über viele Jahre. Bei ihnen erfolgt in der Regel neben einer Sanierung als reiner „Re paratur“ die Erneuerung der Gebäudesubstanz funktional und wirtschaftlich in Verbindung mit einer Modernisierung durch über die Sanierung hinausgehende Investitionen, z. B. durch Anpassung der Gebäude – an den neuesten Stand der Technik, – an geänderte Anforderungen der Nutzer im Theaterbe trieb, – zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit oder – zur Erhöhung der Energieeffizienz. Eine auf Sanierungen isolierte Betrachtung wie in Frage 1 erbeten ist bei einer insgesamt einheitlichen Baumaßnah me, bei der mehrere Zwecke zugleich erreicht werden, da her nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.11.2018 Drucksache 17/23830 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23830 1. Wie groß ist der Sanierungsbedarf an den einzelnen bayerischen Theatern (bitte für jedes Theater einzeln den konkreten Bedarf angeben)? Die beigefügte Anlage 1 enthält die im Haushalt des Frei staates Bayern als Große Baumaßnahmen veranschlagten Sanierungsmaßnahmen an den drei in der Vorbemerkung genannten staatlichen Theatern, die sich bereits in der Pla nung oder Bauausführung bzw. Abfinanzierung befinden, unter Angabe – der Schätzkosten, – der ggf. in der Haushaltsunterlage Bau (HUBau) festge setzten Kosten, – des Verfahrensstandes (lfP = Laufende Planung/HU BauErstellung, lfM = Bauausführung bzw. Abfinanzie rung), – der IstAusgaben zum Stand 31.12.2017 sowie – des voraussichtlichen Bedarfs der aufgelisteten Maß nahmen ab 2019. Bei den angegebenen Schätzkosten ist zu berücksichtigen, dass Baupreissteigerungen sowohl gesamtwirtschaftlich als auch konjunkturell bedingt sind und daher die künftige Bau preisentwicklung nicht prognostiziert werden kann. 2.1 Welche Kosten sind dafür im Einzelnen veranschlagt ? Zu Frage 2.1 siehe Antwort zu Frage 1. 2.2 Wie hoch ist die Beteiligung der Kommunen? Bei Sanierungsmaßnahmen an den drei staatlichen Thea tern erfolgt keine finanzielle Beteiligung der Kommunen. 3.1 Welche konkreten Sanierungen werden in den kommenden Jahren wo durchgeführt? Die beigefügte Anlage 2 enthält die Maßnahmen in der An lage S des Epl. 15, für die noch kein Planungsauftrag er teilt worden ist. Sie stellt eine Momentaufnahme dar, da der Erhalt der staatlichen Kunst und Kultureinrichtungen eine staatliche Daueraufgabe darstellt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehen den Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vor behalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflich tungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Aus schuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei al len laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staat lichen Theatern eine zügige Umsetzung an. Da der Erhalt der staatlichen Kunst und Kultureinrichtungen jedoch eine staatliche Daueraufgabe darstellt, kann nicht ausgeschlos sen werden, dass sich gesetzte Prioritäten und finanzwirt schaftliche Gegebenheiten ändern. Allgemein lassen sich im komplexen Gefüge der Planung und Durchführung einer Baumaßnahme mitunter Verzögerungen gegenüber der ur sprünglichen Terminplanung nicht vermeiden. Schleppende oder mangelhafte Firmenleistungen, Schadensfälle wäh rend der Baudurchführung und Firmeninsolvenzen können zu einem Verzug führen. In Zeiten guter Baukonjunktur ist ein Anstieg von Störungen und Verzögerungen bei der Bau durchführung sowie den Leistungen der beauftragten Pla nungs und Ingenieurbüros zu verzeichnen. 3.2 Für welche Sanierungsnotwendigkeiten existieren gegenwärtig noch keine Durchführungsplanungen ? Die beigefügte Anlage 2 enthält die Maßnahmen in der An lage S des Epl. 15, für die noch kein Planungsauftrag erteilt worden ist und für die damit noch keine Durchführungspla nungen vorliegen. 4. Nach welchen Kriterien wird die Verteilung der Gelder an die einzelnen Theater entschieden? Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prio ritätensetzung. Auf die Antwort zu Frage 3.1 wird ergänzend verwiesen. 5. In welchen Theatern ist nicht flächendeckend Barrierefreiheit gewährleistet? Wie bereits in der Antwort zu Frage 3.1 erwähnt, stellt die bauliche Ertüchtigung vorhandener Gebäude eine niemals endgültig abgeschlossene Daueraufgabe dar. Das gilt auch für die Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Die Belange der Barrierefreiheit werden im Baubereich sowohl bei Neu bauten als auch bei Sanierungen berücksichtigt. Die Staats bauverwaltung hat dazu bereits zum 01.01.2012 im staatli chen Hochbau das „Audit Barrierefreies Bauen“ eingeführt, welches als Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der gesetzlichen Regelwerke die Einhaltung der Belange des barrierefreien Bauens einer gewissenhaften Prüfung unter zieht und von den Staatlichen Bauämtern verpflichtend bei allen staatlichen Baumaßnahmen anzuwenden ist. Dane ben gibt es im vorhandenen Bestand an Theatergebäuden insbesondere aufgrund sich ändernder Anforderungen und Bedürfnisse neue Anforderungen an die Barrierefreiheit, die fortlaufende Anstrengungen zur Herstellung der Barrierefrei heit erforderlich machen. 6.1 Welche Mittel standen zur Sanierung der staatlichen Theater seit 2008 zur Verfügung (bitte nach Jahren und Theatern, nach Soll und Ist aufschlüsseln ?) Die Ausgabemittel für den staatlichen Hochbau im Ge schäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind in der Anlage S des Epl. 15 ver anschlagt. Eine Unterscheidung zwischen Sanierungs und Neubaumaßnahmen wird nicht getroffen. Aus diesem Grund gibt es für Sanierungsmaßnahmen keine SollZahlen. Eine Übersicht über die IstAusgaben für Große Baumaßnahmen der Staatstheater in den Jahren 2008–2017 findet sich in Anlage 3. Die im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorzunehmen den Dotierungen bei den einzelnen Vorhaben werden an hand entsprechend von der Bauverwaltung ermittelter Be darfsprognosen vorgenommen in dem Bewusstsein, dass der tatsächliche Mittelabfluss im darauffolgenden Doppel Drucksache 17/23830 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 haushalt von vielen nicht beinflussbaren Faktoren wie bei spielsweise Bauverzögerungen aufgrund von Firmeninsol venzen und dgl. abhängen wird. Anhand der in Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Anlage S festgelegten gegenseitigen Deckungsfähigkeit ist es möglich, bei den dotierten Ansät zen so nachzujustieren, wie es der tatsächliche Bauablauf erfordert, und die auftretenden Mehr oder Minderausgaben bei den einzelnen Vorhaben mittels Umschichtungen aus zugleichen. 6.2 Welche Mittel stehen im aktuellen Staatshaushalt zur Sanierung von bayerischen Theatern zur Verfügung ? Im Haushaltsjahr 2018 wurden für den Geschäftsbereich des StMWK Ausgabemittel i. H. v. 413.809,4 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt (siehe auch Antwort zu Frage 6.1 und An lage 3: Übersicht über die in den Jahren 2008–2018 insge samt zur Verfügung gestellten Ausgabemittel). Anlage 1 Anlage 2 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD Sanierungsbedarf an staatlichen Theatern Beträge in Tsd. € Summen 343.220,0 198.070,0 150.957,0 173.988,0 Kap. Tit. Nutzer Maßnahmenbezeichnung Stand Schätz-kosten HU-Bau- Kosten Istausgaben bis 31.12.2017 voraussichtlicher Restfinanzierungsbedarf ab 2019 1581 71113 Bayer. Staatsoper Nationaltheater München; Erneuerung von technischen Anlagen lfM 28.620,0 28.620,0 26.525,0 1581 71120 Bayer. Staatsoper Erneuerung der Bestuhlung Zuschauerhaus lfM 3.360,0 3.360,0 3.310,6 9,4 1581 71122 Bayer. Staatsoper Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing lfM 24.200,0 24.200,0 442,2 22.757,8 1581 71124 Bayer. Staatsoper Erneuerung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen Nationaltheater und Betriebs- und Probengebäude Bayerisches Staatsballett lfM 5.000,0 5.000,0 189,3 1.810,7 1581 71125 Bayer. Staatsoper Nationaltheater München: Sanierung Starkstromanlagen - Planung - lfP 3.450,0 0,0 3.350,0 1582 71024 Bayer. Staatsschauspiel Anpassungsmaßnahmen im Marstallgebäude - Planung - Vorpla - nung 80.000,0 0,0 432,8 79.227,2 1582 71027 Bayer. Staatsschauspiel Anpassungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Residenztheater München lfM 11.990,0 11.990,0 11.229,6 760,4 1582 71113 Bayer. Staatsschauspiel Statisch-konstruktive und bühnentechnische Ertüchtigung des Residenztheaters - z.T. Planung - 1. TBM f. Niederspannung: 3.300 T€ freigegeben lfM 20.000,0 3.300,0 0,0 19.800,0 1582 71114 Bayer. Staatsschauspiel Neubau eines kombinierten Proben- und Werkstättenzentrums in der Hohenlindener Str. 5 - Planung - lfP 45.000,0 0,0 43.500,0 1583 71053 Staatstheater am Gärtnerplatz Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen lfM 121.600,0 121.600,0 108.827,5 2.772,5 G:\StMWK\Abteilungen\Abteilung Z\Referat Z_3\Hochbau\Anfragen, Anträge, Stellungnahmen\Anfragen\Anfrage MdL Rinderspacher - Sanierungsbedarf an bayersichen Hochschulen\Tabelle Sanierungsbedarf Theater.xlsm, 05.09.201808:40 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23830 Anlage 2 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD Sanierungsbedarf an staatlichen Theatern Kap. Tit. Nutzer Maßnahmenbezeichnung 1581 71115 Bayer. Staatsoper Nationaltheater München; Fassadensanierung - Planung - 1581 71121 Bayer. Staatsoper Baumaßnahme Orchester-Hubpodium -Planung - 1581 71123 Bayer. Staatsoper Sanierung der Werkstätten in Poing - Planung 1581 71126 Bayer. Staatsoper Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München - Planung - G:\StMWK\Abteilungen\Abteilung Z\Referat Z_3\Hochbau\Anfragen, Anträge, Stellungnahmen\Anfragen\Anfrage MdL Rinderspacher - Sanierungsbedarf an bayersichen Hochschulen\Tabelle Sanierungen Theater kommende Jahre.xlsm, 05.09.201808:39 1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23830 Anlage 3 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD Sanierungsbedarf an staatlichen Theatern In den Jahren 2008-2018 wurden Ausgabemittel in folgender Höhe für große Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des StMWK zur Verfügung gestellt: Beträge in Tsd. € Ausgabemittel 2008 Ausgabemittel 2009 Ausgabemittel 2010 Ausgabemittel 2011 Ausgabemittel 2012 Ausgabemittel 2013 Ausgabemittel 2014 Ausgabemittel 2015 Ausgabemittel 2016 Ausgabemittel 2017 Ausgabemittel 2018 345.482,6 441.883,7 486.783,5 381.020,0 372.720,0 388.680,0 422.900,0 433.590,0 429.421,1 407.000,0 413.809,4 In den Jahren 2008-2017 wurden Istausgaben in folgender Höhe für große Baumaßnahmen der staatlichenTheater getätigt: Beträge in Tsd. € Istausgaben 2008 Istausgaben 2009 Istausgaben 2010 Istausgaben 2011 Istausgaben 2012 Istausgaben 2013 Istausgaben 2014 Istausgaben 2015 Istausgaben 2016 Istausgaben 2017 4.004,8 1.290,7 4.547,2 5.444,3 11.345,8 14.502,4 14.026,6 18.542,3 20.177,0 26.100,9 Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23830