Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Joachim Hanisch, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 01.08.2018 Einstellung und Versetzung von Lehrkräften an bayerischen Schulen Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehramtsanwärter, die in den Schuljahren 2016/2017 bzw. 2017/2018 ihre Zweite Staatsprüfung erfolgreich beendet haben, erhielten bzw. erhalten im Anschluss eine Planstelle bzw. einen Supervertrag im selben Regierungsbezirk, in dem sie ihr Referendariat abgeleistet haben (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten )? 2. Wie viele Lehramtsanwärter, die im Schuljahr 2016/2017 bzw. 2017/2018 ihre Zweite Staatsprüfung erfolgreich beendet haben, erhielten bzw. erhalten im Anschluss eine Planstelle bzw. einen Supervertrag, jedoch nicht im selben Regierungsbezirk, in dem sie ihr Referendariat abgeleistet haben (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und unter Angabe des Regierungsbezirks , in dem das Referendariat absolviert wurde und in dem die Einstellung erfolgt)? 3. Wie viele Lehramtsanwärter, die im Schuljahr 2016/2017 bzw. 2017/2018 ihre Zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben, erhielten bzw. erhalten im Anschluss eine Planstelle an der Schule, an der sie auch ihr Referendariat absolviert haben? 4. Wie viele Versetzungsanträge von Lehrkräften konnten zum Schuljahr 2016/2017 und 2017/2018 sowie zum kommenden Schuljahr berücksichtigt werden (bitte auch als prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Versetzungsanträge angeben sowie je Schuljahr aufgeschlüsselt nach Schularten und Regierungsbezirken , in die die Lehrkräfte versetzt werden wollten)? 5.1 Welche objektiven Sozialkriterien werden für die Neueinstellungen und Versetzungsentscheidungen herangezogen ? 5.2 Wie wird ein einheitlicher Vollzug bei den Entscheidungsverfahren sichergestellt? 5.3 In welcher Weise kann sichergestellt werden, dass die Objektivität der Entscheidungsverfahren nicht nur ministeriumsintern, sondern auch für Außenstehende, insbesondere für die Betroffenen selbst, nachvollziehbar und nachprüfbar ist? 6.1 Für welche Lehramtsstudiengänge gibt es derzeit Zulassungsbeschränkungen an den bayerischen Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Universitäten)? 6.2 Für welche dieser zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengänge ist aktuell aufgrund eines prognostizierten hohen Lehrkräftebedarfs ein Ausbau der Studienplatzkapazitäten geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Universitäten und geplanter Anzahl der zusätzlichen Studienplätze)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17.09.2018 1. Wie viele Lehramtsanwärter, die in den Schuljahren 2016/2017 bzw. 2017/2018 ihre Zweite Staatsprüfung erfolgreich beendet haben, erhielten bzw. erhalten im Anschluss eine Planstelle bzw. einen Supervertrag im selben Regierungsbezirk, in dem sie ihr Referendariat abgeleistet haben (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)? 2. Wie viele Lehramtsanwärter, die im Schuljahr 2016/2017 bzw. 2017/2018 ihre Zweite Staatsprüfung erfolgreich beendet haben, erhielten bzw. erhalten im Anschluss eine Planstelle bzw. einen Supervertrag, jedoch nicht im selben Regierungsbezirk , in dem sie ihr Referendariat abgeleistet haben (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und unter Angabe des Regierungsbezirks, in dem das Referendariat absolviert wurde und in dem die Einstellung erfolgt)? 3. Wie viele Lehramtsanwärter, die im Schuljahr 2016/2017 bzw. 2017/2018 ihre Zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben, erhielten bzw. erhalten im Anschluss eine Planstelle an der Schule , an der sie auch ihr Referendariat absolviert haben ? Grund- und Mittelschule: Sowohl im Grund- als auch im Mittelschulbereich konnte zu Beginn der Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 allen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu einer Gesamtprüfungsnote von 3,5 ein Angebot auf unbefristete Einstellung in den staatlichen bayerischen Schuldienst unterbreitet werden. Die folgende Zahl an Lehramtsanwärtern und Referendaren erhielten zu den angefragten Einstellungsterminen 2017 und 2018 ein Einstellungsangebot bzw. einen Supervertrag in den jeweiligen Regierungsbezirken: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2018 Drucksache 17/23979 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23979 Tabelle zu den Fragen 1, 2 und 3 Tabelle 1: Einstellungen im Bereich der Grund- und Mittelschule zum Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 Einstellung nach dem Vorbereitungsdienst Einstellung in … OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHW aus OBB 2017: 628 628 0 0 0 0 0 0 2018: 695 695 0 0 0 0 0 0 aus NDB 2017: 197 105 92 0 0 0 0 0 2018: 246 123 123 0 0 0 0 0 aus OPF 2017: 239 138 0 101 0 0 0 0 2018: 254 199 0 55 0 0 0 0 aus OFR 2017: 159 78 0 0 81 0 0 0 2018: 212 95 0 0 117 0 0 0 aus MFR 2017: 297 132 0 0 0 165 0 0 2018: 331 156 0 0 0 175 0 0 aus UFR 2017: 216 50 0 0 0 0 166 0 2018: 229 93 0 0 0 0 136 0 aus SCHW 2017: 297 0 0 0 0 0 0 297 2018: 305 16 0 0 0 0 0 289 Die Zuweisung an die konkrete Einsatzschule nimmt im Bereich der Grund- und Mittelschulen das jeweils zuständige Staatliche Schulamt vor. Um die jeweilige Schule zu ermitteln, wäre eine Einzelfallprüfung eines jeden Einstellungsbewerbers in den in Tabelle 1 genannten Fallzahlen erforderlich. Von einer solchen Erhebung wird aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands abgesehen. Förderschule: In den staatlichen Schuldienst an Förderschulen wurde folgende Anzahl an Studienreferendaren nach erfolgreichem Referendariat im selben Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Regierungsbezirk eingestellt: Drucksache 17/23979 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tabelle zu den Fragen 1, 2 und 3 Tabelle 2: Einstellungen im Bereich der Förderschule zum Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 Einstellung nach dem Vorbereitungsdienst Einstellung in … OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHW aus OBB 2017: 51 44 0 1 3 1 1 1 2018: 99 87 2 0 0 3 1 6 aus NDB 2017: 35 15 17 1 0 0 0 2 2018: 30 12 14 2 0 0 0 2 aus OPF 2017: 24 4 1 14 0 0 2 3 2018: 25 3 1 13 2 3 2 1 aus OFR 2017: 28 9 0 0 10 1 6 2 2018: 25 2 0 0 13 4 5 1 aus MFR 2017: 36 2 2 0 2 29 0 1 2018: 36 3 0 2 1 26 0 4 aus UFR 2017: 27 1 0 1 1 2 21 1 2018: 37 1 0 0 7 6 22 1 aus SCHW 2017: 29 0 2 0 4 1 1 21 2018: 32 1 0 0 0 0 1 30 Realschule: Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt werden die angehenden Lehrkräfte für die Dauer eines Schuljahres an einer Seminarschule ausgebildet. Die Zuweisung erfolgt nach personalorganisatorischen Vorgaben des Seminarbetriebs sowie aufgrund der Ortswünsche der Studienreferendarinnen und Studienreferendare, insbesondere wenn soziale Aspekte zu berücksichtigen sind. In der jeweiligen Fächerverbindung ausbildende Seminarschulen sind dabei i. d. R. nicht in jedem Regierungsbezirk angesiedelt. Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare für die Dauer eines weiteren Schuljahres an Einsatzschulen ausgebildet (Seminarschule und Einsatzschule unterscheiden sich i. d. R.). Die Zuweisung erfolgt in erster Linie nach den Erfordernissen der Unterrichtsversorgung sowie aufgrund der Ortswünsche der Studienreferendarinnen und Studienreferendare, wiederum unter Berücksichtigung sozialer Kriterien, sofern möglich. Auch hierbei erfolgt keine Zuweisung nach Regierungsbezirken , u. a. weil die Bedarfe für den Einsatz von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren bestimmter Fächerverbindungen bayernweit ungleich verteilt sind. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen aufgrund seiner Struktur und der Planungsrahmenbedingungen bayernweit angelegt ist und eine Zuweisung an ausbildende Schulen nach Regierungsbezirken – wie etwa im Bereich der Grund- und Mittelschulen – nicht möglich ist. Auf die jeweiligen Regierungsbezirke bezogene Daten werden daher im Kontext der Lehrerausbildung an Realschulen nicht erhoben . Somit kann nur die bayernweite Anzahl der Einstellungen aus dem Prüfungsjahrgang zum jeweiligen Einstellungstermin angegeben werden: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23979 Tabelle 3: Einstellungen im Bereich der Realschule zum Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 Einstellungstermin Anzahl der Einstellungen September 2017 152 September 2018 182 Weiter ist anzumerken: Einstellungs- und Versetzungsentscheidungen können sich im Sinne der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler ausschließlich an den Erfordernissen einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung orientieren. Versetzungen und Einstellungen im Bereich der Realschulen, an denen das Fachlehrerprinzip gilt, können nur dorthin erfolgen, wo aufgrund der zu beschulenden Schülerinnen und Schüler ein entsprechender Bedarf in einer konkreten Fächerverbindung und damit ein Bedarf an der Arbeitsleistung einer entsprechenden Lehrkraft gegeben ist. Die Einsatzwünsche der Lehrkräfte zielen vielfach nicht auf die Regionen, in denen dieser Bedarf besteht . In Bayern gibt es derzeit 238 staatliche Realschulen. Allein aus dieser vergleichsweise geringen Zahl ergibt sich bereits, dass die Bedarfe vielfach nicht in der Heimatregion der Bewerber liegen können. Dies ist den Lehrkräften bei der Berufswahl auch bekannt. Eine ausschließliche Orientierung der Einsatzorte an den Wünschen der Lehrkräfte würde zu Personalschieflagen sowie zu einer Ungleichversorgung der staatlichen Realschulen und damit zu Bildungsungerechtigkeit führen. Gymnasium: Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich in drei Abschnitte. Im ersten Abschnitt werden die angehenden Lehrkräfte für die Dauer eines Schulhalbjahres an einer Seminarschule ausgebildet. Die Zuweisung erfolgt nach personalorganisatorischen Vorgaben des Seminarbetriebs sowie aufgrund der Ortswünsche der Studienreferendarinnen und Studienreferendare, insbesondere wenn soziale Aspekte zu berücksichtigen sind. In der jeweiligen Fächerverbindung ausbildende Seminarschulen sind dabei i. d. R. nicht in jedem Regierungsbezirk angesiedelt. Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare für die Dauer eines ganzen Schuljahres an Einsatzschulen ausgebildet (Seminarschule und Einsatzschule unterscheiden sich dabei). Die Zuweisung erfolgt in erster Linie nach den Erfordernissen der Unterrichtsversorgung sowie aufgrund der Ortswünsche der Studienreferendarinnen und Studienreferendare, wiederum unter Berücksichtigung sozialer Kriterien, sofern möglich. Auch hierbei erfolgt keine Zuweisung nach Regierungsbezirken , u. a. weil die Bedarfe für den Einsatz von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren bestimmter Fächerverbindungen bayernweit ungleich verteilt sind. Im dritten Ausbildungsabschnitt kehren die Studienreferendarinnen und Studienreferendare für ein weiteres Schulhalbjahr wieder an ihre jeweilige Seminarschule zurück. Dadurch bedingt kann die Ausbildung für eine Studienreferendarin bzw. einen Studienreferendar nicht immer nur einem Regierungsbezirk zugeordnet werden. Eine Aufschlüsselung nach Angabe des Regierungsbezirks, in dem das Referendariat absolviert wurde und in dem die Einstellung erfolgt, kann daher nicht erfolgen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien aufgrund seiner Struktur und der Planungsrahmenbedingungen bayernweit angelegt ist und eine Zuweisung an ausbildende Schulen nach Regierungsbezirken – wie etwa im Bereich der Mittelschulen – nicht möglich ist. Auf die jeweiligen Regierungsbezirke bezogene Daten werden daher im Kontext der Lehrerausbildung an Gymnasien nicht erhoben. Somit kann nur die bayernweite Anzahl der Einstellungen aus dem Prüfungsjahrgang zum jeweiligen Einstellungstermin angegeben werden. Neben dem aktuellen Jahrgang enthalten die Einstellungen zum September auch freie Bewerber. Tabelle 4: Einstellungen im Bereich der Gymnasien zum Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 Termin Anzahl der Einstellungen (ohne Warteliste) Februar 2017 (aktueller Jahrgang) 104 September 2017 (aktueller Jahrgang und freie Bewerber) 183 Februar 2018 (aktueller Jahrgang) 154 September 2018 (aktueller Jahrgang und freie Bewerber) 257 Berufliche Schulen: Aufgrund des Direktbewerbungsverfahrens erfolgt im Bereich der Beruflichen Schulen keine zentrale Erfassung der bisherigen Einsatzorte im Referendariat sowie der Ortswünsche für die Einstellung. 4. Wie viele Versetzungsanträge von Lehrkräften konnten zum Schuljahr 2016/2017 und 2017/2018 sowie zum kommenden Schuljahr berücksichtigt werden (bitte auch als prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Versetzungsanträge angeben sowie je Schuljahr aufgeschlüsselt nach Schularten und Regierungsbezirken, in die die Lehrkräfte versetzt werden wollten)? Grund- und Mittelschule Versetzungen von staatlichen Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen in einen anderen Regierungsbezirk wurden in dem angefragten Zeitraum wie folgt realisiert: Drucksache 17/23979 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Tabelle zu Frage 4 Tabelle 5: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der Grund- und Mittelschulen in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 Versetzungen nach 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Gesamt Gesamt Gesamt Anträge erfolgreiche Versetzung % Anträge erfolgreiche Versetzung % Anträge erfolgreiche Versetzung % OBB 27 27 100,0 % 30 29 96,7 % 33 33 100,0 % NDB 241 95 39,4 % 259 74 28,6 % 286 141 49,3 % OPF 251 130 51,8 % 228 62 27,2 % 284 104 36,6 % OFR 137 60 43,8 % 183 142 77,6 % 162 131 80,9 % MFR 163 94 57,7 % 181 94 51,9 % 195 192 98,5 % UFR 82 33 40,2 % 113 75 66,4 % 72 72 100,0 % SCHW 76 70 92,1 % 57 48 84,2 % 58 53 91,4 % Gesamt 977 509 52,1 % 1051 524 49,9 % 1090 726 66,6 % % 52 % 50 % 67 % Förderschule: Versetzungsanträge von staatlichen Lehrkräften (Studienräte im Förderschuldienst, Fachlehrer, Förderlehrer und Heilpäd agogische Förderlehrer) an Förderschulen wurden wie folgt realisiert: Tabelle zu Frage 4 Tabelle 6: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der Förderschule in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 Versetzungen nach 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Gesamt Gesamt Gesamt Anträge erfolgreiche Versetzung % Anträge erfolgreiche Versetzung % Anträge erfolgreiche Versetzung % OBB 46 19 41,3 % 39 14 35,9 % 37 15 40,5 % NDB 8 3 37,5 % 10 5 50,0 % 13 4 30,8 % OPF 7 1 14,3 % 12 8 66,7 % 12 3 25,0 % OFR 6 0 0,0 % 11 6 54,5 % 9 5 55,6 % MFR 17 6 35,3 % 15 4 26,7 % 18 10 55,6 % UFR 29 9 31,0 % 29 10 34,5 % 28 17 60,7 % SCHW 15 6 40,0 % 15 7 46,7 % 16 8 50,0 % Gesamt 128 44 34,4 % 131 54 41,2 % 133 62 46,6 % % 34 % 41 % 47 % Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23979 Realschule: Tabelle zu Frage 4 Tabelle 7: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der Realschule in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 (gesamt) Versetzungsanträge zum Schuljahr 2016/2017 Versetzungsanträge zum Schuljahr 2017/2018 Versetzungsanträge zum Schuljahr 2018/2019 gesamt positiv in % gesamt positiv in % gesamt positiv in % 949 178 19 1.076 291 27 1.102 383 35 Für die Aufschlüsselung nach Regierungsbezirk ist Folgendes zu beachten: In der nachfolgenden Tabelle wurden jeweils die Versetzungsbewerber mit einer Stammschule außerhalb des angefragten Regierungsbezirks berücksichtigt , unter deren Wunschorten an erster bis dritter Stelle mindestens eine staatliche Realschule im angefragten Regierungsbezirk genannt ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass bei der aufgeführten Anzahl an Versetzungsanträgen Versetzungsgesuche sowohl von aktiven staatlichen Realschullehrkräften als auch von Lehrkräften, die sich im jeweils vorangegangenen Schuljahr in Beurlaubung befanden und zum jeweiligen Schuljahr eine Rückkehr in den staatlichen Realschuldienst nach einer Beurlaubung angestrebt haben, berücksichtigt wurden. Tabelle zu Frage 4 Tabelle 8: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der Realschule in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken) Versetzungsanträge nach ... zum Schuljahr 2016/2017 zum Schuljahr 2017/2018 zum Schuljahr 2018/2019 gesamt positiv in % gesamt positiv in % gesamt positiv in % Oberbayern 78 16 20,5 87 28 32,2 87 27 31,0 Niederbayern 180 10 5,6 205 19 9,3 201 38 18,9 Oberpfalz 187 4 2,1 230 25 10,9 236 28 11,9 Oberfranken 91 13 14,3 118 15 12,7 116 27 23,3 Unterfranken 58 12 20,7 67 22 32,8 67 24 35,8 Mittelfranken 80 20 25,0 76 23 30,3 91 39 42,9 Schwaben 71 19 26,8 87 23 26,4 95 30 31,6 Gymnasium: Bei der Auswertung der Versetzungsanträge wurden Versetzungen aus dienstlichen Gründen, Rückkehrer an die eigene Schule sowie Versetzungswillige ohne Freigabe durch die Schulleitung nicht berücksichtigt. Tabelle zu Frage 4 Tabelle 9: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der Gymnasien in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 (gesamt) 2016/2017 2017/2018 2018/2019 gesamt positiv in % gesamt positiv in % gesamt positiv in % 1.191 564 47,3 1.171 458 39,1 1.185 473 39,9 Drucksache 17/23979 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 In nachfolgender Übersicht wurden jeweils nur die versetzungswilligen Lehrkräfte mit Stammschule außerhalb des angefragten Regierungsbezirks berücksichtigt, unter deren Wunschorten an erster bis dritter Stelle mindestens ein Gymnasium innerhalb des angefragten Regierungsbezirks genannt ist. Tabelle zu Frage 4 Tabelle 10: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der Gymnasien in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken) Versetzungsanträge nach … 2016/2017 2017/2018 2018/2019 gesamt positiv in % gesamt positiv in % gesamt positiv in % Oberbayern 45 28 62,2 56 33 58,9 40 23 57,5 Niederbayern 75 20 26,7 69 14 20,3 74 26 35,1 Oberpfalz 77 21 27,3 74 22 29,7 79 18 22,8 Mittelfranken 58 22 37,9 62 16 25,8 69 33 47,8 Oberfranken 52 20 38,5 53 10 18,8 60 20 33,3 Unterfranken 73 17 23,3 80 16 20,0 81 18 22,2 Schwaben 65 30 46,2 75 37 49,3 53 27 50,9 Berufliche Schulen: 2016/2017 Berufliche Schulen (allgemein, ohne FOS/BOS): Anmerkung zur Tabelle: Anzahl der Versetzungen (Anzahl der Anträge) Tabelle zu Frage 4 Tabelle 11: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Schuljahr 2016/2017 Zu Von UFR OFR MFR OPF NDB OBB SCHW Summe Unterfranken 1 (9) 0 (5) 1 (1) 1 (1) – – – 3 (16) Oberfranken 1 (2) 6 (22) 0 (1) 2 (3) 0 (1) – – 9 (29) Mittelfranken 3 (5) 2 (9) 9 (13) 0 (1) – 0 (2) – 14 (30) Oberpfalz 0 (1) 2 (3) – 3 (11) 1 (4) – 0 (1) 6 (20) Niederbayern – – 1 (3) 0 (2) 3 (16) 0 (2) – 4 (23) Oberbayern 1 (1) 2 (8) 1 (3) 1 (7) 5 (20) 10 (20 1 (3) 21 (62) Schwaben 0 (1) 1 (2) 2 (3) 1 (2) 1 (2) 1 (1) 2 (6) 8 (17) Summe 6 (19) 13 (49) 14 (24) 8 (27) 10 (43) 11 (25 3(10) 65 (197) FOS/BOS (Zuständigkeit Staatsministerium für Unterricht und Kultus – StMUK): Anmerkung zur Tabelle: Anzahl der Versetzungen (Anzahl der Anträge) Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23979 Tabelle zu Frage 4 Tabelle 12: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der FOS/BOS im Schuljahr 2016/2017 Zu Von UFR OFR MFR OPF NDB OBB SCHW Summe Unterfranken 1 (10) 0 (4) 0 (1) – 0 (1) – – 1 (16) Oberfranken 0 (2) 3 (15) 0 (1) 0 (1) 0 (1) 1 (3) – 4 (23) Mittelfranken – 1 (3) 0 (6) 0 (5) – 1 (2) – 2 (16) Oberpfalz 1 (1) 2 (3) 0 (1) 1 (10) 1 (3) – – 5 (18) Niederbayern – – – 3 (9) 3 (13) 1 (1) – 7 (23) Oberbayern 1 (3) 2 (3) 2 (7) 2 (7) 1 (11) 6 (30) 1 (5) 15 (66) Schwaben – 0 (1) 1 (1) 1 (1) 0 (2) 0 (2) 3 (6) 5 (13) Summe 3 (16) 8 (29) 3 (17) 7 (33) 5 (31) 9 (38) 4 (11) 39 (175) 2017/2018 Berufliche Schulen (allgemein, ohne FOS/BOS): Anmerkung zur Tabelle: Anzahl der Versetzungen (Anzahl der Anträge) Tabelle zu Frage 4 Tabelle 13: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Schuljahr 2017/2018 Zu Von UFR OFR MFR OPF NDB OBB SCHW Summe Unterfranken 1 (7) 1 (3) – – – – – 2 (10) Oberfranken 1 (1) 8 (23) 1 (2) 0 (2) – 1 (2) – 11 (30) Mittelfranken 0 (2) 2 (7) 4 (6) – – 2 (2) – 8 (17) Oberpfalz 1 (1) – 0 (1) 4 (17) 1 (4) – 1 (1) 7 (24) Niederbayern – – – 3 (7) 5 (14) 1 (4) – 9 (25) Oberbayern 2 (2) 4 (6) 1 (2) 2 (7) 5 (17) 16 (24 1 (1) 31 (59) Schwaben 2 (3) 0 (3) 0 (1) 1 (4) 1 (2) 1 (2) 5 (12) 10 (27) Summe 7 (16) 15 (42) 6 (12) 10 (37) 12 (37) 21 (34 7 (14) 78 (192) FOS/BOS (Zuständigkeit StMUK): Anmerkung zur Tabelle: Anzahl der Versetzungen (Anzahl der Anträge) Drucksache 17/23979 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Tabelle zu Frage 4 Tabelle 14: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der FOS/BOS im Schuljahr 2017/2018 Zu Von UFR OFR MFR OPF NDB OBB SCHW Summe Unterfranken 1 (11) 0 (7) 3 (6) 0 (1) – 1(3) 0 (1) 5 (29) Oberfranken 1 (3) 1 (8) 1 (3) 0 (1) 0 (1) 0 (2) 0 (1) 3 (19) Mittelfranken 0 (1) 0 (7) 13 (18) 2 (6) – 2 (2) 1 (1) 18 (35) Oberpfalz – – – 5 (14) 1 (3) – – 6 (17) Niederbayern – – – 1 (6) 4 (15) 1 (2) – 6 (23) Oberbayern 1 (3) 0 (1) 3 (7) 0 (7) 6 (11) 10 (27 5 (10) 25 (66) Schwaben 1 (1) 0 (1) 1 (1) – 4 (5) 2 (4) 6 (15) 14 (27) Summe 4 (19) 1 (24) 21 (35) 8 (35) 15 (35) 16 (40 12 (28) 77(216) 2018/2019 Berufliche Schulen (allgemein, ohne FOS/BOS): Anmerkung zur Tabelle: Anzahl der Versetzungen (Anzahl der Anträge) Tabelle zu Frage 4 Tabelle 15: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Schuljahr 2018/2019 Zu Von UFR OFR MFR OPF NDB OBB SCHW Summe Unterfranken 3 (6) 2 (8) 1 (2) – – – – 6 (16) Oberfranken 1 (1) 3 (17) 0 (1) 1 (2) – – – 5 (21) Mittelfranken 2 (3) 3 (7) 5 (9) – – – – 10 (19) Oberpfalz – 0 (1) 1 (1) 1 (16) 3 (5) 0 (1) 1 (1) 6 (25) Niederbayern – – – 2 (5) 7 (15) 1 (2) 0 (1) 10 (23) Oberbayern 0 (1) 0 (2) – 2 (10) 11 (24) 8 (16) 0 (1) 21 (54) Schwaben 3 (3) 0 (2) 2 (4) 0 (3) 2 (2) – 7 (10) 14 (24) Summe 9 (14) 8 (37) 9 (17) 6 (36) 23 (46) 9 (19) 8 (13) 72 (182) FOS/BOS (Zuständigkeit StMUK): Anmerkung zur Tabelle: Anzahl der Versetzungen (Anzahl der Anträge) Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23979 Tabelle zu Frage 4 Tabelle 16: Versetzungsgesuche und Versetzungen im Bereich der FOSBOS im Schuljahr 2018/2019 Zu Von UFR OFR MFR OPF NDB OBB SCHW Summe Unterfranken 4 (14) 0 (10) 1 (2) 1 (3) 1 (2) 4 (5) 1 (1) 12 (37) Oberfranken 0 (1) 1 (8) 1 (2) 1 (3) 2 (2) 1 (3) 0 (1) 6 (22) Mittelfranken 1 (2) 0 (6) 2 (11) 0 (6) 0 (1) 1 (2) – 4 (28) Oberpfalz – 0 (3) 1 (1) 0 (12) 3 (5) 1 (2) 1 (1) 6 (24) Niederbayern – – 2 (2) 2 (8) 3 (17) 3 (6) 0 (1) 10 (34) Oberbayern 2 (5) 1 (5) 3 (4) 1 (8) 3 (22) 20 (50 6 (11) 36 (105) Schwaben 2 (5) – 2 (3) 1 (2) 0 (1) 2 (4) 6 (19) 13 (34) Summe 9 (27) 2 (32) 12 (25) 6 (44) 12 (50) 32 (72 14 (34) 87 (284) 5.1 Welche objektiven Sozialkriterien werden für die Neueinstellungen und Versetzungsentscheidungen herangezogen? Eine gesetzliche Regelung für die (prioritäre) Berücksichtigung bestimmter sozialer Kriterien bei Einstellungen und Versetzungen von Lehrkräften besteht weder im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) noch in den landesrechtlichen Normen für Be amte (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG, Leistungslaufbahngesetz – LlbG). Jedoch hat sich der Landtag bereits in den zurückliegenden Legislaturperioden mehrfach mit der Thematik befasst und Kriterien für die Rückversetzung wie folgt festgelegt : a) Familienzusammenführung Entsprechend den Landtagsbeschlüssen vom 19.07.1984 (Drs. 10/4406) und vom 17.06.2004 (Drs. 15/1201) sind bei Versetzungen Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch Leistung und Wartezeit zu beachten. Nach einem ergänzenden Beschluss vom 18.07.2006 (Drs. 15/6175) sind dabei unverheiratete Lehrkräfte mit Kindern verheirateten Lehrkräften mit Kindern gleichzustellen, wenn nur auf diese Weise die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Als weitere Gruppe sind danach Bewerber ohne Familienzusammenführungen vorgesehen. b) Wartezeit und Leistung Innerhalb der drei oben genannten Gruppen (Familienzusammenführungen mit Kindern, Familienzusammenführungen und Bewerber ohne Familienzusammenführung) sind die relevante Wartezeit des jeweiligen Antragstellers in einem vom Ausbildungsort verschiedenen Regierungsbezirk und bei gleicher Wartezeit dessen Leistung (Gesamtprüfungsnote der Ersten und Zweiten Lehramtsprüfung, ggf. verwertbare dienstliche Beurteilungen) weitere Auswahlkriterien . c) weitere Kriterien Von besonderer Bedeutung sind auch die konkreten Einsatzmöglichkeiten im jeweiligen Regierungsbezirk. Da sich einige Bewerber ausschließlich auf sehr enge regionale Ziele beschränken, ist es möglich, dass eine Versetzung ausschließlich daran scheitert. Eventuell vorhandene weitere persönliche und soziale Gründe innerhalb der Gruppen (z. B. eigene Schwerbehinderung oder Erkrankungen) werden im Einzelfall gewichtet und berücksichtigt. Um alle Regierungsbezirke Bayerns vergleichbar und nach einheitlichen Kriterien mit Lehrkräften zu versorgen und die Unterrichtsversorgung in allen Schulen Bayerns sicherstellen zu können, erfolgt die Einstellung in den staatlichen Schuldienst dem Bedarf folgend bayernweit. In allen Regierungsbezirken kommen die Lehrkräfte dabei ausschließlich auf Basis der regional vorhandenen Bedarfe zum Einsatz. Es ist das Ziel des Staatsministeriums, die Notwendigkeiten der Personalversorgung der Schulen bestmöglich mit den individuellen Einsatzwünschen der Lehrkräfte in Einklang zu bringen. Dabei wird jeder Einzelfall intensiv geprüft und die persönliche Situation im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Einstellung bzw. Versetzung in die Wunschregion. Die Rahmenbedingungen dafür sind in erheblichem Maße über die o. g. einschlägigen rechtlichen Vorgaben und maßgeblichen Landtagsbeschlüsse definiert. 5.2 Wie wird ein einheitlicher Vollzug bei den Entscheidungsverfahren sichergestellt? Die benannten objektiven Sozialkriterien werden konsequent berücksichtigt. Zur Sicherstellung der Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit der Entscheidungen steht der Bewerber in der Pflicht, einen Nachweis über das Vorliegen der individuellen Sozialkriterien vorzulegen. In mehreren Dienstbesprechungen pro Jahr wird zudem regierungsbezirksübergreifend das Verfahren bei den Schularten, bei denen die Regierungen personalführende Behörde sind, eindeutig abgestimmt. Drucksache 17/23979 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Zudem unterliegen alle Versetzungs- und Einstellungsentscheidungen je nach Schulart der Zustimmung des Hauptpersonalrats oder des Bezirkspersonalrats, der die Einhaltung der Regelungen überprüft. 5.3 In welcher Weise kann sichergestellt werden, dass die Objektivität der Entscheidungsverfahren nicht nur ministeriumsintern, sondern auch für Außenstehende , insbesondere für die Betroffenen selbst, nachvollziehbar und nachprüfbar ist? Für die Bewerber aller Schularten werden jährlich aktuell die entsprechenden Informationen zugänglich gemacht, im Bereich der Grund- und Mittelschulen z. B. über ein ausführliches Informationsschreiben, dessen Empfang mit Unterschrift bestätigt werden muss, an Förderschulen über Informationsveranstaltungen in jedem Ausbildungsabschnitt sowie über die entsprechenden Einstellungs-KMS (KMS = Kultusministerschreiben) und Versetzungs-KMS, die von allen Schulabteilungen schulartspezifisch erstellt werden. Darüber hinaus werden entsprechende Informationen auch über die Internetseiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht. Die Einbindung der jeweiligen Personalvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung stellt zusätzlich die Transparenz der Einstellungs- und Versetzungskriterien sicher. 6.1 Für welche Lehramtsstudiengänge gibt es derzeit Zulassungsbeschränkungen an den bayerischen Universitäten (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Universitäten)? Aus Kapazitätsgründen ist an allen bayerischen Universitäten , die das Studium des Lehramts an Grundschulen anbieten, das Fach Didaktik der Grundschule zulassungsbeschränkt . Da das Studium des Fachs Didaktik der Grundschule für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend ist, ergibt sich daraus de facto eine Zulassungsbeschränkung für das Studium dieses Lehramts in Gänze. Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik ist nur an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg möglich. An beiden Universitäten sind alle dort angebotenen Studiengänge der sonderpädagogischen Fachrichtungen zulassungsbeschränkt . Daraus ergibt sich de facto eine Zulassungsbeschränkung für das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik . In allen anderen Lehramtsstudiengängen gibt es keine Zulassungsbeschränkungen in Fächern, die einer Zulassungsbeschränkung für jeweils den gesamten Lehramtsstudiengang gleichkämen. 6.2 Für welche dieser zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengänge ist aktuell aufgrund eines prognostizierten hohen Lehrkräftebedarfs ein Ausbau der Studienplatzkapazitäten geplant (bitte aufgeschlüsselt nach Universitäten und geplanter Anzahl der zusätzlichen Studienplätze)? Begründet durch den wachsenden Bedarf an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für Grundschulen sieht der zweite Nachtragshaushalt 2018 zusätzliche Stellen vor, um eine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten um 700 Anfängerplätze zum Wintersemester 2018/2019 in die Wege zu leiten . Um diese Maßnahme umzusetzen, werden insgesamt 65 Stellen zur Abordnung von Lehrkräften im Epl. 05 zur Verfügung gestellt und gleichzeitig 65 (kostenneutrale) Abordnungsstellen im Epl. 15 ausgebracht. Mit Schreiben vom 18.05.2018 sind die Universitäten darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die entsprechende Erhöhung bereits zum Studienjahr 2018/2019 umgesetzt werden soll. Die notwendigen Ausbildungskapazitäten werden also an allen Universitäten mit einschlägigem Angebot bedarfs- und zeitgerecht aufgebaut. Die konkrete Zahl der Erhöhung ist je nach Universität unterschiedlich. Schwerpunkte sind der Raum Nürnberg, Augsburg und München, wo ein deutlich erhöhter Bedarf an Lehrkräften besteht. Zur Steigerung der Kapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik erhalten die Universitäten Würzburg und München bereits zum Wintersemester 2018/2019 insgesamt 10 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter zusätzlich. Zudem wird voraussichtlich 2019 je Standort jeweils ein zusätzlicher Lehrstuhl für Sonderpädagogik eingerichtet. Zusätzlich wird in Regensburg das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik mit drei Lehrstühlen neu eingerichtet. Derzeit kann bezüglich aller drei Universitäten mitgeteilt werden, dass eine Steigerung des Studienangebots im Bereich der Sonderpädagogik von bis zu 50 Prozent erreicht werden soll.