Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.06.2018 Beratung jugendlicher LGBTIQ*s Zivilgesellschaftliche Vereine und Einrichtungen der queeren Community (LGBTIQ = Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual, Intersex, Queer) beraten tagtäglich queere Jugendliche und leisten auch Aufklärungsarbeit an Schulen. Selbst staatlich geförderte Einrichtungen greifen bei Fragen der Queer-Beratung auf deren Expertise zurück. Für queere Jugendliche sind diese Vereine und Einrichtungen mit ihren Fachleuten die ersten und wichtigsten Ansprechpartner bei Identitätsproblemen und sonstigen Fragen rund um das Thema. Sie sind für die Betroffenen im Internet auch leicht auffindbar. Vereine und Einrichtungen der queeren Community erfüllen somit wichtige Aufgaben zugunsten junger Menschen. Auf meine Anfrage zum Plenum vom 15.05.2018 (Drs. 17/22210) hat die Staatsregierung mitgeteilt, dass keine gezielte finanzielle Förderung von Vereinen, Einrichtungen und Organisationen, die sich mit den Themen Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s und deren Angehörigen befassen, existiert. Nach Ansicht der Staatsregierung wird eine solche gezielte Förderung auch „nicht für erforderlich erachtet“. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass auf kommunaler Ebene und durch nichtstaatliche Organisationen eine vernetzte Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intersexuell) besteht. In Bezug auf den Beratungsbedarf speziell bei Kindern und Jugendlichen hat die Staatsregierung zudem auf das Beratungsangebot der Träger der Jugendhilfe in Bay ern hingewiesen, insbesondere auf die 180 Erziehungsberatungsstellen in Bayern. Viele dieser Erziehungsberatungsstellen halten jedoch keine speziellen Beratungsangebote für queere Jugendliche vor. Das gilt auch für die online verfügbaren Informationen, wie eine stichprobenartige Recherche auf den Webseiten dieser Stellen, sowohl im großstädtischen Bereich als auch in Mittelzentren und auf dem Land zeigt. Daher sind die Erziehungsberatungsstellen im Netz bei einer Onlinesuche mit entsprechenden Schlagwörtern auch kaum durch die Jugendlichen aufzufinden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Aufgabe der Beratung und Aufklärung von queeren Jugendlichen? b) Wie bewertet die Staatsregierung den Bedarf sowie die Notwendigkeit der Beratung und Aufklärung von queeren Jugendlichen? c) An wen wenden sich nach Erkenntnis der Staatsregierung queere Jugendliche, wenn sie Beratung und Aufklärung wünschen? 2. a) Was versteht die Staatsregierung unter der „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“, die sie in der Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 15.05.2018 (Drs. 17/22210) erwähnt hat? b) Welche Rolle spielt innerhalb dieser „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ insbesondere die Beratung und Aufklärung der Gruppe queerer Jugendlicher? c) Welche „nichtstaatlichen Organisationen“ sind Teil dieser „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ (bitte die einzelnen nichtstaatlichen Organisationen angeben)? 3. a) Wie finanzieren nach Erkenntnis der Staatsregierung diese „nichtstaatlichen Organisationen“, die Teil der „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ sind, ihre Arbeit im Themenbereich LSBTI? b) In welchem Umfang hat der Freistaat Bayern 2017 nichtstaatliche Organisationen, die Teil dieser „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ sind, finanziell gefördert (bitte die jährliche Fördersumme angeben)? c) Wie hat sich diese finanzielle Förderung seit 2013 entwickelt (bitte die jährliche Fördersumme für die nichtstaatlichen Organisationen angeben)? 4. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Förderbedarf zur Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s und die vom Freistaat geleistete Förderung in diesem Bereich? b) Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeiten zur Förderung von Vereinen und Einrichtungen der queeren Community, die jugendliche LGBTIQ*s beraten und aufklären? c) Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung zur Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s? 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Arbeit der Kinder - und Jugendhilfe, insbesondere der Erziehungsberatungsstellen , bei der Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s? b) Wie bewertet die Staatsregierung das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Erziehungsberatungsstellen , zur Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s? c) Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die Erziehungsberatungsstellen queeren Jugendlichen bei Identitätsproblemen ausreichend helfen können? 6. a) Wie oft suchen nach Erkenntnis der Staatsregierung Jugendliche mit queerthematischen Problemen Rat bei den 180 Erziehungsberatungsstellen in Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.11.2018 Drucksache 17/23981 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23981 b) Sind nach Erkenntnis der Staatsregierung in diesen Erziehungsberatungsstellen in Bayern Pädagoginnen und Pädagogen eingesetzt, die speziell für die Beratung von homosexuellen, bisexuellen, trans*- oder inter*-Menschen geschult sind? c) Sind die Erziehungsberatungsstellen in Bayern angehalten , zur Beratung von homosexuellen, bisexuellen, trans*- oder inter*-Menschen entsprechend geschulte Pädagoginnen und Pädagogen einzusetzen und entsprechende Leistungen bereitzuhalten? 7. a) Wie viele der 180 Erziehungsberatungsstellen in Bayern haben einen säkularen Träger, der nicht zu einer Kirche und Religionsgemeinschaft zählt? b) Wie bewertet die Staatsregierung, dass Erziehungsberatungsstellen in Bayern queere Jugendliche zur Beratung an Vereine und Einrichtungen der queeren Community weitervermitteln? c) Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeiten queerer Jugendlicher, Zugang zum Angebot der Erziehungsberatungsstellen online wie offline zu erhalten? 8. a) Wie bewertet die Staatsregierung das Angebot an Beratung und Aufklärung von queeren Jugendlichen im ländlichen Raum in Bayern? b) Wie bewertet die Staatsregierung das Angebot zur Erziehungsberatung über das Internet in Bayern? c) Wie bewertet die Staatsregierung Angebot und Durchführung zivilgesellschaftlicher Vereine, die Peer-to- Peer-Aufklärung an Schulen betreiben? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom 18.09.2018 1. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Aufgabe der Beratung und Aufklärung von queeren Jugendlichen ? b) Wie bewertet die Staatsregierung den Bedarf sowie die Notwendigkeit der Beratung und Aufklärung von queeren Jugendlichen? Der Staatsregierung sind Respekt vor und Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Ausrichtungen ein hohes Gut. Sie nimmt die Belange queerer Jugendlicher ernst und handelt danach. Sie fördert auf allen Ebenen junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung und akzeptiert Benachteiligungen nicht. Der Beratung und Aufklärung queerer Jugendlicher kommt dabei eine besondere Rolle zu. c) An wen wenden sich nach Erkenntnis der Staatsregierung queere Jugendliche, wenn sie Beratung und Aufklärung wünschen? Der Beratungsbedarf wird durch staatliche, kommunale und nichtstaatliche Organisationen abgedeckt. 2. a) Was versteht die Staatsregierung unter der „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“, die sie in der Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 15.05.2018 (Drs. 17/22210) erwähnt hat? b) Welche Rolle spielt innerhalb dieser „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ insbesondere die Beratung und Aufklärung der Gruppe queerer Jugendlicher? c) Welche „nichtstaatlichen Organisationen“ sind Teil dieser „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ (bitte die einzelnen nichtstaatlichen Organisationen angeben)? Die jeweilige Ausgestaltung von Beratung und Aufklärung queerer Jugendlicher ist den nachfolgenden Beschreibungen einzelner Organisationen zu entnehmen, die Teil der vernetzten Beratungsstruktur sind. Die nichtstaatlichen Organisationen im Bereich LSBTI sind untereinander vernetzt. „Sub – Schwules Kommunikations - und Kulturzentrum e. V.“ kooperiert z. B. mit folgenden Partnern: – Diversity München – Das LesBiSchwule Jugendzentrum, – Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen München, – Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), – LeTRa Beratungsstelle des Vereins Lesbentelefon e. V., – Münchner Aids-Hilfe e. V., – Regenbogenstiftung München, – TransMann e. V., – VivaTS e. V. Weitere gezielte Vernetzung findet statt beim „Runden Tisch zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen“ unter der Leitung der „Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen “ der Stadt München. Es nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, der verschiedenen Fachreferate der Landeshauptstadt München, des „Schwulen Kommunikations- und Kulturzentrums Sub e. V.“, der „Lesbenberatungsstelle LeTRa“ sowie von schwul-lesbischen Einrichtungen und transsexuellen Organisationen teil. Das Ziel dieses Runden Tisches ist es, grundsätzliche und aktuelle Themen und Probleme von Lesben, Schwulen und Transgendern in München zu fokussieren und Wege zu finden, wie der Ausgrenzung und Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppen entgegengewirkt werden kann. Das Gremium widmet sich einzelnen Schwerpunktthemen, an denen über eine längere Zeitspanne gearbeitet wird. Seit 2002 wird z. B. das Thema „Die Lebenslage von lesbischen, schwulen und transsexuellen Jugendlichen“ intensiv bearbeitet . 2016 wurde der Verein „Aufklärungsprojekt München e. V.“ als Mitglied im „Münchner Trichter“, der Kooperationsgemeinschaft verbandsunabhängiger freier Träger der Münchner Kinder- und Jugendhilfe, aufgenommen. Als Verein war er Gründungsmitglied bei „Queere Bildung e. V.“ – einem Bundesverband für Bildungs- und Aufklärungsarbeit im Bereich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Verein „Aufklärungsprojekt München e. V.“ ist eine Gruppe Jugendlicher verschiedener sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Die Jugendlichen verbindet das gemeinsame Ziel, sich für Toleranz und Akzeptanz und gegen Klischees und Vorurteile gegenüber Bisexuellen, Lesben, Schwulen, transsexuellen, intersexuellen und queeren Menschen einzusetzen . Der Verein bietet Bildungsveranstaltungen zu les- Drucksache 17/23981 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Lebensweisen für Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen an. Dabei geht es um sexuelle Orientierung und Geschlecht, Coming-out, Diskriminierung und vieles mehr. Der „Bayerische Jugendring KdöR“ ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bayern . Zu seinen Mitgliedern zählt z. B. auch das Jugendnetzwerk „Lambda Bayern e. V.“, als Dachverband lesbischer, schwuler, bisexueller und transsexueller Jugendgruppen in Bayern. Zwischen dem „Bayerischen Jugendring“ und dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales besteht ein regelmäßiger und guter Austausch zu allen jugendpolitisch relevanten Themenfeldern. „Diversity e. V.“ ist Mitglied im „Kreisjugendring München Stadt“, dem „Bayerischen Jugendring“ und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Es ist ein Münchner Jugendzentrum für lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Jugendliche, in dem Beratung angeboten wird. Außerdem gehört zu „Diversity e. V.“ das Aufklärungsprojekt diversity@ school, bei dem Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst schwul, lesbisch, bisexuell oder transsexuell sind, Workshops in Schulen, Jugendzentren und Vereinen anbieten . 3. a) Wie finanzieren nach Erkenntnis der Staatsregierung diese „nichtstaatlichen Organisationen“, die Teil der „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ sind, ihre Arbeit im Themenbereich LSBTI? Nichtstaatliche Organisationen sind größtenteils als Vereine organisiert und werden kommunal gefördert, da die Kommunen nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bzw. nach Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung (BV) i. V. m. Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für die soziale Daseinsfürsorge zuständig sind. b) In welchem Umfang hat der Freistaat Bayern 2017 nichtstaatliche Organisationen, die Teil dieser „vernetzten Beratungsstruktur für den Themenbereich LSBTI“ sind, finanziell gefördert (bitte die jährliche Fördersumme angeben)? c) Wie hat sich diese finanzielle Förderung seit 2013 entwickelt (bitte die jährliche Fördersumme für die nichtstaatlichen Organisationen angeben)? Die Staatsregierung fördert die Jugendarbeit des „Bayerischen Jugendrings“. Die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel speisen sich zu 77 Prozent, insgesamt 23,6 Mio. Euro, aus Fördermitteln aus dem Jugendprogramm der Staatsregierung. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 konnten im Haushalt der Staatsregierung die Mittel um 2 Mio. Euro aufgestockt werden. Welcher Anteil der Gesamtsumme speziell für den angefragten Personenkreis verwendet wird, kann nicht beantwortet werden. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert seit 1995 anteilig mit einer jährlichen Fördersumme von ca. 40.000 Euro das Projekt „Prävention im Sub“, ein spezifisches Projekt zur HIV/Aids-Prävention, das vom „Sub – Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum e. V.“ durchgeführt wird. 4. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Förderbedarf zur Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s und die vom Freistaat geleistete Förderung in diesem Bereich? b) Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeiten zur Förderung von Vereinen und Einrichtungen der queeren Community, die jugendliche LGBTIQ*s beraten und aufklären? Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 a rechtlich dargestellt , fällt die Beratung und Aufklärung von jugendlichen „LGBTIQ*s“ in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen und wird durch nichtstaatliche Organisationen wahrgenommen (Subsidiaritätsprinzip). Diese Aufgabe wurde den Kommunen als Pflichtaufgabe übertragen (Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung). Ein weiterer, darüber und über die derzeitige staatliche Förderung hinausgehender Bedarf für eine staatliche Förderung wird nicht gesehen. c) Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung zur Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s? Die Aufgaben der Beratung und Aufklärung von jugendlichen „LGBTIQ*s“ werden situativ und je nach Faktenlage in den jeweils zuständigen Ressorts (Ressortprinzip) wahrgenommen . Die Zuständigkeit der Ressorts stellt sich mit Blick auf den Personenkreis wie folgt dar: Im Bereich des Staatsministeriums des Innern und für Integration bzw. der Bayerischen Polizei umfassen die Präventionsansätze und Maßnahmenkonzepte alle Bereiche der Gewaltanwendung und dienen sowohl der Prävention von Gewalt als auch der Beratung sowie Unterstützung von entsprechenden Opfern, einschließlich jugendlicher „LGBTIQ*s“. Es stehen bei allen Polizeipräsidien insbesondere die sog. Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für (potenzielle) Gewaltopfer und damit auch allen transsexuell/homosexuell orientierten Personen zur Verfügung. Eine wesentliche Aufgabe der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer ist insbesondere die Information und Unterstützung von Opfern nach sexueller, körperlicher, aber auch seelischer Gewalt und damit die weitere Verhinderung von Straftaten. Darüber hinaus stehen korrespondierend auch digitale Informationen zur Verfügung unter www.polizei.bayern.de/ schuetzenvorbeugen/index.html und www.polizei-beratung. de. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus räumt im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung an den bayerischen Schulen den Themenbereichen „Sexuelle Orientierung /sexuelle Identität“ einen hohen Stellenwert ein. Der konkrete Rahmen für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen wird durch Richtlinien vorgegeben , die für jede Lehrkraft in Bayern verbindlich sind und auch bei der Erstellung von Lehrplänen Beachtung finden. Jede Schule hat gemäß den Richtlinien eine Beauftragte Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23981 oder einen Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung, die oder der von der Schulleitung ernannt wird. Diese Beauftragten sind Ansprechpartner für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Im Ressort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales werden jugendliche „LGBTIQ*s“ durch staatlich geförderte Jugendverbände und Kinder- und Jugendschutzorganisationen unterstützt. Zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme steht Kindern, Jugendlichen und Eltern ein breites Angebot an Information, Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Zentrale Anlaufstellen sind die 96 bayerischen Jugendämter, die sich in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe engagieren, um günstige Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen zu schaffen. Im Rahmen des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe vor allem im präventiven Bereich auf der Grundlage des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung mit freiwilligen Leistungen nachhaltig und verlässlich beim Aufbau von belastbaren Regelstrukturen mit Förderprogrammen, wie z. B. Koordinierende Kinderschutzstellen und Erziehungsberatungsstellen. In den Fachbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege fallen die sozialpsychiatrischen Dienste, bei denen queere Jugendliche und deren Angehörige Beratung und Hilfe erhalten. Darüber hinaus gibt es niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte sowie approbierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Unterstützung und Hilfe anbieten. 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Erziehungsberatungsstellen , bei der Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s? b) Wie bewertet die Staatsregierung das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Erziehungsberatungsstellen , zur Beratung und Aufklärung von jugendlichen LGBTIQ*s? c) Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die Erziehungsberatungsstellen queeren Jugendlichen bei Identitätsproblemen ausreichend helfen können? Zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme steht Kindern, Jugendlichen und Eltern ein breites Angebot an Information, Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Zentrale Anlaufstellen sind die 96 bayerischen Jugendämter, die sich in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe engagieren, um günstige Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen zu schaffen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind vor allem beratende, unterstützende und fördernde Angebote für junge Menschen und ihre Familien. Neben den qualifizierten Beratungsmöglichkeiten in den Jugendämtern steht Familien in Bayern insbesondere ein flächendeckendes Netz von rund 180 multidisziplinär ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Einrichtung) zur Verfügung. Sie beraten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII). Aus Sicht der Staatsregierung wird damit im Bereich Kinder - und Jugendhilfe sowohl qualitativ als auch quantitativ landesweit ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten. 6. a) Wie oft suchen nach Erkenntnis der Staatsregierung Jugendliche mit queerthematischen Problemen Rat bei den 180 Erziehungsberatungsstellen in Bayern? Statistische Erhebungen zu einzelnen Fallgruppen in den Erziehungsberatungsstellen in Bayern werden durch die „Landesarbeitsgemeinschaft und Fachverband für Erziehungs -, Jugend- und Familienberatung in Bayern e. V.“ (LAG EB) vorgenommen. 2016 betrug die Gesamtfallzahl 62.120. Davon wurden in 95 Fällen (0,15 Prozent) Jugendliche oder junge Erwachsene sowie in 18 Fällen (0,03 Prozent) homosexuelle Elternteile beim Coming-out beraten. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. b) Sind nach Erkenntnis der Staatsregierung in diesen Erziehungsberatungsstellen in Bayern Pädagoginnen und Pädagogen eingesetzt, die speziell für die Beratung von homosexuellen, bisexuellen, trans*- oder inter*-Menschen geschult sind? c) Sind die Erziehungsberatungsstellen in Bayern angehalten, zur Beratung von homosexuellen, bisexuellen , trans*- oder inter*-Menschen entsprechend geschulte Pädagoginnen und Pädagogen einzusetzen und entsprechende Leistungen bereitzuhalten ? Für die Erziehungsberatung sind gemäß den Vorgaben des SGB VIII qualifizierte Fachkräfte einzusetzen, sodass eine hinreichende Qualifizierung für alle denkbaren Beratungsnachfragen sichergestellt ist. Darüber hinaus müssen alle Erziehungsberatungsstellen, welche vom Freistaat Bayern gemäß der Förderrichtlinie für Erziehungsberatungsstellen vom 05.01.2017 gefördert werden, als Zuwendungsvoraussetzung die dort normierten Qualitätsanforderungen (u. a. professionelle und multidisziplinäre Besetzung der Beratungsstelle mit Fachkräften der Jugendhilfe) erfüllen. 7. a) Wie viele der 180 Erziehungsberatungsstellen in Bayern haben einen säkularen Träger, der nicht zu einer Kirche und Religionsgemeinschaft zählt? Rund 27 Prozent der staatlich geförderten Erziehungsberatungsstellen in Bayern haben einen Träger, der nicht zu einer Kirche und Religionsgemeinschaft zählt. b) Wie bewertet die Staatsregierung, dass Erziehungsberatungsstellen in Bayern queere Jugendliche zur Beratung an Vereine und Einrichtungen der queeren Community weitervermitteln? Träger der Jugendhilfe haben gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit anderen relevanten Stellen unter Wahrung des Sozialdatenschutzes zusammenzuarbeiten. Insbesondere bei sensiblen Themen wie sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ist die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen von besonderer Bedeutung. In welchem Umfang queere Jugendliche von Erziehungsberatungsstellen zur Beratung an Vereine und Einrichtungen der queeren Drucksache 17/23981 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Community weitervermittelt werden, ist der Staatsregierung nicht bekannt. c) Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeiten queerer Jugendlicher, Zugang zum Angebot der Erziehungsberatungsstellen online wie offline zu erhalten? 8. a) Wie bewertet die Staatsregierung das Angebot an Beratung und Aufklärung von queeren Jugendlichen im ländlichen Raum in Bayern? b) Wie bewertet die Staatsregierung das Angebot zur Erziehungsberatung über das Internet in Bayern? Hinsichtlich des flächendeckenden Angebots „offline“ wird auf die Antwort zu den Fragen 5 a bis 5 c verwiesen. Zusätzlich gibt es für akute und/oder schwierige Lebenssituationen rund um die Uhr die von Bayern initiierte und inzwischen länderübergreifende Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung mit differenzierten Beratungsformaten (www.bke-beratung.de). Dieses professionelle Angebot in Form von Chats und Foren wird von Fachkräften der Erziehungsberatungsstellen durchgeführt. Im Schutz der Anonymität der Onlineberatung können schnell und ohne Furcht vor negativen sozialen Folgen Themen angesprochen werden wie Fragen der sexuellen Identität oder sexuellen Orientierung. Aus Sicht der Staatsregierung werden damit die örtlichen Angebote im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowohl qualitativ als auch quantitativ optimal ergänzt. c) Wie bewertet die Staatsregierung Angebot und Durchführung zivilgesellschaftlicher Vereine, die Peer-to-Peer-Aufklärung an Schulen betreiben? Zivilgesellschaftliche Vereine, wie z. B. „Diversity e. V.“ und „Aufklärungsprojekt München e. V.“, die Peer-to-Peer-Aufklärung an Schulen betreiben, können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Beratung queerer Jugendlicher leisten. Diese Angebote folgen den vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgegebenen Zielen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 c erläutert, stehen den Jugendlichen an Schulen u. a. die Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung zur Seite.