Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 14.08.2018 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich der Pflege 1. a) Wie viele Personen mit ausländischer Ausbildung haben im Zeitraum von 2010 bis 2017 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger “ oder „Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits - und Krankenpfleger“ in Bayern beantragt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten – EU- und Nicht-EU-Bürger – und Regierungsbezirken/Landkreisen )? b) Wie vielen Personen analog Frage 1 a wurde die Ausbildung anerkannt? c) Wie lange dauerte das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufsabschlüssen in den Gesundheitsfachberufen in den Bezirksregierungen durchschnittlich (aufgeschlüsselt für den Zeitraum von 2010 bis 2017)? 2. a) Wie viele Personen mit ausländischer Ausbildung haben im Jahr 2018 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ oder „Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger“ in Bayern beantragt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten – EU- und Nicht-EU-Bürger – und Regierungsbezirken/Landkreisen)? b) Wie viele Verfahren wurden bereits positiv beschieden bzw. abgelehnt (aufgeschlüsselt analog Frage 1 a)? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuelle Praxis der Anerkennung hinsichtlich der Erfolgsquote und des Verfahrensablaufs an den jeweiligen Bezirksregierungen und insgesamt? 4. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Verfahren zu beschleunigen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom 18.09.2018 1. a) Wie viele Personen mit ausländischer Ausbildung haben im Zeitraum von 2010 bis 2017 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin /Altenpfleger“ oder „Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger “ in Bayern beantragt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten – EU- und Nicht-EU-Bürger – und Regierungsbezirken/Landkreisen)? Für das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Krankenpflege sind in Bayern die sieben Bezirksregierungen zuständig, abhängig vom (beabsichtigten ) Tätigkeitsort. Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Altenpflege ist ausschließlich die Regierung von Oberfranken zuständig. Aus den Rückmeldungen der bayerischen Anerkennungsbehörden ergeben sich folgende Zahlen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.11.2018 Drucksache 17/23982 Bayerischer Landtag Tabellen zu Frage 1 a Antragstellungen im Bereich Altenpflege 2010 EU/ Nicht-EU 2011 EU/ Nicht-EU 2012 EU/ Nicht-EU 2013 EU/ Nicht-EU 2014 EU/ Nicht-EU 2015 EU/ Nicht-EU 2016 EU/ Nicht-EU 2017 EU/ Nicht-EU Bayern 17/7 18/11 20/11 24/16 31/8 18/6 32/37 23/50 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23982 Antragstellungen im Bereich Gesundheitsund Krankenpflege 2010 EU/ Nicht-EU 2011 EU/ Nicht-EU 2012 EU/ Nicht-EU 2013 EU/ Nicht-EU 2014 EU/ Nicht-EU 2015 EU/ Nicht-EU 2016 EU/ Nicht-EU 2017 EU/ Nicht-EU Regierung von Oberbayern 99/93 180/98 146/139 319/141 392/385 592/567 465/711 377/882 Regierung von Unterfranken k. A. k. A. k. A. 38/27 86/23 54/50 38/110 41/162 Regierung von Mittelfranken 35/35 44/37 63/49 75/48 71/82 90/130 128/162 77/184 Regierung von Oberfranken k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 65/26 69/44 86/53 Regierung von Niederbayern 25/7 23/10 24/11 43/20 56/26 45/50 50/60 50/72 Regierung von Schwaben 11/24 14/40 31/30 54/52 101/46 73/70 88/100 76/143 Regierung der Oberpfalz 36/8 36/7 54/7 90/12 162/21 196/42 157/51 116/88 Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen ist nicht möglich, da die hierfür erforderlichen Daten nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können bzw. nicht erfasst werden. Aus dem Ausland gestellte Anträge sind zudem oft nicht einem Landkreis zuordnenbar. b) Wie vielen Personen analog Frage 1 a wurde die Ausbildung anerkannt? In die folgende Statistik einbezogen wurden Anerkennungsverfahren , die in den jeweiligen Jahren durch sofortige Anerkennung , Anerkennung mit Berücksichtigung von Berufserfahrung und Anerkennung nach erfolgreichem Abschluss von Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen wurden. Tabellen zu Frage 1 b Anerkennungen im Bereich Altenpflege 2010 EU/ Nicht-EU 2011 EU/ Nicht-EU 2012 EU/ Nicht-EU 2013 EU/ Nicht-EU 2014 EU/ Nicht-EU 2015 EU/ Nicht-EU 2016 EU/ Nicht-EU 2017 EU/ Nicht-EU Bayern 4/2 1/3 1/1 5/4 3/3 17/3 9/1 5/6 Anerkennungen im Bereich Gesundheitsund Krankenpflege 2010 EU/ Nicht-EU 2011 EU/ Nicht-EU 2012 EU/ Nicht-EU 2013 EU/ Nicht-EU 2014 EU/ Nicht-EU 2015 EU/ Nicht-EU 2016 EU/ Nicht-EU 2017 EU/ Nicht-EU Regierung von Oberbayern 57/92 85/46 102/123 208/112 271/151 280/244 360/458 279/462 Regierung von Unterfranken k. A. 4/5 7/3 13/10 57/6 55/16 21/47 24/92 Regierung von Mittelfranken 8/2 2/2 42/7 29/8 21/17 25/19 49/26 80/68 Regierung von Oberfranken k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 40/14 38/14 59/21 Regierung von Niederbayern 15/3 14/5 14/7 15/4 22/3 26/7 22/15 27/22 Regierung von Schwaben 3/7 8/15 8/3 17/18 47/10 53/19 49/23 57/22 Regierung der Oberpfalz 19/3 20/3 24/2 70/3 123/4 184/12 112/20 89/26 Drucksache 17/23982 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie lange dauerte das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufsabschlüssen in den Gesundheitsfachberufen in den Bezirksregierungen durchschnittlich (aufgeschlüsselt für den Zeitraum von 2010 bis 2017)? Die Aufschlüsselung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer nach Jahren konnte nur vom Regierungsbezirk Niederbayern vorgenommen werden. Durchschnittliche Verfahrensdauer nach Vorlage vollständiger Unterlagen Regierung von Oberbayern ca. 3–4 Monate Regierung von Unterfranken ca. 3 Monate Regierung von Mittelfranken ca. 2–5 Monate Regierung von Oberfranken ca. 1,5 Monate Regierung von Schwaben ca. 1,5 Monate Regierung der Oberpfalz ca. 1–2 Monate Regierung von Niederbayern Durchschnittliche Verfahrensdauer nach Vorlage vollständiger Unterlagen 2010 ca. 2 Monate 2011 ca. 2 Monate 2012 ca. 2 Monate 2013 ca. 3 Monate 2014 ca. 3,5 Monate 2015 ca. 4 Monate 2016 ca. 5 Monate 2017 ca. 4 Monate 2. a) Wie viele Personen mit ausländischer Ausbildung haben im Jahr 2018 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger “ oder „Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger“ in Bayern beantragt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten – EU- und Nicht-EU-Bürger – und Regierungsbezirken /Landkreisen)? Antragstellungen im Bereich Altenpflege 2018 (Stand August 2018) EU/Nicht-EU Bayern 10/19 Antragstellungen im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege 2018 (Stand August 2018) EU/Nicht-EU Regierung von Oberbayern 217/663 Regierung von Unterfranken 26/121 Regierung von Mittelfranken 76/183 Regierung von Oberfranken 55/18 Regierung von Niederbayern 31/95 Regierung von Schwaben 49/148 Regierung der Oberpfalz 88/57 b) Wie viele Verfahren wurden bereits positiv beschieden bzw. abgelehnt (aufgeschlüsselt analog Frage 1 a)? Verfahrensausgang im Bereich Altenpflege 2018 Anzahl positiver Bescheide EU/Nicht-EU Ablehnungen EU/Nicht-EU Bayern 3/3 0/0 Verfahrensausgang im Bereich Gesundheitsund Krankenpflege 2018 Anzahl positiver Bescheide EU/Nicht-EU Ablehnungen EU/Nicht-EU Regierung von Oberbayern 222/451 15/25 Regierung von Unterfranken 28/97 0/0 Regierung von Mittelfranken 63/79 6/120 Regierung von Oberfranken 47/27 0/0 Regierung von Niederbayern 10/5 1/3 Regierung von Schwaben 24/23 3/3 Regierung der Oberpfalz 64/24 0/10 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23982 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuelle Praxis der Anerkennung hinsichtlich der Erfolgsquote und des Verfahrensablaufs an den jeweiligen Bezirksregierungen und insgesamt? Die Erfolgsquote der Verfahren ist von den eingehenden Anträgen abhängig. Wesentlich für eine zügige Bearbeitung ist die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Die Anerkennungsbehörden sind bei ihren Entscheidungen an die Rechtslage gebunden und stellen sicher, dass nur solche Antragsteller die Berufszulassung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger erhalten, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Anerkennungsbehörden bemühen sich stets darum , die Verwaltungsverfahren effizient durchzuführen und rechtskonforme Lösungen zu finden, die sowohl die Anforderungen an den Patientenschutz und an die Qualität der Versorgung einhalten als auch die berechtigten Interessen der Antragsteller angemessen berücksichtigen. 4. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Verfahren zu beschleunigen? Aufgrund der Vielfalt an ausländischen Berufsabschlüssen und Fallkonstellationen können sich erhebliche Unterschiede bei der Dauer der einzelnen Anerkennungsverfahren ergeben. Die Verfahrensdauer hängt wesentlich von der Art des ausländischen Abschlusses und der individuellen Fallkonstellation sowie von der Vorlage vollständiger Unterlagen ab. Vor allem bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten, bei denen die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation zu prüfen ist, kommt es zusätzlich auf die Verfügbarkeit externer Ressourcen wie Gutachter und Stellungnahmen ausländischer Behörden an. Wenn ein Anerkennungsbescheid mit der Auflage einer Anpassungsmaßnahme erlassen wurde, ist der Abschluss des Anerkennungsverfahrens zudem auch von der Dauer der individuellen Anpassungsmaßnahme abhängig . Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Bezirksregierungen unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Fallzahlen und der personellen Ausstattung. Der Regierung von Oberbayern wurden für die Aufgabe der Anerkennungsverfahren bereits zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Die Staatsregierung setzt sich weiter für eine personelle Aufstockung ein.