Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 18.07.2018 Landkreisübergreifende Expressbusangebote Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurde eine Fördermöglichkeit für landkreisübergreifende Expressbusangebote geschaffen . Vor dem Hintergrund, dass die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ den weiteren Ausbau dieses Programms fordert, aber auch den Erfahrungen vor Ort frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele landkreisübergreifende Expressbusangebote wurden seit Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 in Schwaben geschaffen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? b) Wie viele und c) welche dieser Angebote existieren heute noch? 2. a) Wie hoch ist die jeweilige Förderung (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? b) Zu wie viel Prozent deckt die Förderung die jeweiligen Kosten des Angebots? 3. Was sind die Gründe für die Einstellung von landkreisübergreifenden Expressbusangeboten, wie zum Beispiel des Expressbusses Kempten – Füssen – Schwangau? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 25.09.2018 Zu 1 a bis 1 c: Im Regierungsbezirk Schwaben wurde seit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2015/16 ausschließlich die Linie Hohenschwangau (Landkreis Ostallgäu) – Füssen (Landkreis Ostallgäu) – Kempten (kreisfreie Stadt) am 01.04.2017 neu genehmigt. Nach deren Einstellung zum 31.12.2017 existieren keine Expressbuslinien mehr, die seit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 den Linienbetrieb aufgenommen haben. Zu 2 a und 2 b: Die Linie Hohenschwangau – Füssen – Kempten wurde nicht durch die Fördermöglichkeit für Expressbusangebote im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum gefördert. Die Förderung erfolgt aktuell auf Grundlage der Richtlinie Nr. 97-I: „Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr “, Bekanntmachung des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.04.2017 (Az. IIE2-3524.3-2). Die Förderung beträgt, gestaffelt nach Jahren, bis zu 70 Prozent des vom Aufgabenträger zu tragenden Betriebskostendefizites und ist degressiv gestaltet. Zu 3.: Die genannte Linie wurde aus wirtschaftlichen Gründen (Kos tendeckung unter 20 Prozent) zum 31.12.2017 eingestellt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/24008 Bayerischer Landtag