Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 09.07.2018 Personalsituation der Polizeiinspektionen in Oberbay ern, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben, Oberpfalz, Niederbayern und Mittelfranken zum Halbjahr 2018 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie ist die derzeitige jeweilige personelle Soll- und Iststärke aller regionalen Polizeiinspektionen zum 30.06.2018? b) Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr? 2. a) Wie ist die derzeitige bzw. zuletzt festgestellte jeweilige verfügbare Personalstärke aller regionalen Polizeiinspektionen zum 30.06.2018? b) Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr? 3. a) Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der jeweiligen Region werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen (Angaben bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Polizeiinspektionen )? b) Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der jeweiligen Region gehen 2018 im Konkreten in den Ruhestand? c) Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der jeweiligen Region werden 2018 im Konkreten neu eingestellt ? 4. a) Wie schätzt die Staatsregierung aktuell den zukünftigen Personalbedarf in Bayern und der jeweiligen Region ein? b) An welchen Polizeiinspektionen sollen Stellen neu geschaffen oder von anderen Dienstellen versetzt werden (Angaben bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Polizeiinspektio nen)? c) An welchen Polizeiinspektionen sollen Stellen abgebaut bzw. zu anderen Dienststellen versetzt werden (Angaben bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Polizeiinspektionen)? 5. a) Welche konkreten Kriterien liegen den Sollberechnungen zur Personalstärke der einzelnen Polizeiinspektionen zugrunde? b) Wie häufig werden die Sollberechnungen angepasst? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 15.10.2018 Vorbemerkung: Die Organisationsgliederungen der Bayerischen Polizei sind grundsätzlich durch eine planerische Organisationsvorgabe (Sollstellen) festgeschrieben. Die Gesamtzahl der Sollstellen orientiert sich an den durch den Haushaltsgesetzgeber genehmigten Haushaltsstellen. Mit dem auf diesen Stellen zur Verfügung gestellten Personal sind alle personalwirtschaftlichen Erfordernisse der Organisation zu bedienen. Hierin unterscheidet sich die Polizei grundsätzlich nicht von anderen Verwaltungszweigen oder der Privatwirtschaft. Das heißt, es besteht nahezu in allen Fällen eine Differenz zwischen verfügbarem Personal und der festgelegten Sollstärke einer Organisationseinheit, weil immer einzelne Bedienstete einer Dienststelle aus guten dienstlichen Gründen nicht am angestammten Platz sind. Hierzu nur einige Beispiele: – Die Bayerische Polizei legt großen Wert auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglicht entsprechend eine flexible (häufig auch an Teilzeitmodellen orientierte) Dienstgestaltung. Steht Nachwuchs bei Beschäftigten an, gewährt sie neben dem selbstverständlichen Mutterschutz auch Elternzeiten und sogenannte Vätermonate. Ziel ist es, dass jede Beamtin und jeder Beamte in Teilzeit den Umfang ihrer Arbeitszeit wieder erhöhen und ggf. wieder in Vollzeit arbeiten kann. – Darüber hinaus fördert die Bayerische Polizei in dem ausgeprägten Erfahrungsberuf der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten die persönliche berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Bereich der Polizei setzen sich die 3. und 4. Qualifikationsebene weit überwiegend aus Aufstiegsbeamten zusammen, die ein zweijähriges Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (3. QE) bzw. der Deutschen Hochschule der Polizei (4. QE) absolvieren. In der Summe befinden sich derzeit 630 Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei, davon 544 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, jeweils parallel im Studium und sind daher nicht auf ihrer Dienststelle. – Kurzfristiger Kräftebedarf, der in der bestehenden Organisation nicht oder nicht ausreichend abgebildet werden kann, macht mitunter sogar mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen , wie z. B. Abordnungen, erforderlich. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich keine Stellen unbesetzt bleiben. Im Rahmen der festen Einstellungstermine (März und September ) werden zweimal im Jahr alle verfügbaren freien und besetzbaren Stellen der Bayerischen Polizei mit neuen Beamten in Ausbildung besetzt. Hinsichtlich der erhöhten Einstellungszahlen im Zusammenhang mit den 3.500 neuen Stellen ist festzuhalten, dass die Ausbildung der neuen Beamten durch die Aufstellung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.10.2018 Drucksache 17/24010 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24010 von bislang sieben zusätzlichen Ausbildungsseminaren erfolgt . Das zusätzliche Ausbildungspersonal für die zusätzlichen Ausbildungsseminare stammt aus ganz Bayern und somit auch von den Präsidien der Landespolizei. 1. a) Wie ist die derzeitige jeweilige personelle Soll und Iststärke aller regionalen Polizeiinspektionen zum 30.06.2018? b) Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr? 2. a) Wie ist die derzeitige bzw. zuletzt festgestellte je weilige verfügbare Personalstärke aller regionalen Polizeiinspektionen zum 30.06.2018? b) Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr? Die Sollstärke dient als Planungsgröße für die personelle Ausstattung einer Dienststelle. In dieser Planungsgröße sind Abwesenheiten der Beamtinnen und Beamten, wie z. B. der Erholungsurlaub, Krankheitstage, Fortbildungsmaßnahmen etc., bereits kalkulatorisch entsprechend berücksichtigt . Bei den Präsidien der Bayerischen Polizei gibt es einige Organisationseinheiten, die über keine oder nur zum Teil über eigene Sollstellen verfügen. Solche nicht- bzw. teiletatisierte Organisationseinheiten sind insbesondere die Operativen Ergänzungsdienste, u. a. die sogenannten Einsatzzüge, Technische Ergänzungsdienste oder die Einsatzeinheiten bei den Polizeipräsidien Mittelfranken und Schwaben Nord. Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten dieser Einheiten sind in der Regel bei den Polizeiinspektionen der jeweiligen Polizeipräsidien ausgebracht, d. h. in deren Sollstärken enthalten. Vordergründig scheint dies zulasten der „abgebenden“ Polizeiinspektionen zu gehen. Tatsächlich sind diese aber wesentliche Nutznießer, weil sie gerade bei größeren Einsätzen oder Schwerpunktmaßnahmen eine geballte Unterstützung durch Einsatzzüge etc. erhalten, die eine einzelne Polizeiinspektion aus dem eigenen Personalbestand und mit den eigenen technischen Mitteln nicht zu realisieren imstande wäre. Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzten oder umgesetzten Beamtinnen und Beamten. Die Verfügbare Personalstärke (VPS) wird aus der teilzeitbereinigten Iststärke abzüglich Abwesenheiten (insbesondere verfügte Abordnungen zu anderen Dienststellen/ Organisationseinheiten, Studium für die nächsthöhere Qualifikationsebene, Mutterschutz mit Elternzeit, Sonderurlaub , langfristige Erkrankungen oder Freistellungen) und zuzüglich verfügter Zuordnungen berechnet. Als langfristige Erkrankungen in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Wochen. Nachdem die VPS im Zusammenhang mit einer punktuellen Erhebung der verfügbaren Beamten zu einem bestimmten Stichtag aufgrund o. g. Aspekte nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt, wird grundsätzlich der durchschnittliche Wert der VPS für die Halbjahre eines Kalenderjahres angegeben. Im Zusammenhang mit den Abwesenheiten ist insbesondere vor dem Hintergrund von Differenzen zwischen Sollstärke und VPS auf die Vorbemerkung hinzuweisen. Neben den Präsidien der Landespolizei leisten das Landeskriminalamt und die Bereitschaftspolizei ebenfalls Polizeiarbeit und unterstützen die Präsidien der Landespolizei. In der nachfolgenden Tabelle sind die Personaldaten des Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei ergänzend aufgeführt, um eine Gesamtbetrachtung der Bayerischen Polizei darzustellen. Tabelle zu den Fragen 1 a, 1 b, 2 a und 2 b Stand: 01.07.2017 Stand: 01.07.2018 Ø VPS 1. HJ 2017 Ø VPS 1. HJ 2018 Sollstärke Iststärke Sollstärke Iststärke PP München 5.617 5.755 5.622 5.647 5.174,20 5.056,28 PP Oberbayern Nord 2.529 2.475 2.536 2.471 2.255,71 2.237,55 PP Oberbayern Süd 2.471 2.455 2.481 2.468 2.232,00 2.242,21 PP Niederbayern 2.133 2.138 2.149 2.134 1.936,31 1.941,47 PP Oberpfalz 2.235 2.193 2.242 2.224 2.024,14 2.028,23 PP Oberfranken 2.267 2.223 2.279 2.225 2.033,60 2.008,82 PP Mittelfranken 4.270 4.260 4.278 4.240 3.858,44 3.842,28 PP Unterfranken 2.584 2.602 2.591 2.614 2.410,65 2.370,10 PP Schwaben Nord 1.681 1.699 1.688 1.689 1.517,07 1.500,88 PP Schwaben Süd/West 1.790 1.809 1.795 1.810 1.621,35 1.612,70 Drucksache 17/24010 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Stand: 01.07.2017 Stand: 01.07.2018 Ø VPS 1. HJ 2017 Ø VPS 1. HJ 2018 Sollstärke Iststärke Sollstärke Iststärke Stand 01.07.2017 Stand 01.07.2018 Bereitschaftspolizei 5.357 5.782 5.363 6.364 5.693,80 6.244,66 Landeskriminalamt 1.292* 1.324* 1.321 1.365 1.276,70* 1.250,08 Bayerische Polizei (ohne Polizeiverwaltungsamt) 34.226 34.715 34.345 35.251 32.033,96 32.335,24 * Stand 01.08.2017 Die angefragten Daten zur Soll- und Iststärke sowie zur VPS der Dienststellen der Landespolizei sind der Anlage zu entnehmen . Die anspruchsvolle moderne Polizeiausbildung ist sehr personalintensiv, sodass die Bereitschaftspolizei auf umfassende personelle Unterstützung durch aktuell insgesamt über 230 Beamtinnen und Beamte aus den Reihen der Landespolizei angewiesen ist, um ihre Kapazität auf über 4.000 Beamtinnen und Beamte in Ausbildung mehr als verdoppeln zu können. In der Anlage sind beim jeweiligen Verband die insgesamt 800 zum Stichtag 01.07.2018 eingesetzten Polizeioberwachtmeisterinnen /Polizeioberwachtmeister im Wach- und Streifendienst aufgeführt, die im Rahmen des Praktikums II1 die Polizeiinspektionen der Landespolizei unterstützen. Aufgrund des Ausbildungscharakters werden die Beamten in Ausbildung, in der Zeit des Praktikums, personalrechtlich nicht abgeordnet. Somit werden sie weiterhin in der Iststärke der Bereitschaftspolizei geführt. Zudem sind bei jedem Verband beispielhaft insgesamt 1.213 Beamtinnen und Beamte aufgeführt, die derzeit bei der der Landespolizei abwesend sind (544 Studierende für die nächsthöhere Qualifikationsebene, insgesamt 83 Beamtinnen und Beamten die als Personalrätinnen/Personalräte , Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenbeauftrage freigestellt sind, 85 Beamtinnen im Mutterschutz, 548 Langzeitkranke sowie 36 suspendierte Beamtinnen und Beamte). Hinzu kommen noch 624 Beamtinnen und Beamte , die zum Stichtag 01.07.2018 vor allem aus familiären Gründen beurlaubt waren. 3. a) Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der jeweiligen Region werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen (Angaben bitte je weils aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Poli zeiinspektionen)? Die nachfolgende Tabelle gibt die aktuelle Prognose der gesetzlichen Ruhestände der Beamten im Zeitraum 2018 bis 2022 für die Bayerische Polizei wieder (Auswertung anhand der gesetzlichen Altersgrenze). Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 Ruhestand 976 945 729 776 919 Die Zahlen können sich durch vorzeitige Ruhestände bzw. Austritte und Dienstzeitverlängerungen verändern. Eine sichere Prognose, wie viele Beamte zusätzlich nicht mit dem gesetzlichen Ruhestandsalter in den Ruhestand versetzt werden, ist durch das geänderte Antragsverhalten der Beamten (Ruhestand mit 60 Jahren) mit der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze nicht mehr möglich. Die aufgeschlüsselten Daten werden nur bayernweit erhoben, da eine langfristige Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten (Verband, Dienststelle) durch eine Vielzahl an Versetzungen in andere Polizeipräsidien nicht belastbar ist. Eine kleinteilige Aufschlüsselung nach Landkreisen wird zudem vom EDV-System nicht unterstützt. Da 2019 ca. 1.300 neue Beamtinnen und Beamte ihre Ausbildung abschließen werden, können im kommenden Jahr über 350 Beamtinnen und Beamte mehr den Dienststellen zugeteilt werden, als in Ruhestand gehen. b) Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der jeweiligen Region gehen 2018 im Konkreten in den Ruhestand? Für die Personalzuteilungstermine im Frühjahr und Herbst 2018 wurden von den Präsidien der Bayerischen Landespolizei für die Zuteilungszeiträume vom 01.09.2017 bis 28.02.2018 und 01.03.2018 bis 31.08.2018 folgende Ruhestände gemeldet: Präsidium gemeldete Ruhestände PP Oberbayern Nord 67 PP Oberbayern Süd 86 1 Im 4. Ausbildungsabschnitt absolvieren die Beamtinnen/Beamten in Ausbildung als Polizeioberwachtmeisterinnen/Polizeioberwachtmeister das Praktikum II. In dieser Zeit sind sie für insgesamt drei Monate bei einer Polizeiinspektion eingesetzt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24010 Präsidium gemeldete Ruhestände PP München 95 PP Niederbayern 104 PP Oberpfalz 93 PP Oberfranken 96 PP Mittelfranken 131 PP Unterfranken 125 PP Schwaben Nord 65 PP Schwaben Süd/West 76 c) Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der jeweiligen Region werden 2018 im Konkreten neu eingestellt? Die Einstellung und Ausbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgt bayernweit zentral durch das Präsidium der Bereitschaftspolizei. Insgesamt werden im Jahr 2018 rund 1.800 Neueinstellungen erfolgen. 4. a) Wie schätzt die Staatsregierung aktuell den zu künftigen Personalbedarf in Bayern und der jewei ligen Region ein? Das im Juli 2016 vom Ministerrat bei Gelegenheit der Kabinettsklausur in St. Quirin beschlossene Konzept „Sicherheit durch Stärke“ sieht vor, von 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500, also insgesamt 2.000 Stellen, für die Bayerische Polizei zu schaffen. Der im vergangenen Jahr verabschiedete Doppelhaushalt 2017/2018 setzt mit jeweils 500 zusätzlichen Stellen den ersten Teil dieses Pakets um. Für die noch ausstehenden weiteren 1.000 Stellen aus dem vorgenannten Sicherheitskonzept von St. Quirin ist noch das Gesetzgebungsverfahren für den Doppelhaushalt 2019/2020 abzuwarten. Die Staatsregierung geht aber fest davon aus, dass der Haushaltsgesetzgeber „grünes Licht“ geben wird. Die Staatsregierung beabsichtigt, diesen Kurs fortzuführen , und hat angekündigt, auch in den Jahren 2021 bis 2023 nochmals jährlich 500 Stellen, also 1.500 Stellen, zu schaffen . Davon sollen 500 voraussichtlich mit Zweckbindung für eine grenzpolizeiliche Kompetenzstärkung versehen werden . Insgesamt sind somit 3.500 zusätzliche Stellen für die Bay erische Polizei und damit für mehr Sicherheit geplant. b) An welchen Polizeiinspektionen sollen Stellen neu geschaffen oder von anderen Dienstellen versetzt werden (Angaben bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Poli zeiinspektionen)? c) An welchen Polizeiinspektionen sollen Stellen ab gebaut bzw. zu anderen Dienststellen versetzt wer den (Angaben bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Polizei inspektionen)? Für die Beantwortung der Frage darf auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures und Markus Rinderspacher (SPD) vom 03.01.2018, Drs. 17/20747 vom 29.03.2018, verwiesen werden. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 03.01.2018 hat sich keine Änderung ergeben. 5. a) Welche konkreten Kriterien liegen den Sollberech nungen zur Personalstärke der einzelnen Polizei inspektionen zugrunde? b) Wie häufig werden die Sollberechnungen ange passt? Für die Beantwortung der Frage darf auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 13.12.2017, Drs. 17/20741 vom 05.04.2018, verwiesen werden.