Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2018 Verbot der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. Seit April 2017 prüft die Staatsregierung ein Verbot der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. (DBSSG) (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/razzia-warumdas -verbot-der-bayerischen-schiesssportgruppe-schwierigist -1.3840909). Es besteht der Verdacht, dass die DBSSG beabsichtigt, die extremistischen Ziele von PEGIDA München mit Waffengewalt umzusetzen und bewaffnet gegen Minderheiten oder Repräsentanten der Bundesrepublik vorzugehen (Bayerischer Verfassungsschutzbericht 2017, S. 155). Der seit April 2012 bestehende Schießsportverein unterhält in personeller Hinsicht enge Verbindungen zu PE- GIDA München. Vorsitzender der DBSSG ist H. M., der Chef von PEGIDA München. Scharfschützen- und Präzisionsgewehre sowie großkalibrige halbautomatische Pistolen waren bei den Waffenbehörden auf Vereinsmitglieder der DBSSG eingetragen. Im April 2017 wurden Razzien bei zehn Personen an elf Objekten v. a. im Raum München, aber auch in Kaufbeuren und Bad Rodach durchgeführt. Dabei hat die Polizei diverse Speichermedien und Dokumente sichergestellt . Anfang dieses Jahres stand Presseberichten zufolge für das Staatsministerium des Innern und für Integration noch nicht fest, ob die Bayerische Schießsportgruppe München verboten werden kann. Daher frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wird die Staatsregierung die Bayerische Schießsportgruppe München e. V. verbieten? 1.2 Wie sind der aktuelle Stand und der Zeitplan mit Blick auf das angestrebte Verbotsverfahren? 1.3 Falls die Staatsregierung die Bayerische Schießsportgruppe München e. V. nicht verbieten wird, was sind die Gründe, die einem Verbot entgegenstehen? 2.1 Was ergab die Auswertung der bei der Razzia im April 2017 sichergestellten Asservate, insbesondere des umfangreichen Datenmaterials? 2.2 Welche Auswirkungen hatten die bei der Razzia im April 2017 sichergestellten Asservate mit Blick auf das Vereinsverbotsverfahren? 2.3 Welche neuen strafrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden aufgrund der Beweismittel, die im April 2017 sichergestellt wurden, eröffnet (bitte detailliert die Art und den Stand des jeweiligen Verfahrens angeben einschließlich einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und der [Zwischen -]Ergebnisse)? 3.1 Welche sonstigen strafrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen (Ermittlungs-)Verfahren laufen nach Kenntnis der Staatsregierung derzeit gegen Mitglieder der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. bzw. gegen den Verein selbst? 3.2 Wie viele Mitglieder der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. haben derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis (bitte aufgeschlüsselt nach Art der waffenrechtlichen Erlaubnis, Anzahl und Art der Waffen angeben )? 3.3 Falls Mitglieder der DBSSG noch immer legal über Waffen verfügen sollten, warum wurden diese waffenrechtlichen Erlaubnisse bislang nicht entzogen? 4.1 Wie viele illegale Waffen wurden bei Mitgliedern der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. seit deren Gründung bis heute beschlagnahmt (bitte aufgeschlüsselt angeben nach Jahr, Anzahl und Art der Waffen)? 4.2 Wo führt die Bayerische Schießsportgruppe München e. V. derzeit Schießtrainings durch (bitte genaue Örtlichkeit angeben)? 4.3 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über sonstige Aktionen oder Veranstaltungen der DBSSG in den Jahren 2017 und 2018 vor? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politischideologische Ausrichtung der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V.? 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. seit ihrer Gründung? 5.3 Wie bewertet die Staatsregierung das derzeitige Personenpotenzial der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V.? 6.1 Wie hat sich das Personenpotenzial der DBSSG seit ihrer Gründung entwickelt? 6.2 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Organisationsstruktur der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. vor? 6.3 Inwiefern ist die Bayerische Schießsportgruppe München e. V. auch außerhalb Münchens aktiv (bitte detailliert angeben und unter Angabe möglicher regionaler Schwerpunkte sowie der Art der Aktivitäten)? 7.1 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über personelle Verflechtungen der Aktivistinnen und Aktivisten der DBSSG mit den verschiedenen bayerischen PEGIDA-Ablegern vor? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.12.2018 Drucksache 17/24218 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24218 7.2 Hat die Staatsregierung konkrete Erkenntnisse über personelle Verflechtungen der Aktivistinnen und Aktivisten der DBSSG mit rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen im In- und Ausland (bitte ggf. ano nymisiert und unter Nennung der rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen im In- und Ausland darlegen)? 7.3 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über personelle Verflechtungen der Aktivistinnen und Aktivisten der DBSSG mit dem bayerischen Landesverband der AfD vor? 8.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Onlineaktivitäten der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. vor? 8.2 Sind Aktivistinnen und Aktivisten der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. im öffentlichen Dienst in Bayern angestellt (wenn ja, die Stelle und den Beschäftigungsort angeben)? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration, hinsichtlich der Fragen 2.3, 3.1, 4.1 sowie 4.3 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 27.09.2018 Vorbemerkung: a) Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Staatsregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Die Staatsregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Fragen 4.2, 4.3, 6.1 (teilweise ) und 6.3 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden können . Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die Fragen 4.2, 4.3, 6.1 (teilweise) und 6.3 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad VS – VERTRAULICH und die Einstufung der Frage 6.1 (teilweise) als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Nach § 7 Nr. 3 Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen . Diese Informationen werden daher insgesamt gemäß § 7 Nr. 3 VSA als VS – VERTRAULICH eingestuft und gemäß § 48 VSA der VS-Registratur der Verwaltung des Landtags gesondert übermittelt. b) Eine abschließende Liste über die Mitglieder des Vereins „Die Bayerische Schießsportgruppe München e. V.“ liegt der Staatsregierung – auch im Hinblick auf wechselnde Mitgliederzahlen – nicht vor. Die Beantwortung der Fragen beschränkt sich damit auf die der Staatsregierung derzeit bekannten Mitglieder. 1.1 Wird die Staatsregierung die Bayerische Schießsportgruppe München e. V. verbieten? 1.2 Wie sind der aktuelle Stand und der Zeitplan mit Blick auf das angestrebte Verbotsverfahren? Das Staatsministerium des Innern und für Integration führt seit dem 31.03.2017 gegen den Verein „Die Bayerische Schießsportgruppe e. V.“ ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren . In Zuge dessen wurden im April 2017 Durchsuchungen bei zehn Personen an elf Objekten durchgeführt und dabei diverse Speichermedien und Dokumente sichergestellt . Die Auswertung der im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten Asservate dauert noch an. Derzeit sind etwa 75 Prozent der verfügbaren Daten aus dem Vereinsverbotsverfahren ausgewertet. Mit einem vorläufigen Abschlussbericht über die Datenauswertung ist im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen. Wann das endgültige Ergebnis des gesamten Ermittlungsverfahrens vorliegt, ist noch nicht absehbar. Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens kann noch keine Aussage über ein etwaiges Verbot des Vereins getroffen werden. 1.3 Falls die Staatsregierung die Bayerische Schießsportgruppe München e. V. nicht verbieten wird, was sind die Gründe, die einem Verbot entgegenstehen ? Sollte sich nach Abschluss der Ermittlungen herausstellen, dass der Verein keine Verbotsgründe im Sinne des § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) erfüllt, besteht für ein Verbot keine gesetzliche Grundlage. 2.1 Was ergab die Auswertung der bei der Razzia im April 2017 sichergestellten Asservate, insbesondere des umfangreichen Datenmaterials? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen . 2.2 Welche Auswirkungen hatten die bei der Razzia im April 2017 sichergestellten Asservate mit Blick auf das Vereinsverbotsverfahren? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen . 2.3 Welche neuen strafrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden aufgrund der Beweismittel, die im April 2017 sichergestellt wurden, eröffnet (bitte detailliert die Art und den Stand des jeweiligen Verfahrens angeben einschließlich einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und der [Zwischen-]Ergebnisse)? Da die Auswertung der Asservate noch andauert, kann die Frage derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Bislang kam es zu folgenden Verfahren: Gegen ein Mitglied des DBSSG e. V. wurde aufgrund der Durchsuchungsmaßnahme ein verwaltungsrechtliches Verfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Schusswaffen eingeleitet. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden widerrufen, der Widerruf ist mittlerweile rechtskräftig. Gegen einen Beschuldigten wurde aufgrund der Durchsuchungsmaßnahme ein Ermittlungsverfahren wegen des Drucksache 17/24218 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und ein Reizstoffsprühgerät sichergestellt. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft mangels Vorliegens einer Straftat gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Ferner wurden im Rahmen der Durchsuchung bei einem weiteren Beschuldigten zunächst zwei Waffen sichergestellt, bei denen vor Ort von einem Verstoß gegen das Waffengesetz ausgegangen wurde. Die anschließende Begutachtung der Waffen durch einen Sachverständigen des Landeskriminalamts (BLKA) ergab, dass beide Waffen im Ergebnis hinsichtlich der Vorschriften des Waffenrechts zu Erwerb und Besitz nicht zu beanstanden sind, weshalb das zunächst eingeleitete Ermittlungsverfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft mangels Vorliegens einer Straftat nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. 3.1 Welche sonstigen strafrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen (Ermittlungs-)Verfahren laufen nach Kenntnis der Staatsregierung derzeit gegen Mitglieder der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. bzw. gegen den Verein selbst? Gegen ein Mitglied wurde im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens ein Waffenbesitzverbot gemäß § 41 Abs. 1 und 2 Waffengesetz (WaffG) verhängt und damit der Erwerb erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Waffen und Munition untersagt. Gegen den Bescheid wurde Klage erhoben , über die noch nicht entschieden ist. Ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wurde in erster Instanz abgelehnt. Ferner sind folgende strafrechtliche Verfahren anhängig: – Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung; – Strafverfahren vor dem Amtsgericht wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung; – Strafverfahren vor dem Amtsgericht wegen des Tatvorwurfs der Billigung einer Straftat sowie zweier Fälle der Zuwiderhandlung gegen Versammlungsbeschränkungen . In diesem Verfahren ist bereits ein Urteil ergangen , das noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist; – zwei polizeiliche Verfahren wegen Volksverhetzung; – beim BLKA ist ein Ermittlungsverfahren unter der Sachleitung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen ein Mitglied und andere Personen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) anhängig. 3.2 Wie viele Mitglieder der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. haben derzeit eine waffenrechtliche Erlaubnis (bitte aufgeschlüsselt nach Art der waffenrechtlichen Erlaubnis, Anzahl und Art der Waffen angeben)? Derzeit haben fünf Mitglieder des DBSSG e. V. waffenrechtliche Erlaubnisse, ferner verfügt der Verein über eine Vereinswaffenbesitzkarte . Insgesamt handelt es sich um neun Waffenbesitzkarten, zwei Kleine Waffenscheine und eine Vereinswaffenbesitzkarte; in die Waffenbesitzkarten und die Vereinswaffenbesitzkarte sind insgesamt elf Kurzwaffen und siebzehn Langwaffen eingetragen. 3.3 Falls Mitglieder der DBSSG noch immer legal über Waffen verfügen sollten, warum wurden diese waffenrechtlichen Erlaubnisse bislang nicht entzogen ? Die Voraussetzungen für eine Rücknahme bzw. einen Widerruf nach § 45 WaffG lagen in diesen Fällen nicht vor. 4.1 Wie viele illegale Waffen wurden bei Mitgliedern der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. seit deren Gründung bis heute beschlagnahmt (bitte aufgeschlüsselt angeben nach Jahr, Anzahl und Art der Waffen)? Unter „illegale“ Waffen im Sinne der Frage werden nicht nur die in Anlage 2, Abschnitt 1 des WaffG aufgezählten verbotenen Waffen subsumiert, sondern auch Verstöße gegen das Waffengesetz wegen unerlaubten Umgangs mit legalen Schusswaffen. Im Jahr 2014 wurden bei einem Mitglied des Vereins in einer auch von ihm genutzten Wohnung ein Double-Action- Revolver der Marke „Rossi“, Kaliber 38 Special, sowie zwei Schachteln mit Munition sichergestellt. Letztlich war eine zweifelsfreie Zuordnung der sichergestellten Gegenstände zu dem Mitglied aber nicht möglich. Weiter wurden im Jahr 2014 zwei Zielbeleuchtungseinrichtungen /Zielmarkierungseinrichtungen sichergestellt. 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politisch -ideologische Ausrichtung der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V.? 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. seit ihrer Gründung? Beim DBSSG e. V. besteht eine enge personelle Überschneidung zwischen den bekannten Mitgliedern des Vereins und Aktivisten von PEGIDA München e. V., insbesondere ist der Vorsitzende von PEGIDA München e. V. auch Vorsitzender des Schützenvereins; er hat somit in beiden Vereinen die zentrale Führungs- und Steuerungsfunktion inne. Da in der Gesamtschau zwischenzeitlich mit Rechtsextremisten zusammengearbeitet wird und Abgrenzungsbemühungen zum rechtsextremistischen Spektrum seitens PEGIDA-München e. V. nicht mehr feststellbar sind, ist PE- GIDA-München e. V. als rechtsextremistische Gruppierung zu bewerten. Es besteht der begründete Anfangsverdacht, dass die DBSSG e. V. das Ziel verfolgt, die extremistischen Ziele von PEGIDA München e. V. mittels Waffengewalt umzusetzen und gegen Minderheiten oder politische Repräsentanten des Staates vorzugehen. Dieser Anfangsverdacht war Anlass für die Einleitung des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens ist zu prüfen, ob der Verdacht sich weiter erhärtet. 5.3 Wie bewertet die Staatsregierung das derzeitige Personenpotenzial der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V.? 6.1 Wie hat sich das Personenpotenzial der DBSSG seit ihrer Gründung entwickelt? Der DBSSG e.V. wurde am 11.12.2011 gegründet, trat am 01.01.2012 dem Dachverband „Deutsche Schießunion“ Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24218 (DSU) bei und wurde am 17.04.2012 als e. V. beim Amtsgericht München eingetragen. Als Gründungsmitglieder waren acht Personen eingetragen. Im Juni 2012 hatte der Verein neun Mitglieder und zwei Gastschützen. Beim Verein wurde am 27.02.2014 die letzte nachvollziehbare Änderung eingetragen. Damals wurde ein ausscheidender Vorstand ersetzt. Die Anzahl der Schießsportveranstaltungen ist rückläufig. Am 30.04.2012 erging eine Mitteilung von vier Gründungsmitgliedern an das Amtsgericht München. Hierin informierten sie über ihren Austritt aus dem DBSSG e. V., da möglicherweise die wahre Absicht einiger Vereinsvorstände nicht schießsportliche Ziele seien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 und 5.2 und die Vorbemerkung a) verwiesen. 6.2 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Organisationsstruktur der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. vor? Der DBSSG e. V. hat sich als Verein mit Satzung konstituiert. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Vereinsnummer VR 204197 eingetragen und wird durch seinen Vorstand vertreten. 7.1 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über personelle Verflechtungen der Aktivistinnen und Aktivisten der DBSSG mit den verschiedenen bayerischen PEGIDA-Ablegern vor? 7.2 Hat die Staatsregierung konkrete Erkenntnisse über personelle Verflechtungen der Aktivistinnen und Aktivisten der DBSSG mit rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen im In- und Ausland (bitte ggf. anonymisiert und unter Nennung der rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen im In- und Ausland darlegen)? Zur Beantwortung der Frage wird zunächst auf die Antwort zu den Fragen 5.1 und 5.2 verwiesen. Personelle Verbindungen zu den weiteren bayerischen Gruppierungen „PEGIDA – das Original – in München“ sowie „PEGIDA Nürnberg/PEGIDA Mittelfranken“, die beide dem Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit zugeordnet werden, sowie personelle Verflechtungen mit rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen im In- und Ausland sind aktuell nicht bekannt. 7.3 Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über personelle Verflechtungen der Aktivistinnen und Aktivisten der DBSSG mit dem bayerischen Landesverband der AfD vor? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 8.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Onlineaktivitäten der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. vor? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 8.2 Sind Aktivistinnen und Aktivisten der Bayerischen Schießsportgruppe München e. V. im öffentlichen Dienst in Bayern angestellt (wenn ja, die Stelle und den Beschäftigungsort angeben)? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.