Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Einstellung von Lehrkräften während des laufenden Schuljahres Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Bewerber, denen eine Planstelle angeboten wurde, haben seit 2008 diese nicht angetreten bzw. sonst auf diese verzichtet und wann wurde dieser Ver zicht auf eine Planstelle dem damaligen Staatsministe rium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bzw. dem jetzigen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt? Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen anderen Bewerbern als Nachrücker angeboten? Falls nein, warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausge wählt? c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis, ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten (bitte mit Begründung dieser Entscheidung, bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungstermi nen und nach Schularten)? 2. Wie viele Gymnasiallehrkräfte, die im Schuljahr 2017/2018 einen Anstellungsvertrag an einer ande ren Schulart angenommen haben, sind während des Schuljahres wieder ausgeschieden, weil sie beispiels weise eine Festanstellung im Gymnasialbereich be kommen haben? 3. Wie viele Planstellen wurden seit 2008 im Laufe des jeweiligen Schuljahres wegen unplanmäßigen Aus scheidens (z. B. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) frei (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten)? a) Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Plan stellen Bewerbern aus dem vorangegangenen Ein stellungstermin als Nachrücker angeboten? Falls nein, warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausge wählt? c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis, ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten (bitte mit Begründung der jeweiligen Ent scheidung)? 4. a) Wie lange dauert es, bis ein Erkrankter einen Termin bei einer Medizinischen Untersuchungsstelle an einer der Bezirksregierungen bekommt? b) Wie lange dauert es von der Begutachtung bis zur Fer tigstellung des Gutachtens? c) Wie haben sich diese Zeiten in den letzten zehn Jah ren entwickelt? 5. a) Wann haben die Arbeitsverträge, soweit die frei gewor denen Planstellen nur mit befristeten Arbeitsverträgen nachbesetzt wurden, jeweils begonnen? b) Wann endete die Laufzeit dieser Verträge und wurden insbesondere die Sommerferien mit abgedeckt? c) Wie viele Stellen, die hätten besetzt werden können, mussten unbesetzt bleiben, weil sich kein Bewer ber finden konnte (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten)? 6. Wie viele Planstellen für Beamte blieben in den jewei ligen Schuljahren seit 2008 unbesetzt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschie denen Schularten)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 02.10.2018 1. a) Wie viele Bewerber, denen eine Planstelle angeboten wurde, haben seit 2008 diese nicht angetreten bzw. sonst auf diese verzichtet und wann wurde dieser Verzicht auf eine Planstelle dem damaligen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bzw. dem jetzigen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt? Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen anderen Bewerbern als Nachrücker angeboten? Falls nein, warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausgewählt? c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis , ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten (bitte mit Begründung dieser Entscheidung, bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten)? Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die ein Ein stellungsangebot in den staatlichen Schuldienst auf Plan stelle ablehnen, wird nicht systematisch und elektronisch auswertbar erfasst. Die Angabe von konkreten Zahlen hier zu schulartübergreifend und seit dem Jahr 2008 ist daher nicht möglich. Die freien und zu besetzenden Planstellen werden zu den jeweiligen Einstellungsterminen September bzw. Februar eines Jahres nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Leistungsprinzip) den Bewerbern angeboten, die einen Antrag auf Übernahme in den Staats dienst gestellt haben. Dabei werden die Stellen im Februar Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.11.2018 Drucksache 17/24224 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24224 ausschließlich an Bewerber aus dem gerade fertig gewor denen (laufenden) bayerischen Prüfungsjahrgang und im September neben den Bewerbern aus dem aktuellen Prü fungsjahrgang in Bayern an Wartelistenbewerber und freie Bewerber vergeben. Die Planstellen werden ausschließlich nach Eignung, Be fähigung und fachlicher Leistung, also nach der Gesamtnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung vergeben. Gegebe nenfalls wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, d. h., wird das Angebot einer Planstelle abgelehnt oder nimmt ein Be werber es zwar an, lässt sich aber gleichzeitig beurlauben, erhält der nächste Bewerber auf der Rangliste ein Angebot. Aufgrund des regional unterschiedlichen Bedarfs wird die ses Verfahren bei Grund und Mittelschulen in einem regio nal ausgerichteten Nachrückverfahren angewandt. Wird das Angebot einer Planstelle abgelehnt, wird die vakante Stelle als befristeter Vertrag über die jeweilige Regierung schul amtsbezogen ausgeschrieben. Unter den Bewerbern erfolgt dann nach dem Wettbewerbsprinzip eine Bestenauswahl für die Vertragsvergabe. Die Übernahme erfolgt grundsätzlich im Beamtenver hältnis auf Probe (vgl. Art. 133 Abs. 2 Verfassung des Frei staates Bayern), sofern die beamtenrechtlichen Vorausset zungen erfüllt sind. Stehen z. B. laut amtsärztlichem Zeugnis gesundheitliche Gründe der Übernahme in das Beamten verhältnis entgegen oder hat der Bewerber das 45. Lebens jahr vollendet, kann die Einstellung in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis erfolgen. 2. Wie viele Gymnasiallehrkräfte, die im Schuljahr 2017/2018 einen Anstellungsvertrag an einer anderen Schulart angenommen haben, sind während des Schuljahres wieder ausgeschieden, weil sie beispielsweise eine Festanstellung im Gymnasialbereich bekommen haben? Wie bei der Antwort zu den Fragen 1 a bis 1 c dargestellt, werden Einstellungsangebote für Festanstellungen im staat lichen Schuldienst (Beamtenverhältnis auf Probe, unbefris tetes Angestelltenverhältnis) für Bewerber, die nicht mehr dem laufenden Prüfungsjahrgang angehören, ausschließ lich für den Septembertermin unterbreitet. Ein Ausscheiden von Gymnasiallehrkräften – beschäftigt bei einer anderen Schulart – während des laufenden Schuljahres ist aus die sem Grund damit grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Wie viele Planstellen wurden seit 2008 im Laufe des jeweiligen Schuljahres wegen unplanmäßigen Ausscheidens (z. B. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) frei (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einstellungsterminen und nach Schularten)? a) Wurden die auf diese Weise frei gewordenen Planstellen Bewerbern aus dem vorangegangenen Einstellungstermin als Nachrücker angeboten? Falls nein, warum nicht? b) Nach welchen Kriterien wurden die Nachrücker ausgewählt? c) Wurde diesen Nachrückern ein Beamtenverhältnis, ein unbefristeter oder ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten (bitte mit Begründung der jeweiligen Entscheidung)? Die Anzahl der unplanmäßig ausscheidenden Lehrkräfte während eines laufenden Schuljahres (z. B. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Ableben einer Lehrkraft, Beginn der Elternzeit) wird nicht systematisch und elektronisch auswertbar erfasst. Die Angabe von konkreten Zahlen hierzu schulartübergreifend und seit dem Jahr 2008 ist daher nicht möglich. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Haushaltsge setz 2017/2018 dürfen abweichend von der im Übrigen zu beachtenden gesetzlichen Wiederbesetzungssperre gemäß Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Lan desentwicklung und Heimat vom 24.03.2017 im Schulbe reich Stellen für Lehrkräfte, die während der Laufzeit eines Schulhalbjahres frei werden, grundsätzlich erst frühestens zum darauffolgenden Schulhalbjahr (Montag nach Aushän digung der Zwischenzeugnisse) bzw. zum darauffolgenden Schuljahr (einen Tag vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres) wieder besetzt werden. Sollte im Einzelfall dennoch ein Nachrücker eingestellt werden, erfolgt die Auswahl im Rahmen der Bestenauslese; die Einstellung erfolgt dabei grundsätzlich im Beamtenver hältnis auf Probe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 a bis 1 c verwiesen. 4. a) Wie lange dauert es, bis ein Erkrankter einen Termin bei einer Medizinischen Untersuchungsstelle an einer der Bezirksregierungen bekommt? b) Wie lange dauert es von der Begutachtung bis zur Fertigstellung des Gutachtens? c) Wie haben sich diese Zeiten in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Medizinischen Untersuchungsstellen (MUS) werden von den jeweiligen Personalstellen beauftragt, die betroffenen Lehrkräfte amtsärztlich zu untersuchen. Von dort wird den Beamtinnen und Beamten ein Datum des Untersuchungs termins in der MUS mitgeteilt. Eine pauschale Aussage dazu, wie lange es dauert, bis ein Termin stattfindet, kann nicht gegeben werden. Dies ist vom Einzelfall und vor allem auch von der Auslastung der jeweiligen MUS abhängig. Gleiches gilt für die Beantwortung der Fragen 4 b und 4 c; eine statis tische Erfassung hierzu erfolgt nicht. Eine Auswertung im Hinblick auf eine Entwicklung der Wartezeiten in den letzten zehn Jahren kann somit ebenfalls nicht erfolgen. 5. a) Wann haben die Arbeitsverträge, soweit die frei gewordenen Planstellen nur mit befristeten Arbeitsverträgen nachbesetzt wurden, jeweils begonnen? b) Wann endete die Laufzeit dieser Verträge und wurden insbesondere die Sommerferien mit abgedeckt ? c) Wie viele Stellen, die hätten besetzt werden können , mussten unbesetzt bleiben, weil sich kein Bewerber finden konnte (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten )? 6. Wie viele Planstellen für Beamte blieben in den jeweiligen Schuljahren seit 2008 unbesetzt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Schuljahren und den verschiedenen Schularten)? Der Beginn der gegebenenfalls erforderlichen befristeten Arbeitsverträge hängt vom Einzelfall ab (z. B. Aushilfsver trag wegen Beginn von Elternzeit, Vertretung im Krankheits fall). Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass Arbeitsverträge für Lehrkräfte regelmäßig dann nicht auf das Ende des jewei ligen Schuljahres begrenzt sind, wenn die Lehrkräfte bis spätestens vier Wochen nach dem ersten Schultag einge Drucksache 17/24224 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 stellt und bis zum Schuljahresende verwendet werden oder das Arbeitsverhältnis im jeweils laufenden Schuljahr nicht mehr als 20 Schultage unterbrochen wurde; in diesen Fällen werden auch die Sommerferien in die Vertragsdauer einbe zogen. Die freien und besetzbaren Planstellen werden zu den Einstellungsterminen September bzw. Februar eines Jah res den Bewerbern, die einen Antrag auf Übernahme in den Staatsdienst gestellt haben, angeboten. Eine umfassende statistische und elektronisch auswertbare Erfassung, wel che Planstellen schulartübergreifend und seit dem Jahr 2008 unbesetzt geblieben sind, liegt nicht vor. Zahlen dazu können somit nicht genannt werden.