Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 01.08.2018 Schulwechsel während des Schuljahres Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahres 2016/2017 von einem staatlichen Gymnasium auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahres 2016/2017 von einer staatlichen Realschule auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht)? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatlichen Gymnasien im Schuljahr 2016/2017 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund – Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 3 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatlichen Realschulen im Schuljahr 2016/2017 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund – Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 5 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 7. An wie vielen staatlichen Realschulen wurden aufgrund einer Schülermehrung während des Schuljahres 2016/2017 Klassen geteilt, um übergroße Klassen zu vermeiden (bitte die jeweilige Schule und die entsprechende Jahrgangsstufe benennen)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 02.10.2018 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahres 2016/2017 von einem staatlichen Gymnasium auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht )? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahres 2016/2017 von einer staatlichen Realschule auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht )? Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten werden an den allgemein bildenden Schulen jährlich zum Stichtag 1. Oktober Informationen über die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule erhoben. Diese bilden die Grundlage für Auswertungen zu den Schulartwechslern, die infolge einer Umstellung des Erhebungsverfahrens zum Stichtag 01.10.2017 erstmals aus Sicht der aufnehmenden Schule betrachtet werden. Aufgrund dieser Umstellung und des damit verbundenen Perspektivenwechsels (Betrachtung aus Sicht der aufnehmenden Schule) liegen Informationen über den jeweiligen Schulträger der aufnehmenden Schule vor, nicht jedoch in allen Fällen über den Schulträger der abgebenden Schule . Eine Einschränkung auf den staatlichen Schulbereich ist hinsichtlich der abgebenden Schulen daher nicht möglich. Die zum Stichtag 01.10.2017 erhobenen Daten zu den Schulartwechslern beziehen sich auf den Erhebungszeitraum 02.10.2016 bis 01.10.2017. Informationen über den genauen Zeitpunkt des Schulartwechsels der einzelnen Schülerinnen und Schüler liegen nicht vor; in der überwiegenden Zahl der Fälle dürfte der Schulartwechsel jedoch mit dem Übergang zum neuen Schuljahr erfolgen. Den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 zu den Fragen 1 und 2 kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler entnommen werden, die im Zeitraum 02.10.2016 bis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.11.2018 Drucksache 17/24227 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24227 01.10.2017 vom Gymnasium an die Mittel-/Hauptschule, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder eine sonstige allgemein bildende Schulart gewechselt sind. Enthalten sind Aufgliederungen nach Regierungsbezirk, nach Geschlecht, nach zuletzt besuchter Jahrgangsstufe sowie nach Träger der aufnehmenden Schule. Tabellen zu den Fragen 1 und 2 Tabelle 1 zu 1. und 2. Schulartwechsler vom Gymnasium an die Mittel-/Hauptschule oder die Realschule im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 nach Träger der aufnehmenden Schule Regierungsbezirk – Geschlecht – Jahrgangsstufe Schulartwechsler1 aus den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 vom Gymnasium an die Mittel-/Hauptschule an die Realschule insgesamt davon in insgesamt davon in staatlicher Trägerschaft privater Trägerschaft staatlicher Trägerschaft kommunaler Trägerschaft privater Trägerschaft Bayern 762 637 125 7.089 5.095 989 1.005 davon Oberbayern 294 243 51 2.837 1.772 623 442 Niederbayern 71 67 4 489 361 – 128 Oberpfalz 51 48 3 476 398 9 69 Oberfranken 61 48 13 558 515 23 20 Mittelfranken 110 88 22 1.040 746 172 122 Unterfranken 66 58 8 702 576 50 76 Schwaben 109 85 24 987 727 112 148 davon männlich 462 396 66 4.075 3.163 563 349 weiblich 300 241 59 3.014 1.932 426 656 davon aus Jahrgangsstufe 5 103 72 31 935 671 127 137 6 115 90 25 2.359 1.688 333 338 7 103 74 29 1.690 1.219 206 265 8 147 123 24 1.399 1.007 216 176 9 221 210 11 630 462 90 78 10 73 68 5 76 48 17 11 1 Ohne vorübergehende Wechsel an Schulen im Ausland. Drucksache 17/24227 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tabelle 2 zu 1. und 2. Schulartwechsler vom Gymnasium an die Wirtschaftsschule oder an eine sonstige allgemein bildende Schulart im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 nach Träger der aufnehmenden Schule Regierungsbezirk – Geschlecht – Jahrgangsstufe Schulartwechsler1 im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 vom Gymnasium an die Wirtschaftsschule an sonstige allg. bild. Schularten insgesamt davon in insgesamt davon in staatlicher Trägerschaft kommunaler Trägerschaft privater Trägerschaft staatlicher Trägerschaft privater Trägerschaft Bayern 664 218 243 203 131 58 73 davon Oberbayern 132 20 28 84 109 58 51 Niederbayern 78 47 – 31 – – – Oberpfalz 64 x x 20 – – – Oberfranken 65 17 30 18 – – – Mittelfranken 189 54 127 8 14 – 14 Unterfranken 40 x x 28 x – x Schwaben 96 47 35 14 x – x davon männlich 408 127 149 132 56 22 34 weiblich 256 91 94 71 75 36 39 davon aus Jahrgangsstufe 5 22 11 8 3 23 6 17 6 134 56 47 31 14 4 10 7 138 41 55 42 17 6 11 8 126 36 45 45 24 12 12 9 187 57 66 64 29 22 7 10 57 17 22 18 17 8 9 11 – – – – 4 – 4 12 – – – – 3 – 3 1 Ohne vorübergehende Wechsel an Schulen im Ausland. x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. In identischer Struktur zu den Tabellen 1 und 2 zu den Fragen 1 und 2 ist in den Tabellen 3 und 4 zu den Fragen 1 und 2 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ersichtlich, die im gleichen Zeitraum von der Realschule an die Mittel-/ Hauptschule, das Gymnasium, die Wirtschaftsschule oder eine sonstige allgemein bildende Schulart gewechselt sind. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24227 Tabellen zu den Fragen 1 und 2 Tabelle 3 zu 1. und 2. Schulartwechsler von der Realschule an die Mittel-/Hauptschule oder das Gymnasium im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 nach Träger der aufnehmenden Schule Regierungsbezirk – Geschlecht – Jahrgangsstufe Schulartwechsler1 im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 von der Realschule an die Mittel-/Hauptschule an das Gymnasium insgesamt davon in insgesamt davon in staatlicher Trägerschaft privater Trägerschaft staatlicher Trägerschaft kommunaler Trägerschaft privater Trägerschaft Bayern 4.765 4.540 225 2.001 1.615 121 265 davon Oberbayern 1.555 1.469 86 664 505 54 105 Niederbayern 474 457 17 129 101 – 28 Oberpfalz 368 364 4 82 67 – 15 Oberfranken 378 359 19 278 257 x x Mittelfranken 667 623 44 238 159 45 34 Unterfranken 517 472 45 319 261 18 40 Schwaben 806 796 10 291 265 x x davon männlich 3.178 3.042 136 538 469 33 36 weiblich 1.587 1.498 89 1.463 1.146 88 229 davon aus Jahrgangsstufe 5 567 521 46 155 114 14 27 6 840 790 50 31 24 x x 7 1.136 1.097 39 20 13 – 7 8 1.379 1.323 56 12 x x x 9 x 706 x 6 x – x 10 x 103 x 1.777 1.452 104 221 1 Ohne vorübergehende Wechsel an Schulen im Ausland. x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Drucksache 17/24227 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Tabelle 4 zu 1. und 2. Schulartwechsler von der Realschule an die Wirtschaftsschule oder an eine sonstige allgemein bildende Schulart im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 nach Träger der aufnehmenden Schule Regierungsbezirk – Geschlecht – Jahrgangsstufe Schulartwechsler1 im Zeitraum vom 02.10.2016 bis 01.10.2017 von der Realschule an die Wirtschaftsschule an sonstige allg. bild. Schularten insgesamt davon in insgesamt davon in staatlicher Trägerschaft kommunaler Trägerschaft privater Trägerschaft staatlicher Trägerschaft privater Trägerschaft Bayern 890 226 279 385 153 44 106 davon Oberbayern 254 32 61 161 108 39 69 Niederbayern 73 40 – 33 x – – Oberpfalz 85 30 16 39 x x – Oberfranken 72 24 24 24 x – x Mittelfranken 189 46 127 16 x x 13 Unterfranken 94 27 7 60 x – x Schwaben 123 27 44 52 17 – 17 davon männlich 523 127 158 238 70 11 56 weiblich 367 99 121 147 83 33 50 davon aus Jahrgangsstufe 5 17 5 7 5 24 x 18 6 213 48 84 81 28 x 20 7 229 70 79 80 24 9 15 8 228 60 60 108 39 x 27 9 166 35 43 88 30 8 22 10 37 8 6 23 8 x 4 1 Ohne vorübergehende Wechsel an Schulen im Ausland. x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24227 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatlichen Gymnasien im Schuljahr 2016/2017 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund – Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 3 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatlichen Realschulen im Schuljahr 2016/2017 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund – Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 5 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft – staatlich/privat –, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? Beiliegender Tabelle zu den Fragen 3 bis 6 kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Gymnasien und Realschulen entnommen werden, die am Ende des Schuljahres 2015/2016 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, denen aber nach § 31 Abs. 1 Gymnasialschulordnung (GSO) bzw. § 58 Abs. 1 Realschulordnung (RSO) oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG das Vorrücken auf Probe gestattet wurde. Enthalten sind Aufgliederungen nach Geschlecht, nach Jahrgangsstufe und nach Gesetzesgrundlage für das Vorrücken auf Probe. Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten werden keine Informationen darüber erhoben, ob ein Schüler die Probezeit nach Vorrücken auf Probe bestanden hat oder nicht. Insbesondere liegen daher keine Informationen darüber vor, ob ein Schüler die Schulart verlassen hat, weil er die Probezeit nicht bestanden hat. Ersatzweise ist in der beiliegenden Tabelle zu den Fragen 3 bis 6 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler dargelegt, die im Schuljahr 2016/2017 das Vorrücken auf Probe in Anspruch genommen haben und a) zum Schuljahr 2017/2018 in die nächste Jahrgangsstufe an der gleichen Schulart vorgerückt sind (in Aufgliederung nach Gesetzesgrundlage für das Vorrücken auf Probe, nach Geschlecht und nach Jahrgangsstufe), b) im Schuljahr 2017/2018 die Jahrgangsstufe an der gleichen Schulart wiederholt haben (in Aufgliederung nach Gesetzesgrundlage für das Vorrücken auf Probe, nach Geschlecht und nach Jahrgangsstufe), c) die Schulart zwischen dem 02.10.2016 und dem 01.10.2017 verlassen haben (in Aufgliederung nach Gesetzesgrundlage für das Vorrücken auf Probe, nach Geschlecht , nach Jahrgangsstufe, nach Regierungsbezirk und nach Schulart, an die gewechselt wurde). Für eine zusätzliche Differenzierung nach dem Träger der aufnehmenden Schule liegen die notwendigen Informationen nicht in ausreichendem Maße vor, weshalb auf diese verzichtet wird. Zu beachten ist, dass eine Differenzierung in dieser Feinheit die Darstellung zahlreicher Einzelfälle zur Folge hätte. Wenn aufgrund geringer Fallzahlen Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können, entfallen entsprechende Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen. Zudem ist bei der Interpretation der Daten zu beachten, dass aufgrund der z. T. geringen Fallzahlen die statistische Aussagekraft derselben stark eingeschränkt ist. 7. An wie vielen staatlichen Realschulen wurden aufgrund einer Schülermehrung während des Schuljahres 2016/2017 Klassen geteilt, um übergroße Klassen zu vermeiden (bitte die jeweilige Schule und die entsprechende Jahrgangsstufe benennen )? Auf Grundlage der stichtagsbezogenen Amtlichen Schuldaten können keine Aussagen zu Klassenteilungen während des Schuljahres getroffen werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass den staatlichen Realschulen für jedes Schuljahr abhängig von der Schülerzahl ein Budget an Lehrerwochenstunden zugeteilt wird. Im Rahmen dieses Budgets entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Klassen. Zur Vermeidung von übergroßen Klassen sind mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen keine Klassen mit 34 oder mehr Schülern einzurichten. Zudem ist nach Möglichkeit die Bildung von Klassen mit 33 Schülern zu vermeiden . Die Schulleitungen der staatlichen Realschulen berücksichtigen , soweit möglich, bereits bei der Klassenbildung den während des Schuljahres zu erwartenden Zuwachs an Schülerinnen und Schülern. Sie können daher im Regelfall in bereits bestehende Klassen integriert werden. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass insbesondere vonseiten der Erziehungsberechtigten oftmals darum gebeten wird, die Auflösung einer Klasse mit 34 Schülerinnen und Schülern und damit eine Trennung der Klassengemeinschaft während des laufenden Schuljahres nicht vorzunehmen. Drucksache 17/24227 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage § 31 Abs. 1 GSO Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG § 58 Abs. 1 RSO Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG insgesamt 628 469 159 780 610 170 davon männlich 293 225 68 499 394 105 weiblich 335 244 91 281 216 65 davon in Jahrgangsstufe 5 3 - 3 - - - 6 31 25 6 56 45 11 7 33 25 8 148 119 29 8 65 47 18 184 144 40 9 106 82 24 225 174 51 10 147 112 35 167 128 39 11 243 178 65 davon Schüler, die a) zum Schuljahr 2017/2018 in die nächste Jahrgangsstufe an der gleichen Schulart vorgerückt sind 416 310 106 275 212 63 davon männlich 171 133 38 163 128 35 weiblich 245 177 68 112 84 28 davon vorgerückt in Jahrgangsstufe 6 x - x - - - 7 x 8 x 20 17 3 8 15 10 5 63 50 13 9 33 24 9 84 65 19 10 54 41 13 108 80 28 11 89 73 16 12 213 154 59 b) im Schuljahr 2017/2018 die Jahrgangsstufe an der gleichen Schulart wiederholt haben 114 88 26 263 214 49 davon männlich 67 49 18 186 153 33 weiblich 47 39 8 77 61 16 davon in Jahrgangsstufe 6 x 10 x 27 22 5 7 10 7 3 57 46 11 8 23 15 8 67 56 11 9 x 22 x 79 64 15 10 30 21 9 33 26 7 11 x 13 x c) die Schulart zwischen dem 02.10.2016 und 01.10.2017 verlassen haben1 98 71 27 242 184 58 davon männlich 55 43 12 150 113 37 weiblich 43 28 15 92 71 21 davon aus Jahrgangsstufe 6 x 7 x 9 6 3 7 8 8 - 28 23 5 8 x 8 x 33 23 10 9 28 19 9 38 30 8 10 28 18 10 134 102 32 11 15 11 4 davon aus dem Regierungsbezirk Oberbayern 39 25 14 55 35 20 Niederbayern x 7 x x 22 x Oberpfalz 5 5 - 16 16 - Oberfranken 10 6 4 23 14 9 Mittelfranken x 16 x 43 32 11 Unterfranken 7 7 - x 22 x Schwaben 10 5 5 57 43 14 darunter an die Realschule 44 36 8 die Mittel-/Hauptschule x 4 x 82 59 23 1 einschließlich Schülern, die das Gymnasium bzw. die Realschule mit einem erfolgreichen Schulabschluss verlassen haben. x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Tabelle zu 3 bis 6. Schüler an staatlichen Realschulen und Gymnasien im Schuljahr 2016/2017, die am Ende des Schuljahres 2015/2016 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, denen aber das Vorrücken auf Probe gestattet wurde Geschlecht - Jahrgangsstufe - Regierungsbezirk - Schulart Schüler im Schuljahr 2016/2017, die am Ende des Schuljahres 2015/2016 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, denen aber das Vorrücken auf Probe gestattet wurde an staatlichen Gymnasien an staatlichen Realschulen insgesamt davon gemäß insgesamt davon gemäß