Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 02.08.2018 Internet an Schulen in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schulen in den unterfränkischen Landkreisen sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über ausreichende Internetverbindungen (min. 16 Megabit pro Sekunde – MBit/s) für die Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Lehrkräfte und Anzahl der PCs)? 2. Wie viele Klassenzimmer in den unterfränkischen Landkreisen sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über einen Internetzugang, um den Unterricht aktuell und mediengerecht zu gestalten (aufgeschlüsselt nach Klassenzimmern in den einzelnen Schulen in den Landkreisen und Städten)? 3. An wie vielen Schulen in den bereits erwähnten Gebietskörperschaften steht eine Internetverbindung von unter 1 MBit/s, bis 6 MBit/s, bis 16 MBit/s, bis 50 MBit/s bzw. mehr als 50 MBit/s zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Gebiet und Schularten)? 4. Wie kann eine gleichberechtigte, gute und umfassende Schulausbildung, v. a. im Bereich IT, für die Schüler an bayerischen Schulen gewahrt bleiben, wenn nicht für alle die gleichen Bedingungen, v. a. im Hinblick auf die IT-Ausstattung, vorhanden sind? 5. Wie unterstützt die Staatsregierung die Sachaufwandsträger bei der Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßen Internetverbindungsgeschwindigkeiten? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 09.10.2018 1. Wie viele Schulen in den unterfränkischen Landkreisen sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über ausreichende Internetverbindungen (min. 16 Megabit pro Sekunde – MBit/s) für die Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Lehrkräfte und Anzahl der PCs)? Für die Schulen in den unterfränkischen Kreisen und den kreisfreien Städten ergeben sich laut Umfrage zur IT-Ausstattung an bayerischen Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Zahlen (Stand August 2018): ... weniger als 16 Mbit/s angeschlossen sind. ... mindestens 16 Mbit/s angeschlossen sind. Anzahl der Schulen in Unterfranken, die an einen Anschluss mit … 71 458 Eine Aufschlüsselung nach Lehrkräften und PCs kann nicht erfolgen, da die Bandbreiten i. d. R. nicht bestimmten Personen oder Geräten fest zugeordnet werden, sondern sich auf alle Geräte verteilen, die gleichzeitig im System Daten hoch- oder herunterladen. Dadurch kann die zur Verfügung stehende Bandbreite pro Gerät oder Person variieren. 2. Wie viele Klassenzimmer in den unterfränkischen Landkreisen sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über einen Internetzugang, um den Unterricht aktuell und mediengerecht zu gestalten (aufgeschlüsselt nach Klassenzimmern in den einzelnen Schulen in den Landkreisen und Städten)? Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) kommt im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht die Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Eine namentliche Auflistung könnte ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen ermöglichen, ohne dabei jedoch die genauen technischen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Darüber hinaus beruhen die Daten auf den Rückmeldungen der Schulen aus der alljährlichen IT-Umfrage der ALP, die im Vertrauen darauf beantwortet wird, dass keine Einzelfallbetrachtungen , sondern nur summarische Auswertungen vorgenommen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/24236 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24236 Aus den genannten Gründen kann eine Einzelauflistung der Schulen nicht erfolgen. Für die einzelnen Städte und Landkreise ergeben sich laut Umfrage zur IT-Ausstattung an bayerischen Schulen der ALP folgende Zahlen (Stand August 2018): Landkreis kreisfreie Städte Anzahl der Klassenzimmer mit Internetanschluss Stadt Aschaffenburg 587 Stadt Schweinfurt 539 Stadt Würzburg 759 Landkreis Aschaffenburg 806 Landkreis Bad Kissingen 490 Landkreis Rhön-Grabfeld 437 Landkreis Haßberge 434 Landkreis kreisfreie Städte Anzahl der Klassenzimmer mit Internetanschluss Landkreis Kitzingen 446 Landkreis Miltenberg 768 Landkreis Main-Spessart 566 Landkreis Schweinfurt 406 Landkreis Würzburg 430 3. An wie vielen Schulen in den bereits erwähnten Gebietskörperschaften steht eine Internetverbindung von unter 1 MBit/s, bis 6 MBit/s, bis 16 MBit/s, bis 50 MBit/s bzw. mehr als 50 MBit/s zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Gebiet und Schularten)? Für die einzelnen Gebietskörperschaften und Schularten ergeben sich aus der IT-Umfrage der ALP folgende Zahlen (Stand August 2018): Tabellen zu Frage 3 Landkreis kreisfreie Städte Anzahl der Schulen mit Internetanschluss … … bis 1 MBit/s … bis 6 MBit/s … bis 16 MBit/s … bis 50 Mbit/s … über 50 MBit/s in der Stadt Aschaffenburg 10 10 3 13 in der Stadt Schweinfurt 2 3 7 8 8 in der Stadt Würzburg 5 18 19 17 im Ldkr. Aschaffenburg 4 28 13 9 im Ldkr. Bad Kissingen 12 20 9 4 im Ldkr. Rhön-Grabfeld 7 21 8 5 im Ldkr. Haßberge 3 15 10 8 im Ldkr. Kitzingen 1 21 14 3 im Ldkr. Miltenberg 6 31 10 6 im Ldkr. Main-Spessart 9 23 16 11 im Ldkr. Schweinfurt 5 15 11 3 im Ldkr. Würzburg 4 24 15 2 Schulart Anzahl der Schulen in Unterfranken mit Internetanschluss … … bis 1 MBit/s … bis 6 MBit/s … bis 16 MBit/s … bis 50 Mbit/s … über 50 MBit/s Grundschulen 53 140 46 12 Mittelschulen 12 57 22 12 Drucksache 17/24236 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Schulart Anzahl der Schulen in Unterfranken mit Internetanschluss … … bis 1 MBit/s … bis 6 MBit/s … bis 16 MBit/s … bis 50 Mbit/s … über 50 MBit/s Realschulen 7 16 12 Gymnasien 9 15 14 Förderschulen 5 4 2 berufliche Schulen 2 4 15 33 36 sonstige Schulen 1 4. Wie kann eine gleichberechtigte, gute und umfassende Schulausbildung, v. a. im Bereich IT, für die Schüler an bayerischen Schulen gewahrt bleiben, wenn nicht für alle die gleichen Bedingungen, v. a. im Hinblick auf die IT-Ausstattung, vorhanden sind? Die digitale Qualifikation der bayerischen Schülerinnen und Schüler ist innerhalb der Lehrpläne an zwei Stellen verankert : zum einen im Fachlehrplan der Fächer Informatik/ Informationstechnologie, zum anderen im schulart- und fächer übergreifenden Bildungs- und Erziehungsziel Medienbildung /digitale Bildung. Informatik/Informationstechnologie ist das Leitfach der digitalen Transformation und wird im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II als Pflichtfach an allen weiterführenden Schularten gestärkt. Aufbauend auf systematischem und zeitbeständigem Basiswissen über Funktionsweise und innere Struktur informationstechnischer Systeme erwerben die Schülerinnen und Schüler ein breit gefächertes Kompetenzspektrum . Dieses versetzt sie in die Lage, Informationstechnologie sachgerecht und verantwortungsvoll zu nutzen und deren grundsätzliche Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren zu beurteilen. Die Umsetzung des schulart- und fächerübergreifenden Bildungszieles Medienbildung/digitale Bildung wird im Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen und der Kultusministeriellen Bekanntmachung (KMBek) „Medienbildung. Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule“ vom 24.10.2012 (Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725) konkretisiert. Entsprechend dem Grundsatz des Zusammenwirkens von Staat und Kommunen bei Errichtung und Betrieb öffentlicher Schulen ist im Rahmen der Schulfinanzierung der Staat für den Personalaufwand und die jeweiligen kommunalen Körperschaften für den Schulaufwand zuständig (Art. 6 und 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySch- FG). Schulaufwand (Art. 3 BaySchFG) umfasst (neben dem Hauspersonal) den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand. Für die Frage der Ausstattung der Schulen mit Rechnern, IT-Netzen, Software und den zugehörigen Support ist Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BaySchFG einschlägig, der die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage dem Sachaufwand zuordnet. Die Studie der Deutschen Telekom Stiftung „Schule digital – Der Länderindikator 2017“ stellt fest, dass in Bayern bezüglich der IT-Ausstattung an ihrer Schule unter den Lehrkräften (neben Brandenburg, Hessen und Rheinland- Pfalz) die größte Zufriedenheit herrscht; durchschnittlich 65,5 Prozent der Lehrkräfte dieser Ländergruppe geben an, dass an ihrer Schule eine ausreichende IT-Ausstattung (z. B. Computer, Software) vorhanden ist. In dieser Kategorie ist Bayern als einziges Land in allen drei Erhebungszeiträumen (2015, 2016, 2017) durchgängig in der Spitzengruppe des Länderindikators. Das Förderprogramm „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer “ des StMUK (vgl. https://www.km.bayern.de/all gemein/meldung/6054/so-koennen-sachaufwandstraegergeld -fuer-digitale-klassenzimmer-beantragen.html), das bei diesen Untersuchungen noch nicht aufgelegt war, soll die zuständigen Sachaufwandsträger darüber hinaus unterstützen , an ihren Schulen digitale Klassenzimmer zu entwickeln. Dabei werden Kommunen aus dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf stärker unterstützt. 5. Wie unterstützt die Staatsregierung die Sachaufwandsträger bei der Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßen Internetverbindungsgeschwindigkeiten ? Der Breitbandausbau von Schulen wird durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nach der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (GWLANR) vom 23.05.2018 gefördert (vgl. https://www. schnelles-internet-in-bayern.de). Daneben ist eine Breitbandförderung über das bayerische Landesförderprogramm (Bbr) möglich, alternativ auch über das Bundesbreitbandförderprogramm.