Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 01.08.2018 Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und Flüchtlingskindern – Deutsch als Zweitsprache Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um Lehrkräfte mit Migrationshintergrund für den bayerischen Schuldienst zu gewinnen? 2. Nachdem die Ausbildung im Unterrichtsfach bzw. in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ nicht an allen bayerischen Universitäten angeboten wird, frage ich die Staatsregierung , was sie zusammen mit den Universitäten unternimmt, um dieses Angebot an allen bayerischen Universitäten, die Lehrämter ausbilden, zu etablieren? 3. Nachdem es mit der Änderung der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I im Jahr 2008 möglich ist, die „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ als Unterrichtsfach beim Lehramt Grund- und Mittelschule zu studieren , frage ich die Staatsregierung, wie stellt sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung in diesem Unterrichtsfach von 2008 bis 2018 dar (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Lehrämtern und aufgeschlüsselt nach den Zahlen je Universität und Jahr)? 4. Nachdem die „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache “ auch als Fach innerhalb der Didaktik der Grundschule bzw. der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert werden kann, frage ich die Staatsregierung, wie stellen sich hier die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung seit 2008 bis 2018 dar (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Lehrämtern und aufgeschlüsselt nach den Zahlen je Universität und Jahr)? 5. Wie viele Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung in „Deutsch als Zweitsprache“ besitzen, unterrichten im Schuljahr 2017/18 an bayerischen Schulen (aufgeschlüsselt nach Schularten und Regierungsbezirken), wie viele davon haben „Deutsch als Zweitsprache“ als Erweiterungsfach studiert (aufgeschlüsselt nach Erstem und Zweitem Staatsexamen)? 6. In welchem Jahr wurde der Bonus für das Erweiterungsstudium „Deutsch als Zweitsprache“ eingeführt, in welcher Höhe wird dieser auf die Gesamtprüfungsnote angerechnet (aufgeschlüsselt nach Erstem und Zweitem Staatsexamen) und ist geplant, diesen Bonus wieder abzuschaffen, falls dies zutrifft, wann ist dies geplant und aus welchen Gründen? 7. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichten im aktuellen Schuljahr in Übergangsklassen in Bayern und welche Angebote stellt die Staatsregierung für alle Lehrkräfte zur Verfügung , um die interkulturellen Kompetenzen zu stärken ? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 09.10.2018 1. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um Lehrkräfte mit Migrationshintergrund für den bayerischen Schuldienst zu gewinnen? Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) führt bereits seit dem Jahr 2010 in Kooperation mit dem Bayerischen Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte „LeMi“ den Schülercampus „Mehr Migranten werden Lehrer“ durch. Ziel der Veranstaltung ist es, Schülerinnen und Schülern aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte Einblicke in das Lehramtsstudium und die Chancen und Möglichkeiten des Lehrerberufs zu geben und somit sowohl mittel- als auch langfristig die Zahl der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Diese können eine Vorbildfunktion übernehmen und ihren Schülerinnen und Schülern eine positive Identifikationsfigur sein. Damit die jungen Menschen ihre Studienwahl auf einer umfassenden Faktenbasis bewusst treffen können, beinhaltet das Programm eine Beratung zur Lehrerbedarfsprognose . Mit Blick auf die Nachhaltigkeit des Vorhabens wird die Maßnahme in Zukunft bedarfsgerecht fortgeschrieben. Für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund besteht die Möglichkeit , sich dem Netzwerk LeMi anzuschließen und sich dort in diesem Sinn zu engagieren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/24239 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24239 2. Nachdem die Ausbildung im Unterrichtsfach bzw. in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ nicht an allen bayerischen Universitäten angeboten wird, frage ich die Staatsregierung, was sie zusammen mit den Universitäten unternimmt, um dieses Angebot an allen bayerischen Universitäten, die Lehrämter ausbilden, zu etablieren? Mit der Neufassung der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13.03.2008 wurde für Studierende des Lehramts an Grundschulen und des Lehramts an Mittelschulen die Möglichkeit eröffnet, das Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache nicht nur als Erweiterung des Studiums, sondern auch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach im Rahmen des regulären Studiums zu belegen. Für Studierende des Lehramts an Realschulen und des Lehramts an Gymnasien besteht die Möglichkeit, das Studium mit dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ zu erweitern. Die Universitäten Augsburg, Bayreuth, Bamberg, Eichstätt , Erlangen-Nürnberg, München und Regensburg bieten Studiengänge für das Unterrichtsfach (ggf. als Erweiterungsfach ) und/oder das Didaktikfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ an. Die Universität Bayreuth bietet den gesamten Studiengang Lehramt an Grund- und Mittelschulen nicht mehr an. An den Universitäten Passau und Würzburg ist die Einführung des Fachs „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ in Vorbereitung. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache werden bereits angeboten. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen können bereits verbeamtete Lehrkräfte im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Rahmen einer bedarfsorientierten und berufsbegleitenden Maßnahme der Lehrerweiterbildung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) qualifiziert werden. Diese Kurse führen ebenfalls zur Ersten Lehramtsprüfung in dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ und mit deren Bestehen zur entsprechenden Fakultas. Im Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen bestehen an allen Universitäten Möglichkeiten, Qualifikationen in Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache zu erwerben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen an der Technischen Universität München und der Ludwig- Maximilians-Universität München seit dem Wintersemester 2014/2015 das Unterrichtsfach Sprache und Kommunikation Deutsch sowie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg seit dem Wintersemester 2015/2016 das vergleichbare Unterrichtsfach Berufssprache Deutsch belegt werden. In diesem Angebot werden Studierende u. a. auf die zunehmende sprachliche und kulturelle Heterogenität an beruflichen Schulen vorbereitet. Weiter wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der interkulturellen Erziehung aller Schülerinnen und Schüler sowie der sprachlichen Förderung in jedem einzelnen Fach eine elementare Bedeutung zukommt. Dieses Zweitfachangebot entstand aus der engen Zusammenarbeit des StMUK mit den Universitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterrichtskonzeptes Berufssprache Deutsch. Bei der Weiterbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen im Bereich Berufssprache Deutsch setzt das StMUK insbesondere auf zwei nachhaltig wirkende Angebote in Zusammenarbeit mit dem Institut für Deutsch als Fremdsprache an der Ludwig-Maximilians-Universität München: – Zertifikatsstudiengang „Sprache – Kommunikation – Deutsch“ (zwei Semester, Umfang 30 ECTS), – Weiterbildungsmaster „Sprache – Kommunikation – Deutsch“ (vier Semester, Umfang 60 ECTS). Diese Angebote bestehen seit dem Schuljahr 2017/2018 für interessierte, dauerhaft beschäftigte Lehrkräfte an beruflichen Schulen und werden vom StMUK durch die Gewährung von Anrechnungsstunden für teilnehmende Lehrkräfte unterstützt. Die vorhandenen Studienangebote stellen zusammen mit den bedarfsgerecht angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen an der ALP vielfältige Möglichkeiten zum Erwerb einer Fakultas bzw. von Qualifikationen in „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ und „Deutsch als Fremdsprache “ dar. 3. Nachdem es mit der Änderung der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I im Jahr 2008 möglich ist, die „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ als Unterrichtsfach beim Lehramt Grund- und Mittelschule zu studieren, frage ich die Staatsregierung, wie stellt sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung in diesem Unterrichtsfach von 2008 bis 2018 dar (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Lehrämtern und aufgeschlüsselt nach den Zahlen je Universität und Jahr)? Die nachfolgende Tabelle listet über einen Zeitraum von elf Jahren die Absolventenzahlen der Ersten Staatsprüfung in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ als Unterrichtsfach sowie als Erweiterungsfach für das Lehramt an Grundschulen auf: Tabelle zu Frage 3 *BA BAY PA xx EI ERL – N M WÜ xx R A Gesamt 2008 x x x x 9 10 2 x 10 32 2009 - - - 6 23 8 - - 6 43 2010 - - - - 14 3 - - 8 25 2011 - - - 2 20 15 - - 4 41 2012 x 2 x x 15 9 x 33 11 73 Drucksache 17/24239 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 *BA BAY PA xx EI ERL – N M WÜ xx R A Gesamt 2013 x x x 4 20 20 x 13 28 86 2014 7 x x 11 31 34 x 30 50 164 2015 3 - - 17 22 54 3 41 39 179 2016 8 x x 31 20 78 x 29 57 167 2017 8 x x 30 29 88 4 20 64 244 2018 3 x x 27 20 40 x 12 85 188 * BA: Universität Bamberg, BAY: Universität Bayreuth, PA: Universität Passau, EI: Universität Eichstätt-Ingolstadt, ERL – N: Universität Erlangen-Nürnberg, M: Universität München, WÜ: Universität Würzburg, R: Universität Regensburg, A: Universität Augsburg x Die Angaben unterbleiben, da aufgrund geringer Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Absolventinnen und Absolventen nicht ausgeschlossen sind. xx Auch wenn der Studiengang nicht bzw. nicht mehr angeboten wird, muss eine Prüfungsmöglichkeit eingerichtet werden. Die nachfolgende Tabelle listet über einen Zeitraum von elf Jahren die Absolventenzahlen der Ersten Staatsprüfung in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ als Unterrichtsfach sowie als Erweiterungsfach für das Lehramt an Mittelschulen auf: Tabelle zu Frage 3 *BA BAY PA xx EI ERL – N M WÜ xx R A Gesamt 2008 x x x x 7 3 x x x 13 2009 - - - - 3 4 - - 3 10 2010 x x x x 18 3 x x 7 30 2011 x x x x 5 x x x 2 9 2012 x x x x 8 3 x 2 3 17 2013 - - - - 11 3 - 6 6 26 2014 x x x x 6 19 2 19 18 66 2015 - - - 5 4 23 - 22 25 79 2016 x x x 6 2 18 x 21 23 74 2017 x x x 8 2 18 x 11 21 63 2018 - - - 11 2 18 - 3 33 67 * BA: Universität Bamberg, BAY: Universität Bayreuth, PA: Universität Passau, EI: Universität Eichstätt-Ingolstadt, ERL – N: Universität Erlangen-Nürnberg, M: Universität München, WÜ: Universität Würzburg, R: Universität Regensburg, A: Universität Augsburg x Die Angaben unterbleiben, da aufgrund geringer Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Absolventinnen und Absolventen nicht ausgeschlossen sind. xx Auch wenn der Studiengang nicht bzw. nicht mehr angeboten wird, muss eine Prüfungsmöglichkeit eingerichtet werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24239 4. Nachdem die „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache “ auch als Fach innerhalb der Didaktik der Grundschule bzw. der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert werden kann, frage ich die Staatsregierung, wie stellen sich hier die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung seit 2008 bis 2018 dar (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Lehrämtern und aufgeschlüsselt nach den Zahlen je Universität und Jahr)? Die nachfolgende Tabelle listet über einen Zeitraum von elf Jahren die Absolventenzahlen der Ersten Staatsprüfung in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Rahmen der Didaktik der Grundschule auf: Tabelle zu Frage 4 *BA BAY xx PA xx EI ERL – N M WÜ xx R A Gesamt 2008 - - - - - - - - - 0 2009 - - - - - - - - - 0 2010 - - - - - - - - - 0 2011 - - - - - - - - - 0 2012 x x x 2 x x x x x 3 2013 - - - 4 - - - - 18 22 2014 - - - 9 - 10 - - 31 50 2015 6 - - - 6 4 - - 10 26 2016 14 - - 3 7 11 6 9 50 2017 11 x x x 16 5 x 11 12 56 2018 16 x x x 24 3 x 19 19 82 * BA: Universität Bamberg, BAY: Universität Bayreuth, PA: Universität Passau, EI: Universität Eichstätt-Ingolstadt, ERL – N: Universität Erlangen-Nürnberg, M: Universität München, WÜ: Universität Würzburg, R: Universität Regensburg, A: Universität Augsburg x Die Angaben unterbleiben, da aufgrund geringer Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Absolventinnen und Absolventen nicht ausgeschlossen sind. xx Auch wenn der Studiengang nicht bzw. nicht mehr angeboten wird, muss eine Prüfungsmöglichkeit eingerichtet werden. Die nachfolgende Tabelle listet über einen Zeitraum von elf Jahren die Absolventenzahlen der Ersten Staatsprüfung in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule auf: Tabelle zu Frage 4 *BA BAY xx PA xx EI ERL – N M WÜ xx R A Gesamt 2008 - - - - - - - - - 0 2009 - - - - - - - - - 0 2010 - - - - - - - - - 0 2011 - - - - - - - - - 0 2012 - - - - - - - - - 0 Drucksache 17/24239 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 *BA BAY xx PA xx EI ERL – N M WÜ xx R A Gesamt 2013 x x x 3 2 x x x 11 17 2014 2 x x x 5 3 x x 9 20 2015 3 x x x 18 9 x 2 14 47 2016 8 - - 4 7 14 - 7 21 61 2017 14 - - 6 14 8 - 10 13 65 2018 15 - - 5 24 12 - 27 17 100 * BA: Universität Bamberg, BAY: Universität Bayreuth, PA: Universität Passau, EI: Universität Eichstätt-Ingolstadt, ERL – N: Universität Erlangen-Nürnberg, M: Universität München, WÜ: Universität Würzburg, R: Universität Regensburg, A: Universität Augsburg x Die Angaben unterbleiben, da aufgrund geringer Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Absolventinnen und Absolventen nicht ausgeschlossen sind. xx Auch wenn der Studiengang nicht bzw. nicht mehr angeboten wird, muss eine Prüfungsmöglichkeit eingerichtet werden. 5. Wie viele Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung in „Deutsch als Zweitsprache“ besitzen, unterrichten im Schuljahr 2017/18 an bayerischen Schulen (aufgeschlüsselt nach Schularten und Regierungsbezirken ), wie viele davon haben „Deutsch als Zweitsprache“ als Erweiterungsfach studiert (aufgeschlüsselt nach Erstem und Zweitem Staatsexamen )? Die folgende Tabelle weist für das Schuljahr 2017/2018, aufgeschlüsselt nach Schularten, die Zahl der bayerischen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Deutsch als Zweitsprache aus. Die Angaben beruhen dabei auf den im Oktober 2017 an den Schulen im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ erhobenen Lehrerdaten. Nicht differenziert werden kann bei den Lehrbefähigungen für das Fach Deutsch als Zweitsprache danach, ob die Lehrbefähigung im Studium als Unterrichtsfach, als Didaktikfach oder im Rahmen eines Erweiterungsstudiums erworben wurde. Tabelle zu Frage 5 Region Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Deutsch als Zweitsprache im Schuljahr 2017/2018 insgesamt davon an Grund- u. Mittel-/ Hauptschulen Förderzentren Realschulen Gymnasien sonstigen allg. bild. Schularten beruflichen Schularten Bayern 1 646 1 202 95 70 73 11 195 Oberbayern 658 481 60 28 39 5 45 Niederbayern 57 33 9 3 2 1 9 Oberpfalz 98 60 6 7 2 - 23 Oberfranken 50 39 4 1 - - 6 Mittelfranken 331 225 3 19 15 3 66 Unterfranken 66 41 2 2 2 - 19 Schwaben 386 323 11 10 13 2 27 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24239 6. In welchem Jahr wurde der Bonus für das Erweiterungsstudium „Deutsch als Zweitsprache“ eingeführt , in welcher Höhe wird dieser auf die Gesamtprüfungsnote angerechnet (aufgeschlüsselt nach Erstem und Zweitem Staatsexamen) und ist geplant, diesen Bonus wieder abzuschaffen, falls dies zutrifft, wann ist dies geplant und aus welchen Gründen? Im Bereich der Grund- und Mittelschulen wurde im Jahr 1988 die Berücksichtigung der Prüfung für das Erweiterungsstudium „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ bei der Einstellung in den Staatsdienst eingeführt. Aufgrund der Bedeutung des Faches wird seitdem im Bereich Lehramt für Grund- und Mittelschulen ein Bonus von 0,15 (nur Erste Lehramtsprüfung) bzw. 0,3 (Erste Lehramtsprüfung und Zweite Staatsprüfung) auf die Gesamtprüfungsnote angerechnet . Derzeit ist im Grund- und Mittelschulbereich nicht geplant, den für das Erweiterungsfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ vergebenen Bonus abzuschaffen. Im Bereich der staatlichen Realschulen wurde zum Einstellungstermin September 2013 ein „Notenbonus“ für eine Erweiterung mit dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Rahmen des Einstellungsverfahrens eingeführt . Zu den Einstellungsterminen September 2013 bis September 2018 wurde für dieses Erweiterungsfach der – unter Wahrung des gesetzlich verankerten Leistungsprinzips – maximal mögliche Bonus von 0,35 vergeben. Eine Änderung der für die verschiedenen möglichen Erweiterungsfächer derzeit vergebenen Boni kann ausschließlich bedarfsorientierte Gründe haben. Derzeit ist im staatlichen Realschulbereich nicht geplant, den für das Erweiterungsfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ vergebenen Bonus wieder abzuschaffen. Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in den staatlichen gymnasialen Schuldienst, die im Erweiterungsfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ die Erste Lehramtsprüfung nach der bayerischen LPO I bestanden haben, erhalten seit dem Einstellungstermin Februar 2015 einen Erweiterungsbonus von 0,15 auf die Einstellungsnote . Eine Aufgliederung nach Erster Lehramtsprüfung und Zweiter Staatsprüfung wird nicht vorgenommen, da im Erweiterungsfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Gymnasialbereich keine Zweite Staatsprüfung absolviert werden kann. Eine Abschaffung des Bonus ist nicht geplant. Absolventen des Lehramts an beruflichen Schulen mit dem Unterrichtsfach „Deutsch“ bzw. „Deutsch mit Schwerpunkt Berufssprache Deutsch“ werden Einstellungsboni von 0,3 gewährt. Bei einer grundständigen Erweiterung in den o. g. Fächern erhalten die Bewerber einen Einstellungsbonus von 0,3; bei einer nachträglichen Erweiterung von 0,15. Seit September 2015 wird bei einer nachträglichen Erweiterung in der „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ ebenfalls ein Einstellungsbonus in Höhe von 0,3 gewährt. Eine Abschaffung dieses Bonus ist nicht geplant. 7. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichten im aktuellen Schuljahr in Übergangsklassen in Bayern und welche Angebote stellt die Staatsregierung für alle Lehrkräfte zur Verfügung, um die interkulturellen Kompetenzen zu stärken? Übergangsklassen stellten bis zum Schuljahr 2017/2018 neben den Vorkursen, den Deutschförderklassen, Deutschförderkursen und Migrationsteilungen eine mögliche Form der Förderung von vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund dar. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wurden die bisherigen Übergangsklassen zu Deutschklassen weiterentwickelt, die bisherigen Maßnahmen Deutschförderkurs und Deutschförderklasse unter DeutschPLUS zusammengefasst. Im Schuljahr 2017/2018 waren auf Basis der amtlichen Schulstatistik (Erhebungsstichtag 01.10.2017) an den Grund- und Mittelschulen 596 Übergangsklassen eingerichtet . Für das Schuljahr 2018/2019 stehen derzeit noch keine amtlichen Daten zur Verfügung. Übergangsklassen können auch während des Schuljahres eingerichtet werden. So lag die Zahl der Übergangsklassen zum 09.07.2018 bereits bei 599 Klassen. Der Unterricht in den Übergangsklassen kann im Rahmen des Klassenlehrerprinzips grundsätzlich von allen Lehrkräften mit Lehrbefähigung für Grund- und Mittelschule erteilt werden. Lehrkräfte mit der Ausbildung im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ werden bevorzugt in den Maßnahmen zur Deutschförderung (Übergangsklassen, Deutschförderklassen, Deutschförderkurse und Vorkurse, seit dem Schuljahr 2018/2019 Deutschklassen, Deutsch- PLUS und Vorkurse) eingesetzt. Im Schuljahr 2017/2018 erteilten insgesamt 251 Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache Unterricht an Grund- und Mittelschulen, an dem Schüler aus Übergangsklassen teilnahmen. Für das Schuljahr 2018/2019 stehen derzeit noch keine amtlichen Daten zur Verfügung. Zusätzlich sind in Bayern derzeit rund 1.600 Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen tätig, zu deren Aufgaben auch die differenzierende Arbeit in Kleingruppen und die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen gehören . Im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung bestehen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene und im Rahmen der schulinternen Fortbildung seit Jahren zahlreiche verlässliche Angebote zur Förderung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte. Das thematisch und geografisch weit gefächerte Angebot an Fortbildungsveranstaltungen zu interkulturellen Kompetenzen der letzten Jahre stellt sicher, dass Lehrkräfte bei Interesse bzw. Bedarf mit Einverständnis des jeweiligen Dienstvorgesetzten an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen können. Im Schwerpunktprogramm für die Lehrerfortbildung, das die wesentliche Grundlage für die Planung der Staatlichen Lehrerfortbildung darstellt, findet sich seit 2015/2016 der explizit aufgeführte Aspekt „Umgang mit Heterogenität, insbesondere Migration“. Auch im aktuell für die Jahre 2019 und 2020 erarbeiteten Schwerpunktprogramm findet sich dieser Gesichtspunkt, noch erweitert um den Zusatz „Migration , Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund“. Somit ist gewährleistet, dass auch weiterhin für interessierte Lehrkräfte Lehrgänge zu interkulturellen Kompetenzen auf allen Ebenen der Staatlichen Lehrerfortbildung organisiert und durchgeführt werden. In Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 12.01.2009 zum „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“ wurden zum Schuljahr 2009/2010 die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz bestellt. Der Ministerrat hat das inzwischen fortgeschriebene Handlungskonzept am 12.12.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen . Drucksache 17/24239 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Die Regionalbeauftragten sind in der Regel Schulpsychologen oder Beratungslehrkräfte, sie sind dienstlich an die neun Staatlichen Schulberatungsstellen angebunden und können von Schulen über diese kontaktiert werden. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und neuer Entwicklungen im Bereich des Extremismus wurden der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz wie folgt modifiziert: Die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen den Schulen als kompetente Ansprechpartner für anlassbezogene verhaltensorientierte Prävention von jeglicher Form von Extremismus – auch von religiös motiviertem – zur Verfügung. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf solche Vorfälle gelegt, die offen oder verdeckt als antisemitische Verhaltensweisen zutage treten. Aufgabe der Regionalbeauftragten ist es, selbst Beratungsgespräche mit Lehrkräften, Eltern bzw. betroffenen Jugendlichen durchzuführen , ggf. geeignete Experten zu vermitteln bzw. entsprechende Kontakte herzustellen und außerschulische Partner miteinzubinden (wie z. B. die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus). Des Weiteren gehören zu den Aufgaben der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz – der Aufbau und die Pflege eines Netzwerks im jeweiligen Bezirk, z. B. mit Vertretern der Jugendhilfe, der Polizei sowie mit Vereinen, – die Koordination von Angeboten für Schulen im Bereich der Konfliktbewältigung, der Gewaltprävention und der interkulturellen Pädagogik, – das Mitwirken bei Fortbildungsangeboten der Staatlichen Schulberatungsstellen und anderen Angeboten der staatlichen Lehrerfortbildung sowie die Information von Schulen durch Beiträge zu Lehrerkonferenzen, Fachsitzungen , Fachbetreuertagungen, Schulleitertagungen oder Elternabenden. Grundsätzlich konkretisieren die Aufgaben der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz den Auftrag der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen, welcher gem. Kultusministerieller Bekanntmachung vom 29.10.2001 Nr. VI/9-S4305-6/40922 (KWMBl S. 454 f.) die pädagogischpsychologische Einzelfallberatung, die Beratung von Schule und Lehrkräften sowie die Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Einrichtungen – hier insbesondere mit der Jugendhilfe – umfasst. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Regionalbeauftragten vom StMUK begleitet und an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung regelmäßig fortgebildet . Zur Optimierung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wie auch zur Vermittlung interkultureller Kompetenz tragen zudem die Beraterinnen und Berater Migration wesentlich bei. Sie unterstützen Lehrkräfte bei der Umsetzung des Faches „Deutsch als Zweitsprache“ und der interkulturellen Erziehung. Die Beraterinnen und Berater Migration tragen dazu bei, die Qualität des Unterrichts zu steigern, die interkulturellen Kompetenzen zu stärken und damit die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern. Das Bayerische Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte (LeMi) bietet außerdem mit Unterstützung eines am ISB eingerichteten Arbeitskreises jährliche Fachtagungen mit didaktischen Anregungen zur interkulturellen Unterrichtsentwicklung an.