Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 24.05.2018 Gleichstellung an Bayerns Theatern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Stücke an den bayerischen Staatstheatern und den kommunalen Theatern wurden in den vergangenen fünf Jahren von Männern und wie viele von Frauen inszeniert/choreographiert/musikalisch geleitet (bitte jeweils für das Haus – in Sparten und auch in Haupt- und Nebenspielstätten aufgegliedert – angeben )? b) Wie viele der Stücke/Libretti/Kompositionen, die in den vergangenen fünf Jahren an den bayerischen Staatstheatern und den kommunalen Theatern aufgeführt wurden, wurden von Männern und wie viele von Frauen geschrieben (bitte jeweils für das Haus – in Sparten und auch in Haupt- und Nebenspielstätten aufgegliedert – angeben)? 2. a) Wie ist an den bayerischen Staatstheatern und den kommunalen Theatern der gesamte künstlerische Etat auf Männer und Frauen verteilt (bitte jeweils für die Sparte und die Berufsgruppe getrennt angeben)? b) Wie ist in den betreffenden Häusern der Geschlechterschlüssel in den darstellenden und musischen Berufsfeldern , also in den Ensembles und den Tanzgruppen, in den Orchestern, den Chören und bei den Solistinnen und Solisten des Musiktheaters, Dirigitentinnen und Dirigenten, Repetitorinnen und Repetitoren und den Assistenzen in Regie, Dramaturgie, Bühne und Kostüm (bitte auch jeweils für Gäste in den jeweiligen Sparten angeben)? c) Wie ist in den betreffenden Häusern der Geschlechterschlüssel in den Produktionsteams, insbesondere in der Regie, Dramaturgie, Ausstattung, der musikalischen Leitung und der Choreographie (bitte auch jeweils für Gäste in den jeweiligen Sparten angeben)? 3. Wie sind die verschiedenen Leitungsfunktionen der betreffenden Häuser nach Geschlecht gegliedert besetzt ? 4. Gibt es bei den Leitungsstellen, wie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im künstlerischen Bereich und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im künstlerischen Bereich tätig sind, einen Gender-Pay- Gap (errechnet über die Mittlungswerte aus konkreten Gehältern unter Berücksichtigung der Berufserfahrung ) und, wenn ja, wie groß ist dieser in den jeweils einzelnen Arbeitsbereichen innerhalb der Häuser? 5. Welche Maßnahmen bei der Besetzung und Zusammenstellung der Sprechtheaterensembles werden unternommen , um die gesellschaftliche Vielfalt auch auf der Bühne abbilden zu können? 6. Welche Maßnahmen wurden und werden in den betreffenden Häusern unternommen, um für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – speziell im künstlerischen Bereich und der Leitungsebene – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, vor allem in Hinblick auf Angebote zur Kinderbetreuung und familienfreundliche Probeund Arbeitszeiten, zu fördern? 7. Wie waren bislang die Kommissionen nach Geschlecht gegliedert besetzt, in deren Verantwortung die Besetzung von Intendanzen und Direktionen fällt? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 04.10.2018 1. a) Wie viele Stücke an den bayerischen Staatstheatern und den kommunalen Theatern wurden in den vergangenen fünf Jahren von Männern und wie viele von Frauen inszeniert/choreographiert/musikalisch geleitet (bitte jeweils für das Haus – in Sparten und auch in Haupt- und Nebenspielstätten aufgegliedert – angeben)? b) Wie viele der Stücke/Libretti/Kompositionen, die in den vergangenen fünf Jahren an den bayerischen Staatstheatern und den kommunalen Theatern aufgeführt wurden, wurden von Männern und wie viele von Frauen geschrieben (bitte jeweils für das Haus – in Sparten und auch in Haupt- und Nebenspielstätten aufgegliedert – angeben)? Im Rahmen der Förderung nichtstaatlicher Theater werden die Inhalte der Spielpläne seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) nicht geprüft. Die Intendanzen der bayerischen Staatstheater verfolgen mit der Gestaltung der Spielpläne jeweils ein individuelles künstlerisches Konzept. Bei dessen Festlegung und konkreter Ausgestaltung sind sie durch die in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierte Kunstfreiheit vor jeglicher staatlicher Einflussnahme geschützt. Die aufgeführten Stücke werden demnach ausschließlich nach künstlerischen Gesichtspunkten ausgesucht. Ob die Stücke von Männern oder Frauen geschrieben, komponiert oder choreographiert wurden, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/24240 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24240 Gleiches gilt auch für die Auswahl der Personen, die mit der konkreten künstlerischen Umsetzung der einzelnen Produktionen betraut werden. Digitale Datenbanken, die über die Aufführungen der Vergangenheit Auskunft geben können, sind momentan erst im Aufbau. Die Softwaretools, mit denen die gewünschten Informationen aus den Datenbanken gewonnen werden, müssen – unter strenger Beachtung der Datenschutzbestimmungen – noch entwickelt werden. Die Fragen 1 a und 1 b können derzeit nicht mit vertretbarem Aufwand beantwortet werden. 2. a) Wie ist an den bayerischen Staatstheatern und den kommunalen Theatern der gesamte künstlerische Etat auf Männer und Frauen verteilt (bitte jeweils für die Sparte und die Berufsgruppe getrennt angeben )? Der künstlerische Etat der Theater wird nicht auf Personen(gruppen), sondern auf einzelne Produktionen verteilt. b) Wie ist in den betreffenden Häusern der Geschlechterschlüssel in den darstellenden und musischen Berufsfeldern, also in den Ensembles und den Tanzgruppen, in den Orchestern, den Chören und bei den Solistinnen und Solisten des Musiktheaters , Dirigitentinnen und Dirigenten, Repetitorinnen und Repetitoren und den Assistenzen in Regie, Dramaturgie, Bühne und Kostüm (bitte auch jeweils für Gäste in den jeweiligen Sparten angeben)? c) Wie ist in den betreffenden Häusern der Geschlechterschlüssel in den Produktionsteams, insbesondere in der Regie, Dramaturgie, Ausstattung, der musikalischen Leitung und der Choreographie (bitte auch jeweils für Gäste in den jeweiligen Sparten angeben)? 3. Wie sind die verschiedenen Leitungsfunktionen der betreffenden Häuser nach Geschlecht gegliedert besetzt? 4. Gibt es bei den Leitungsstellen, wie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im künstlerischen Bereich und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern , die nicht im künstlerischen Bereich tätig sind, einen Gender-Pay-Gap (errechnet über die Mittlungswerte aus konkreten Gehältern unter Berücksichtigung der Berufserfahrung) und, wenn ja, wie groß ist dieser in den jeweils einzelnen Arbeitsbereichen innerhalb der Häuser? Bezüglich der Fragen 2 b bis 4 wird hinsichtlich der staatlichen Theater auf den umfassenden Abschlussbericht des StMWK vom 12.07.2018 (Gz. K 1 – K 0321.1 – 12a/52602) zum Beschluss des Landtages vom 15.12.2016, Drs. 17/14843, „Zur Lage der Frauen im Kunst- und Kulturbereich “ verwiesen. Für den nichtstaatlichen Bereich liegen dem StMWK keine Informationen vor. 5. Welche Maßnahmen bei der Besetzung und Zusammenstellung der Sprechtheaterensembles werden unternommen, um die gesellschaftliche Vielfalt auch auf der Bühne abbilden zu können? Eine Einflussnahme seitens des Freistaates Bayern auf die Zusammensetzung der Ensembles der Theater verbietet sich schon allein aufgrund der durch Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Kunstfreiheit. Die Zusammensetzung der Ensembles orientiert sich ausschließlich an den künstlerischen Bedürfnissen der jeweiligen Häuser. 6. Welche Maßnahmen wurden und werden in den betreffenden Häusern unternommen, um für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – speziell im künstlerischen Bereich und der Leitungsebene – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, vor allem in Hinblick auf Angebote zur Kinderbetreuung und familienfreundliche Probe- und Arbeitszeiten, zu fördern? In den Räumen des Bayerischen Staatsballetts am Platzl werden Räume für eine Kinderkrippe zur Verfügung gestellt. Träger der Einrichtung ist eine Initiative von Mitarbeitern der Staatsoper. Das Angebot richtet sich im Rahmen der verfügbaren Plätze auch an die Mitarbeiter der anderen Staatstheater in München. Väter und Mütter, die Kinder betreuen, werden bei der einvernehmlich mit der Personalvertretung geregelten Vergabe von Pkw-Stellplätzen in der betriebseigenen Tiefgarage der Staatsoper bevorzugt. Bei der Platzvergabe wird nicht hinsichtlich der Mitarbeit im künstlerischen Bereich oder in der Leitungsebene differenziert . 7. Wie waren bislang die Kommissionen nach Geschlecht gegliedert besetzt, in deren Verantwortung die Besetzung von Intendanzen und Direktionen fällt? Für die Intendanzen der bayerischen Staatstheater müssen jeweils Persönlichkeiten gefunden werden, die ein hohes, möglichst internationales Renommee besitzen und die bereit sind, der jeweiligen Tradition der Einrichtung Rechnung zu tragen, die Interessen des Publikums zu berücksichtigen, zugleich aber auch neue Wege zu gehen und neue Akzente zu setzen. Es handelt sich hierbei in jedem Einzelfall um einen sehr komplexen Personalfindungsprozess. Die in Betracht kommenden Spitzenpersönlichkeiten bilden stets nur eine sehr kleine verfügbare Personengruppe, die dem StMWK bekannt ist. Die Einsetzung einer Kommission erschien aus diesen Gründen bisher nicht zweckmäßig. Im Rahmen der Besetzung der Geschäftsführenden Direktionen der bayerischen Staatstheater werden die jeweiligen Stellen öffentlich ausgeschrieben.