Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 05.09.2018 Explosion auf Raffineriegelände in Vohburg – Was taten Staatsregierung und Behörden? Am 02.09.2018 kam es zu einem schweren Unfall bzw. Explosion auf einem Raffineriegelände des Unternehmens BA- YERNOIL in Vohburg im Landkreis Pfaffenhofen. Dabei sind große Schäden aufgetreten. Zehn Menschen wurden verletzt , einer davon schwer. Etwa 2.000 Anwohner mussten ihre Häuser verlassen, ganze Hauswände wurden umgerissen , Dächer wurden durch herumfliegende Ziegel beschädigt , Fenster zerbrachen. Offenbar sind Firma und Anlieger nur durch Glück von einer noch größeren Katastrophe verschont geblieben. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie kam es nach derzeitigen Erkenntnissen zu dem Unfall? 2. Wie lief der Unfall im Detail ab? 3. Gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen der Staatsregierung Mängel oder Versäumnisse, die zu dem Unfall geführt haben? 4. a) Welche Behörden sind für die Sicherheits- und Umweltkontrolle der Anlage zuständig? b) Welche Kontrollen durch die zuständigen Behörden wurden in den letzten zwei Jahren durchgeführt? c) Welche Ergebnisse ergaben sich dabei? 5. a) Ist der Betreiber zu Eigenkontrollen verpflichtet? b) Wenn ja, welche derartigen Kontrollen wurden nach Erkenntnissen der Staatsregierung durchgeführt? c) Welches Ergebnis hatten sie? 6. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem Unfall? 7. a) Wie werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über den weiteren Ablauf informiert? b) Wer kümmert sich um die Entschädigung für die Betroffenen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom 10.10.2018 1. Wie kam es nach derzeitigen Erkenntnissen zu dem Unfall? 2. Wie lief der Unfall im Detail ab? 3. Gibt es nach derzeitigen Erkenntnissen der Staatsregierung Mängel oder Versäumnisse, die zu dem Unfall geführt haben? Am 01. 09.2018 gegen 05.15 Uhr ereignete sich kurz nach dem Alarm eines Gassensors eine Explosion, die einen Folgebrand in einem begrenzten Teil der Raffinerie auslöste. Zu den genauen Details liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, die Ermittlung der Ursache dauert an. 4. a) Welche Behörden sind für die Sicherheits- und Umweltkontrolle der Anlage zuständig? Für Sicherheits- und Umweltkontrollen sind je nach den einschlägigen Rechtsnormen verschiedene Behörden zuständig . Im Fall der Fa. BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH sind dies insbesondere die Regierung von Oberbayern, das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. llm. Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. llm. b) Welche Kontrollen durch die zuständigen Behörden wurden in den letzten zwei Jahren durchgeführt ? Nach Mitteilung der zuständigen Behörden vor Ort fanden folgende Kontrollen statt: – Am 11.06.2018 fand eine Vor-Ort-Besichtigung nach §§ 16, 17 Störfall-Verordnung, am 17.07.2018 und 19.07.2018 sowie am 19.07., 20.07. und 21.07.2017 fanden Immissionsschutz-Überwachungen nach §§ 52, 52a Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) statt. – Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern führte am 09.03.2017 und 19.07.2017 Ortstermine durch. – Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt führte am 11.12.2017, am 09.10.2017, am 12.12.2016 sowie am 18.05.2016 Kontrollen der Abwassereinleitung durch. Am 26.04.2018, am 27.04.2017 sowie am 27.04.2016 fanden die jährlichen Gespräche zum Thema Grundwasserschutz /Altlasten statt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/24241 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24241 – Am 18.10.2016 fand eine Stabsrahmenübung der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) und der örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) des Landkreises Pfaffenhofen a. d. llm sowie der Fa. BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH im Landratsamt Pfaffenhofen a. d.llm statt. Für den Übungsfall wurde ein Schadensereignis bei der Fa. BAY- ERNOIL Raffineriegesellschaft mbH in Vohburg angenommen . c) Welche Ergebnisse ergaben sich dabei? Nach Mitteilung der zuständigen Behörden vor Ort ergaben sich folgende Punkte: – Die Störfall-Überwachung am 11.06.2018 ergab keine störfallrelevanten Mängel. Im Überwachungsbericht 2017 zur im Rahmen der regelmäßigen immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung durchgeführten Vor-Ort-Besichtigung nach §§ 52, 52a BlmSchG wurden folgende relevante Maßnahmen festgelegt: – Die laufenden Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte sind fortzuführen und ggf. zu intensivieren. – Die dem Betreiber genannten Nachlieferungen/ Nachweise sind abzuarbeiten und dem Landratsamt zu übersenden. Der Überwachungsbericht für die Vor-Ort-Besichtigung 2018 liegt derzeit noch nicht abschließend vor, das Ergebnis der Überwachung kann aber gemäß den Vorgaben von § 52 a Abs. 5 BlmSchG auf der Homepage des Landratsamts Pfaffenhofen a. d. llm eingesehen werden. – Die unter 4 b genannten Ortstermine durch das Gewerbeaufsichtsamt ergaben keine sicherheitsrelevanten Mängel. – Die unter 4 b genannten Kontrollen des Wasserwirtschaftsamtes ergaben keine relevanten Mängel. – Die Erkenntnisse aus der unter 4 b genannten Stabsrahmenübung wurden bei der turnusmäßigen Überarbeitung des externen Notfallplans nach Art. 3a Bayerisches Katastrophenschutzgesetz berücksichtigt. 5. a) Ist der Betreiber zu Eigenkontrollen verpflichtet? b) Wenn ja, welche derartigen Kontrollen wurden nach Erkenntnissen der Staatsregierung durchgeführt ? c) Welches Ergebnis hatten sie? Für Raffinerien existiert eine Vielzahl von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerken, die entsprechende Eigenkontrollen des Betreibers vorschreiben. Daneben ergeben sich Verpflichtungen zu Eigenkontrollen aus den Genehmigungsbescheiden . Verantwortlich für deren Durchführung ist der Betreiber. Die Vorgaben hinsichtlich „Eigenkontrollen“ sind äußerst umfangreich. Die Fa. BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH verfügt zur Umsetzung der sich ergebenden Anforderungen über ein Managementsystem, das insbesondere nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) und OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) zertifiziert ist. Dieses Managementsystem wird regelmäßig im Rahmen interner und externer Audits überprüft bzw. durch Externe (re-)zertifiziert. 6. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem Unfall? Verantwortlich für den sicheren Betrieb der Anlagen ist der Betreiber, die Ergebnisse der Ursachenermittlung und der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen bleiben abzuwarten . 7. a) Wie werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über den weiteren Ablauf informiert? b) Wer kümmert sich um die Entschädigung für die Betroffenen? Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. llm hat die betroffenen Personen mittels Presseinformationen, die auf seiner Homepage abgerufen werden können, informiert. Darüber hinaus beabsichtigt das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. llm, nach Vorliegen näherer Erkenntnisse über die Ursache des Ereignisses die Öffentlichkeit erneut zu informieren. Am 02.10.2018 fand zusätzlich eine außerordentliche Bürgerversammlung der Stadt Vohburg statt. Zudem können aktuelle Informationen zum Ereignis über die ZEMA-Online- Datenbank des Umweltbundesamtes (http://www.infosis. uba.de/index.php/de/site/12981/zema/index.html) abgerufen werden. Der Betreiber hat auf seiner Internetseite auch detaillierte Hinweise zur Schadensregulierung veröffentlicht