Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 05.09.2018 Petition Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an der B 15 Bezugnehmend auf die am 07.09.2018 eingereichte Petition mit dem Titel „Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an der B 15 (Dornau – Kallmünz)“ und der damit verbundenen Beratung vom 19.04.2018 frage ich die Staatsregierung: 1. a) Ob die angedachte Querungshilfe bereits eingerichtet wurde? b) Wenn nein, warum nicht und wann ist geplant, dass dies geschehen soll? 2. a) Wurden von der Kommune nochmals weitere Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, nachdem das Ortsschild versetzt wurde? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, welche Ergebnisse ergaben die Kontrollen? 3. a) Wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob die von der Petentin geforderten Tempo- 30-Zonen vor dem Kindergarten und dem Altenheim umgesetzt werden können? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde gekommen? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 04.10.2018 Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage nimmt Bezug auf eine Eingabe vom 07.09.2017 betreffend Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an der B 15 (Dornau – Kallmünz). Die Eingabe wurde am 19.04.2018 im Ausschuss für Wirtschaft und Medien , Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie behandelt und aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt erklärt. Für die Behandlung der Eingabe im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie wurde davor eine Ortsbesichtigung am 19.03.2018 durchgeführt Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurden die bestehenden Möglichkeiten zur Realisierung der von der Petition geforderten Geschwindigkeitsreduzierung im Beisein der Petentin und zusammen mit Vertretern des Landratsamtes Regensburg, des Polizeipräsidiums Oberpfalz, der Polizeiinspektion Neutraubling, der Gemeinde Kallmünz und des Staatsministeriums des Innern und für Integration diskutiert. Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurde eine neuerliche Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz eingeholt . Auf dieser Grundlage können die Fragen wie folgt beantwortet werden: 1. a) Ob die angedachte Querungshilfe bereits eingerichtet wurde? Nein. b) Wenn nein, warum nicht und wann ist geplant, dass dies geschehen soll? Wie von den Vertretern des Landratsamtes Regensburg im Rahmen des Ortstermins wiederholt ausgeführt wurde, kann bereits wegen der Gegebenheiten vor Ort kein Fahrbahnteiler errichtet werden. 2. a) Wurden von der Kommune nochmals weitere Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, nachdem das Ortsschild versetzt wurde? Nein. b) Wenn nein, warum nicht? Das Geschwindigkeitsmessgerät steht der Kommune nicht dauerhaft zur Verfügung, da dieses von der Gemeinde Kallmünz gemeinsam mit zwei weiteren Kommunen genutzt wird. Zudem lag ein Defekt vor, der die Weitergabe des Gerätes bisher verzögert hat. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.12.2018 Drucksache 17/24245 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24245 c) Wenn ja, welche Ergebnisse ergaben die Kontrollen ? Entfällt. 3. a) Wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob die von der Petentin geforderten Tempo-30-Zonen vor dem Kindergarten und dem Altenheim umgesetzt werden können? Eine erneute nochmalige Prüfung nach dem Ortstermin fand nicht statt. b) Wenn nein, warum nicht? Wie im Rahmen der Ortseinsicht mitgeteilt, wurde die Einrichtung der geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bereits im Vorfeld des Termins eingehend geprüft . Nach übereinstimmender Einschätzung der mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Behörden ist eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erforderlich . Auf die Stellungnahme im Eingabeverfahren wird verwiesen . c) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde gekommen? Entfällt.