Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.08.2018 Aufstockung der Planstellen bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt Im Jahr 2015 wurde die besondere Aufnahmeeinrichtung (ARE) Bamberg errichtet. Die damalige Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Emilia Müller und der Staatsminister des Innern und für Integration Joachim Herrmann versprachen damals gemeinsam mit dem Regierungspräsidenten von Oberfranken und dem Oberbürgermeister von Bamberg eine „Aufstockung der Planstellen bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt um mindestens 20 Vollzeitstellen, besetzt mit unmittelbar einsatzfähigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“ (gemeinsame Erklärung vom 14.08.2015). Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist die Staatsregierung diesem Versprechen bis heute nachgekommen? 2. Wie viele neue Vollzeitstellen gibt es seither bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt? 3. Ist es zutreffend, dass diese 20 versprochenen Planstellen niemals neu geschaffen worden sind, sondern allenfalls Beamte und Beamtinnen aus anderen Dienststellen wechselnd ausgeliehen worden sind und Planstellen zugeteilt worden sind, die dann anderorts fehlten? 4. Wie stellt sich die Personalentwicklung der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt seit 2015 dar (bitte unter genauer Nennung aller Planstellen)? 5. Welche Vereinbarungen zu Ausleihen und über wechselseitige Bereitschaftsdienste gibt es mit anderen Polizeiinspektionen seit 2015? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 09.10.2018 1. Wie ist die Staatsregierung diesem Versprechen bis heute nachgekommen? 2. Wie viele neue Vollzeitstellen gibt es seither bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt? 3. Ist es zutreffend, dass diese 20 versprochenen Planstellen niemals neu geschaffen worden sind, sondern allenfalls Beamte und Beamtinnen aus anderen Dienststellen wechselnd ausgeliehen worden sind und Planstellen zugeteilt worden sind, die dann anderorts fehlten? Im Zuge der Entscheidung zur Errichtung der damaligen Ankunfts - und Rückführungseinrichtung (ARE) für Asylbewerber in Bamberg (jetzt ANKER-Einrichtung) wurde der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Bamberg-Stadt für die polizeiliche Betreuung dieser Einrichtungen und der in diesem Zusammenhang entstehenden, zusätzlichen Belastungen eine personelle Verstärkung und die Zuweisung von 20 Stellen zugesagt. Diese Zusage wurde in einer Gemeinsamen Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2015 festgehalten. In den ersten Monaten nach Inbetriebnahme wurde der aufgrund der polizeilichen Betreuung der Einrichtungen erforderliche , zusätzliche Personalbedarf der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt zunächst mit zehn Abordnungen von anderen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberfranken sowie mit jeweils einer Abordnung von den angrenzenden Polizeipräsidien Mittelfranken und Unterfranken gedeckt. Die Zuweisung der zugesagten 20 Sollstellen an die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt erfolgte mit Wirkung zum 01.04.2017 als Vorabzuweisung aus dem Doppelhaushalt 2017/2018. Hierdurch erhöhte sich die Sollstärke der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt von 149 auf 169. Im Zusammenhang mit neu geschaffenen Stellen für die Bayerische Polizei ist grundsätzlich zu beachten, dass die auf diesen Stellen eingestellten und einzustellenden Beamtinnen und Beamten erst für die Personalzuteilung heranstehen , wenn sie fertig ausgebildet sind. Die Iststärke der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, also die Zahl der tatsächlich zur Polizeiinspektion Bamberg- Stadt versetzten Beamtinnen und Beamten, hat sich seit Inbetriebnahme der damaligen ARE, jetzt ANKER-Einrichtung, sukzessive um über 20 Beamtinnen und Beamte erhöht. 4. Wie stellt sich die Personalentwicklung der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt seit 2015 dar (bitte unter genauer Nennung aller Planstellen)? Die Entwicklung der Soll- und Iststärken der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt im Zeitraum 01.01.2015 bis 01.01.2018 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.12.2018 Drucksache 17/24247 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24247 Tabelle zu Frage 4 Dienststelle Stand: 01.01.2015 Stand: 01.01.2016 Stand: 01.01.2017 Stand: 01.01.2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist PI Bamberg-Stadt 149 120 149 123 149 119 169 138 Die Soll- und Iststärke der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt stellt sich zum 01.07.2018 wie folgt dar: Dienststelle 01.07.2018 Sollstärke Iststärke PI Bamberg-Stadt 169 142 Im Zusammenhang mit den hier aufgeführten Personalkennzahlen ist Folgendes zu beachten: Die Sollstärke dient als Planungsgröße für die personelle Ausstattung einer Dienststelle. In dieser Planungsgröße sind Abwesenheiten der Beamtinnen und Beamten, wie z. B. der Erholungsurlaub, Krankheitstage, Fortbildungsmaßnahmen etc., bereits berücksichtigt. Bei den Präsidien der Bayerischen Polizei gibt es einige Organisationseinheiten, die über keine oder nur zum Teil über eigene Sollstellen verfügen. Solche nicht- bzw. teiletatisierten Organisationseinheiten sind insbesondere die Operativen Ergänzungsdienste . Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten dieser Einheiten sind in der Regel bei den umliegenden Polizeiinspektionen ausgebracht, d. h. in deren Sollstärken enthalten. So sind die Sollstellen der 43 Beamtinnen und Beamten, die derzeit bei den Operativen Ergänzungsdiensten Bamberg ihren Dienst verrichten, u. a. in der Sollstärke der Polizeiinspektionen im Bereich Bamberg enthalten. Gleichzeitig stehen die Unterstützungsleistungen der Operativen Ergänzungsdienste anlassbezogen grundsätzlich allen Dienststellen zur Verfügung, mithin natürlich auch den Polizeiinspektionen Bamberg-Stadt und Bamberg-Land. Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einer Dienststelle beamtenrechtlich versetzten oder umgesetzten Beamtinnen und Beamten. Die Zuteilung fertig ausgebildeter Polizeibeamtinnen und -beamten durch das Staatsministerium des Innern und für Integration an die Verbände der Bayerischen Polizei erfolgt halbjährlich. Sie orientiert sich an der aktuellen Personalsituation des jeweiligen Verbandes unter Berücksichtigung von Ruhestandsabgängen, Abordnungen, Schwangerschaften , frei werdenden Dienstposten etc. Ziel ist eine möglichst ausgewogene Personalausstattung bei der Bayerischen Polizei. Die Personalverteilung innerhalb eines Verbandes ist Führungsaufgabe der Polizeipräsidien. Die Verteilung des Personals erfolgt lage- und belastungsorientiert sowie unter Berücksichtigung aller nachgeordneten Dienststellen. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich keine Stellen unbesetzt bleiben . Im Rahmen der festen Einstellungstermine (März und September) werden zweimal im Jahr alle verfügbaren freien und besetzbaren Stellen der Bayerischen Polizei mit neuen Beamten in Ausbildung besetzt. 5. Welche Vereinbarungen zu Ausleihen und über wechselseitigen Bereitschaftsdiensten gibt es mit anderen Polizeiinspektionen seit 2015? Das Polizeipräsidium Oberfranken beobachtet fortlaufend die Entwicklungen im Zusammenhang mit der jetzigen AN- KER-Einrichtung in Bamberg. Auf kurzfristige Kräftebedarfe, z. B. aufgrund aktueller Lageentwicklungen, wird mit temporären Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Unterstützungseinsatz von Einsatzeinheiten der Operativen Ergänzungsdienste oder der Bayerischen Bereitschaftspolizei), mitunter sogar mit mittelfristigen Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. Abordnungen reagiert. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise der längerfristig angelegte Schwerpunkteinsatz des Polizeipräsidiums Oberfranken zur Steigerung der Sicherheit sowie zur Bekämpfung von Ordnungs-/Sicherheitsstörungen in und im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte sowie im Innenstadtbereich von Bamberg im November 2017 genannt. Hierzu wurde neben Kräften der zuständigen Polizeiinspektion täglich ein Einsatzzug der Operativen Ergänzungsdienste der Polizeipräsidien eingesetzt. Sofern auf eigene Kräfte nicht zurückgegriffen werden konnte, wurde das Polizeipräsidium Oberfranken durch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt.