Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.08.2018 ANKER-Einrichtungen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele ANKER-Einrichtung gibt es derzeit in Bayern (bitte die Außenstellen/Dependancen, jeweilige Kapazitäten auflisten und die genauen rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der ANKER-Einrichtungen benennen )? 1.2 Ist die Einrichtung weiterer Dependancen geplant (sollten weitere Dependancen geplant sein, bitte die Orte und Kapazitäten benennen)? 1.3 Innerhalb welcher ANKER-Einrichtungen gibt es auch Gemeinschaftsunterkünfte (GU; bitte die genauen Kapazitäten und die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der GU in den ANKER-Einrichtungen benennen )? 2.1 Innerhalb welcher ANKER-Einrichtungen gibt es auch Ausreisezentren (bitte die genauen Kapazitäten und die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Ausreisezentren in den ANKER-Einrichtungen benennen )? 2.2 Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner sind derzeit in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen und den jeweiligen Dependancen untergebracht (bitte nach Natio nalität und Aufenthaltsstatus und ANKER-Einrichtungen getrennt auflisten)? 2.3 Nach welchen Kriterien sollen jetzt und zukünftig Asylbewerberinnen und Asylbewerber den unterschiedlichen ANKER-Einrichtungen und Dependancen zugewiesen werden (bitte die rechtliche Grundlagen der Zuweisungen benennen)? 3.1 Sollen weiterhin bestimmte Gruppen aus Gemeinschaftsunterkünften in diese Einrichtungen verlegt werden (bei Ja, bitte die Kriterien und die rechtlichen Grundlagen benennen)? 3.2 Sollen weiterhin unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in den ANKER-Einrichtungen untergebracht werden (bitte die aktuellen Zahlen der UMF in den ANKER-Einrichtungen benennen)? 3.3 Wie werden in den ANKER-Einrichtungen die Rechte der vulnerablen Gruppen gewahrt (bitte die Schutzkonzepte , sollten sie vorhanden sein, aus den jeweiligen ANKER-Einrichtungen/Dependancen der Antwort hinzufügen)? 4.1 Welche Einrichtungen der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene und Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände sind in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen vorhanden oder sollen angesiedelt werden (bitte nach Einrichtungen, Behörden und Personalschlüssel auch bei Asylsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern auflisten )? 4.2 Wie viele Personen sind im Bereich des externen Sicherheitspersonals in den ANKER-Einrichtungen und Dependancen vorgesehen und aktuell besetzt (bitte getrennt auflisten)? 4.3 Wie können sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor der Anhörung und während des Verfahrens unabhängig rechtlich beraten lassen (aus der Pressemitteilung des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 01.08.2018 – PM 290 – geht Folgendes hervor: „Wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, wird das BAMF zudem in den ANKER-Einrichtungen eine unabhängige Asylverfahrensberatung gewährleisten.“)? 5.1 Nachdem die Beschlüsse der Bundesregierung besagen , dass Alleinstehende für 18 Monate und Familien für sechs Monate in den ANKER-Einrichtungen verbleiben müssen, frage ich, wo sollen Familien nach sechs Monaten untergebracht werden, unabhängig von der Entscheidungsdauer des Asylantrages seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? 5.2 Wie viele „Dublin-Registrierte“ aus welchen Ländern sind derzeit in den ANKER-Einrichtungen untergebracht (bitte nach Herkunftsländern, Verweildauer, „Dublin-Staaten“ und ANKER-Einrichtungen auflisten)? 5.3 Wie hoch sind die Kosten für den Betrieb der ANKER- Einrichtungen (bitte detailliert die Kostenstellen für die jeweiligen ANKER-Einrichtungen und Dependancen benennen)? 6.1 Wie lange dauern derzeit Rücküberstellungen nach Italien im Durchschnitt und längstens (bayernweit und in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen bitte getrennt auflisten)? 6.2 Wie viele Personen werden derzeit monatlich nach Italien rücküberstellt (bayernweit und in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen bitte getrennt auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2018 Drucksache 17/24250 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24250 6.3 Für wie viele ist eine Rücküberstellung beantragt (bayernweit und in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen bitte getrennt auflisten)? 7.1 Wie viele Personen an den jeweiligen ANKER-Standorten (hier sind die jeweiligen Einrichtungen, die vor der Umbenennung in ANKER-Einrichtungen in den Standorten fungierten, gemeint) entschlossen sich 2018 zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland (bitte nach Transitzentren/Erstaufnahmeeinrichtung/ Aufnahmeeinrichtung und Herkunftsland sowie Aufenthaltsstatus aufgliedern)? 7.2 Wie hoch waren die finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer an den jeweiligen Standorten 2018? 7.3 Wie viele Personen an den jeweiligen ANKER-Standorten sind 2018 nicht mehr registriert/untergetaucht oder verschwunden? 8.1 Wie wird die Beschulung der Kinder und Jugendlichen in den ANKER-Einrichtungen und den Dependancen sichergestellt (bitte Beschulungsumfang, Bildungsziele nach Jahrgangsstufe, Lehrkräfte getrennt auflisten und die Möglichkeit zum Besuch einer regulären Schule angeben)? 8.2 Haben die Bewohnerinnen und Bewohner in den ANKER-Einrichtungen und jeweiligen Dependancen weiterhin Anspruch auf Taschengeld (bei Nein, bitte genau erläutern, wie das kulturelle Existenzminimum gesichert werden soll)? 8.3 Welche Kursangebote bei den Integrationskursen, Sprachkursen, Erstorientierungskursen und Kinderbetreuung werden in den ANKER-Einrichtungen und jeweiligen Dependancen angeboten? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie dem Staatsministerium für Familie , Arbeit und Soziales vom 09.10.2018 1.1 Wie viele ANKER-Einrichtung gibt es derzeit in Bayern (bitte die Außenstellen/Dependancen, jeweilige Kapazitäten auflisten und die genauen rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der AN- KER-Einrichtungen benennen)? Der Freistaat betreibt sieben ANKER-Einrichtungen mit insgesamt 23 Unterkunfts-Dependancen (Anlage 1). Die ANKER-Einrichtungen sind grundsätzlich Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG). 1.2 Ist die Einrichtung weiterer Dependancen geplant (sollten weitere Dependancen geplant sein, bitte die Orte und Kapazitäten benennen)? Es sind keine weiteren Einrichtungen von Unterkunfts-Dependancen geplant. 1.3 Innerhalb welcher ANKER-Einrichtungen gibt es auch Gemeinschaftsunterkünfte (GU; bitte die genauen Kapazitäten und die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der GU in den ANKER-Einrichtungen benennen)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen. 2.1 Innerhalb welcher ANKER-Einrichtungen gibt es auch Ausreisezentren (bitte die genauen Kapazitäten und die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Ausreisezentren in den ANKER-Einrichtungen benennen)? Es wird davon ausgegangen, dass mit den in der Frage benannten „Ausreisezentren“ Ausreiseeinrichtungen nach § 61 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gemeint sind. Danach können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. Ausreiseeinrichtungen nach § 61 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bestehen in den ANKER-Einrichtungen Niederbayern (32 Plätze), Oberpfalz (42 Plätze), Oberfranken (50 Plätze), Mittelfranken (50 Plätze), Unterfranken (90 Plätze) und Schwaben (10 Plätze). In der ANKER-Einrichtung Oberbayern befindet sich eine entsprechende Einrichtung im Aufbau . 2.2 Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner sind derzeit in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen und den jeweiligen Dependancen untergebracht (bitte nach Natio nalität und Aufenthaltsstatus und AN- KER-Einrichtungen getrennt auflisten)? Hinsichtlich der Belegungsstände wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen. Eine Auflistung der o. g. Bewohner nach Nationalität und Aufenthaltsstatus in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen und deren Dependancen könnte nur nach einer verwaltungsaufwendigen und zeitintensiven Abfrage vorgenommen werden. Da dies außer Verhältnis stünde, wurde von einer solchen Erhebung abgesehen. Drucksache 17/24250 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.3 Nach welchen Kriterien sollen jetzt und zukünftig Asylbewerberinnen und Asylbewerber den unterschiedlichen ANKER-Einrichtungen und Dependancen zugewiesen werden (bitte die rechtliche Grundlagen der Zuweisungen benennen)? Die Verteilung der Asylsuchenden, für die Bayern nach der EASY-Verteilung (bundesweite IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) entsprechend dem Königsteiner Schlüssel zuständig ist, richtet sich nach der Bearbeitungszuständigkeit der Herkunftsstaaten der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen. 3.1 Sollen weiterhin bestimmte Gruppen aus Gemeinschaftsunterkünften in diese Einrichtungen verlegt werden (bei Ja, bitte die Kriterien und die rechtlichen Grundlagen benennen)? Nein, es bestehen keine diesbezüglichen Planungen. 3.2 Sollen weiterhin unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in den ANKER-Einrichtungen untergebracht werden (bitte die aktuellen Zahlen der UMF in den ANKER-Einrichtungen benennen)? Aktuell werden keine unbegleiteten Minderjährigen in AN- KER-Einrichtungen untergebracht. Diese werden nach Inobhutnahme durch das Jugendamt in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. 3.3 Wie werden in den ANKER-Einrichtungen die Rechte der vulnerablen Gruppen gewahrt (bitte die Schutzkonzepte, sollten sie vorhanden sein, aus den jeweiligen ANKER-Einrichtungen/Dependancen der Antwort hinzufügen)? Die Staatsregierung richtet gemeinsam mit den Regierungen die Asylunterbringung auf Grundlage eines Bayerischen Schutzkonzeptes aus. Insbesondere umfasst das Schutzkonzept folgende Schutzmaßnahmen: – spezielle und räumlich getrennte Unterbringungsmöglichkeiten , – besondere Sensibilisierung und Schulung des Personals , – Einsatz von Sicherheitskräften, – Erteilung von Auszugsgestattungen, – Rückzugs- und Aufenthaltsräumlichkeiten, – Betreuungs- und Beratungsangebote, – Zugang zu (medizinischer) Versorgung. Aus Sicherheitsgründen werden individuelle Schutzkonzepte für die einzelnen Unterkünfte nicht veröffentlicht. 4.1 Welche Einrichtungen der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene und Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände sind in den jeweiligen ANKER- Einrichtungen vorhanden oder sollen angesiedelt werden (bitte nach Einrichtungen, Behörden und Personalschlüssel auch bei Asylsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern auflisten)? Als Landesbehörden sind in den ANKER-Einrichtungen Unterbringungsverwaltung , Zentrale Ausländerbehörde, Gesundheitsamt und Rechtsantragsstelle der Verwaltungsgerichte vor Ort. Bundesbehörden sind mit einer Außenstelle BAMF sowie der Bundesagentur für Arbeit vertreten. Das BAMF bietet zudem auch eine unabhängige Asylverfahrensberatung in den ANKER-Einrichtungen an. Was die durch den Freistaat geförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung betrifft, sollen selbstverständlich auch die Menschen in den ANKER-Einrichtungen hiervon profitieren . Nach der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Beratungsund Integrationsrichtlinie weist der Freistaat den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten als Gebietskulisse die nötigen Fördermittel zu. Innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Entscheidung darüber, wo die einzelnen Berater konkret zum Einsatz kommen, jedoch den geförderten Trägern selbst. 4.2 Wie viele Personen sind im Bereich des externen Sicherheitspersonals in den ANKER-Einrichtungen und Dependancen vorgesehen und aktuell besetzt (bitte getrennt auflisten)? In allen ANKER-Einrichtungen und deren Dependancen werden private Sicherheitsdienste eingesetzt. Aktuell sind in den ANKER-Einrichtungen 250 Sicherheitsdienstmitarbeiter tätig, in den Dependancen 151. 4.3 Wie können sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor der Anhörung und während des Verfahrens unabhängig rechtlich beraten lassen (aus der Pressemitteilung des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 01.08.2018 – PM 290 – geht Folgendes hervor: „Wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, wird das BAMF zudem in den ANKER-Einrichtungen eine unabhängige Asylverfahrensberatung gewährleisten .“)? Das BAMF bietet in den ANKER-Einrichtungen eine unabhängige Asylverfahrensberatung an. Dies stellt keine rechtliche Beratung dar. Zu den Einzelheiten können allein die zuständigen Stellen des Bundes Auskunft geben. Es steht den Asylsuchenden frei, sich außerhalb der Einrichtungen rechtliche Beratung zu suchen. 5.1 Nachdem die Beschlüsse der Bundesregierung besagen, dass Alleinstehende für 18 Monate und Familien für sechs Monate in den ANKER-Einrichtungen verbleiben müssen, frage ich, wo sollen Familien nach sechs Monaten untergebracht werden , unabhängig von der Entscheidungsdauer des Asylantrages seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag. Diese sind hinsichtlich der Höchstverbleibensdauer noch nicht in Bundesrecht umgesetzt. Diesbezüglich setzt sich die Staatsregierung gegenüber dem Bund für den zügigen Start des entsprechenden Bundesgesetzgebungsverfahrens ein. Die Pilotierung der ANKER-Einrichtungen in Bayern wird daher auf der aktuell geltenden Rechtslage durchgeführt . Diese sieht als maximale Höchstverbleibensdauer in den ANKER-Einrichtungen in bestimmten Fällen bis zu 24 Monate, im Regelfall sechs Monate vor. Nach der ANKER-Einrichtung werden die Familien je nach Ausgang des Asylverfahrens in der Anschlussunterbringung untergebracht oder können privat eine Wohnung nehmen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24250 5.2 Wie viele „Dublin-Registrierte“ aus welchen Ländern sind derzeit in den ANKER-Einrichtungen untergebracht (bitte nach Herkunftsländern, Verweildauer , „Dublin-Staaten“ und ANKER-Einrichtungen auflisten)? Eine Statistik über die vorherige Registrierung nach Dublin- III-Verordnung liegt nicht vor. Die angefragten Parameter könnten nur durch eine verwaltungsaufwendige und zeitintensive Abfrage ermittelt werden (siehe auch die Antwort auf Frage 2.2). 5.3 Wie hoch sind die Kosten für den Betrieb der AN- KER-Einrichtungen (bitte detailliert die Kostenstellen für die jeweiligen ANKER-Einrichtungen und Dependancen benennen)? Die monatlichen Kosten der ANKER-Einrichtungen und der jeweiligen Dependancen (DP) können der nachstehenden Auflis tung entnommen werden. Eine genaue Auflistung nach einzelnen Kostenstellen könnte nur nach einer verwaltungsaufwendigen und zeitintensiven Abfrage bei den Regierungen vorgenommen werden. Aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde hiervon Abstand genommen. Da zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage noch nicht alle Zahlen für August 2018 vorlagen, wurden teilweise die Zahlen des Vormonats verwendet. Reg.bez./Unterkunft Ort Kosten Oberbayern ANKER-Einrichtung Oberbayern – Max-Immelmann- Kaserne Manching/Ingolstadt 978.819,88 € Unterkunfts-DP Fürstenfeldbruck 1.470.210,47 € Unterkunfts-DP Garmisch-Partenkirchen 502.249,46 € Unterkunfts-DP Manchinger Str. (P3) Ingolstadt 440.768,39 € Unterkunfts-DP Marie- Curie-Str. Ingolstadt 358.948,21 € Unterkunfts-DP Neuburgerstr . Ingolstadt 305.753,82 € Unterkunfts-DP Maria- Probst-Str./Ankunftszentrum München München 810.637,25 € Kurzaufnahme München 543.693,57 € Unterkunfts-DP Funk- Kaserne München 326.276,02 € Reg.bez./Unterkunft Ort Kosten Unterkunfts-DP McGraw- Kaserne München 249.640,70 € Unterkunfts-DP Waldkraiburg 646.232,17 € Niederbayern ANKER-Einrichtung Niederbayern Deggendorf 729.104,68 € Unterkunfts-DP Hengersberg 184.151,79 € Unterkunfts-DP Osterhofen 416.810,00 € Unterkunfts-DP Stephansposching 33.988,70 € Oberpfalz ANKER-Einrichtung Oberpfalz in Bajuwarenkaserne Regensburg 340.000,00 € Unterkunfts-DP Regensburg 341.000,00 € Unterkunfts-DP Schwandorf 217.000,00 € Unterkunfts-DP Neutraubling 58.000,00 € Oberfranken ANKER-Einrichtung Oberfranken Bamberg 1.545.389,53 € Mittelfranken ANKER-Einrichtung Mittelfranken Zirndorf 184.533,72 € Unterkunfts-DP Neuendettelsau 44.507,82 € Unterkunfts-DP Nürnberg 535.969,16 € Unterkunfts-DP Nürnberg 108.517,05 € Unterkunfts-DP Roth 299.315,44 € Drucksache 17/24250 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Reg.bez./Unterkunft Ort Kosten Unterfranken ANKER-Einrichtung Unterfranken Schweinfurt 684.905,09 € Schwaben ANKER-Einrichtung Schwaben Donauwörth 987.661,15 € Unterkunfts-DP Augsburg 118.116,85 € Unterkunfts-DP Augsburg 53.355,89 € 6.1 Wie lange dauern derzeit Rücküberstellungen nach Italien im Durchschnitt und längstens (bayernweit und in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen bitte getrennt auflisten)? Der Zeitraum, in welchem eine Rücküberstellung nach den Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung durchgeführt wird, ist abhängig von Eingangsdatum, Fristende und der verfügbaren Flugkapazitäten und kann aus diesen unterschiedlichen Gründen von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen betragen. Eine detaillierte Auswertung der durchschnittlichen bzw. längsten Zeitdauer von Rücküberstellungen ist nicht automatisiert möglich. Die Beantwortung dieser Frage war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und hätte aufgrund des erforderlichen hohen Rechercheaufwands durch notwendige Einzelfallauswertungen eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands bedurft. 6.2 Wie viele Personen werden derzeit monatlich nach Italien rücküberstellt (bayernweit und in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen bitte getrennt auflisten )? Die Anzahl der rücküberstellten Personen unterliegt starken monatlichen Schwankungen. Exemplarisch werden die Monate Mai bis Juli 2018 wie folgt dargestellt: Vollzogene Rückführungen Mai 82 Juni 63 Juli 37 Die Unterbringungsart wird bei den Rücküberstellungen statistisch nicht erfasst. Insofern können lediglich bayernweite Zahlen angegeben werden. 6.3 Für wie viele ist eine Rücküberstellung beantragt (bayernweit und in den jeweiligen ANKER-Einrichtungen bitte getrennt auflisten)? Derzeit liegen dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord bayernweit ca. 700 Anträge für Rücküberstellungen nach Italien vor. Eine getrennte Auflistung nach den jeweiligen ANKER- Einrichtungen ist nicht möglich, da die Unterbringungsart statistisch nicht erfasst wird. 7.1 Wie viele Personen an den jeweiligen ANKER- Standorten (hier sind die jeweiligen Einrichtungen, die vor der Umbenennung in ANKER-Einrichtungen in den Standorten fungierten, gemeint) entschlossen sich 2018 zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland (bitte nach Transitzentren/Erstaufnahmeeinrichtung /Aufnahmeeinrichtung und Herkunftsland sowie Aufenthaltsstatus aufgliedern )? Freiwillige Ausreisen in das Ausland aus den ANKER-Einrichtungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2018 (bis 30.06.2018) ANKER-Einrichtung Oberbayern (zuvor Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt – BayTMI) 507 ANKER-Einrichtung Niederbayern (zuvor Bayerisches Transitzentrum – BTZ – Deggendorf) 223 ANKER-Einrichtung Oberpfalz (zuvor BTZ Regensburg) 340 ANKER-Einrichtung Oberfranken (zuvor Aufnahmeeinrichtung Bamberg – AEO) 865 ANKER-Einrichtung Mittelfranken (zuvor Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf) 57 ANKER-Einrichtung Unterfranken (zuvor Erstaufnahmeeinrichtung Schweinfurt) eine Erfassung freiwilliger Ausreisen speziell für die Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt ist nicht erfolgt ANKER-Einrichtung Schwaben (zuvor Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth) eine Erfassung freiwilliger Ausreisen speziell für die Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth ist nicht erfolgt Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24250 Statistische Auswertungen zum Aufenthaltsstatus und vollumfängliche Angaben zum Zielland nach der Ausreise liegen der Staatsregierung nicht vor. Eine Aufstellung der Ausreisen nach Nationalität kann der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. 7.2 Wie hoch waren die finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer an den jeweiligen Standorten 2018? Die Beantwortung der Frage war in der für die Beantwortung der Schriftliche Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich bzw. hätte aufgrund des erforderlichen hohen Rechercheaufwands durch notwendige Einzelfallauswertungen eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands bedurft. 7.3 Wie viele Personen an den jeweiligen ANKER- Standorten sind 2018 nicht mehr registriert/untergetaucht oder verschwunden? Neben Personen, die in andere ANKER-Einrichtungen weitergeleitet oder aufgrund Anerkennung in die Anschlussunterbringung verlegt werden, werden auch Personen statistisch erfasst, die aus sonstigen Gründen (bspw. aufgrund freiwilliger Ausreise) die ANKER-Einrichtungen verlassen haben. Die Anzahl derer, die seit Inbetriebnahme der AN- KER-Einrichtungen am 01.08.2018 (Stand: 24.08.2018) statistisch als Abgänge aus sonstigen Gründen erfasst werden, können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden: ANKER-Einrichtung Oberbayern: 18 Personen ANKER-Einrichtung Niederbayern: 11 Personen ANKER-Einrichtung Oberpfalz: 18 Personen ANKER-Einrichtung Oberfranken: 63 Personen ANKER-Einrichtung Mittelfranken: 17 Personen ANKER-Einrichtung Unterfranken: 25 Personen ANKER-Einrichtung Schwaben: 14 Personen 8.1 Wie wird die Beschulung der Kinder und Jugendlichen in den ANKER-Einrichtungen und den Dependancen sichergestellt (bitte Beschulungsumfang, Bildungsziele nach Jahrgangsstufe, Lehrkräfte getrennt auflisten und die Möglichkeit zum Besuch einer regulären Schule angeben)? Für die in den genannten Einrichtungen untergebrachten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen werden Deutschklassen der Grund- und Mittelschule bzw. der Berufsschule eingerichtet. In den ANKER-Einrichtungen werden diese Klassen nach einer Entscheidung der Staatsregierung mittelfristig überall innerhalb der Einrichtung errichtet. Organisatorisch handelt es sich um Außenklassen der jeweiligen Grund- oder Mittelschule (vgl. Kultusministerielles Schreiben – KMS – vom 05.07.2018, Az. SF-BS4400.10/ 48/1) bzw. der Berufsschule (vgl. KMS vom 25.06.2018, Az. SF- BS9400.10-1/117/1). Der Umfang der Beschulung erfolgt bei den Deutschklassen der Grund- und Mittelschule gemäß der Stundentafel für die Deutschklassen bzw. bei den Deutschklassen an Berufsschulen gemäß dem KMS vom 25.06.2018, Az. SF-BS9400.10-1/117/1. Inhaltlich erfolgt der Unterricht auf Grundlage des für die jeweilige Jahrgangsstufe gültigen Lehrplans. Da die in den ANKER-Zentren eingerichteten Deutschklassen Außenklassen staatlicher Grund-, Mittel- oder Berufsschulen sind, kommen dort staatliche Lehrkräfte der jeweiligen Schulen sowie weiteres externes Personal (im Rahmen der Sprach- und Lernpraxis bei den Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen bzw. als externe Kooperationspartner bei den Deutschklassen an Berufsschulen) zum Einsatz. 8.2 Haben die Bewohnerinnen und Bewohner in den ANKER-Einrichtungen und jeweiligen Dependancen weiterhin Anspruch auf Taschengeld (bei Nein, bitte genau erläutern, wie das kulturelle Existenzminimum gesichert werden soll)? Das sog. Taschengeld stellt das soziokulturelle Existenzminimum – im Asylbewerberleistungsgesetz als notwendiger persönlicher Bedarf bezeichnet – dar. Auf die Gewährung des soziokulturellen Existenzminimums besteht ein verfassungsrechtlich verankerter Anspruch. Dieser wird selbstverständlich auch in ANKER-Einrichtungen dem Bundesgesetz gemäß gewährleistet. Das Bundesgesetz sieht eine Deckung durch Sachleistungen vor. Soweit der notwendige persönliche Bedarf noch nicht durch Sachleistungen gedeckt werden kann, kommt ein entsprechender Geldbetrag zur Auszahlung. In den ANKER-Einrichtungen werden derzeit 75 Prozent des Bedarfs als Sachleistung gedeckt. Nach dem Bayerischen Asylplan vom 05.06.2018 soll dies zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität noch ausgeweitet werden. 8.3 Welche Kursangebote bei den Integrationskursen, Sprachkursen, Erstorientierungskursen und Kinderbetreuung werden in den ANKER-Einrichtungen und jeweiligen Dependancen angeboten? Die Staatsregierung anerkennt das Recht jedes Kindes auf frühkindliche Bildung unabhängig von seinem asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status. Zuständig für die Ausgestaltung der ANKER-Einrichtungen und damit auch für die Etablierung von Kinderbetreuungsstrukturen vor Ort in den Einrichtungen oder in deren Umfeld sind die Regierungen, die hierfür mit Mitteln ausgestattet wurden. Aufgrund der zum Teil bereits vorhandenen Ansätze sowie der örtlich unterschiedlichen Ausgangssituationen und Rahmenbedingungen können diese Mittel je nach Bedarf vor Ort flexibel eingesetzt werden. Die Staatsregierung ermöglicht durch die Bereitstellung von Personal für die jeweilige Bezirksregierung Kinderbetreuungsangebote entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention in den ANKER-Einrichtungen. Die Verantwortung und Steuerung der Integrations-, Sprach- und Erstorientierungskurse liegt beim BBAMF. Genaue Auskünfte über die entsprechenden Kursangebote in den ANKER-Zentren sind daher ggf. dort zu erfragen. Drucksache 17/24250 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 1 Anlage 1: Zahlen zur Kapazität und Belegung der ANKER mit Dependancen Status ANKER zum Stand: 07.09.2018 Anzahl ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Oberbayern 1 ANKER-Einrichtung Oberbayern in Manching / Ingolstadt - Max- Immelmann-Kaserne; 1.500 Plätze im Aufbau Manching/Ingolstadt 680 423 2 Unterkunfts-DP Fürstenfeldbruck 1.000 975 3 Unterkunfts-DP Garmisch- Partenkirchen 215 186 4 Unterkunfts-DP Manchinger Str. (P3) Ingolstadt 550 247 5 Unterkunfts-DP Marie-Curie-Str. Ingolstadt 450 254 6 Unterkunfts-DP Neuburgerstr. Ingolstadt 400 168 7 Unterkunfts-DP Maria-Probst-Str. München 128 59 8 Ankunftszentrum München München 188 87 9 Kurzaufnahme München 460 265 10 Unterkunfts-DP Funk-Kaserne München 370 265 11 Unterkunfts-DP McGraw-Kaserne München 314 216 12 Unterkunfts-DP Waldkraiburg 450 349 Reg.bez. ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Niederbayern 13 ANKER-Einrichtung Niederbayern in Deggendorf Deggendorf 1.001 398 14 Unterkunfts-DP Hengersberg 166 0 15 Unterkunfts-DP Osterhofen 205 81 16 Unterkunfts-DP Stephansposching 342 111 Reg.bez. ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Oberpfalz 17 ANKER-Einrichtung Oberpfalz in Bajuwarenkaserne Regensburg Regensburg 600 442 18 Unterkunfts-DP Regensburg 650 467 19 Unterkunfts-DP Schwandorf 200 88 20 Unterkunfts-DP Neutraubling 100 0 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24250 Anlage 1 Reg.bez. ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Oberfranken 21 ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg Bamberg 1.500 1.488 Reg.bez. ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Mittelfranken 22 ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf Zirndorf 500 313 23 Unterkunfts-DP Neuendettelsau 30 21 24 Unterkunfts-DP Nürnberg 700 592 25 Unterkunfts-DP Nürnberg 180 124 26 Unterkunfts-DP Roth 350 292 Reg.bez. ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Unterfranken 27 ANKER-Einrichtung Unterfranken in Schweinfurt Schweinfurt 1.460 753 Reg.bez. ANKER Ort Ist- Kapazität Belegung Schwaben 28 ANKER-Einrichtung Schwaben in Donauwörth Donauwörth 1.000 685 29 Unterkunfts-DP Augsburg 90 48 30 Unterkunfts-DP Augsburg 200 0 Drucksache 17/24250 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 2 Ausweisung nach Unterkunft 2018 (30.06.2018) Afghanistan 87 Albanien 42 Bosnien und Herzegowina 5 Iran, Islamische Republik 1 Kosovo 5 Mazedonien 34 Moldau 2 Nigeria 110 Russische Förderation 2 Senegal 4 Serbien 18 Ukraine 197 Gesamt 507 2018 (30.06.2018) Afghanistan 4 Algerien 1 Aserbaidschan 84 Indien 1 Irak 8 Iran, Islamische Republik 1 Kosovo 7 Mali 2 Nigeria 2 Pakistan 1 Senegal 1 Serbien 1 Sierra Leone 104 Somalia 2 Syrien, Arabische Republik 3 Weißrußland 1 Gesamt 223 2018 (30.06.2018) Äthiopien 36 Ukraine 5 Moldau 299 Gesamt 340 Seite 1 ANKER-Einrichtung Niederbayern Anzahl Fortzüge Drittstaatsangehörige mit einem im AZR gespeicherten Asylsachverhalt Quelle: Zentrale Ausländerbehörden Anlage zu 7.1. ANKER-Einrichtung Oberpfalz ANKER-Einrichtung Oberbayern Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24250 Anlage 2 Ausweisung nach Unterkunft 2018 (30.06.2018) Afghanistan 8 Ägypten 1 Albanien 43 Algerien 1 Armenien 11 Aserbaidschan 19 Äthiopien 7 Bosnien und Herzegowina 21 Cote d'Ivoire 2 Eritrea 20 Gambia 1 Georgien 349 Ghana 44 Irak 11 Iran, Islamische Republik 10 Jordanien 1 Kosovo 22 Mazedonien 43 Marokko 75 Montenegro 1 Nigeria 7 ohne Angabe 1 Russische Förderation 55 Senegal 38 Serbien 43 Somalia 4 Syrien 16 Ukraine 9 Ungeklärt 1 Weissrussland 1 Gesamt 865 2018 (30.06.2018) Benin 1 Irak 9 Iran, Islamische Republik 2 Rumänien 1 Sambia 1 Syrien, Arabische Republik 2 Tadschikistan 16 Weißrußland 25 Gesamt 57 ANKER-Einrichtung Mittelfranken ANKER-Einrichtung Oberfranken Anzahl Fortzüge Drittstaatsangehörige mit einem im AZR gespeicherten Asylsachverhalt Quelle: Zentrale Ausländerbehörden Anlage zu 7.1.