Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 09.08.2018 Schwimmunterricht Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „Schwimmfähigkeit“ und ist es Ziel des Schwimmunterrichts , diese Fähigkeit zu erlernen? 2. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage der DLRG, nach der Kinder erst als schwimmfähig gelten können, wenn sie mindestens die Anforderungen für das Jugendschwimmabzeichen Bronze erfüllen? 3. Sind grundsätzlich alle Sportlehrer an Bayerns Schulen befähigt, Schwimmunterricht zu erteilen? 4. Wie viele bayerische Lehrkräfte nahmen in den letzten zehn Jahren erfolgreich an einer Aus- und Weiterbildung in der Sportart Schwimmen sowie im Rettungsschwimmen teil? 5. Was spricht dagegen, den Schwimmunterricht von professionellen Kräften, beispielsweise der DLRG, durchführen zu lassen? 6. Wie viele Lehrer werden beim Schwimmunterricht an bayerischen Grundschulen pro Klasse eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.10.2018 1. Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „Schwimmfähigkeit“ und ist es Ziel des Schwimmunterrichts , diese Fähigkeit zu erlernen? 2. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage der DLRG, nach der Kinder erst als schwimmfähig gelten können, wenn sie mindestens die Anforderungen für das Jugendschwimmabzeichen Bronze erfüllen? Zur Frage der Definition von Schwimmfähigkeit wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 24.07.2015 zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) „Schwimmfähigkeit bayerischer Kinder und Jugendlicher“ (Drs. 17/7801) verwiesen. Ausgangspunkt der Konzeptionen der Fachlehrpläne Sport im Bereich „Schwimmen“ ist ein umfassendes Verständnis von Wassersicherheit. Die Fachlehrpläne Sport zielen von der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule an nicht nur auf das Erlernen von Schwimmtechniken, sondern auch auf das Verinnerlichen elementarer Bade-, Sicherheits- und Hygieneregeln sowie auf den Erwerb von grundlegenden Fertigkeiten der Selbst- bzw. Fremdrettung aus dem Bereich des Rettungsschwimmens ab. Damit tragen die Fachlehrpläne Sport der Einsicht Rechnung, dass eine Vielzahl an Badeunfällen auf das Nichtbeachten der Baderegeln zurückzuführen und die bloße Fertigkeit des Schwimmens allein noch kein Garant für Wassersicherheit ist. Insoweit sind die Anforderungen von Schwimmabzeichen den Fachlehrplänen Sport immanent. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 wird z. B. die Kompetenzerwartung formuliert, dass die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen eines Schwimmabzeichens erfüllen, das ihren Fähigkeiten entspricht. 3. Sind grundsätzlich alle Sportlehrer an Bayerns Schulen befähigt, Schwimmunterricht zu erteilen? Ja. 4. Wie viele bayerische Lehrkräfte nahmen in den letzten zehn Jahren erfolgreich an einer Aus- und Weiterbildung in der Sportart Schwimmen sowie im Rettungsschwimmen teil? Im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung (LFB) wurden in den letzten zehn Jahren 6.110 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an 14.288 Teilnehmertagen im Schwimmen/Rettungsschwimmen fort- und weitergebildet. 5. Was spricht dagegen, den Schwimmunterricht von professionellen Kräften, beispielsweise der DLRG, durchführen zu lassen? Die Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) „Durchführung von Schwimmunterricht“ vom 01.04.1996 (KWMBl I 1996, S. 192) knüpft die Erteilung von Schwimmunterricht an Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2018 Drucksache 17/24255 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24255 das Vorliegen einer entsprechenden sportfachlichen Qualifikation . Dadurch ist sichergestellt, dass Schwimmunterricht an den Schulen Bayerns ausnahmslos von professionellen Kräften erteilt wird. Die Nrn. 2.2.2.2 und 2.3.2.2 der o. g. KMBek räumen dabei beispielsweise die Möglichkeit ein, dass an Real- und Wirtschaftsschulen sowie an Gymnasien nebenberuflich tätige Personen, die einen F-Übungsleiterschein Schwimmen aufweisen (seit 31.12.2015: Trainer C Breitensport Schwimmen, Trainer C Leistungssport Schwimmen , Trainier C Breitensport/Leistungssport Schwimmen), Schwimmunterricht im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichts verantwortlich leiten dürfen. 6. Wie viele Lehrer werden beim Schwimmunterricht an bayerischen Grundschulen pro Klasse eingesetzt ? Gem. Nr. 1.1.1 der o. g. KMBek entspricht die Schülerhöchstzahl für Schwimmklassen in der Regel den einschlägigen Schüler-Richtzahlen für die Klassenbildung. Den Einsatz der Lehrkräfte verantwortet die jeweilige Schulleitung.