Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 06.09.2018 Entschädigungsfonds und Negativzinsen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Fördermittel stehen aktuell insgesamt im Entschädigungsfonds zur Verfügung? 2. Welche Projekte werden aktuell mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds gefördert (bitte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Umfang der Mittel)? 3. a) Gibt es aktuell eine Warteliste für Fördermaßnahmen? b) Wenn ja, kommen die Wartezeiten durch mangelnde Geldmittel oder Bearbeitungsverzögerungen zustande ? c) Wenn ja, welche Projekte stehen auf dieser Warteliste (bitte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Umfang der beantragten Mittel)? 4. a) Wie viele Fördermittel aus dem Entschädigungsfonds werden (Stand August 2018) für dieses Jahr nicht verbraucht werden (in Prozent und Euro)? b) Wie viele Negativzinsen werden für diese nicht verbrauchten Mittel anfallen (in Prozent und Euro)? c) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Summen, die an Negativzinsen anfallen, einzudämmen ? 5. a) Sollten sich Überschüsse weiter häufen, zieht die Staatsregierung die Möglichkeit in Betracht, die Einzahlungen in den Entschädigungsfonds zu verringern? b) Falls ja, auf welche Summe würden die Einzahlungen verringert werden? 6. Falls 5. nicht zutrifft, welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um zu verhindern, dass Geldmittel sinnlos in den Fonds geleitet werden und Negativzinsen verursachen? 7. Wie steht die Staatsregierung der Möglichkeit gegenüber , ungenutzte Geldmittel aus dem Entschädigungsfonds auf andere Förderprogramme, die Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben, umzuverteilen? 8. Wie viele Negativzinsen sind in den letzten fünf Jahren auf nicht verbrauchte Mittel angefallen (in Prozent und Euro)? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15.10.2018 1. Wie viele Fördermittel stehen aktuell insgesamt im Entschädigungsfonds zur Verfügung? Für Bewilligungen aus dem Staatlichen Sondervermögen Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) stehen derzeit (Stand: 08.10.2018) Mittel in Höhe von 37.138.515,26 Euro und Verpflichtungsermächtigungen zulasten der Haushaltsjahre 2019 ff. in Höhe von 13.500.000 Euro zur Verfügung. 2. Welche Projekte werden aktuell mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds gefördert (bitte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Umfang der Mittel )? Entschädigungsfonds-Bewilligungen erfolgen in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen und werden im Wege der Anteilsfinanzierung maßnahmenbegleitend ausgezahlt . Zwischen Entschädigungsfonds-Bewilligung und Abschluss der Maßnahme liegen aufgrund des Umfangs der Maßnahmen in der Regel mehrere Jahre. Derzeit (Stand: 08.10.2018) gibt es landesweit 236 noch nicht abgeschlossene Sanierungsprojekte, für die aus dem Entschädigungsfonds Mittel bewilligt worden sind. Das Gesamtvolumen der daraus noch nicht abgerufenen Mittel beläuft sich auf 57.797.668,47 Euro (Stand: 08.10.2018). Eine detaillierte Auflistung dieser 236 Projekte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Umfang der Mittel ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. 3. a) Gibt es aktuell eine Warteliste für Fördermaßnahmen ? b) Wenn ja, kommen die Wartezeiten durch mangelnde Geldmittel oder Bearbeitungsverzögerungen zustande? c) Wenn ja, welche Projekte stehen auf dieser Warteliste (bitte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Umfang der beantragten Mittel)? Die derzeit für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel (vgl. auch Antwort zu Frage 1) sind vollständig durch laufende Antragsverfahren (Stand 08.10.2018: 76 laufende Verfahren) gebunden, die sich jeweils in einem unterschiedlichen Stadium befinden. Die Dauer der jeweiligen Verfahren ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig (vgl. auch Antwort zu den Fragen 4 a und 4 b). Eine in den Vorjahren aufgetretene Bearbeitungsverzögerung (zurückzuführen auf lange krankheitsbedingte Mitarbeiterausfallzeiten) konnte zwischenzeitlich nahezu vollständig kompensiert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2018 Drucksache 17/24257 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/24257 4. a) Wie viele Fördermittel aus dem Entschädigungsfonds werden (Stand August 2018) für dieses Jahr nicht verbraucht werden (in Prozent und Euro)? b) Wie viele Negativzinsen werden für diese nicht verbrauchten Mittel anfallen (in Prozent und Euro)? Vor einer abschließenden Entscheidung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) über einen einzelnen Entschädigungsfonds-Antrag sind umfassende Vorarbeiten und ein Zusammenwirken aller Beteiligten – u. a. Denkmaleigentümer, Architekten, Steuerberater, Untere Denkmalschutzbehörden, Landesamt für Denkmalpflege, diverse weitere potenzielle Zuwendungsgeber – erforderlich . Verlässliche Angaben über die in diesem Jahr nicht verbrauchten Mittel einschließlich der daraus resultierenden Negativzinsen sind erst nach Ablauf des Jahres 2018 möglich . c) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Summen, die an Negativzinsen anfallen, einzudämmen ? Die Negativzinsen auf Vermögen stellen eine unvermeidbare Auswirkung der von der Europäischen Zentralbank (EZB) veranlassten Niedrigstzinspolitik dar, die alle Bereiche der Geldanlagen trifft. Die Belastung durch Negativzinsen wird im Rahmen des Vertretbaren durch Termingeldanlagen mit einem geringeren Negativzinssatz minimiert. Bei den durch Bewilligungen gebundenen Mitteln (vgl. auch Antwort zu Frage 2) besteht keinerlei weitere Einflussmöglichkeit seitens des StMWK. Diese Mittel bilden den deutlich überwiegenden Teil der negativzinsrelevanten Entschädigungsfonds-Mittel. Bei den nicht gebundenen Mitteln wurde dem durch mehrere langfristige Erkrankungen betroffenen Arbeitsbereich im StMWK, das den Entschädigungsfonds betreut, im Sommer 2017 zusätzliches Personal zugewiesen, um die Förder anträge zügiger bearbeiten zu können. Der Abbau erfolgt in diesem Bereich unter Berücksichtigung der erforderlichen Einarbeitung so schnell wie möglich (vgl. auch die Antwort zu den Fragen 3 a, 3 b und 3 c). Begleitend wurde darüber hinaus eine monatlich tagende sog. Steuerungsgruppe mit Vertretern des Landesamtes für Denkmalpflege, des StMWK sowie der Kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag und Städtetag) eingerichtet, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Rückstände leistet. 5. a) Sollten sich Überschüsse weiter häufen, zieht die Staatsregierung die Möglichkeit in Betracht, die Einzahlungen in den Entschädigungsfonds zu verringern ? b) Falls ja, auf welche Summe würden die Einzahlungen verringert werden? 6. Falls 5. nicht zutrifft, welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um zu verhindern, dass Geldmittel sinnlos in den Fonds geleitet werden und Negativzinsen verursachen? 7. Wie steht die Staatsregierung der Möglichkeit gegenüber , ungenutzte Geldmittel aus dem Entschädigungsfonds auf andere Förderprogramme, die Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben, umzuverteilen ? Mit den in der Antwort auf Frage 4 genannten Maßnahmen erscheint ein Abbau der vorhandenen Reste innerhalb von ein bis zwei Jahren möglich. Da sämtliche vorhandenen Mittel durch Projekte gebunden sind und im Freistaat Bayern auch weiterhin ein unvermindert großer Bedarf für die Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds entsprechend den dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben (vgl. Art. 21 Abs. 2 BayDSchG) zur Realisierung von umfassenderen Instandsetzungsmaßnahmen im nichtstaatlichen Bereich besteht, werden Mittel weder sinnlos in den Fonds geleitet noch sind diese ungenutzt . 8. Wie viele Negativzinsen sind in den letzten fünf Jahren auf nicht verbrauchte Mittel angefallen (in Prozent und Euro)? Seit dem 01.08.2016 (Beginn der Negativzinszahlungsverpflichtung ) wurden vom Entschädigungsfonds Negativzinsen in Höhe von insgesamt 503.046,59 Euro (Stand: 08.10.2018) entrichtet. Sie entfallen zum überwiegenden Teil auf die vom Entschädigungsfonds vorzuhaltenden Auszahlungsmittel für bewilligte, aber noch nicht abgerufene Zuwendungen (vgl. auch Antwort zu Frage 2).