Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 08.05.2014 Texilstandort Nordbayern – Fördersituation Während in Nordbayern kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Textilforschungsinstitute durch das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert werden können, steht Forschungseinrichtungen aus den Neuen Bundesländern zusätzlich noch das Förderprogramm InnoKom -Ost zur Verfügung. Hiervon profitieren auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Neuen Bundesländern . Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Erwachsen aus der oben skizzierten unterschiedlichen Förderlage in Ost und West aus Sicht der Staatsregierung Nachteile für den Textilstandort Nordbayern gegenüber den Textilstandorten in den Neuen Bundesländern ? a) Falls ja, inwieweit besteht die Möglichkeit die Nachteile , welche sich aus diesem etwaigen direkten wie indirekten Fördergefälle ergeben, seitens der Staatsregierung zu kompensieren? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Einrichtungen durch MIttel aus dem Förderprogramm Inno-Kom-Ost gefördert werden? a) Falls ja, um welche Einrichtungen handelt es sich dabei ? b) Wofür erhalten diese Einrichtungen Fördermittel und in welcher Höhe? 3. Welche Fördermöglichkeiten stehen kleinen und mit- telständischen Unternehmen der Textilbranche sowie Textilforschungsinstituten in Bayern im Allgemeinen zur Verfügung? a) Wie viele Mittel werden aus diesen Fördertöpfen für oberfränkische Firmen und Forschungseinrichtungen akquiriert? b) Um welche Unternehmen oder Forschungseinrichtungen handelt es sich dabei? c) Wofür erhalten diese Firmen konkret Fördermittel? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 23.06.2014 1. Erwachsen aus der oben skizzierten unterschiedlichen Förderlage in Ost und West aus Sicht der Staatsregierung Nachteile für den Textilstandort Nordbayern gegenüber den Textilstandorten in den Neuen Bundesländern? a) Falls ja, inwieweit besteht die Möglichkeit, die Nachteile, welche sich aus diesem etwaigen direkten wie indirekten Fördergefälle ergeben , seitens der Staatsregierung zu kompensieren ? Die Textilstandorte in den Neuen Bundesländern haben Vorteile dadurch, dass FuE-Einrichtungen in Ostdeutschland Zugang zu Fördermitteln haben, der bayerischen Instituten rein aus regionalen Gründen verwehrt bleibt. Durch eigene bayerische Maßnahmen (Cluster, Förderprogramme, Landesforschungseinrichtungen,…) wirkt die Bayerische Staatsregierung diesem Nachteil bayerischer Standorte gezielt entgegen. Das Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) kann als „bayerische“ Variante des Inno-Kom-Ost bezeichnet werden. Die Förderquoten der bayerischen Förderprogramme sind zwar i. d. R. niedriger. Damit wird aber gewährleistet, dass vor allem qualitativ hochwertige Projekte (= großes Eigeninteresse = hohe Eigenbeteiligung ) gefördert werden. 2. Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, welche Einrichtungen durch Mittel aus dem Förderprogramm Inno-Kom-Ost gefördert werden? a) Falls ja, um welche Einrichtungen handelt es sich dabei? b) Wofür erhalten diese Einrichtungen Fördermittel und in welcher Höhe? Im Förderprogramm Inno-Kom-Ost sind rechtlich selbstständige , gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen , die weder Teil einer Hochschule sind noch einer Wissenschaftsgemeinschaft mit einer entsprechenden institutionellen Förderung angehören, antragsberechtigt. Eine Bewilligung ist Organisationen mit Sitz des Geschäfts- und Forschungsbetriebs in Ostdeutschland vorbehalten. Die Förderung des Inno-Kom-Ost ist modular aufgebaut: – Gefördert werden Ausgaben für die Durchführung von Vorhaben der Vorlaufforschung, soweit sie sich mit Ergebnissen und Erkenntnissen der Grundlagenforschung im Hinblick auf industrielle oder kommerzielle Anwendungsbereiche auseinandersetzen und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft erwarten lassen. – Gefördert werden Ausgaben für die Durchführung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2426 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2426 der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife mit dem Ziel, neue oder weiterentwickelte Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen zu gewinnen. Gefördert werden auch Aktivitäten zum Transfer von anwendungsreifen Forschungsergebnissen . – Gefördert werden Ausgaben für investive Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur , die für Forschung und Entwicklung einen international angemessenen Leistungsstandard ermöglichen. Förderstatistiken zum Inno-Kom-Ost liegen nicht vor. Laut Internetrecherche wurden im Wirtschaftszweig Textil-, Bekleidungs - und Ledergewerbe in den Förderprogrammen INNO-WATT und INNO-KOM-Ost (Trennung nicht ersichtlich ) beispielsweise gefördert: – Cetex Institut für Textil-und Verarbeitungsmaschinen ge- meinnützige GmbH: 9 Projekte, – Forschungsinstitut für Leder- und Kunststoffbahnen gGmbH (FILK): 14 Projekte, – NovoCadCam GmbH: 2 Projekte, – Sächsisches Textilforschungsinstitut e. V.: 58 Projekte, – Technologietransfer- und Weiterbildungszentrum an der Technischen Hochschule Wildau (FH) e. V.: 1 Projekt, – Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.: 3 Pro- jekte, – Thüringisches Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e. V.: 16 Projekte, – Xetma Vollenweider GmbH: 2 Projekte. Die genauen Projektübersichten können unter dem Link http://fue-foerderung.de/ikat/katalog/wirtschaftszweig. php?dataid=3&navanchor=2210004 eingesehen werden. 3. Welche Fördermöglichkeiten stehen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Textilbranche sowie Textilforschungsinstituten in Bayern im Allgemeinen zur Verfügung? Kleinen und mittelständischen Unternehmen der Textilbranche stehen umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung , u. a. aus dem Bereich der Regional-, Technologie-, Umwelt/Energie-, Mittelstands- oder Außenwirtschaftsförderung . Hinzu kommen Förderinstrumente für Beratung, Konsolidierung, Existenzgründung, Beteiligung sowie arbeitsmarktpolitische Hilfen. Einen guten Überblick gibt die Publikation „Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (http://www.stmwi.bayern.de/service/publikatio nen). Die bayerischen Technologieförderprogramme stehen auch allen Forschungseinrichtungen in Bayern offen. a) Wie viele Mittel werden aus diesen Fördertöpfen für oberfränkische Firmen und Forschungseinrichtungen akquiriert? b) Um welche Unternehmen oder Forschungseinrichtungen handelt es sich dabei? c) Wofür erhalten diese Firmen konkret Fördermittel? Die Antwort bezieht sich auf den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie mit Ausnahme des Mittelstandskreditprogramms auf Zuschussförderungen. Projekte zu technischen und funktionellen Textilien werden im Rahmen der bayerischen Technologieförderungs- programme laufend gefördert. Im Bereich der „technischen Fasern“ förderte das StMWi seit 2005 in Nordbayern mehr als 20 Vorhaben mit rd. 8 Mio. € in den Bayerischen Technologieförderprogrammen , insbesondere im Programm „Neue Werkstoffe (BayNW)“. Als wegweisende Vorhaben seien hier beispielsweise genannt : – CFK-Großserie - LIBA Maschinenfabrik GmbH (Hof) und Christian Karl Siebenwurst GmbH & Co. KG (Neumarkt) – Zuwendung: 550 T€, – Elektretfasern – Fa. Sandler AG (Hof) – Zuwendung: 330 T€, – Textile Strukturen – Fa. V.Fraas (Hof) – Zuwendung 450 T€, – SiC-Fasern – FhG-ISC (Würzburg) – Zuwendung: 2.200 T€. Die bayerischen Technologieförderprogramme stehen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Unterstützung bei besonders risikobehafteten Innovationsvorhaben zur Verfügung. Eine erste Anlaufstelle für Unternehmen wurde vom StMWi beim Haus der Forschung – ITZB (kostenlose Förderberatung, Tel. 0800-0268724) eingerichtet . Darüber hinaus unterstützt das Netzwerk „Textile Innovation “ neben dem Cluster „Neue Werkstoffe“ durch die gezielte Zusammenführung von Unternehmen und wissenschaftlichen Instituten die Initiierung von Kooperationen über Technologien und Branchen hinweg für die nächste Generation an Innovationen. Die Bayern Innovativ GmbH als Projektkoordinator und Clustermanager wirkt dabei als Strukturbildner . Als Zentrum für Innovation und Wissenstransfer des Freistaates Bayern konzipiert und organisiert sie the- menspezifische Kooperationsplattformen, die zusammen mit einem professionellen Internetportal die wesentlichen Bausteine des Netzwerkes bilden. So fanden beispielsweise 2013 zwei vom StMWi geförderte Kooperationsforen für Medizintextilien in Hof und für intelligente Textilien in Lindau statt. 2014 wurde ein Symposium zum Thema Textil Innovativ in Augsburg gefördert. Darüber hinaus erhielt ein Gemeinschaftsstand der Bayern Innovativ GmbH auf der alle zwei Jahre stattfindenden Messe Techtextil in Frankfurt am Main mehrmals finanzielle Unterstützung. Diese Förderung von textilen Netzwerkaktivitäten kommt insbesondere Oberfranken zugute, da dort überdurchschnittlich viele bayerische Textilunternehmen angesiedelt sind. Im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms (MKP) wurden an oberfränkische Firmen im Bereich der Textilwirtschaft im Fünfjahreszeitraum 2009 bis 2013 14 Darlehen mit einem Darlehensvolumen von insgesamt 2,5 Mio. Euro zugesagt. Es handelt sich ausschließlich um kleine und mittlere Unternehmen nach den Regelungen der EU-Kommission (KMU). Nähere Einzelheiten zu den einzelnen Firmen können wegen des zu wahrenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nicht genannt werden. Fördermittel wurden bzw. werden gewährt für Investitionen in das Sachanlagevermögen , beispielsweise Grunderwerbsaufwendungen, Baumaßnahmen, maschinelle Investitionen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter. Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der Gründungsphase erhalten Darlehen aus dem MKP-Startkredit auch für ein sog. erstes Warenlager und Drucksache 17/2426 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 eine Warenlageraufstockung innerhalb der Gründungsphase . Förderfähig sind sowohl Firmengründungen und Übernahmen als auch Erweiterungen, Modernisierungen oder Rationalisierungsvorhaben. In den letzten 10 Jahren seit 2004 haben oberfränkische Textilunternehmen für 50 Investitionsvorhaben Zuschüsse aus der bayerischen Regionalförderung i. H. von 26 Mio. Euro erhalten. Damit wurden Gesamtinvestitionen von 186 Mio. € unterstützt, 445 neue Arbeitsplätze geschaffen und knapp 4.200 gesichert. Die Mittel stammen weit überwiegend aus dem Bayerischen Regionalen Förderprogramm (BRF) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Im Wesentlichen haben alle bekannten und namhaften oberfränkischen Textilunternehmen bei entsprechenden Investitionsmaßnahmen Fördermittel der bayerischen Regionalförderung in Anspruch genommen. Gefördert werden ausschließlich regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben gewerblicher Unternehmen in Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung , Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte. Durch die Investition muss einerseits das Gesamteinkommen im Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöht werden, andererseits müssen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Förderfähig sind im Wesentlichen die Aufwendungen für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, die in der Bilanz aktiviert werden. KMU aus der Textilbranche stehen alle Instrumente der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung. Informationen zu den Instrumenten sind im Internet abrufbar unter: http:// www.aussenwirtschaft-in-bayern.de/foerderinstrumente/ Insgesamt haben 9 oberfränkische Unternehmen aus der Textilbranche Fördermittel im Bereich der Außenwirtschaftsförderung im Zeitraum 2009 bis 2014 in Höhe von insgesamt rund € 30.000 erhalten, 7 davon im Rahmen des Programms „Fit für Auslandsmärkte – Go International“, zwei davon im Rahmen des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms. Zwei Unternehmen haben sich an einer Delegationsreise nach Russland beteiligt, ohne eine firmenspezifische Förderung erhalten zu haben. Die Unternehmen erhalten die Fördermittel für den Einstieg in das Exportgeschäft und die ersten Schritte bei der Erschließung neuer Märkte.