Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 10.09.2018 Regionale Vielfalt bei Festveranstaltungen der Staatsregierung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wird bei der Vorbereitung und Durchführung von Festveranstaltungen der Staatsregierung bei der Darreichung von Speisen und Getränken auf regionale Vielfalt und die Berücksichtigung der Angebote der Landwirtschaft aus den verschiedenen bayerischen Regionen Wert gelegt? 2.1 Am Beispiel der baden-württembergischen Staatsregierung orientiert, wo bei Veranstaltungen z. B. Weine aus den Anbaugebieten Baden und Württemberg gleichermaßen zum Ausschank gebracht werden, frage ich die Staatsregierung, ob bei Veranstaltungen der Bayerischen Staatsregierung neben Weinen aus dem Anbaugebiet Franken auch Weine des Anbaugebiets „bayerischer Bodensee“ zum Ausschank gebracht werden ? 2.2 Wenn nein, ist eine Berücksichtigung der Weine des Anbaugebiets „bayerischer Bodensee“ in naher Zukunft beabsichtigt? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien und der Staatskanzlei vom 18.10.2018 Zu 1.: Bei Festveranstaltungen der Staatsregierung wird bei der Darreichung von Speisen und Getränken grundsätzlich Wert auf Regionalität und Saisonalität gelegt. Zu 2.1: Die Staatsregierung hat bei der Vergabe von Verpflegungsleistungen die für alle staatlichen Stellen gültigen vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten. Im Unterschwellenbereich ist gemäß § 23 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) der wettbewerbsrechtliche Grundsatz der Produktneutralität zu beachten, um eine mögliche Verengung des Wettbewerbs zu verhindern. Die produktneutrale Ausschreibung verbietet, auf bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie eine bestimmte Produktion oder Herkunft zu verweisen. Gemäß § 23 Abs. 5 UVgO dürfen bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren in der Leistungsbeschreibung nur dann ausdrücklich vorgegeben werden, wenn dies durch die Art der zu vergebenden Leistungen gerechtfertigt ist. Eine generelle Vorgabe, dass bei Festveranstaltungen der Staatsregierung ausschließlich Frankenwein und/oder Bodenseewein zum Ausschank kommen darf, wäre vor dem Hintergrund dieser Regelung rechtlich angreifbar. Konkurrenten könnten hier Wettbewerbsnachteile und Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot ins Feld führen. Dient die einzelne Festveranstaltung auch dazu, Bayern in seiner Vielfalt zu repräsentieren, fordert die Staatsregierung im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich dazu auf, regionale Produkte – und dazu gehört neben Frankenwein auch Bodenseewein – zu verwenden. Zu 2.2: Siehe Antwort zu Frage 2.1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.12.2018 Drucksache 17/24263 Bayerischer Landtag