Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 17.09.2018 Ortsumfahrung Küps Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Möglichkeiten hat der Freistaat, den Bau der Ortsumfahrung Küps an der B 173 – die nach wie vor nicht in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) aufgenommen wurde – trotzdem realisieren zu lassen? 2.1 Wie viele Ortsumfahrungen in Bayern wurden seitens des Freistaates in den letzten zehn Jahren realisiert, die nicht im vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen wurden? 2.2 Welche waren dies? 2.3 Wie hoch war bei diesen Projekten der finanzielle Beitrag des Freistaates Bayern? 3. Aus welchen Gründen wurde die Ortsumfahrung Küps nicht in den vordringlichen Bedarf des BVWP mit eingestuft ? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27.10.2018 Zu 1.: Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege. Grundlage ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgestellt und vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Die Bundesfernstraßen, die ausgebaut oder neu gebaut werden sollen, sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz aufgeführt. Da eine Ortsumfahrung von Küps im Zuge der B 173 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht enthalten ist, hat der Freistaat Bayern keine Grundlage, eine Ortsumfahrung von Küps zu planen und zu realisieren. Zu 2.1, 2.2 und 2.3: In den letzten zehn Jahren wurde in Bayern das Projekt „B 286 – Verlegung bei Rüdenhausen“ realisiert, das nicht im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen enthalten war. Dieses Projekt wurde außerhalb des Bedarfsplans realisiert und stellt einen absoluten Ausnahmefall dar. Das Bundesstraßenprojekt wurde gemeinsam mit dem Staatsstraßenprojekt „St 2420 – Verlegung bei Rüdenhausen “ geplant und gebaut, das im aktuellen 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in der 1. Dringlichkeit enthalten ist. Da die Staatsstraßenverlegung nur bei gleichzeitiger Verlegung der B 286 im Bereich Rüdenhausen ihre volle Verkehrswirksamkeit entfaltet, wurde das Bundesstraßenprojekt realisiert , obwohl es nicht im Bedarfsplan enthalten war. Wäre die Bundesstraße nicht verlegt worden, so hätten Teile des Verkehrs der verlegten St 2420 die Ortsdurchfahrt von Rüdenhausen weiterhin belastet. Das o. g. Bundesstraßenprojekt wurde aus den Pauschalmitteln des Bundes finanziert, der Freistaat hat hier keinen finanziellen Beitrag geleistet. Lediglich die Finanzierung der Verlegung der St 2420 im Rahmen des gemeinsamen Projekts wurde vom Freistaat übernommen. Zu 3.: Aufgrund der Ergebnisse der bundesweit einheitlichen, vom Bund veranlassten Bewertung aller angemeldeten Projekte wurde die Ortsumfahrung von Küps im Zuge der B 173 nicht in den vordringlichen Bedarf des BVWP eingestuft. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.12.2018 Drucksache 17/24269 Bayerischer Landtag