Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 05.05.2014 Trassenänderung B 15neu Am 5. März stellte Innenminister Herrmann den neuen Trassenverlauf der B 15neu in Dorfen vor. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gründe führten zu dieser Trassenänderung und welche Folgen sind daraus abzuleiten (Streckenlänge , Benzinverbrauch, …)? 2. Warum erschien es hilfreich, die neue Trasse in dem frühen Stadium zu veröffentlichen und damit weite Gebiete , die bisher nicht von der B 15neu betroffen waren , in Unruhe zu versetzen? 3. Warum wurden keine Alternativtrassen vorgeschlagen ? 4. Welche Auswirkungen hat die neue Trasse auf das FFH-Gebiet im Isental bei der Verknüpfung mit der A 94? 5. Muss für die neue Trasse ein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden und wann ist damit zu rechnen? 6. Wurden bereits Grundstücksverhandlungen im Bereich der neuen Trasse geführt? 7. a) Ist es richtig, dass die Autobahndirektion Südbayern bereits in ihrem Besitz befindliche Grundstücke im Zuge der im Jahr 1992 planfestgestellten Trasse der B 15neu und der Vilstalspange, die beide im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan im „Vordringlichen Bedarf“ ausgewiesen sind, verkauft hat? b) Wann ist mit einem Baubeginn im Abschnitt Essenbach (A 92) Geisenhausen zu rechnen, falls dieser Abschnitt im neuen Bundesverkehrsplan als „Vordringlicher Bedarf“ oder „Vordringlicher Bedarf +“ ausgewiesen wird? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.06.2014 Vorbemerkung: Die B 15neu soll die in Ost-West-Richtung verlaufenden südostbayerischen Autobahnen A 92 und A 94 zentral mit der A 93 im Norden und der A 8 im Süden verknüpfen und die verkehrliche Anbindung des ostbayerischen Raumes maßgeblich verbessern. Die B 15neu wird dabei abschnittsweise von Nord nach Süd gebaut. Über 29 Kilometer ab der A 93 sind bereits für den Verkehr freigegeben. Am Lückenschluss zur A 92 wird gebaut. Die verbleibende Strecke von Landshut bis Rosenheim ist im derzeit noch geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen überwiegend im so genannten ‹Weiteren Bedarf› eingestuft. Der Bayerische Ministerrat hat im März 2013 die „Anmeldeliste Straße“ für die laufende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) beschlossen, die auch die B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim enthält . Ziel ist eine vorrangige Einstufung, zumindest zwischen Landshut und der A 94. Es gibt bislang keinerlei Festlegung auf eine bestimmte Trasse für die B 15neu zwischen der A 92 und A 8. Für die BVWP-Anmeldung war es allerdings notwendig, dem Bund auch einen Trassenverlauf mitzuteilen. Dieser entspricht den Anforderungen für die Bewertung der Bundesverkehrswegeplanung und dient in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte als ,Platzhalter‘. Die Trassenplanungen konkretisieren sich erst in den weiteren Planungsschritten bis hin zum Planfeststellungsverfahren. Bei den konkreten Planungen werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürgen sowie die Kommunen eng eingebunden und ausgewiesene Schutzgebiete wie beispielsweise FFH-Gebiete berücksichtigt . Dabei wird alternativ insbesondere auch eine stärker am Verlauf der bestehenden B 15 orientierte Trasse mit entsprechenden Ortsumgehungen geprüft, um die Anwohner der Ortsdurchfahrten bestmöglich vom Verkehr zu entlasten. 1. Welche Gründe führten zu dieser Trassenänderung und welche Folgen sind daraus abzuleiten (Streckenlänge, Benzinverbrauch, …) ? Die linienbestimmte 40 Jahre alte Raumordnungstrasse entspricht u. a. durch den Eingriff in FFH-Gebiete nicht mehr den heutigen naturschutzrechtlichen Anforderungen und kann deshalb in einigen Bereichen nicht mehr weiterverfolgt werden. Deshalb wurde die Linienführung für die Fortschreibung des BVWP überprüft und dort angepasst, wo entsprechende Eingriffe minimiert werden konnten. Es bleibt abzuwarten, welche Festlegungen sich aus der Bewertung im Zuge der Fortschreibung des BVWP für die B 15neu ergeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2452 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2452 2. Warum erschien es hilfreich, die neue Trasse in dem frühen Stadium zu veröffentlichen und damit weite Gebiete, die bisher nicht von der B 15neu betroffen waren, in Unruhe zu versetzen? Die Anmeldetrasse wurde im Februar 2014 an den Bund übermittelt. Im Sinne einer transparenten und objektiven Informationspolitik wurde der angemeldete Trassenverlauf am 5. März 2014 im Rahmen eines Pressetermins sowie durch die Autobahndirektion Südbayern in Bürgerversammlungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurde immer betont, dass mit der Anmeldung zum BVWP keine Vorfestlegungen verbunden sind. 3. Warum wurden keine Alternativtrassen vorgeschlagen ? Alternativtrassen, insbesondere auch eine stärker am Verlauf der bestehenden B 15 orientierte Trasse mit entsprechenden Ortsumgehungen, werden in den weiteren Planungsschritten geprüft. 4. Welche Auswirkungen hat die neue Trasse auf das FFH-Gebiet im Isental bei der Verknüpfung mit der A 94? Die Anmeldetrasse verläuft außerhalb des FFH-Gebietes des Isentals. 5. Muss für die neue Trasse ein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden und wann ist damit zu rechnen? Ob und wann ein neues Raumordnungsverfahren erforderlich sein wird, wird erst nach Vorliegen der Ergebnisse der BVWP-Fortschreibung entschieden werden. 6. Wurden bereits Grundstücksverhandlungen im Bereich der neuen Trasse geführt? Nein, Grundstücksverhandlungen für eine BVWP-Anmeldetrasse machen keinen Sinn. 7. a) Ist es richtig, dass die Autobahndirektion Südbayern bereits in ihrem Besitz befindliche Grundstücke im Zuge der im Jahr 1992 planfestgestellten Trasse der B 15 neu und der Vilstalspange, die beide im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan im „Vordinglichen Bedarf“ ausgewiesen sind, verkauft hat? Nein. b) Wann ist mit einem Baubeginn im Abschnitt Essenbach (A 92) Geisenhausen zu rechnen, falls dieser Abschnitt im neuen Bundesverkehrsplan als „Vordringlicher Bedarf“ oder „Vordringlicher Bedarf+“ ausgewiesen wird? Wenn der Planungsabschnitt Essenbach – Geisenhausen in einer entsprechenden vordringlichen Einstufung in den neuen Bedarfsplan aufgenommen wird, ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann mit dem Bau der B 15neu begonnen werden. Damit kann frühestens ab 2020 gerechnet werden.