Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 26.05.2014 Grenzwerte für Feinstaub in Bayern Nachdem in den letzten Jahren die Werte der Feinstaubbelastung in Bayern eher zurückgegangen sind, konnte man im Frühjahr wieder einen tendenziellen Anstieg bei der Feinstaubbelastung feststellen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Erhöhung der Feinstaubwerte in Bayern und welche Maßnahmen sind angedacht, um die Werte wieder nach unten zu korrigieren ? 2. Sieht die Staatsregierung den aktuell in der EU geltenden Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft als angemessen an oder sollte ein strengerer Grenzwert – wie beispielsweise in der Schweiz – gelten? 3. Wie bewertet die Staatsregierung die aktuell gültigen Messmethoden, wonach der Feinstaub gesammelt und gewogen wird, eine größere Aussagekraft jedoch der Feststellung der Größe der Staubpartikel zugewiesen wird? Gibt es hier Möglichkeiten, die Messmethoden dahingehend zu verändern, dass die Größe der Staubpartikel bei den Messergebnissen eine größere Relevanz erhält? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 25.06.2014 Feinstaub (PM10) wird im Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) seit dem Jahr 2000 gemessen. Über den Messzeitraum 2000 bis 2013 gesehen nehmen die Feinstaubkonzentrationen an allen bayerischen Messstationen ab; die Messwerte für 2013 werden zur Zeit qualitätsgeprüft und in Kürze im Lufthygienischen Jahresbericht 2013 veröffentlicht. Die jährlichen Messwerte hängen stark von der meteorologischen Situation ab und können daher schwanken. Zu 1.: Ein signifikanter Anstieg im Frühjahr 2014 ist aus den bisher vorliegenden Messwerten nicht ableitbar. Zu 2.: Aus Sicht der Staatsregierung ist es vorrangig notwendig, die bestehenden Emissions- und Immissionsgrenzwerte zu harmonisieren. Eine davon losgelöste Verschärfung allein der Immissionsgrenzwerte ist nicht zielführend. Zu 3.: An 33 Messstationen des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) wird Feinstaub PM10 (Partikeldurchmesser bis zu 10 Mikrometer (µm)) und an 24 Messstationen Feinstaub PM2,5 (Partikeldurchmesser bis zu 2,5 µm) gemessen. Damit werden die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) erfüllt, wonach bereits jetzt die Massenkonzentrationen von lufthygienisch besonders bedenklichen Staubteilchen entsprechend ihrer Größe zu erfassen sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2464 Bayerischer Landtag