Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 02.06.2014 Visuelle Fleischbeschau Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde zum 1. Juni 2014 von der EU die visuelle Fleischbeschau beschlossen? 2. Inwiefern ist aus Sicht der Staatsregierung bei der visuellen Fleischbeschau ein umfassender Verbraucherschutz gewährleistet im Vergleich zur bisherigen Untersuchungspraxis , insbesondere vor dem Hintergrund der bislang aufgetretenen Lebensmittelskandale? 3. Wie schätzt die Staatsregierung die Gefahr ein, dass sich durch die visuelle Fleischbeschau die Lebensmittelgefahr verschlechtert, z. B. durch nicht sichtbare Krankheitserreger ? 4. Wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Rückkehr zur alten Untersuchungspraxis bzw. für Nachbesserungen bei der visuellen Fleischbeschau einsetzen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26.06.2014 Zu 1.: Die Grundlage für die Änderung der Fleischuntersuchung beim Schwein beruht auf einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Zu 2.: Der Verbraucherschutz ist auch mit der risikoorientierten Fleischuntersuchung gewahrt. Das Untersuchungsverfahren ist im Wesentlichen gleichgeblieben. Die Untersuchung des lebenden Schlachttieres sowie des Schlachttierkörpers bleiben weiterhin bestehen. Sofern sich Anhaltspunkte für eine weitere Untersuchung (Durchtasten, Anschneiden) ergeben , wird diese auch weiterhin durchgeführt. Zu 3.: Die Gefahr wird nicht steigen. Die Pflicht zur Untersuchung mit Durchtasten und Anschneiden bleibt weiterhin, wenn ein Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für den Tierschutz besteht. Zu 4.: Nein, eine Weiterentwicklung der Fleischuntersuchung beim Schwein auf der wissenschaftlichen Basis des EFSAGutachtens ist sinnvoll. Eine Rückkehr zur vorhergehenden Fleischuntersuchungspraxis wird nicht angestrebt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2465 Bayerischer Landtag