Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 05.05.2014 Auswirkung des geplanten G8-Gipfels auf Schloss Elmau auf Umwelt und Natur Der G8-Gipfel soll 2015 auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stattfinden. Die Konferenz ist ein Großereignis mit mehreren Zehntausend Teilnehmern, großem Verkehrsaufkommen, hohem sicherheitstechnischem sowie logistischem Aufwand und damit voraussichtlich mit erheblichen Umweltauswirkungen. Das Gebiet um den Veranstaltungsort Schloss Elmau in unmittelbarer Gebirgsnähe ist landschaftlich einmalig und von hoher Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Ein erheblicher Teil des betroffenen Gebiets steht daher unter Schutz als FloraFauna -Habitat-Gebiet (FFH) und Landschaftsschutzgebiet. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Naturschutzgebiet, das zugleich FFH-Schutzgebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet ist. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche baulichen und anderen Maßnahmen, zum Beispiel logistische und sicherheitsbezogene Maßnahmen wie z. B. der Ausbau von Straßen, die Errichtung von Park- und Landeplätzen, die Befahrung z. B. durch Polizei und Militärfahrzeuge oder die Errichtung von Zäunen oder Sperren, im Zusammenhang mit dem geplanten G8-Gipfel 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ggf. angrenzenden Gebieten, haben Auswirkungen auf Schutzgebiete, also z. B. FFH-Gebiete wie das FFH-Schutzgebiet Mittenwalder Buckelwiesen , dort befindliche Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder Naturschutzgebiete? 2. Welche kartierten Biotope sind von den Maßnahmen betroffen, sowohl durch Baumaßnahmen als auch durch logistische, sicherheitsbezogene und andere Maßnahmen? 3. Ist das Naturschutzgebiet Reintal und Schachen, das zugleich FFH- und Europäisches Vogelschutzgebiet ist, durch den G8-Gipfel in irgendeiner Weise betroffen , und wenn ja, durch welche Maßnahmen, und was sind deren Auswirkungen auf Natur und Umwelt, insbesondere unter dem Aspekt des Natur- und Artenschutzes ? 4. a) Wer führt für die betroffenen FFH-Schutzgebiete die rechtlich vorgeschriebenen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen durch? b) Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? c) Für welche Eingriffe müssen über FFH-Verträglich- keitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen hinaus planerische und/oder naturschutzrechtliche Verfahren durchgeführt werden? 5. a) Sind für den geplanten G8-Gipfel 2015 in Elmau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, dauerhafte Eingriffe in bestehende Schutzgebiete (LSG, NSG, FFH, VSG etc.) oder kartierte Biotope vorgesehe? b) Wenn ja, warum, und wie werden diese gerechtfertigt? 6. a) Welche Ausgleichsmaßnahmen für temporäre und/ oder dauerhafte Eingriffe in Schutzgebiete und kartierte Biotope sind nach Naturschutzrecht notwendig? b) Welche Rückbaumaßnahmen sind geplant? c) Wann und auf welche Weise soll dies jeweils durchge- führt werden? 7. a) Sind von den geplanten oder zu erwartenden Eingriffen prioritäre FFH-Arten, geschützte FFH-Arten des Anhangs II, IV, V und Rote-Listen-Arten der Roten Listen Bayern und Deutschland betroffen? b) Wenn ja, was folgt daraus natur- und artenschutzrechtlich ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.06.2014 Vorbemerkung Die Staatsregierung ist sich der hohen Bedeutung des sensiblen Naturraums bewusst und hat mehrfach – zuletzt Herr Ministerpräsident Horst Seehofer bei seinem Besuch am 5. Mai in Elmau – betont, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, die unvermeidbaren Auswirkungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Bei sämtlichen Planungsschritten wird den Belangen des Naturschutzes besondere Bedeutung beigemessen. Alle staatlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden . Der G8-Gipfel ist eine Veranstaltung der Bundesregierung , die im Vorfeld und bei seiner Durchführung mit staatlichen Maßnahmen begleitet und unterstützt wird. Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nur für die von ihr veranlassten Maßnahmen gesicherte Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2468 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2468 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die bis zum Stichtag 23.05.2014 feststehenden Maßnahmen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgestimmt. 1. Welche baulichen und anderen Maßnahmen, zum Beispiel logistische und sicherheitsbezogene Maßnahmen, wie z. B der Ausbau von Straßen, die Errichtung von Park- und Landeplätzen, die Befahrung z. B. durch die Polizei und Militärfahrzeuge oder die Errichtung von Zäunen oder Sperren, im Zusammenhang mit dem geplanten G8-Gipfel 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ggf. angrenzenden Gebieten, haben Auswirkungen auf Schutzgebiete, also z. B. FFH-Gebiete wie das FFH-Schutzgebiet Mittenwalder Buckelwiesen, dort befindliche Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder Naturschutzgebiete? Es ist davon auszugehen, dass zumindest von einem Teil der nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen Auswirkungen auf die genannten Schutzgebietskategorien ausgehen werden . Ob und welche Auswirkungen tatsächlich eintreten, wird derzeit fachlich untersucht und von den Zulassungsbehörden geprüft. – Erneuerung der baufälligen Brücke bei der Mautstation an der Mautstraße Klais-Elmau. – Bau einer Wasser- und einer Abwasserleitung sowie eines Breitband- und eines Stromkabels in der Fahrbahn bzw. am Rand der Mautstraße zwischen Klais und Elmau mit anschließender Erneuerung der Fahrbahndecke. – Erneuerung der Asphalt-Fahrbahndecke der Straße zwischen Mittenwald (Abzweig von der St 2042 MittenwaldLeutasch ) und Abzweig zum Lautersee in bisheriger Breite einschließlich der Erneuerung zweier räumlich begrenzter Hangsicherungen. – Asphaltbefestigung der „Forststraße“ zwischen Abzweig Lautersee und Ferchenseehöhe in bisheriger Breite. Soweit aus technischen Gründen notwendig, wird in kurzen Teilbereichen der Straßenkörper in naturnaher Bauweise stabilisiert. – Folgende nach bisherigem Planungsstand im Staatswald erforderlichen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an den Zufahrtsmöglichkeiten sind Teil des Sicherheitskonzeptes und werden von den Bayerischen Staatsfors- ten (BaySF) umgesetzt: – ○ Neubau des Verbindungsweges „Korbenloch – Auboden- weg“ – ○ Brückenertüchtigungen „Alpengutweg“ und Ferchenbach – ○ Ertüchtigung „Bannholzerweg“, „Alpengutweg“, „Trüssel- weg“, „Ferchenseeweg“ ab Ferchenseehöhe bis Elmau – ○ Schaffung von Ausweichstellen, Bau von Wasserdurchlässen und abschnittsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen – ○ Instandsetzung von wegbegleitenden Gräben zum Schutz vor Starkregenereignissen Der das Schloss Elmau umgebende Wald im Bereich der Gemeinden Krün und Mittenwald ist Staatswald. Die überwiegende Zahl der von den BaySF übernommenen Maßnahmen wird so umgesetzt, dass sie nach dem Gipfel in das Forstwegesystem der BaySF, soweit es die Auflagen zulassen , integriert (z. B. als Forstweg oder Holzlagerplatz) und weiter genutzt werden können. 2. Welche kartierten Biotope sind von den Maßnahmen betroffen, sowohl durch Baumaßnahmen als auch durch logistische, sicherheitsbezogene und andere Maßnahmen? Durch fachliche Untersuchungen ist bisher die randliche Betroffenheit des im Rahmen der Biotopkartierung Bay- ern – Alpen kartierten Kranzbachs mit der Biotopnummer A8533-0116-003 bestätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Ist das Naturschutzgebiet Reintal und Schachen, das zugleich FFH- und Europäisches Vogelschutzgebiet ist, durch den G8-Gipfel in irgendeiner Weise betroffen, und wenn ja, durch welche Maßnahmen , und was sind deren Auswirkungen auf Natur und Umwelt, insbesondere unter dem Aspekt des Natur- und Artenschutzes? Inwieweit das Naturschutzgebiet Reintal und Schachen durch polizeiliche oder andere Maßnahmen betroffen sein könnte, ist derzeit nicht erkennbar. Die konzeptionelle Vorbereitung des Polizeieinsatzes ist derzeit noch nicht abgeschlossen . Den Belangen des Naturschutzes sowie des Artenschutzrechtes wird in jedem Fall auch hier der gesetzlich gebotene Stellenwert eingeräumt werden und sämtliche, potentiell mit Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbundene Maßnahmen auf das unabdingbar erforderliche und rechtlich zulässige Maß beschränkt bleiben. 4. a) Wer führt für die betroffenen FFH-Schutzgebiete die rechtlich vorgeschriebenen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen durch? Gegebenenfalls erforderliche Prüfungen werden von den nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dem Bayerischen Naturschutzgesetz jeweils zuständigen Behörden durchgeführt . b) Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Die ggf. erforderlichen Prüfungen werden vor Durchführung des Eingriffs erfolgen. Genaue Zeitpunkte können derzeit noch nicht angegeben werden. c) Für welche Eingriffe müssen über FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen hinaus planerische und/oder naturschutzrechtliche Verfahren durchgeführt werden? Für alle zu Frage 1 genannten Maßnahmen, sofern sie einen Eingriff nach §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz darstellen bzw. sonstigen Schutzvorschriften widersprechen könnten. 5. a) Sind für den geplanten G8-Gipfel 2015 in Elmau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, dauerhafte Eingriffe in bestehende Schutzgebiete (LSG, NSG, FFH, VSG etc.) oder kartierte Biotope vorgesehen? Die derzeit erkennbaren Maßnahmen sind so ausgerichtet , dass Eingriffe minimiert werden (vgl. hierzu Vorbemerkungen ). Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden kompensiert. Um eine größtmögliche Eingriffsminimierung sicherzustellen, wird für die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen eine Umweltbaubegleitung eingesetzt. b) Wenn ja, warum, und wie werden diese gerechtfertigt ? Der G8-Gipfel ist ein Staatstreffen von internationaler Bedeutung , an das sehr hohe Anforderungen an die Sicherheit, Drucksache 17/2468 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 den Katastrophenschutz und den reibungslosen Ablauf gestellt werden. Die Staatsregierung hat von Anfang an auch die besondere Bedeutung des Tagungsgebietes für den Natur - und Landschaftsschutz betont und festgelegt, dass alle erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf eine größtmögliche Schonung dieses einzigartigen Landschaftsausschnittes zu planen und zu realisieren sind. Aufgrund des hohen Anforderungsprofils und dem nahezu flächendeckenden Bio- topcharakter des Hochtales von Elmau sind jedoch selbst bei weitgehender Minimierung Beeinträchtigungen nicht vollständig vermeidbar. 6. a) Welche Ausgleichsmaßnahmen für temporäre und/ oder dauerhafte Eingriffe in Schutzgebiete und kartierte Biotope sind nach Naturschutzrecht notwendig ? Art und Umfang der erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen sind das Ergebnis der noch laufenden naturschutzfachlichen Untersuchungen und naturschutzrechtlichen Prüfungen . b) Welche Rückbaumaßnahmen sind geplant? Die im Zuge der Erneuerung der baufälligen Brücke bei der Mautstation an der Mautstraße Klais-Elmau erforderliche provisorische Umfahrung wird zurückgebaut und veränderte Grundflächen wiederhergestellt. Dies trifft im Übrigen für alle Temporärbauten zu. c) Wann und auf welche Weise soll dies jeweils durchgeführt werden? Rückbaumaßnahmen erfolgen – abhängig von der Art der Baumaßnahme – nach deren Beendigung bzw. nach dem G8-Gipfel und so naturschonend wie möglich. Genaue Zeitpunkte und Verfahrensweisen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Erforderlichenfalls wird auch für den Rückbau einzelner Maßnahmen eine Umweltbaubegleitung eingesetzt. 7. a) Sind von den geplanten oder zu erwartenden Eingriffen prioritäre FFH-Arten, geschützte FFH-Arten des Anhangs II, IV, V und Rote-Listen-Arten der Roten Listen Bayern und Deutschland betroffen? Ob und ggf. inwieweit eine Betroffenheit der genannten (Schutz-)Kategorien vorliegen könnte, wird derzeit eingehend von einem Fachbüro untersucht. b) Wenn ja, was folgt daraus natur- und artenschutzrechtlich ? Beeinträchtigungen werden durch eine qualifizierte naturschutzfachliche Planung soweit möglich minimiert, die einschlägigen Vorschriften im Hinblick auf die Bereitstellung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen beachtet sowie die Gründe für eine ggf. erforderlich werdende Ausnahmeentscheidung dargelegt.