Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.05.2014 Kampfmittel aus den Zeiten des Zweiten Weltkriegs in Oberbayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Städten und Gemeinden Oberbayerns (außer der Landeshauptstadt München) in den Jahren seit 1990 Kampfmittel aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs gefunden wurden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren seit 1990, b) den einzelnen Städten und Gemeinden in den jeweili- gen Landkreisen und c) den durch die Beseitigung entstandenen Kosten? 2. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Städten und Gemeinden Oberbayerns noch mit dem Fund von Kampfmitteln (Kampfmittel wie Bombenblindgänger, Granaten, Panzerfäuste und Patronenmunition ) aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs zu rechnen ist, aufgeschlüsselt nach: a) der Art der noch im Boden befindlichen Kampfmittel und b) den jeweiligen Gebieten in den einzelnen Städten und Gemeinden, in denen Kampfmittel vermutet werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.06.2014 Zu 1. und 1. a)–c): Die Bayerische Staatsregierung ist nach wie vor mit den militärischen Hinterlassenschaften aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs befasst. Für die Kampfmittelthematik ist die als Anlage beigefügte Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ vom 15.04.2010, AllMBl S. 136, einschlägig . Auf deren Ausführungen zu gefundenen bzw. im Boden befindlichen Kampfmitteln wird verwiesen. Unabhängig von der grundsätzlichen Verantwortlichkeit von Grundstückseigentümern und Bauherren bestimmt sich die Abwehr kampfmittelbezogener Gefahren für die öffentliche Sicherheit nach den allgemeinen Regeln des Sicherheitsund Polizeirechts mit der Zuständigkeit der Gemeinden als örtlichen Sicherheitsbehörden bzw. der Polizei, wenn diese nicht rechtzeitig handeln können. Gefundene Kampfmittel sind stets als konkrete und unmittelbar zu beseitigende Gefahr anzusehen, dabei wird den zuständigen Stellen der vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgehaltene Kampfmittelbeseitigungsdienst für die erforderlichen unmittelbar kampfmittelbezogenen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Bei dem Fund von Kampfmitteln liegt der Fokus darauf, die konkrete Gefahr mit geeigneten Maßnahmen umgehend zu beseitigen. Eine Erfassung darauf bezogener Daten mit einer entsprechenden Datenhaltung ist hierbei nicht veranlasst und im Hinblick auf die sonstigen Gegebenheiten der Kampfmittelbeseitigung nicht gefordert. Dementsprechend existieren die angefragten Daten über die jährlich seit 1990 in den jeweiligen Städten und Gemeinden Oberbayerns gefundenen Kampfmittel und die Kosten der Beseitigung nicht. Zu 2. und 2. a)–b): Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit den in der Anfrage genannten Arten von Kampfmitteln aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs wie Bombenblindgängern, Granaten, Panzerfäusten und Patronenmunition auch in Oberbayern zu rechnen ist. Hinweise darauf, welche Gebiete von welcher Art von Kampfmitteln betroffen sein könnten, können sich insbesondere aus den historischen Gegebenheiten ergeben, zu denen vor allem auch Kampfhandlungen und Bombardierungen gehören. Wie in der o. g. Bekanntmachung ausgeführt, verfügen hierzu die Gemeinden in der Regel über archivarische Unterlagen. Erkenntnisse darüber, wo konkret mit dem Fund von Kampfmitteln zu rechnen ist, erfordern entsprechende kampfmittelbezogene Recherchen vor Ort. Solche Recherchen werden der Sachlage entsprechend in der Regel nur anlassbezogen durchgeführt und meist im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Hinblick auf Bodeneingriffe von den Bauherren veranlasst . Hierbei werden z. B. von Fachfirmen Luftbilder ausgewertet , die im Zusammenhang mit Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg gefertigt wurden. Die Ergebnisse solcher Recherchen werden regelmäßig nur für das Vorhaben vor Ort verwendet. Abgesehen von solchen anlassbezogenen Recherchen werden in der Regel keine Recherchen durchgeführt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2469 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2469 Anlage 1 136 SSV* JSSTSJvEFT s^r