Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 16.04.2014 Hochwasserschutz in Bayern II: Wasserrückhalt in der Fläche Ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Hochwasserschutzes ist die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche. Da die Niederschlagsmengen aufgrund des Klimawandels ansteigen werden, muss der Natur wieder die Möglichkeit gegeben werden, besser bereits jenseits der Flüsse auf hohe Wassermengen reagieren zu können. Der natürliche Rückhalt stellt nach Angaben der Staatsregierung eine der drei gleichberechtigten Säulen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes da. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wieviel Fläche steht derzeit in Bayern zur Verfügung, die entsiegelt werden kann, b) wie viel Fläche hiervon soll entsiegelt werden? 2. a) Welche konkreten Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren bereits umgesetzt? b) Wie viel Fläche wurde durch diese Maßnahmen entsiegel ? c) Auf wie viel Fläche wäre in den letzten 10 Jahren eine Entsiegelung rein tatsächlich möglich gewesen, konnte aber aus besonderen, hier zu nennenden Gründen, nicht durchgeführt werden? 3. a) Wie viel Grünland bezogen auf die gesamte Fläche von Grünland in Überschwemmungsgebieten wurde in den letzten 10 Jahren in Bayern in Überschwemmungsgebieten umgebrochen? b) Wie viel Ackerfläche bezogen auf das gesamte Ackerland in Überschwemmungsgebieten wurde wiederbegrünt ? 4. a) Warum wird in Bayern das Verbot des Grünlandumbruchs in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. Nr. 8 WHG durch Art. 46 Abs. 4 BayWG abweichend geregelt? b) Welche fachlichen Gründe gibt es hierfür? c) Mit welcher juristischen Begründung ist diese Abwei- chung rechtlich zulässig? 5. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden vonseiten der Staatsregierung getroffen, um den Bergwald, einen unter anderem durch Interzeption äußerst wichtigen Wasserspeicher, zu schützen und zu renaturieren? b) Auf welcher Fläche bezogen auf die Gesamtfläche des Bayerischen Bergwaldes wurden welche Maßnahmen getroffen? c) Um welche Gebiete handelt es sich genau? 6. a) Wie viel Prozent des bBayerischen Bergwaldes fallen durch die Änderung des BWaldG nicht mehr unter den Begriff Wald, sondern werden nunmehr als Almen bezeichnet ? b) Wie geht die Staatsregierung mit dieser Situation um? 7. a) Welche Anreize werden für Landwirte geschaffen, um den Rückhalt von Wasser auf der Fläche zu verbessern , z. B durch Ackerrandstreifen/Grünstreifen, Mulchsaat, Temporäre Untersaat in Reihenfrüchten, Querbewirtschaftung, Bodenlockerung und Bodenschonung , Zwischenfrüchte zur Gründüngung, organische Düngung und Kalkung und kooperierende Anbauplanung und virtuelle Flurbereinigung? b in welchem Umfang werden hier staatliche Finanzmittel eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viel Fläche steht derzeit in Bayern zur Verfügung , die entsiegelt werden kann? b) Wie viel Fläche hiervon soll entsiegelt werden? Der Staatsregierung liegen keine flächendeckenden Informationen über Flächen vor, die entsiegelt werden können. 2. a) Welche konkreten Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren bereits umgesetzt? b) Wie viel Fläche wurde durch diese Maßnahmen entsiegelt und c) Auf wie viel Fläche wäre in den letzten 10 Jahren eine Entsiegelung rein tatsächlich möglich gewesen , konnte aber aus besonderen, hier zu nennenden Gründen, nicht durchgeführt werden? Hierzu liegen keine systematisch erfassten Daten vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2516 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2516 3. a) Wie viel Grünland bezogen auf die gesamte Fläche von Grünland in Überschwemmungsgebieten wurde in den letzten 10 Jahren in Bayern in Überschwemmungsgebieten umgebrochen? Für die Beantwortung dieser Frage ist eine Verschneidung der Flächen mit Überschwemmungsgebieten auf einheitlicher digitaler Basis erforderlich. Eine digitale Basis steht wegen der gleitend erfolgten Umstellung des Flächenidentifizierungssystems auf das GIS-System jedoch erst ab dem Jahr 2005 weitgehend und ab dem Jahr 2006 vollständig zur Verfügung. Der gewünschte Betrachtungszeitraum muss daher auf die Jahre 2005 bis 2013 begrenzt werden. Die Datenermittlung erfolgte auf Basis der in Bayern in den jeweiligen Mehrfachanträgen angegebenen Flächendaten. Für die Ermittlung der umgebrochenen Grünlandflächen in Überschwemmungsgebieten wurden die amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete berücksichtigt. Umwandlung von Grünland in Ackerland in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten Jahr Dauergrünland insg. [ha] Umwandlung [ha] Umwandlung [Anteil] 2005 34.005,58 79,48 0,23 % 2006 33.655,00 54,60 0,15 % 2007 33.352,54 112,38 0,34 % 2008 33.089,33 364,73 1,10 % 2009 33.037,55 175,65 0,53 % 2010 36.731,11 155,60 0,42 % 2011 37.835,35 91,77 0,24 % 2012 39.381,52 96,98 0,25 % 2013 41.256,68 151,07 0,37 % Summe 1.282,26 b) wie viel Ackerfläche bezogen auf das gesamte Ackerland in Überschwemmungsgebieten wurde wiederbegrünt? Für die Beantwortung dieser Frage wurden alle Grünlandeinsaaten (Wiesen, Weiden, Mähweiden) sowie sonstiges neu entstandenes Dauergrünland berücksichtigt. Aufgrund der Tatsache, dass die Umstellung des Flächenidentifizierungssystems auf das GIS-System erst ab dem Jahr 2005 erfolgte, können Daten für neu entstandenes Grünland erstmals ab dem Jahr 2006 ermittelt werden. Wiederbegrünung von Ackerflächen in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten Jahr Ackerfläche insg. [ha] Wiederbegrünung [ha] Wiederbegrünung [Anteil] 2006 36.602,29 548,72 1,50 % 2007 36.603,15 950,07 2,60 % 2008 36.841,43 980,87 2,66 % 2009 36.921,51 784,75 2,13 % 2010 40.148,49 1.084,85 2,70 % 2011 38.127.45 855,08 2,24 % 2012 38.765,23 679,97 1,75 % 2013 40.211,36 944,04 2,35 % Summe 6.828,35 4. a) Warum wird in Bayern das Verbot des Grünlandumbruchs in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 1 Nr. 8 WHG durch Art. 46 Abs. 4 BayWG abweichend geregelt? b) Welche fachlichen Gründe gibt es hierfür und Das in § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 WHG festgelegte Verbot, das den Umbruch von Grünland in Ackerland im gesamten festgesetzten Überschwemmungsgebiet untersagt, ist zu weitgehend. Die damit verbundenen Zielsetzungen, Erosion und Abschwemmung von Boden durch abfließendes Hochwasser zu vermeiden, kann durch die Aufnahme eines Genehmigungsvorbehalts in der Überschwemmungsgebietsverordnung in besser geeigneter und angemessenerer Weise Rechnung getragen werden. Denn insbesondere auf Flächen, auf denen nur geringe Fließgeschwindigkeiten bei Hochwasser auftreten, oder auf Flächen, auf denen das Hochwasser steht oder sich zurückstaut, ist die Gefahr von Bodenerosionen bzw. -abschwemmungen aus fachlicher Sicht nicht zwingend gegeben. Die Einbeziehung dieser Flächen in das Umbruchverbot ist daher auch nicht erforderlich , um den o. g. Zielsetzungen Rechnung zu tragen. Im Verordnungsverfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets kann durch den Verordnungsgeber geprüft werden, ob und in welchem Umfang für Flächen ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland erforderlich ist. Damit wird auch dem Schutz des Eigentums Rechnung getragen. c) Mit welcher juristischen Begründung ist diese Abweichung rechtlich zulässig? Die bundesrechtliche Regelung in § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 WHG stützt sich als Vorschrift des Wasserhaushalts auf die Ermächtigung in Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG. Da es sich hierbei nicht um eine stoff- oder anlagenbezogene Regelung des Wasserhaushalts handelt, konnte nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GG eine hiervon abweichende Regelung in Form des Art. 46 Abs. 4 BayWG getroffen werden. Damit wurde auch an die bis zum Inkrafttreten des neuen Bayerischen Wassergesetzes vom 25.02.2010 (GVBl S. 66, ber. S. 130) geltende Rechtslage angeknüpft (vgl. Art. 61 i Abs. 1 Satz 2 BayWG a. F.). Im Übrigen ist zu beachten, dass Art. 46 Abs. 4 BayWG nach dem Wortlaut der Norm auf die Fälle des festgesetzten Überschwemmungsgebiets beschränkt ist. Die Abweichung gilt nicht für vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete . 5. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden vonseiten der Staatsregierung getroffen, um den Bergwald, einen unter anderem durch Interzeption äußerst wichtigen Wasserspeicher, zu schützen und zu renaturieren? Der Erhalt und die Wiederherstellung funktionsfähiger Bergwälder stellt seit mehreren Jahrzehnten ein wichtiges Handlungsfeld der Staatsregierung dar. Naturnah bewirtschaftete Bergwälder schützen nicht nur vor Hochwasser, sondern auch vor Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag und Erosion . Daneben sind sie wichtiger Natur- und Erholungsraum und sind als Lieferanten des nachwachsenden Rohstoffes Holz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Als konkrete Maßnahmen sind zu nennen: 1. Schutzwaldsanierung: In Schutzwäldern, die ihre lebenswichtigen Schutz- funktionen nicht mehr oder nur bedingt erfüllen, wer- Drucksache 17/2516 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 den spezielle Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Dies sind insbesondere Pflanzung junger Bäume und der Schutz der heranwachsenden Pflanzen vor Schäden durch Gleitschnee mit temporären Verbauungen. Die Schutzwaldsanierung wird seit dem Jahr 1986 in allen Waldbesitzarten durch die Bayerische Forstverwaltung durchgeführt und finanziert. 2. Bergwaldoffensive: Die im Jahr 2008 für den Privat- und Kommunalwald gestartete Bergwaldoffensive ist Teil des Klimaprogramms Bayern 2020 der Bayerischen Staatsregierung und dessen Nachfolgeregelungen. Sie zielt da- rauf ab, die Pflege der Bergwälder in den bayerischen Alpen an die zu erwartenden Klimaänderungen anzupassen und so die Erfüllung ihrer Schutzfunktionen auf Dauer zu sichern. So soll künftigen Sanierungsfällen vorgebeugt werden. Die Maßnahmen in den Projektgebieten reichen von der Pflanzung von Mischbaum- arten und der Förderung der Naturverjüngung über eine Intensivierung der Waldpflege bis hin zu Begleitmaßnahmen wie der Trennung von Wald und Weide, Grenzfeststellungen, freiwilliger Landtausch und der notwendigen Erschließung. 3. Bewirtschaftung im Staatswald: Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur vorbild- lichen Bewirtschaftung haben die Bayerischen Staatsforsten auch die Schutzfunktionen zu sichern und zu verbessern. Für defizitäre Schutzwaldpflegemaßnahmen können im Rahmen der Besonderen Gemeinwohlleistungen nach Art. 22 Abs. 4 BayWaldG Zuwendungen gewährt werden. Hierzu zählen Pflanzung, Bestandspflege, spezielle Maßnahmen der Borkenkäferbekämpfung , Wegeinstandsetzung und Wegeneubau . Angepasste Schalenwildbestände sind wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahmen. Im Rahmen der Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung erfasst die Bayerische Forstverwaltung in regelmäßigen Abständen den Zustand der Waldverjüngung und liefert den Beteiligten eine wichtige Grundlage zur Aufstellung der Abschusspläne . b) Auf welcher Fläche bezogen auf die Gesamtfläche des bayerischen Bergwaldes wurden welche Maßnahmen getroffen? c) Um welche Gebiete handelt es sich genau? Die Waldfläche in den Bayerischen Alpen beträgt rund 260.000 ha. Davon sind rund 13.500 ha als Schutzwaldsanierungsflächen ausgewiesen. Da es sich um über 1.000 Einzelflächen im gesamten Alpenraum handelt, wird auf eine genaue Angabe, um welche Gebiete es sich handelt, verzichtet. Im Rahmen der Bergwaldoffensive werden aktuell 42 Projektgebiete mit einer Gesamtfläche von 42.000 ha bearbeitet. Eine genaue Aufschlüsselung der Projektgebiete findet sich im Anhang. Bei den Flächenangaben ist zu beachten, dass nur auf einem Teil der Projektgebietsfläche Maßnahmen notwendig sind. Der Staatswald umfasst mit rund 145.000 ha rund 56 % der Bergwaldfläche. Aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen ist eine genaue Angabe der Gebiete nicht möglich. 6- Wie viel Prozent des Bayerischen Bergwaldes fallen durch die Änderung des BWaldG nicht mehr unter den Begriff Wald, sondern werden nun mehr als Almen bezeichnet. Und wie geht die Staatsregierung mit dieser Situation um? Zur Frage, wie viele Prozent Bergwald durch die Änderung des Bundeswaldgesetzes ihren Waldstatus verloren hätten, ist keine Aussage möglich. Dies liegt daran, dass es weder im Flachland noch im Hochgebirge eine vorsorgliche Kartierung von Waldflächen im Sinne des BayWaldG gibt. Es liegen keine Karten vor, in denen der Bergwald des Bayerischen Alpenraums i. S. d. BayWaldG kartiert wurde. Eine solche Kartierung von Wald i. S. d. BayWaldG ist auch nicht vorgesehen. Innerhalb der zum Stichtag 6. August 2010 erfassten InVeKoS -Kulisse gelegene Waldflächen werden automatisch zu Nicht-Waldflächen, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert. Dort wo Waldflächen zu Unrecht in das Flächenidentifizierungssystem der InVeKoS-Verordnung aufgenommen wurden, werden diese im Rahmen der VorOrt -Kontrollen aus der InVeKoS-Kulisse herausgenommen. Diese Flächen sind dann wieder Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes bzw. des Waldgesetzes für Bayern. Zudem haben sich die Almbauern in einer Selbstverpflichtung zum Erhalt der bestehenden Flächenstrukturen bekannt. 7. a) Welche Anreize werden für Landwirte geschaffen, um den Rückhalt von Wasser auf der Fläche zu verbessern, z. B. durch Ackerrandstreifen/Grünstreifen , Mulchsaat, temporäre Untersaat in Reihenfrüchten , Querbewirtschaftung, Bodenlockerung und Bodenschonung, Zwischenfrüchte zur Gründüngung, organische Düngung und Kalkung und kooperierende Anbauplanung und virtuelle Flurbereinigung? Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm bietet gezielte Maßnahmen zum Boden- und somit Gewässerschutz. Dazu zählen vor allem die Maßnahmen zum Grünlanderhalt, die Winterbegrünung, die Anwendung von Mulchsaatverfahren, die Anlage von Grünstreifen sowie die Umwandlung von Ackerland in Grünland. Zudem wird im Rahmen der Honorierung des ökologischen Landbaus, der extensiven bzw. vielfältigen Fruchtfolge und der agrarökologischen Ackernutzung (Blühflächen) gleichzeitig eine besonders bodenschonende Wirtschaftsweise gefördert, die den Rückhalt von Wasser auf der Fläche verbessert. Für das ab dem Jahr 2015 gültige Kulturlandschaftsprogramm wird derzeit die EU-rechtliche Genehmigung eingeholt . Dabei werden die gewässer- und bodenschonenden Maßnahmen weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt bilden und weiter ausgebaut. Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist die neue geplante Maßnahme „Streifen - und Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen“. Damit wird u. a. der Einsatz aufwendiger Bestelltechnik auf einer zuvor angelegten Mulchabdeckung honoriert, um den Erosionsschutz und somit auch den Wasserrückhalt in der Fläche zu verstärken. Zudem soll die Bereitstellung landwirtschaftlicher Fläche zur dauerhaften Anlage von Struktur- und Landschaftselementen sowie Pufferflächen im Rahmen der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung gefördert werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2516 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass für die Festlegung der Förderhöhe dieser Maßnahmen aufgrund von Vorgaben der EU lediglich ein Ausgleich für Mehraufwendungen sowie Ertragseinbußen, jedoch keine Anreizkomponente zugrunde gelegt werden darf. Bei den in der Anfrage genannten weiteren Maßnahmen bestehen z. T. alternative Fördermaßnahmen oder können Mehraufwendungen kaum beziffert oder aus anderen Gründen nicht gefördert werden. Der Wasserrückhalt in der Fläche stellt auch für die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung seit vielen Jahren eine wichtige Aufgabenstellung dar. Die über die Integrierte Ländliche Entwicklung initiierte und begleitete gemeindliche oder übergemeindliche Entwicklung ist im besonderen Maße dazu geeignet, den dezentralen Wasserrückhalt in zusammenhängenden Einzugsgebieten wirkungsvoll zu unterstützen . Die dabei erstellten Planungen können im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren besonders effektiv umgesetzt werden. In der Flurneuordnung können die wasserwirtschaftlichen Ziele mit anderen Nutzungsansprüchen im Planungsgebiet und weiteren Flächen beanspruchenden Maßnahmen synchronisiert, Flächen an den benötigten Stellen eigentumsverträglich bereitgestellt und die Durchführung von Maßnahmen unterstützt werden. Wesentliches Merkmal ist dabei die durch die Kombination von Flächenmanagement und Bodenordnung entstehende Mobilität der Flächen. Daneben bietet die Flurneuordnung zahlreiche weitere unmittelbare Ansätze zur Unterstützung des Wasserrückhalts in der Fläche. Hierzu zählen insbesondere: – Realisierung einer dem dezentralen Hochwasserschutz dienenden Landnutzung, – Anlage und naturnahe Gestaltung von Gewässern III. Ordnung, – Anlage von Landschaftsstrukturen zum dezentralen Wasserrückhalt , zur Abflussverzögerung und Wasserspeicherung , – Schaffung von Retentionsräumen, – Öffnung verrohrter Gewässer und – optimierter landwirtschaftlicher Wegebau zum Wasser- rückhalt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Initiative „boden:ständig“ 2014 bis 2016 in ganz Bayern zusätzlich mindestens 20 spezielle Projekte zum Wasser- und Stoffrückhalt in der Landschaft aufgebaut. Mit dieser Initiative werden in Brennpunkten zusammen mit Landnutzern, Bürgern und Gemeinden umfassende ingenieurökologische Lösungen zur Sanierung des landschaftlichen Wasser- und Stoffhaushalts entwickelt und umgesetzt. Die gelegentlich als „virtuelle Flurbereinigung“ bezeichnete Gewannebewirtschaftung findet wegen der kleinteiligen Besitzstruktur und den hohen Kosten in Bayern dagegen kaum Anwendung. Unabhängig davon können damit auch nur untergeordnete Beiträge zum Wasserrückhalt in der Fläche geleistet werden. b) in welchem Umfang werden hier staatliche Finanzmittel eingesetzt? Im KULAP werden jährlich für die unter Buchstabe a) erwähnten gezielten Maßnahmen zum Grünland-und Gewässerschutz über 63 Mio. € eingesetzt. Das KULAP einschließlich der Förderung des ökologischen Landbau ist mit jährlich rund 165 Mio. € ausgestattet. Für die Anlage von dezentralen Rückhaltebecken und für Maßnahmen zum flächenhaften Wasserrückhalt wurden im Rahmen der Ländlichen Entwicklung in den Jahren 2010 bis 2013 rund 1,5 Mio. € Fördermittel bereitgestellt.