Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 20.05.2014 Weiteres Vorgehen der Staatsregierung zum geplanten Bau der HGÜ-Trasse Süd-Ost (Bad Lauchstädt – Meitingen ) Ich frage die Staatsregierung: 1. Droht Bayern ein Strommangel, sofern die HGÜ-Tras- se Süd-Ost nicht gebaut wird? 2. Liegen der Staatsregierung konkrete Erhebungen in der künftigen Erzeugungsstruktur dezentraler Stromerzeugung mit regenerativen Energien in Bayern vor, die den Bau der geplanten HGÜ-Trasse Süd-Ost (Bad Lauchstädt – Meitingen) überflüssig machen und die Versorgungssicherheit in Bayern gewähren, und wenn ja, wie sieht der Ausbauplan mit erneuerbaren Energien in Bayern für die nächsten 10 Jahre aus? 3. Reicht eine Auslastung der vorhandenen Gaskraftwer- ke zur Abdeckung der Spitzenlast aus, und wenn nein, sind für den Freistaat Bayern zusätzliche Gaskraftwerke zur Abdeckung der Spitzenlast geplant, und wenn ja: a) Welche Standorte sind für neue Gaskraftwerke vorgesehen ? b) Mit welchen Betreibern wurden bereits Gespräche mit welchen konkreten Festlegungen getroffen? c) Welche Nennleistungen sind für die einzelnen neuen Gaskraftwerke erforderlich? 4. Führt der Anschluss Bayerns an die „Thüringer Strom- brücke“ zu einem abweichenden Netzausbaubedarf, der die weitere Planung der HGÜ-Trasse Süd-Ost beeinflusst und somit überflüssig macht? 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregie- rung angestoßen, damit die Planungen zur HGÜ-Trasse Süd-Ost entsprechend der wiederholten Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten „Wir wollen die Trasse nicht!“ (z. B. SZ, 5. April 2014) nicht weiterverfolgt werden? 6. Bis wann liegt eine klare Entscheidung vor, ob die HGÜ-Trasse Süd-Ost für die Versorgung von Bayern notwendig ist, bzw. bis wann wird das Bundesbedarfsplangesetz entsprechend der Entscheidung für oder gegen die Trasse abgeändert? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 30.06.2014 1. Droht Bayern ein Strommangel, sofern die HGÜTrasse Süd-Ost nicht gebaut wird? Nein. Die Staatsregierung lehnt die Gleichstrompassage Süd-Ost ab. Sie erörtert mit der Bundesregierung derzeit, wie und in welchem Umfang der notwendige innerdeutsche Stromaustausch organisiert werden soll. Darüber hinaus setzt sich die Staatsregierung für geeignete Rahmenbedingungen zum Neubau von Gaskraftwerken ein. Zusammen mit innova tiven Lösungen, wie der Flexibilisierung von Biogasanlagen, soll damit sichergestellt werden, dass sich Bayern in kritischen Situationen selbst mit Strom versorgen kann. 2. Liegen der Staatsregierung konkrete Erhebungen in der künftigen Erzeugungsstruktur dezentraler Stromerzeugung mit regenerativen Energien in Bayern vor, die den Bau der geplanten HGÜ-Trasse Süd-Ost (Bad Lauchstädt – Meitingen) überflüssig machen und die Versorgungssicherheit in Bayern gewähren, und wenn ja, wie sieht der Ausbauplan mit erneuerbaren Energien in Bayern für die nächsten 10 Jahre aus? Unabhängig von konkreten Stromleitungs-Trassen wird im Netzent wick lungs plan der Bedarf an Stromübertragungsleistung ermittelt und jährlich über prüft. Die Staatsregierung hat in ihrem Energiekonzept „Energie innovativ“ vom 24.05.2011 ihre Ausbauziele dargelegt. Bis 2021 sol len mind. 50 % des bayerischen Stromver brauchs aus erneuerba ren Energien in Bayern gedeckt werden. Daran hält die Staatsregierung fest. 3. Reicht eine Auslastung der vorhandenen Gaskraftwerke zur Abdeckung der Spitzenlast aus, und wenn nein, sind für den Freistaat Bayern zusätzliche Gaskraftwerke zur Abdeckung der Spitzenlast geplant? Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur lässt sich der Strombedarf in Bayern bis 2017/18 durch innerdeutsche und kontrahierbare ausländische Kraftwerke decken. Um jedoch eine verbrauchsnahe Stromerzeugung zu gewährleisten, hat sich die Staatsregierung deshalb in ihrem Energiekonzept „Energie innovativ“ den Bau neuer klimafreundlicher, hoch effizienter Gaskraftwerke mit einer Leistung von 3.000 bis 4.000 MW zum Ziel gesetzt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2521 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2521 a) Welche Standorte sind für neue Gaskraftwerke vorgesehen? Kraftwerksinvestoren sind in Deutschland frei in ihrer Standortwahl . Dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) sind konkrete Planungen u. a. an den Standorten Haiming (Landkreis Altötting) und in den Regionen rund um die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld und Gundremmingen bekannt. b) Mit welchen Betreibern wurden bereits Gespräche mit welchen konkreten Festlegungen getroffen? Das StMWi pflegt laufend den Dialog mit Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft. Der Bau und Betrieb des Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerksprojekts der österreichischen OMV in Haiming ist bereits durch die Regierung von Oberbayern genehmigt. Für andere Projekte wurden Grunderwerbs optionen vereinbart und Vorplanungen durchgeführt . c) Welche Nennleistungen sind für die einzelnen neuen Gaskraftwerke erforderlich? Wie oben erwähnt, strebt die Staatsregierung den Neubau von Gaskraftwerken in einer Größenordnung von 3.000 bis 4.000 MW an. Inwiefern sich diese Summe auf kleine, mittlere und größere Anlagen aufteilen wird, hängt von den Investitionsentscheidungen der privatwirtschaftlichen Kraftwerksinvestoren ab. 4. Führt der Anschluss Bayerns an die „Thüringer Strombrücke“ zu einem abweichenden Netzausbaubedarf , der die weitere Planung der HGÜTrasse Süd-Ost beeinflusst und somit überflüssig macht? Der Bau der Thüringer Strombrücke wurde in der Netzentwicklungsplanung bereits vorausgesetzt. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung angestoßen, damit die Planungen zur HGÜTrasse Süd-Ost entsprechend der wiederholten Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten „Wir wollen die Trasse nicht!“ (z. B. SZ, 5. April 2014) nicht weiterverfolgt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Bis wann liegt eine klare Entscheidung vor, ob die HGÜ-Trasse Süd-Ost für die Versorgung von Bayern notwendig ist, bzw. bis wann wird das Bundesbedarfsplangesetz entsprechend der Entscheidung für oder gegen die Trasse abgeändert? Die Staatsregierung hat im Konsultationsverfahren zur Fortschreibung des Netzentwicklungsplans die Gleichstrompassage Süd-Ost abgelehnt. Die Staatsregierung geht davon aus, dass eine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan 2014 erfolgt und das Bundesbedarfsplangesetz anschließend geändert wird.