Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 27.05.2014 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation an der Aisch Die Aisch ist ein knapp 68 km langer Nebenfluss der Regnitz in Franken. Gemäß § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist für jede Flussgebietseinheit nach Maßgabe des Artikels ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 WHG zu erreichen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Bewirtschaftungsziele werden an der Aisch verfolgt und hat es in den vergangenen zehn Jahren Änderungen in den Bewirtschaftungszielen gegeben? 2. Welche Maßnahmen gem. § 82 WHG wurden an der Aisch eingeleitet und durchgeführt, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen (bitte Auflistung für die vergangenen zehn Jahre je Jahr)? 3. Welche Bewirtschaftungspotenziale sieht die Staatsregierung in der Aisch? Werden diese erreicht und plant die Staatsregierung, die Bewirtschaftungsziele in den kommenden Jahren zu verändern, und wenn ja, wie? 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Gewässergüte der Aisch? a) Wie hat sich die Gewässergüte der Aisch in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? b) Plant die Staatsregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gewässergüte der Aisch zu verändern? 5. Wird die Gewässerqualität auch bei Hochwasser gemessen ? a) Falls ja, mit welchem Verfahren? b) Beeinflusst das regelmäßig auftretende Hochwasser die Gewässerqualität der Aisch, und wenn ja, wie? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.06.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen Die seit dem Jahr 2000 geltende EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Umsetzung in nationales Recht (Wasserhaushaltsgesetz , Bayer. Wassergesetz, Oberflächengewässerverordnung ) hat die Grundlagen und Methodik des Schutzes und der Überwachung unserer Gewässer konzeptionell und inhaltlich verändert. Nach diesen Vorgaben werden Sicherung und Verbesserung des Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers in jeweils 6 Jahre dauernden Bewirtschaftungszeiträumen geplant und durchgeführt. Dazu werden flussgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne aufgestellt und Maßnahmenprogramme erarbeitet , die sämtliche Maßnahmen aufzeigen, die dem Ziel des guten Zustands aller Gewässer im jeweiligen Einzugsgebiet dienen. Zum ersten Mal erfolgte dies für den Zeitraum 2009 bis 2015 mit Veröffentlichung der entsprechenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Ende 2009 (http://www.wrrl.bayern.de/). Diese dienen seitdem als Grundlage der integralen Gewässerbewirtschaftung der Flüsse und Seen sowie des Grundwassers auch in Bayern. Derzeit werden die Erhebungen und Planungen für die bevorstehende Bewirtschaftungsperiode 2016 bis 2021durchgeführt , d. h. die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet. Kleinste Planungsebene im Rahmen der Umsetzung der WRRL ist ein Wasserkörper, d. h. ein oder mehrere zusammenhängende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte einheitlichen Typs sowie vergleichbarer Charakteristik und Belastungssituation . Die Aisch befindet sich gemäß derzeit gültigem Wasserkörperverzeichnis (AllMBl Nr. 2/2012) in zwei Oberflächenwasserkörpern (OWK) des Regnitz-Einzugsgebiets, die der Planungseinheit „Untere Regnitz / Aisch“ zugeordnet sind: • OWK „Aisch bis oberhalb Bad Windsheim mit Nebengewässern und Linkenbach“ mit einer Gesamtlänge von mehr als 80 km, davon 5 km Aisch, und • OWK „Aisch von oberhalb Bad Windsheim bis Mündung in die Regnitz“ mit einer Gesamtlänge von mehr als 60 km. Der letztgenannte OWK ist aufgrund des wesentlich größeren Anteils an der Gesamtlänge der Aisch und als unterliegender Wasserkörper von wesentlicher Bedeutung für repräsentative Aussagen zur Situation an der Aisch. Im Folgenden wird daher vorwiegend auf diesen OWK eingegangen. Zu den Fragen im Einzelnen: 1. Welche Bewirtschaftungsziele werden an der Aisch verfolgt und hat es in den vergangenen zehn Jahren Änderungen in den Bewirtschaftungszielen gegeben? Für die beiden Oberflächenwasserkörper gelten als gemeinsame Bewirtschaftungsziele das Erreichen des guten ökologischen Zustands sowie ein guter chemischer Zustand. Aufgrund der Belastungssituation in den OWK und den Möglichkeiten der eingeschätzten Wirkung von durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Zielerreichung wurde Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2522 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2522 bereits im Bewirtschaftungsplan von 2009 das voraussichtliche Erreichen der Umweltziele nach 2015 eingeschätzt. In den vergangen en zehn Jahren hat es keine Änderungen in den Bewirtschaftungszielen gegeben. 2. Welche Maßnahmen gem. § 82 WHG wurden an der Aisch eingeleitet und durchgeführt, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen (Bitte Auflistung für die vergangenen zehn Jahre pro Jahr)? Das für die laufende Bewirtschaftungsperiode gültige Maßnahmenprogramm enthält sowohl grundlegende Maßnahmen – diese sind überall umzusetzen, unabhängig ob ein Wasserkörper bereits den guten Zustand erreicht hat oder nicht – als auch sogenannte ergänzende Maßnahmen, die je nach spezieller Belastungssituation gewählt und umgesetzt werden. Maßnahmen in den die Aisch betreffenden OWK entstammen überwiegend aus den Bereichen „Punktquellen – kommunale Kläranlagen“ und „Diffuse Quellen – Landwirtschaft“. Zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus Punktquellen sind im Einzugsgebiet des OWK „Aisch von oberhalb Bad Windsheim bis Mündung in die Regnitz“ Maßnahmen an folgenden kommunalen Kläranlagen vorgesehen oder bereits in Umsetzung: – Bad Windsheim, – Diespeck, – Dietersheim – Gerhardshofen, – Gutenstetten, – Ipsheim. Zu den grundlegenden Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich zählen die Anforderungen des Fachrechts und der guten fachlichen Praxis. Im Zusammenhang mit dem Gewässerschutz sind insbesondere die Düngeverordnung , das Pflanzenschutzrecht, das Bodenschutzgesetz, die Anlagenverordnung und die Anforderungen des Direktzahlungen -Verpflichtungsgesetzes, die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten, einschlägig. Sie gelten flächendeckend in Deutschland. Letztere Bestimmungen gelten für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Cross Compliance-relevante Zahlungen beantragt haben. Diese Regelungen unterlagen in den letzten 10 Jahren diversen Änderungen. Für die Aisch und ihr Einzugsgebiet wurden bereits im Jahr 2009 ergänzende Maßnahmen aus dem Bereich Landwirtschaft vorgeschlagen. Dabei liegen folgende Vorgaben zugrunde: • Die ergänzenden Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm ) angeboten. • Die Teilnahme durch die Landwirte und somit die Umsetzung in die Praxis findet auf freiwilliger Basis statt. • Es findet keine parzellenscharfe, verbindliche Planung statt. • Stattdessen soll durch Beratungsmaßnahmen die Freiwilligkeit der Umsetzung und Akzeptanz von gewässerschonenden Maßnahmen erreicht werden. Hierfür wurden zur personellen Unterstützung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten spezielle Wasserberater (12 Vollarbeitskräfte) eingestellt. Diese Grundsätze für die Maßnahmenplanung gelten auch für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum. Folgende ergänzende Maßnahmen wurden bereits in den letzten 10 Jahren durchgeführt: – Umstellung auf ökologischen Landbau bzw. Beibehaltung dieser Wirtschaftsweise, – extensive Grünlandnutzung (in verschiedenen Varianten ), – extensive bzw. vielfältige Fruchtfolge auf Ackerland, – Winterbegrünung, – Mulchsaatverfahren, – Umwandlung von Acker in Grünland, – Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz, – Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injek- tionsverfahren, agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen. An wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Situation an der Aisch umgesetzt bzw. begonnen wurden • verschiedene Einzelmaßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit im OWK „Aisch von oberhalb Bad Windsheim bis Mündung in die Regnitz“ wie Fischaufstiegsanlagen an den Wasserkraftanlagen Wilersdorf (Fertigstellung September 2013) und Hallerdorf (Baubeginn Juni 2014), • im OWK „Aisch bis oberhalb Bad Windsheim mit Nebengewässern und Linkenbach“ der Rückbau eines Absturzes, das Anlegen eines naturnahen Gewässerverlaufs und das Herstellen einer naturnahen Aue an der Aisch im Bereich der Gemeinde Illesheim (in Umsetzung /Bau) sowie • eine regelmäßige und an den gewässerökologischen Zielen orientierte Gewässerunterhaltung. 3. Welche Bewirtschaftungspotenziale sieht die Staatsregierung in der Aisch? Werden diese erreicht und plant die Staatsregierung, die Bewirtschaftungsziele in den kommenden Jahren zu verändern , und wenn ja, wie? Untersuchungen und Experteneinschätzungen kommen zum Ergebnis, dass die bisher an der Aisch durchgeführten und sich noch in Umsetzung befindlichen Maßnahmen nicht genügen werden, um den guten Zustand insgesamt bereits bis zum Ende des ersten Bewirtschaftungszeitraums 2015 zu erreichen. Daher werden derzeit weitere Maßnahmen für die Aufnahme in das Maßnahmenprogramm zum zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016 bis 2021) geplant und abgestimmt . Hierzu findet momentan die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Ende 2014 wird der Entwurf des Maßnahmenprogramms veröffentlicht und im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung einer öffentlichen Anhörung unterzogen, bevor das endgültige Maßnahmenprogramm Ende 2015 in Kraft tritt. Die bisher für die Aisch verfolgten Bewirtschaftungs- ziele (Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustands) bleiben weiterhin unverändert. 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Gewässergüte an der Aisch? a) Wie hat sich die Gewässergüte der Aisch in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Im Gegensatz zur früher erhobenen „Gewässergüte“, die ausschließlich die Belastung der Oberflächengewässer mit fäulnisfähigen organischen Stoffen („Saprobie“) beurteilte, umfasst die integrative Beurteilung nach den Vorgaben der Drucksache 17/2522 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 WRRL neben der Saprobie auch die Trophie (Belastung mit Pflanzennährstoffen), die Gewässerstruktur, die Fischfauna und das Vorhandensein im Hinblick auf die Gewässerökologie und die Wasserqualität problematischer chemischer Stoffe und Verbindungen. Die aktuellen Messungen im Rahmen des Monitorings der Aisch zeigen, dass die Belastungen mit Pflanzennährstoffen (Phosphor und Stickstoff) in beiden OWK und die noch ungenügenden gewässerstrukturellen Verhältnisse im OWK „Aisch bis oberhalb Bad Windsheim mit Nebengewässern und Linkenbach“ dazu führen, dass das Bewirtschaftungsziel „guter ökologischer Zustand“ an der Aisch noch verfehlt wird. Grundsätzlich ist kein signifikanter Trend zur Verbesserung der einzelnen Qualitätskomponenten erkennbar. Die Situation kann als weitgehend stabil bewertet werden. Messstelle (operatives Monitoring) für den die Aisch überwiegend repräsentierenden OWK „Aisch von oberhalb Bad Windsheim bis Mündung in die Regnitz“ ist seit 2005 die Messstelle „Aisch-Trailsdorf“. Dort erhobene Ergebnisse zu den Biokomponenten, aus denen der ökologische Gesamtzustand beurteilt wird, sind: Zustandsbewertung für Biologische Qualitätskomponente 1. Bewirtschaftungsperiode (Monitoring 2005–2009) 2. Bewirtschaftungsperiode (Monitoring 2010–2013) Phytoplankton mäßig mäßig Makrophyten/Phytobenthos mäßig mäßig Makrozoobenthos – Saprobie gut gut Makrozoobenthos – Degradation gut gut Fischfauna gut gut b) Plant die Staatsregierung, Maßnahmen zu ergreifen , um die Gewässergüte der Aisch zu verändern? Ja. Derzeit werden für die Verbesserung des Zustands der Aisch Maßnahmen für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016–2021 geplant und zwischen den einzelnen Maßnahmenträgern und der Öffentlichkeit abgestimmt. Für den Bereich der Landwirtschaft werden im Einzugsgebiet der Aisch und ihrer Zuflüsse weiterhin freiwillige Maßnahmen zum Gewässerschutz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen angeboten werden. Für das ab dem Jahr 2015 gültige Kulturlandschaftsprogramm wird derzeit die EU-rechtliche Genehmigung angestrebt. Dabei werden die Gewässer- und Boden-schonenden Maßnahmen weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt bilden und weiter ausgebaut. Im Rahmen der gemeinwohlorientierten Beratung werden die Landwirte auf besondere Flächen hingewiesen, damit zusammen mit den Landwirten praktikable Lösungen erarbeitet und gleichzeitig die verfügbaren Mittel bestmöglich eingesetzt werden. 5. Wird die Gewässerqualität auch bei Hochwasser gemessen? a) Falls ja, mit welchen Verfahren? Eine Untersuchung der biologischen Qualitätskomponenten ist bei Hochwasser nicht möglich, da hierzu das Gewässerbett zugänglich sein muss. Biologische Untersuchungen in Hochwassersituationen sind zudem aus fachlicher Sicht nicht repräsentativ und daher auch nach den rechtlichen Vorgaben für die Zustandsbewertung nicht heranzuzie- hen. Die an der Gewässersohle lebenden Organismen des Makrozoobenthos (Wirbellose) haben Generationsdauern von einem bis mehreren Jahren und stellen sich auf unterschiedliche Abflüsse, d. h. sowohl auf Hochwasser als auch an Niedrigwasser ein. Für die meisten Organismen sind Niedrigwasserabflüsse kritischer als Hochwässer; bei denen hauptsächlich Driftverluste in den Populationen auftreten , die jedoch i. d. R. durch natürliche Wiederbesiedlung kompensiert werden. Hochwasserereignisse gehören zum „Lebenslauf“ unserer Gewässer und die Lebewelt ist entsprechend angepasst. Chemische Untersuchungen finden auch bei Hochwasser statt. Die Untersuchung erfolgt nach den gängigen chemischen Analysenmethoden. b) Beeinflusst das regelmäßig auftretende Hochwasser die Gewässerqualität der Aisch, und wenn ja, wie? Hochwässer führen generell zu einem Anstieg der Konzentrationen von Trübstoffen. Vor allem bei sandführenden Keuperflüssen wie der Aisch ist dieser Effekt im Wesentlichen natürlichen Ursprungs. Da es sich dabei aber ebenso wie bei den erhöhten Fließgeschwindigkeiten um natürliche und wiederkehrende Phänomene handelt, sind damit keine dauerhaft negativen Veränderungen des Gewässerzustands verbunden. Dies trifft in besonderem Maße auf den Aischgrund zu, wo die natürlichen Überflutungsbereiche fast vollständig erhalten sind. Die Messungen und Naturbeobachtungen der letzten Jahre zeigen aber auch zunehmende Schwebstoff- und Sandfrachten . Ursächlich hierfür können erhöhte Erosionsraten in den Einzugsgebieten sein. Dadurch entstehen Ablagerungen in den Gewässern, die sich negativ auf das Leben im Wasser auswirken können, z. B. durch die Verschlammung von Fischlaichgründen. Derzeit ist die Fischfauna zwar gut bewertet, dennoch wird auf die weitere Entwicklung dieser Phänomene besonderes Augenmerk gerichtet. Darüber hinaus kann es bei Hochwasser je nach Belastungsquelle (diffus oder punktförmig) in Bezug auf Stoffe zu höheren Frachten oder durch Verdünnungseffekte zu einem Konzentrationsrückgang kommen. Beispielhaft zeigt eine Auswertung von Chemiedaten während des Hochwassers im Dezember 2010 und Januar 2011 für den OWK „Aisch von oberhalb Bad Windsheim bis Mündung in die Regnitz“ Folgendes: Eine deutliche Konzentrationsabnahme tritt bei Chlorid und der elektrischen Leitfähigkeit als Folge der Verdünnung durch mineralienarmes Niederschlagswasser auf. Eine leichte Konzentrationszunahme war bei abfiltrierbaren Stoffen und beim organischen Kohlenstoff (TOC) zu beobachten . Auf die Konzentration der anderen für die Gewässergüte relevanten Parameter, wie Sauerstoff, AmmoniumStickstoff oder Gesamt-Phosphor, ist kein Einfluss durch das Hochwasser erkennbar. Der nach den Vorgaben der WRRL bewertete Gesamtzustand eines Oberflächenwasserkörpers ist das integrale Qualitätsbild eines oder mehrerer Gewässer(abschnitte), welches sowohl durch Hochwasser- als auch Niedrigwassersituationen beeinflusst wird. Hochwässer sind wesentlich hinsichtlich einer für eine intakte Gewässerökologie notwendigen Dynamik und Strukturvielfalt im Gewässerbett und am Ufer.