Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.06.2014 Boden- und Grundwasserverschmutzungen im Bereich von Bahnhöfen Jüngst wurde bekannt, dass Altlasten am Inselbahnhof Lindau verantwortlich für eine erhebliche Boden- und Grundwasserverschmutzung sind. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsre-gierung: 1. Welche weiteren altlastenverdächtige Bahnhöfe gibt es in Bayern? 2. Wurden diese auf Schadstoffe untersucht, wenn ja, welche Bahnhöfe auf welche Stoffe und mit welchen Ergebnissen , wenn nein, weshalb nicht? 3. Welche Mengen welcher Schadstoffe gelangten an welchen Bahnhöfen in den Boden, ins Grund- oder Trinkwasser ? 4. An welchen Bahnhöfen wurden die Altlasten wann beseitigt ? 5. An welchen Bahnhöfen wurden die Altlasten aus welchen Gründen bislang nicht beseitigt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.06.2014 1. Welche weiteren altlastenverdächtigen Bahnhöfe gibt es in Bayern? Nach einer Auswertung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) sind im bayerischen Altlastenkataster (ABuDIS ) derzeit 193 Altlastverdachtsflächen, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen im Umgriff von Bahnhöfen erfasst. Da im Kataster keine direkte Auswertung nach Branchen („Bahnhof“) möglich ist, kann die Anzahl ggf. leicht nach unten korrigiert werden. Die Auswertung erfolgte unabhängig vom Betreiber. Zuständige Bodenschutzbehörde in Bayern ist die Kreisverwaltungsbehörde . Für eine Einzeldarstellung der knapp 200 Bahnhöfe müssten die Informationen einzeln von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden eingeholt werden; dies ist innerhalb der Beantwortungsfrist für diese Anfrage nicht möglich. 2. Wurden diese auf Schadstoffe untersucht, wenn ja, welche Bahnhöfe auf welche Stoffe und mit welchen Ergebnissen, wenn nein, weshalb nicht? Die Altlastenbearbeitung erfolgt nach Prioritäten in einem mehrstufigen und schrittweisen Prozess. Dieser beginnt mit der Erfassung der altlastverdächtigen Fläche im Kataster und setzt sich über die historische Erkundung mit der orientierenden Untersuchung, der Detailuntersuchung, einer ggf. erforderlichen Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung bis hin zur Sanierung und letztlich Entlassung aus der Bearbeitung bzw. Nachsorge fort. Bei jedem Schritt wird die Priorisierung für die weitere Vorgehensweise neu festgelegt. Die Standorte befinden sich in verschiedenen Bearbeitungsschritten . Untersuchungen werden nach der historischen Erkundung durch den Betreiber oder das Wasserwirtschaftsamt im Rahmen der Amtsermittlung durchgeführt. Beim Nutzungsszenario Bahnhof wird standardmäßig auf Schwermetalle , Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und – abhängig von der jeweiligen Nutzung auf dem Gelände – andere Stoffe untersucht. Eine Darstellung der Analysenergebnisse übersteigt den Rahmen der Anfrage. Sämtliche diesbezüglichen Unterlagen liegen bei den zuständigen Bodenschutzbehörden vor und können dort eingesehen werden. Zentral werden hierzu keine Informationen vorgehalten. 3. Welche Mengen welcher Schadstoffe gelangen an welchen Bahnhöfen in den Boden, ins Grund- oder Trinkwasser? Die an Prioritäten orientierte Vorgehensweise bei der Altlastenbearbeitung gemäß dem Bodenschutzrecht verhindert wirkungsvoll, dass von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen eine Gefährdung für die Schutzgüter Grundwasser , menschliche Gesundheit und Nutzpflanzen ausgeht bzw. sorgt dafür, dass diese Gefährdung beseitigt wird. Zur Angabe der Einzelanalytik siehe Antwort zu Frage 2. 4. An welchen Bahnhöfen wurden die Altlasten wann beseitigt? Flächen, deren Sanierung ohne Auflagen abgeschlossen ist, werden nicht mehr im Altlastenkataster geführt und können daher nicht angegeben werden. Nur unter Auflagen nach der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2530 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2530 Sanierung (z. B. Monitoring) entlassene Flächen verbleiben in der Datenbank ABuDIS. Zwischen 1991 und 2011 wurden 37 Flächen, deren Bezeichnung den Begriff „Bahnhof“ enthält , unter Auflagen entlassen. Dazu kommt, dass die Bahn häufig aus Eigeninitiative (z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen ) ohne Aufforderung durch die Kreisverwaltungsbehörde ihre Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen auf ganzen oder Teilen von Standorten saniert. Derzeit befinden sich gemäß Kataster 24 Flächen mit der Bezeichnung „Bahnhof“ in der Sanierung. 5. An welchen Bahnhöfen wurden die Altlasten aus welchen Gründen bislang nicht beseitigt? Grundsätzlich müssen nach Bundes-Bodenschutzgesetz alle Altlasten (Flächen, von denen eine Gefahr für die Schutzgüter ausgeht) nach Priorität gestaffelt saniert werden. Derzeit ist bei 165 Flächen mit der Bezeichnung „Bahnhof“ die Sanierungserfordernis noch nicht abschließend geklärt; sie befinden sich in unterschiedlichen Bearbeitungsstadien : Anzahl Erhebung 78 Historische Erkundung 9 Orientierende Untersuchung 41 Detailuntersuchung 37 Die Altlastenbearbeitung erfolgt nicht zuletzt wegen der Vielzahl an Verdachtsflächen und dem hohen Personal- und Mittelbedarf schrittweise und an Prioritäten orientiert. Alle im Kataster erfassten Flächen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) in die Bearbeitungsprioritäten A, B und C eingestuft. Die Einstufung in Prioritäten bedeutet eine fachlich begründete, zeitliche Reihung für die weitere Vorgehensweise.