Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 18.06.2014 Österreichische Staatsbank Hypo Alpe Adria In den „Nürnberger Nachrichten“ vom 12.06.2014 wird berichtet , dass die Abwicklung der österreichischen Staatsbank Hypo Alpe Adria sowie die Gründung einer „Bad Bank“ für die BayernLB noch teurer zu werden droht. Ich frage die Staatsregierung: 1. Droht den Steuerzahlern in Bayern eine weitere Stützung der BayernLB und um welche Summen wird es sich voraussichtlich handeln bzw. wie hoch wird der geschätzte Betrag sein? 2. In welcher Höhe werden die zu erwartenden Verluste in die Bilanz der BayernLB voraussichtlich eingestellt? 3. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die juristischen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Republik Österreich in diesem Zusammenhang ein? 4. Sind noch weitere Verluste und Zahlungen an Dritte zu erwarten und erweist sich das Landesbankdebakel als „Fass ohne Boden“? 5. Die meisten „ABS-Papiere“ werden bekanntermaßen in den nächsten Jahren fällig, ist hier mit weiteren Verlusten zu rechnen und wie hoch schätzt die Staatsregierung die Belastungen für den Steuerzahler in den nächsten Jahren dafür ein? 6. Drohen weitere Verluste, z. B. durch die Beteiligung an der ungarischen MKB-Bank, und wie hoch waren die Verluste insgesamt, die bisher schon durch die Beteiligung an der MKB-Bank entstanden sind? 7. Erkennt die Staatsregierung noch weitere Belastungen für den Steuerzahler und was denkt sie dagegen zu tun? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.07.2014 1. Droht den Steuerzahlern in Bayern eine weitere Stützung der BayernLB und um welche Summen wird es sich voraussichtlich handeln bzw. wie hoch wird der geschätzte Betrag sein? Die BayernLB verfügt über eine solide Kapitalausstattung und damit über eine gute Ausgangsbasis, um die Risiken bei der Abwicklung von Altlasten wie der früheren Beteiligung der BayernLB an der HAA aus eigener Kraft zu bewältigen. Die EBA-CET-1 Kernkapitalquote der BayernLB in Höhe von 13,7 % (Stand: 31.03.2014) liegt deutlich über den Anforderungen des anstehenden EBA-Stresstests. Dementsprechend geht die BayernLB auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung bei der HAA nicht von der Erforderlichkeit einer Kapitalzuführung aus. 2. In welcher Höhe werden die zu erwartenden Verluste in die Bilanz der BayernLB voraussichtlich eingestellt ? Es ist weiterhin offen, wie und in welchem Zeitraum die HAA aufgrund der bestehenden EU-Vorgaben abgewickelt werden soll. Die österreichische Bundesregierung hat sich allerdings gegen eine Insolvenz der HAA entschieden. Es lässt sich derzeit nicht verlässlich sagen, welche Auswirkungen die weitere Entwicklung bei der HAA auf die BayernLB haben wird. Wie der Presse zu entnehmen ist, ist auch das Gesetz noch nicht in Kraft getreten, sodass Inhalte und Rechtswirkungen nicht sicher feststehen. 3. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die juristischen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Republik Österreich in diesem Zusammenhang ein? Der Ministerrat der Republik Österreich hat sich am 11. Juni 2014 auf den Entwurf eines Sondergesetzes als Rahmen zur Abwicklung der HGAA geeinigt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs stellen sich in Bezug auf die ausstehenden Forderungen der BayernLB i. H. v. rd. 2,35 Mrd. EUR wie folgt dar: – Schuldenschnitt i. H. v. rd. 800 Mio. EUR; – Zwangsstundung der verbleibenden Darlehen in Höhe von rd. 1,5 Mrd. EUR bis zum 30.06.2019; – die der BayernLB von Österreich eingeräumten Mitwir- kungs- und Zustimmungsrechte sowie die sonstigen vertraglichen Rechte finden keine Anwendung. Das Hypo-Sondergesetz ist der Versuch Österreichs, die BayernLB mit einem rückwirkenden Einzelfallgesetz zu enteignen . Dies soll in offensichtlicher Ungleichbehandlung mit vergleichbaren Gläubigern erfolgen, die weiterhin bedient wer- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.08.2014 17/2561 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2561 den sollen. Es handelt sich um einen einmaligen Vorgang, dass ein europäischer Staat per Einzelfallgesetz Gläubiger trotz bestehender gesetzlicher Landesgarantie und trotz zuvor von österreichischer Seite selbst eingeräumten, vertraglichen Rechten de facto enteignen will. Nach vorläufiger rechtlicher Beurteilung durch die BayernLB und ihre Rechtsberater dürfte der Gesetzentwurf sowohl gegen die österreichische Verfassung als auch Unionsrecht verstoßen. Das Sondergesetz verletzt den Schutz des Eigen- tums sowie durch die willkürliche Ungleichbehandlung vergleichbarer Gläubiger und die Nichtgewährung von Vertrauensschutz das Rechtsstaatsprinzip als einen der grundlegenden Werte, auf denen sich die Europäische Union gründet. Daneben steht auch ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit im Raum. Die Maßnahmen sind zudem weder durch bestehende noch künftig geltende EU-Vorschriften zur Bankenabwicklung gedeckt. Bezeichnend hierfür sind die Reaktionen in Österreich und auf den Finanzmärkten: Alleine die Vorlage des Gesetzentwurfs führte zur Senkung des Ausblicks der Ratingagenturen für zahlreiche österreichische Banken und Bundesländer , denen damit eine spürbare Verteuerung ihrer Refinanzierung droht. In der österreichischen Presse wurde der Gesetzentwurf als beispielloser Rechts- und Vertrauensbruch kritisiert. Der Österreichische Bankenverband bezeichnet den Entwurf als „unverzeihlichen Fehler“. Er rechnet mit einer Verteuerung der Refinanzierungskosten (alleine) von Österreichs Banken (ohne drohende Verteuerung der Refinanzierung österreichischer Bundesländer) um bis zu 1,5 Mrd. EUR pro Jahr. Nach Ratingagenturen, Banken und Versicherungen hat nun auch der Internationale Währungsfonds ausdrücklich vor einem Schuldenschnitt bei der HAA gewarnt. Der IWF fürchtet Vertrauensrisiken bei Investoren, wenn Landeshaftungen nicht mehr verlässlich seien. Die BayernLB wird deshalb mit Unterstützung der Staatsregierung gegen den Gesetzentwurf mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln rechtlich und politisch vorgehen. Auch der Prozess vor dem Landgericht München auf Rückzahlung der Kredite wird konsequent fortgesetzt. In der Verhandlung am 30. Juni 2014 hat das Gericht dabei die Rechtsauffassung der BayernLB bestätigt, dass es für die Frage des Eigenkapitalersatzes allein auf die testierten Bilanzen der HAA aus der Vergangenheit und nicht auf heutige Erkenntnisse ankommt. 4. Sind noch weitere Verluste und Zahlungen an Dritte zu erwarten und erweist sich das Landesbankdebakel als „Fass ohne Boden“? Die Bank hat in den letzten Jahren gut gewirtschaftet. Sie ist mit der durch die EU-Vorgaben vorgegebenen Verkleinerung gut vorangekommen. Zudem verfügt sie über ein stabiles Kerngeschäft. Allein im ersten Quartal 2014 hat sie ein Ergebnis vor Steuern von 200 Mio. EUR erwirtschaftet. Die Kapitalausstattung und die Restrukturierungserfolge der BayernLB waren für die Ratingagentur Moody´s Anfang Mai 2014 der Anlass, das langfristige Rating der BayernLB von Baa1 auf A3 zu verbessern. Daher hat sich die BayernLB trotz der Risiken aus der Abwicklung von Altlasten eine gute Ausgangsbasis dafür geschaffen, um insbesondere mittel- und langfristig profitabel zu sein. 5. Die meisten „ABS-Papiere“ werden bekanntermaßen in den nächsten Jahren fällig, ist hier mit weiteren Verlusten zu rechnen und wie hoch schätzt die Staatsregierung die Belastungen für den Steuerzahler in den nächsten Jahren dafür ein? Das ABS-Portfolio der Bayerischen Landesbank konnte seit Übernahme der Garantie im Dezember 2008 von ursprünglich rd. 20 Mrd. EUR auf jetzt nur noch rd. 6,5 Mrd. EUR abgebaut werden. Für die Übernahme von Verlusten aufgrund der Garantie zur Abschirmung der BayernLB vor Verlusten aus ihrem ABS-Portfolio sind im Haushaltsplan 2014 300 Mio. EUR veranschlagt. Aus heutiger Sicht verläuft die Entwicklung jedoch deutlich besser, als bei Auf- stellung des Nachtragshaushalts 2014 prognostiziert, sodass dieser Betrag nicht vollständig in Anspruch genommen werden muss. Die Prognose hinsichtlich der insgesamt vom Freistaat Bayern zu tragenden Verluste wurde zuletzt mit Bericht vom 26. November 2013 vertraulich dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen berichtet, wobei sich auch hier die aktuelle Gesamtverlusterwartung gegenüber der damaligen Schätzung tendenziell nochmals verringert haben dürfte. 6. Drohen weitere Verluste, z. B. durch die Beteiligung an der ungarischen MKB-Bank, und wie hoch waren die Verluste insgesamt, die bisher schon durch die Beteiligung an der MKB-Bank entstanden sind? Mit Ausbruch der Finanzmarktkrise 2007/2008 hat sich die Situation und Profitabilität der MKB und nahezu aller anderen ungarischen Banken gravierend verschlechtert. Die Ursache liegt vor allem in den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen am Bankenstandort Ungarn. Die BayernLB sah sich als Folge der Verschlechterungen der MKB immer wieder gezwungen, diese Verluste durch Kapitalmaßnahmen auszugleichen. Sämtliche Kapitalmaßnahmen wurden entweder im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen oder in der LB-Komm berichtet. Um den Problemen zu begegnen, wurde die MKB einem massiven Restrukturierungskurs unterzogen. Kernelement war dabei die Reduzierung des Kreditbedarfs der MKB bei der BayernLB, was in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang gelungen ist. Bisherige Belastungen der BayernLB aus der Beteiligung an der ungarischen MKB-Bank wurden bereits in den verschiedenen HGB-Jahresabschlüssen bilanziell berücksichtigt und sind insofern schon wirtschaftlich verarbeitet. Im Geschäftsjahr der endgültigen Abgabe der MKB bedarf es schließlich einer bilanztechnischen Entkonsolidierung im Konzernabschluss der BayernLB. Ziel des Freistaats ist eine konsequente Fortsetzung des Kurses der Risikominimierung und Restrukturierung der BayernLB. 7. Erkennt die Staatsregierung noch weitere Belastungen für den Steuerzahler und was denkt sie dagegen zu tun? Siehe Antworten auf die Fragen 1 und 4.