Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 30.04.2014 Auswirkungen des geplanten G8-Gipfels auf Schloss Elmau auf die Infrastruktur und den Tourismus in der Region Der G8-Gipfel soll 2015 auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stattfinden. Die Konferenz ist ein Großereignis mit mehreren Zehntausend Teilnehmern, großem Verkehrsaufkommen, hohem sicherheitstechnischem sowie logistischem Aufwand. Solche Gipfeltreffen haben, wie zum Beispiel in Heiligendamm, erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Region. Das gilt auch in diesem Fall. Das Gebiet um den Veranstaltungsort ist landschaftlich einmalig und von hoher touristischer Bedeutung, sowohl für Urlauber wie Naherholer. Außerdem findet der Gipfel in der touristischen Hauptsaison statt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen nehmen voraussichtlich an dem ge- planten G8-Gipfel 2015 in Elmau, Landkreis GarmischPartenkirchen , teil, also zum Beispiel Regierungsvertreter , ihre Stäbe, Sicherheitskräfte, Journalisten und weitere Personen, und mit wie viel Demonstranten rechnen die verantwortlichen Behörden? 2. Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen rech- net die Staatsregierung insgesamt, d. h. für die Vorbereitung , für die Dauer und die abschließende Abwicklung des Gipfels, aufgelistet nach Verkehrsmitteln und (Anfahrts)Wegen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 3. Welche baulichen Maßnahmen, inklusive temporärer Maßnahmen, sind für den G8-Gipfel, d. h. unter anderem für die An- und Abreise aller Beteiligten, die gesamte Logistik, die Unterbringung aller Beteiligten, die Gewährleistung der Sicherheit für die beteiligten Politiker und Regierungsvertreter, jeweils inklusive Justiz, Sicherheitskräften und Journalisten, geplant und/oder notwendig, und wo und wann werden diese voraussichtlich durchgeführt? 4. a) Welche baulichen Maßnahmen, also zum Beispiel Straßen, Parkplätze, Gebäude, Zäune bzw. Absperrungen und Landeplätze für den Flugverkehr, werden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, besonders im Gebiet um das Schloss Elmau, wann und wo ausgebaut und/oder errichtet? b) Wie werden diese baulichen Maßnahmen im Einzelnen geplant bzw. durchgeführt? c) Bis wann sind sie voraussichtlich abgeschlossen? 5. a) Wo, wann und wie ist ggf. ein Rückbau der in den Fragen 3 und 4 genannten baulichen Maßnahmen und ggf. weiterer Baumaßnahmen für den Gipfel geplant? b) Wann werden diese Rückbaumaßnahmen im Einzelnen durchgeführt? c) Bis wann sind sie voraussichtlich abgeschlossen? 6. a) Müssen Naherholer und Urlauber, also zum Beispiel Wanderer und Bergsteiger, sowie die Tourismuswirtschaft in der Region mit Einschränkungen rechnen? b) Wenn ja, mit welchen konkreten Einschränkungen, also auch wo und wie lange? c) Ist geplant, tourimusabhängige Wirtschaftsbetriebe bei durch den G8-Gipfel verursachten Einschränkungen finanziell zu entschädigen? 7. Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Aus- wirkungen des geplanten G8-Gipfels 2015 auf die betroffene Region in der Gesamtschau, also unter Einbeziehung der Aspekte Wirtschaft und Tourismus, Verkehr, Infrastruktur und Umwelt? Antwort der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 04.07.2014 Vorbemerkung: Der G8-Gipfel 2015 bietet aus Sicht der Staatsregierung die große Chance, den Freistaat Bayern als modernes, weltoffenes Land mit hoher Zukunftskraft und Lebensqualität und als guten Gastgeber weltweit zu präsentieren. Die Staatsregierung ist sich der hohen Bedeutung des sensiblen Naturraums bewusst und hat mehrfach – unter anderem auch Herr Ministerpräsident Horst Seehofer bei seinem Besuch am 5. Mai 2014 in Elmau – betont, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, die unvermeidbaren Auswirkungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Bei sämtlichen Planungsschritten wird den Belangen des Naturschutzes besondere Bedeutung beigemessen. Alle staatlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Der G8-Gipfel ist eine Veranstaltung der Bundesregierung , die im Vorfeld und bei seiner Durchführung mit staatlichen Maßnahmen begleitet und unterstützt wird. Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nur für die von ihr veranlassten Maßnahmen gesicherte Erkenntnisse vor. Für die von der Bundesregierung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2564 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2564 geplanten und temporär zu errichtenden Maßnahmen, wie die Pressezentren in Garmisch-Partenkirchen und Elmau sowie die Hubschrauberlandeplätze im Umfeld von Schloss Elmau, liegen noch keine endgültigen Entscheidungen des Bundes vor. Die Staatsregierung steht hierzu im engen und laufenden Austausch mit den koordinierenden Stellen der Bundesregierung. Das Gleiche gilt für die Kostenbeteiligung des Bundes. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die bis zum Stichtag 20.06.2014 feststehenden und von der Staatsregierung veranlassten Maßnahmen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Umwelt und Verbraucherschutz , für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, der Justiz und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie abgestimmt . 1. Wie viele Personen nehmen voraussichtlich an dem geplanten G8-Gipfel 2015 in Elmau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, teil, also zum Beispiel Regierungsvertreter, ihre Stäbe, Sicherheitskräfte, Journalisten und weitere Personen, und mit wie viel Demonstranten rechnen die verantwortlichen Behörden? Beim letzten G8-Gipfel in Deutschland 2007 wurden in dem gut dreiwöchigen Polizeieinsatz zu den Spitzenzeiten über 17.000 Polizeibeamten herangezogen. Zum Kräfteansatz der Bayer. Polizei anlässlich des Einsatzes zum G8-Gipfel 2015 ist zum gegenwärtig frühen Zeitpunkt keine zuverlässige Prognose möglich. Der mit den polizeilichen Einsatzvorbereitungen betraute Planungsstab G8-Gipfel 2015 entwickelt derzeit ein professionelles Sicherheitskonzept und steht diesbezüglich auch im engen Informationsaustausch mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden. In Abhängigkeit von den fortschreitenden Planungen und Konzeptionierungen wird dann ggf. auch auf die Unterstützung von Kräften der Länder und des Bundes zurückgegriffen werden. Auch für den Bereich der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur vorläufige Angaben zum Kräfteansatz möglich. Nach jetzigem Planungsstand werden im Einsatzraum Garmisch-Partenkirchen G8-bedingt etwa 1.500 Einsatzkräfte eingesetzt. Diese Kräfte verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitäts - und Betreuungsdienst, Berg- und Wasserrettung und die Einsatzführung. Über die Anzahl der die Staats- und Regierungschefs begleitenden Stäbe, Delegationen, Sicherheitskräfte etc. liegen hier noch keine Erkenntnisse vor. Seitens der Medien ist mit einem hohen Interesse in- und ausländischer Journalisten zu rechnen, jedoch liegen auch hier hinsichtlich der Quantität derzeit keine Informationen vor. Erste Schätzungen gehen von etwa 800 VIPs und rund 5.300 akkreditierten Journalisten aus. Bis dato wurden noch keine Versammlungen angezeigt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund des G8-Gipfels 2015 Demonstrationen mit einer noch nicht abschätzbaren Anzahl an Teilnehmern stattfinden werden. 2. Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen rechnet die Staatsregierung insgesamt, d. h. für die Vorbereitung, für die Dauer und die abschlie- ßende Abwicklung des Gipfels, aufgelistet nach Verkehrsmitteln und (Anfahrts)Wegen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Das gipfelbedingte Gesamtverkehrsaufkommen auf der Straße lässt sich derzeit noch nicht realistisch einschätzen. Gleiches gilt für die Frage der Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel, zumal zwischen Verkehrsmitteln (z. B. Schiene und Straße) ggf. auch kurzfristige Wechsel stattfinden , wenn das Ziel mit dem zunächst gewählten Verkehrsmittel nicht erreicht werden kann. Eine genaue Prognose ist auch zum Umfang des Fahrgastaufkommens im Zugverkehr auf der Achse München – Garmisch-Partenkirchen – Innsbruck noch nicht möglich, wenngleich mit erhöhter Fahrgastnachfrage durch den G8- Gipfel gerechnet wird. Es ist aber davon auszugehen, dass die zusätzliche Nachfrage durch das seit Ende 2013 verdichtete Zugangebot auf dieser Schienenstrecke abgewickelt werden kann. 3. Welche baulichen Maßnahmen, inklusive temporärer Maßnahmen, sind für den G8-Gipfel, d. h. unter anderem für die An- und Abreise aller Beteiligten, die gesamte Logistik, die Unterbringung aller Beteiligten , die Gewährleistung der Sicherheit für die beteiligten Politiker und Regierungsvertreter, jeweils inklusive Justiz, Sicherheitskräften und Journalisten, geplant und/oder notwendig, und wo und wann werden diese voraussichtlich durchgeführt ? Die Bayerische Polizei wird bauliche Maßnahmen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß unter besonderer Berücksichtigung von Naturschutzbelangen planen und umsetzen. Soweit möglich, wird auf Bestandsbauten zurückgegriffen. Die einzelnen Bedarfe werden derzeit definiert. Im Rahmen des Flächen- und Gebäudemanagements werden vorhandene Flächen und Liegenschaften erhoben, erfasst und mit den polizeilichen Anforderungen abgestimmt. Zur Unterbringung des mit den polizeilichen Einsatzvorbereitungen betrauten Planungsstabes G8-Gipfel 2015 wurde ein staatseigenes Gebäude in München baulich ertüchtigt . Nach Beendigung des Einsatzes G8-Gipfel 2015 wird dieses Gebäude weiter durch das Polizeipräsidium München genutzt werden. Für die Einsatzphase wird zur Unterbringung des Führungs- und Einsatzstabes mit mehreren Einsatzabschnitten eine Liegenschaft in Garmisch-Partenkirchen angemietet und entsprechend ertüchtigt. Für die Unterbringung aller Einsatzkräfte während der Einsatzzeit sind derzeit keine baulichen Maßnahmen geplant. Die Einsatzkräfte werden in Hotels, Jugendherbergen und öffentlichen Einrichtungen untergebracht. Vonseiten der nichtpolizeilichen BOS ist nach jetzigem Planungsstand der Aufbau und Betrieb einer temporären Feuer- und Rettungswache vorgesehen. Die Standorte für den BOS-Digitalfunk in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, d. h. im Kernbereich des Einsatzraums , waren bereits vor der Entscheidung, den G8-Gipfel auf Schloss Elmau durchzuführen, in Planung. Sie werden nach dem Gipfel für eine flächendeckende Funkversorgung im südlichen Oberbayern benötigt und weiter verwendet. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem G8-Gipfel ist insoweit nicht gegeben. Allerdings muss die Errichtung beschleunigt werden. Für den G8-Gipfel sind zudem Kapazitätserhöhungen an bereits geplanten Standorten vorgesehen, die in der Drucksache 17/2564 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regel keine baulichen Maßnahmen erfordern. Ferner wird derzeit die Erforderlichkeit einer zusätzlichen, temporären BOS-Basisstation im direkten Umfeld des Schlosses geprüft . Sollten die o. g. fest geplanten Standorte nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können, werden ggf. temporäre Masten errichtet. Der das Schloss Elmau umgebende Wald im Bereich der Gemeinden Krün und Mittenwald ist Staatswald. Dort werden vor dem Hintergrund des Not- und Rettungswegekonzeptes von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) im Staatswald erforderliche Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an den Zufahrtsmöglichkeiten umgesetzt (siehe auch Nr. 4). Der noch bestehende Freileitungsabschnitt der Stromleitung von Klais nach Elmau wird aus Sicherheitsgründen in 2014 durch ein Erdkabel ersetzt werden. Zur Gewährleistung der Stromversorgung des Veranstaltungsorts werden zusätzliche Stromaggregate zum Einsatz kommen. Bis zum G8-Gipfel sollen vom Ortsteil Klais bis zum Schlosshotel Elmau eine gemeindliche Trinkwasserleitung und eine gemeindliche Abwasserableitung fertiggestellt werden. Diese sollen im Straßen- und Bankettbereich der Mautstraße zwischen Klais und Elmau verlegt werden. Außerdem sollen die Quellen, Brunnen und Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Krün mit moderner Überwachungsund Sicherheitstechnik ausgerüstet werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung einer einwandfreien und jederzeit sicheren Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinde Krün, Schloss Kranzbach und des Schlosshotels Elmau während des G8-Gipfels. Im Gebiet um das Schlosshotel Elmau, der Gemeinde Krün und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist es notwendig , die Kommunikationsinfrastruktur zu ertüchtigen. Der Bund hat erklärt, den Ausbau und die Erschließung des eigentlichen Tagungsortes (Schlosshotel Elmau) und der Pressezentren in Elmau und Garmisch-Partenkirchen mit Breitbandanschlüssen über die Deutsche Telekom AG zu beauftragen. Die Deutsche Telekom AG hat in Aussicht gestellt, dass der Ausbau mit Mobilfunk im Bereich Garmisch -Partenkirchen-Krün eigenwirtschaftlich erfolgt. Es ist geplant, bayerische Behörden, die im Rahmen des G8-Gipfels eingesetzt werden, aus den Rahmenverträgen des Freistaates Bayern mit der Vodafone GmbH zu versorgen, z. B. werden die bestehenden Festnetzanschlüsse der örtlichen Polizeidienststellen auf höhere Bandbreiten ausgebaut. Werden Leistungen für den G8-Gipfel aus den bestehenden Rahmenverträgen des Freistaates Bayern bezogen, erfolgt die Vertragsabwicklung über das StMFLH als Vertragspartner . Wann und wo die notwendigen Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Justiz hält engen Kontakt zu den in organisatorischen , insbesondere Logistik- und Unterbringungsfragen, federführenden Organisationseinheiten der Bayerischen Polizei (Koordinierungsgruppe der Bayerischen Polizei im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr; auf operativer Ebene zum Planungsstab G8-Gipfel). Im Rahmen der anlaufenden Planungen werden die Erfordernisse im Justizbereich vor Ort (Büroräumlichkeiten, Unterbringungsmöglichkeiten bzw. -erfordernisse, Personalkapazitäten für insbesondere in Haft- und Gewahrsamsfragen zu treffende Entscheidungen, IT-Fragen etc.) identifiziert und anschließend justizintern sowie in enger Zusammenarbeit mit der Polizei umgesetzt werden. Eigene bauliche Maßnahmen der Justiz werden voraussichtlich nicht erforderlich werden. 4. a) Welche baulichen Maßnahmen, also zum Beispiel Straßen, Parkplätze, Gebäude, Zäune bzw. Absperrungen und Landeplätze für den Flugverkehr, werden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, besonders im Gebiet um das Schloss Elmau, wann und wo ausgebaut und/oder errichtet? b) Wie werden diese baulichen Maßnahmen im Einzelnen geplant bzw. durchgeführt? c) Bis wann sind sie voraussichtlich abgeschlossen ? Im Bereich Schienenverkehr soll der Bahnsteig 1 des Bahnhofs Mittenwald barrierefrei ausgebaut werden, um eine vollständige Barrierefreiheit dieses Bahnhofs herzustellen. Ferner soll der Bahnhof Klais durch kleinere Maßnahmen optisch aufgewertet werden. Beide Baumaßnahmen sollen im Herbst 2014 durchgeführt werden. Die Staatsregierung wird voraussichtlich einen Wirtschaftlichkeitsausgleich an die Deutsche Bahn AG für den Ausbau der Bahnhöfe in Klais und Mittenwald zu leisten haben. Im Übrigen sind, vor dem Hintergrund insbesondere des Not- und Rettungswegekonzeptes, welches derzeit entwickelt wird, folgende Ertüchtigungen der Zuwegung zum Schloss Elmau vorgesehen: a) Mautstraße Klais-Elmau (einzige offizielle Zufahrt zum Tagungsort) aa) Baufällige Brücke bei der Mautstation: Die geplanten Arbeiten umfassen die Herstellung einer örtlichen Behelfsumfahrung , den Abbruch der bestehenden Brücke, die Erneuerung der Brücke als Wellstahldurchlass sowie den anschließenden Rückbau der Behelfsumfahrung. Der Bauauftrag wurde am 05.05.2014 vergeben. Der Baubeginn ist erfolgt, die Bauzeit beträgt ca. 2 Monate. Verkehrliche Einschränkungen sind nicht zu erwarten. bb) Erneuerung der Fahrbahndecke: Derzeit erfolgt die Abstimmung mit dem Planer der Wasserleitungs- und Kanalarbeiten dahingehend, dass die Erneuerung der Fahrbahndecke spätestens ab Ende September 2014 erfolgen kann. Die Bauzeit für die reine Deckenerneuerung beträgt ca. vier Wochen. Die Vorarbeiten beginnen bereits im September. Die Mautstraße wird ständig zumindest einspurig befahrbar sein. Zeitweise wird der Verkehr abschnittsweise mit Baustellenampeln geregelt werden müssen. b) Forststraße Mittenwald-Elmau (weitere Zufahrt für Einsatzfahrzeuge) aa) Teilstück Mittenwald bis Abzweig Lautersee: Die Erneuerung der Fahrbahndecke für diesen bereits heute asphaltierten , aber in sehr schlechtem Zustand befindlichen Abschnitt erfolgt in der bisherigen Breite. Bestandteil der Maßnahme ist auch die Erneuerung zweier Hangsicherungen. Der Baubeginn ist erfolgt. bb) Teilstück Abzweig Lautersee bis Ferchenseehöhe: Es ist beabsichtigt, diesen Abschnitt zeitlich nahtlos an den Abschnitt aa) anzuschließen und dabei den bisher nicht asphaltierten Wegabschnitt in der bisherigen Breite zu asphaltieren . Hierfür ist nach § 4 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im südlichen Teil des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (Landschaftsschutzgebietsverordnung ) eine Erlaubnis oder – sofern die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht vorliegen – eine Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2564 naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Soweit aus technischen Gründen notwendig, wird in kurzen Teilbereichen der Straßenkörper in naturnaher Bauweise stabilisiert. Die Maßnahmen aa) und bb) werden im Sommer 2014 durchgeführt. Während dieser Zeit muss die Forststraße auf diesen Teilstücken gesperrt werden; den Anliegern wird jedoch die Zufahrt über Umleitungsstrecken ermöglicht. Für Wanderer gibt es mehrere alternative Wege. c) (Forst-)Wegeertüchtigungen durch die Bayerischen Staatsforsten Vor dem Hintergrund des Not- und Rettungswegekonzeptes, welches derzeit entwickelt wird, werden nach bisherigem Planungsstand im Staatswald folgende Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an den Zufahrtsmöglichkeiten durch die Bayerischen Staatsforsten umgesetzt: • Neubau des Verbindungsweges „Korbenloch-Auboden- weg“ • Brückenertüchtigungen „Alpengutweg“ und Ferchenbach • Ertüchtigung „Bannholzerweg“, „Alpengutweg“, „Trüssel- weg“ und „Ferchenseeweg“ ab Ferchenseehöhe bis Elmau • Schaffung von Ausweichstellen, Bau von Wasserdurchlässen und abschnittsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen • Instandsetzung von wegbegleitenden Gräben zum Schutz vor Starkregenereignissen Für die Ertüchtigung des Trüsselwegs, des Bannholzerwegs und des Ferchenseewegs sowie für den Neubau des Verbindungswegs Korbenloch-Aubodenweg wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit Bescheid vom 28.05.2014 eine nach der o. g. Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis erteilt. Der das Schloss Elmau umgebende Wald im Bereich der Gemeinden Krün und Mittenwald ist Staatswald. Die überwiegende Zahl der o. g., von den Bayerischen Staatsforsten vorzunehmenden Maßnahmen wird so umgesetzt, dass sie nach dem Gipfel in das Forstwegesystem der Bayerischen Staatsforsten, soweit es die Auflagen zulassen, integriert (z. B. als Forstweg oder Holzlagerplatz) und weiter genutzt werden können. Polizeilicherseits werden im Rahmen des Flächen- managements derzeit alle im Einsatzraum zur Verfügung stehenden Flächen sowie alle Bedarfe der verschiedenen Bereiche der polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS erhoben . Welche baulichen Maßnahmen hier, d. h. im Gebiet um das Schloss Elmau, im Einzelnen erforderlich sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Polizei noch nicht beantwortet werden. Nach derzeitigem Stand der polizeilichen Planungen wird jedoch weder die Anlage weiterer Wege noch der Bau neuer Gebäude erforderlich sein; vielmehr wird auf bereits bestehende Infrastruktur zurückgegriffen. Alle Maßnahmen werden rechtzeitig vor Beginn des G8- Gipfels abgeschlossen. 5. a) Wo, wann und wie ist ggf. ein Rückbau der in den Fragen 3 und 4 genannten baulichen Maßnahmen und ggf. weiterer Baumaßnahmen für den Gipfel geplant? b) Wann werden diese Rückbaumaßnahmen im Einzelnen durchgeführt? c) Bis wann sind sie voraussichtlich abgeschlossen? Ein Rückbau ist für die in der Antwort auf Frage 3 erwähnte polizeiliche Liegenschaft in München nicht erforderlich, da eine Nachnutzung durch das Polizeipräsidium München vorgesehen ist. Die Liegenschaft in Garmisch, in welcher der Führungsstab untergebracht werden soll, wird nach dem Einsatz in Absprache mit dem Vermieter zeitnah zurückgebaut werden. Im Hinblick auf Standorte für den BOS-Digitalfunk ist lediglich für den Fall, dass der Einsatz einer temporären BOSBasisstation im direkten Umfeld des Schlosses erforderlich werden sollte, deren Abbau und Abtransport unmittelbar nach Einsatzende erforderlich. Ein Rückbau der in der Antwort auf Frage 4 genannten Baumaßnahmen im Bereich des Schienen- und Straßenverkehrs nach dem G8-Gipfel ist demgegenüber grundsätzlich nicht geplant. Vollständig zurückgebaut wird jedoch die im Zuge der Erneuerung der baufälligen Brücke bei der Mautstation an der Mautstraße Klais-Elmau erforderliche provisorische Umfahrung, und veränderte Grundflächen werden wiederhergestellt. Dies trifft im Übrigen für alle Temporärbauten zu. Rückbaumaßnahmen sind Teil der qualifizierten naturschutzfachlichen Planung und erfolgen – abhängig von der Art der Baumaßnahme – nach deren Beendigung bzw. nach dem Gipfel so naturschonend wie möglich. Erforderlichenfalls wird auch für den Rückbau einzelner Maßnahmen eine Umweltbaubegleitung eingesetzt. Nach derzeitigem Stand ist bei keiner der von den Bayerischen Staatsforsten übernommenen Maßnahmen ein Rückbau geplant oder erforderlich (z. B. als Maßgabe der naturschutzrechtlichen Genehmigung). Für die neu errichteten Wasser- und Abwasserleitungen ist ebenfalls kein Rückbau vorgesehen. 6. a) Müssen Naherholer und Urlauber, also zum Beispiel Wanderer und Bergsteiger, sowie die Tourismuswirtschaft in der Region mit Einschränkungen rechnen? b) Wenn ja, mit welchen konkreten Einschränkungen, also auch wo und wie lange? c) Ist geplant, tourimusabhängige Wirtschaftsbetriebe bei durch den G8-Gipfel verursachten Einschränkungen finanziell zu entschädigen? Unter Einbeziehung verschiedener Institutionen und Entscheidungsträger wird durch den mit den polizeilichen Einsatzvorbereitungen betrauten Planungsstab G8-Gipfel 2015 ein ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt. Der derzeitige Planungsstand lässt jedoch noch keine abschließende Beurteilung der zu erwartenden straßenverkehrlichen Beschränkungen für die Bevölkerung zu. Je nach Entwicklung der Einsatzlage werden räumlich begrenzte Verkehrssperren notwendig werden, die mutmaßlich sowohl eine Beeinträchtigung des Individualverkehrs als auch des ÖPNV nach sich ziehen werden. Im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung vor Ort und die Sicherheitsinteressen muss im unmittelbaren Umgriff des Tagungsorts im Vorfeld und an den Gipfeltagen stets auch mit solchen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden, die durch künftige, derzeit noch nicht bekannte Versammlungen unter freiem Himmel verursacht werden. Erklärtes Ziel wird jedoch sein, die Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken, um dem Mobilitätsgedanken der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dem Ausflugs- und Reiseverkehr sollen großräumige Umleitungsempfehlungen gegeben werden. Drucksache 17/2564 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Der Bahnverkehr zwischen Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald wird voraussichtlich im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Staatsgäste temporär unterbrochen werden müssen. In diesen Zeiten wird in diesem Abschnitt ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Detailplanungen hierzu sind jedoch erst nach Festlegung des genauen Ablaufs des G8-Gipfels möglich. Für den Bereich der Straßenbaumaßnahmen und die damit zum Teil einhergehenden Einschränkungen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Zum Schutz der Teilnehmer des G8-Gipfels werden im engen örtlichen sowie zeitlichen Zusammenhang Sicherheitsbereiche um den Tagungsort eingerichtet. Diese Bereiche unterliegen einer besonderen Zutrittskontrolle, daher wird es hier zu Einschränkungen kommen. Hinsichtlich des Betretens der Landschaft außerhalb dieser Sicherheitsbereiche sind grundsätzlich keine durch polizeiliche Maßnahmen bedingten Einschränkungen zu erwarten. Laut StMWi ist eine finanzielle Entschädigung möglicher Umsatzausfälle für tourismusabhängige Wirtschaftsbetriebe grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Gipfel von Elmau ist eine Chance für die Destination und ihre Leistungserbringer , sich weltweit auch als Tagungsstandort für höchste Ansprüche zu empfehlen. Angesichts der Dauer des Gipfels sind auch derzeit keine Beeinträchtigungen zu erwarten, die nicht im Allgemeininteresse hinnehmbar wären. 7. Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Auswirkungen des geplanten G8-Gipfels 2015 auf die betroffene Region in der Gesamtschau, also unter Einbeziehung der Aspekte Wirtschaft und Tourismus, Verkehr, Infrastruktur und Umwelt? Der G8-Gipfel 2015 bietet aus Sicht der Staatsregierung eine einmalige Chance, Bayern und die Region als Tourismus - und Wirtschaftsstandort weltweit zu präsentieren. Der G8-Gipfel ist nicht zuletzt Anlass für Infrastrukturinvestitionen , die weit über die Veranstaltung hinaus wirken. Wie in der Antwort auf Frage 4 dargestellt, werden beispielsweise die Bahnhöfe Mittenwald und Klais zeitlich vorgezogen ausgebaut. Diese Maßnahmen kommen den Fahrgästen in der Region dauerhaft zugute. Die möglichen Wirkungen des Gipfels auf Natur und Landschaft können derzeit nicht abschließend prognostiziert werden, da die entsprechenden fachlichen Untersuchungen noch andauern. Nach gegenwärtigem Stand wird es aber zu keinen dauerhaften oder nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen kommen.