Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.06.2014 Unterschutzstellung des Hohen Buchener Waldes im Ebracher Forst 1. Wann hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom geplanten Verfahren zur Unterschutzstellung erfahren, wann und wie hat sich wer gegebenenfalls dazu geäußert bzw. Stellung genommen? 2. Wann hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten vom geplanten Verfahren zur Unterschutzstellung erfahren, wann und wie hat sich wer gegebenenfalls dazu geäußert bzw. Stellung genommen ? 3. Wann hat die Bayerische Staatskanzlei vom geplanten Verfahren zur Unterschutzstellung erfahren, wann und wie hat sich wer gegebenenfalls dazu geäußert bzw. Stellung genommen? 4. Wann hat die Regierung von Oberfranken vom geplanten Verfahren zur Unterschutzstellung erfahren, wann und wie hat sich wer gegebenenfalls dazu geäußert bzw. Stellung genommen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Bayerischen Staatskanzlei wie folgt beantwortet : Zu 1.: Die Naturschutzabteilung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 22.10.13 vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom geplanten Verfahren zur Unterschutzstellung des Hohen Buchener Waldes erfahren. Nach eingehender rechtlicher Überprüfung hat sie das Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 06.11.13 darauf hingewiesen, dass angesichts der Größe des unterschutzgestellten Bereichs rechtliche Bedenken hinsichtlich der Ausweisung des Hohen Buchener Waldes als geschützter Landschaftsbestandteil bestehen. Sie hat darüber hinaus angeregt zu prüfen, alternativ die besonders wertvollen Bereiche innerhalb des Hohen Buchener Waldes punktuell als Trittsteine nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen. Am 13.11.13 hat der Abgeordnete Dr. Hans Jürgen Fahn eine Schriftliche Anfrage zum Steigerwald gestellt, zu der das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 27.12.13 Stellung genommen hat (vgl. Drs. 17/356 vom 14.02.14). Zu 2.: Mit Schreiben vom 16.10.13 hatte das Landratsamt Bamberg u. a. die Bayerischen Staatsforsten (BaySF, Forstbetrieb Ebrach) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg über die geplante Schutzgebietsausweisung informiert und zur Stellungnahme bis Ende November 2013 aufgefordert. Über die BaySF-Zentrale hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten daraufhin erstmals von der geplanten Verordnung Kenntnis erlangt. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat nach interner Prüfung seine rechtlichen und fachlichen Bedenken dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der BaySF mitgeteilt . Diese flossen in die – kritischen – Stellungnahmen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.11.13, der BaySF-Zentrale vom 12.11.13 und des AELF Bamberg vom 26.11.13 an das Landratsamt Bamberg ein. In der Folge hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seinen Standpunkt in den Ministerschreiben vom 26.11.13 und vom 24.04.14 an Herrn Staatsminister Dr. Huber und im Rahmen der Beantwortung der o. g. Schriftlichen Anfrage von MdL Dr. Fahn zum Ausdruck gebracht. Zu 3.: Auf die geplante Ausweisung des Hohen Buchener Waldes im Ebracher Forst als geschützter Landschaftsbestandteil durch das Landratsamt Bamberg wurde die Staatskanzlei mit Schreiben vom 25.11.13 durch Herrn MdL Steffen Vogel hingewiesen. Mit Antwortschreiben vom 16.12.13 hat Frau Staatsministerin Haderthauer zum Ausdruck gebracht, dass aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung alle Maßnahmen zu einer möglichen Unterschutzstellung von einer breiten Zustimmung vor Ort getragen werden müssen sowie einen Konsens mit den Betroffenen vor Ort voraussetzen. Dies sei aber zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar. Das Umweltministerium sowie das Forstministerium wurden diesbezüglich per Abdruck informiert. Zu 4.: Die Regierung von Oberfranken hat erstmals gesprächsweise im Januar 2013 von der Absicht des Landratsamts Bamberg erfahren, größere Bereiche des oberfränkischen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2567 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2567 Steigerwalds als geschützten Landschaftsbestandteil unter Schutz zu stellen. Die offizielle Verfahrensbeteiligung erfolgte mit Schreiben des Landratsamts Bamberg vom 16.10.13, bei der Regierung eingegangen am 22.10.2013. Die Regierung hat mit Schreiben vom 04.12.13 hierzu Stellung ge- nommen und die geplante Unterschutzstellung sowohl aus landesplanerischer als auch aus naturschutzfachlicher Sicht generell befürwortet, allerdings auch ihrerseits auf die schon vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz thematisierte rechtliche Problematik hingewiesen.