Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Pohl FREIE WÄHLER vom 02.06.2014 Altlasten und Grundwasserverschmutzung im Bahnhofsareal Lindau Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung die Problematik der Altlasten und der Verschmutzung des Grundwassers auf dem Bahnhofsgelände der Insel Lindau grundsätzlich bekannt , und wenn ja, seit wann? 2. Hat die Staatsregierung in diesem Zusammenhang bereits irgendwelche Maßnahmen unternommen? Wenn ja, welche? 3. Steht die Staatsregierung diesbezüglich in Kontakt mit dem Landratsamt Lindau und dem Wasserwirtschaftsamt Kempten? 4. Ist der Staatsregierung das bahninterne Gutachten be- kannt, das besagt, dass die gemessenen Konzentrationen von Arsen und anderen Schadstoffen im Grundwasser teils um das Vielfache höher liegen als der höchste behördliche Grenzwert? 5. Besteht für die Staatsregierung eine unmittelbare Not- wendigkeit des Handelns? 6. Geht von der Verschmutzung eine Gefahr für Leib und Leben, Mensch, Tier und Umwelt aus? 7. Sieht sich die Staatsregierung in der Verpflichtung, auf die Bahn einzuwirken, dass diese unabhängig von einer konkreten öffentlich-rechtlichen Beseitigungsverpflichtung die Altlasten umgehend und ohne Zeitverzögerung (geplant ist eine Beseitigung nach der Verlagerung des Bahnhofs auf das Festland) beseitigt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.07.2014 1. Ist der Staatsregierung die Problematik der Altlasten und der Verschmutzung des Grundwassers auf dem Bahnhofsgelände der Insel Lindau grundsätzlich bekannt , und wenn ja, seit wann? Zuständige Bodenschutz-Behörde in Bayern ist die Kreisverwaltungsbehörde ; sie wird in fachlichen Fragen vom Wasserwirtschaftsamt unterstützt. Das Thema Schadstoffbelastung des Untergrundes auf dem Bahnhofsgelände in Lindau ist den zuständigen Behörden durch die Vorlage eines Gutachtens der Bahn seit 1995 bekannt. 2. Hat die Staatsregierung in diesem Zusammenhang bereits irgendwelche Maßnahmen unternommen? Wenn ja, welche? Ein Gutachten der Bahn von 1999 ergab an zwei Stellen unmittelbaren Handlungsbedarf; diese wurden saniert. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat 2000 eine orientierende Untersuchung durchgeführt. 3. Steht die Staatsregierung diesbezüglich in Kontakt mit dem Landratsamt Lindau und dem Wasserwirtschaftsamt Kempten? Ja. 4. Ist der Staatsregierung das bahninterne Gutachten bekannt, das besagt, dass die gemessenen Konzentrationen von Arsen und anderen Schadstoffen im Grundwasser teils um das Vielfache höher liegen als der höchste behördliche Grenzwert? Falls mit dieser Frage das vom Bayerischen Rundfunk zitierte Gutachten der Bahn von 2009 gemeint ist, dieses Gutachten liegt den bayerischen Behörden seit Anfang des Jahres vor. Allerdings zielt es i. W. auf die abfallrechtliche Einstufung der Materialien und Böden im Hinblick auf ihre zukünftige Entsorgung. Bodenschutzrechtliche Wirkungspfad -Bewertungen sind mit diesem Gutachten nicht möglich. Die vom Bayerischen Rundfunk zitierte maximale ArsenKonzentration von 73 µg/l wurde nur einmal 1999 an einer einzigen Messstelle gemessen; in den folgenden Jahren wurde der Stufe-2-Wert für Grundwasserverunreinigungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nicht mehr überschritten bzw. die Arsen-Konzentration lag unter der Nachweisgrenze . Der Stufe-2-Wert (für Arsen 40 µg/l) dient als Entscheidungshilfe für die Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen . 5. Besteht für die Staatsregierung eine unmittelbare Notwendigkeit des Handelns? Aufgrund der vorliegenden Gutachten und der orientierenden Untersuchung ergab sich, dass unter dem Bahnhof Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2569 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2569 Lindau kein zusammenhängender Grundwasserhorizont, sondern vereinzelte isolierte Grundwasserlinsen vorliegen. Eine Verbindung des Grundwassers mit dem Bodensee besteht nur bei Hochwasserständen; dies ist daher – insbesondere in Anbetracht der hohen Verdünnung durch den Bodensee – als wasserwirtschaftlich unbedenklich einzustufen . Nachteilige Belastungen des Bodensees aus dem Bahnhofsgelände können ausgeschlossen werden. Nach Aussage der zuständigen Behörden bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für die Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee. Regelmäßige Untersuchungen des Roh- und Trinkwassers ohne jede Auffälligkeiten bestätigen dies. Es wird deshalb derzeit keine Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen gesehen. 6. Geht von der Verschmutzung eine Gefahr für Leib und Leben, Mensch, Tier und Umwelt aus? Nein (vgl. Antwort zu Frage 5). 7. Sieht sich die Staatsregierung in der Verpflichtung, auf die Bahn einzuwirken, dass diese unabhängig von einer konkreten öffentlich-rechtlichen Beseitigungsverpflichtung die Altlasten umgehend und ohne Zeitverzögerung (geplant ist eine Beseitigung nach der Verlagerung des Bahnhofs auf das Festland ) beseitigt? Nach den Analysewerten und den hydrogeologischen Gegebenheiten (vgl. 4. und 5.) lässt sich aus dem Bodenschutzrecht keine Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen ableiten, die jetzt von der Bahn durchzuführen wären.