Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander König CSU vom 09.10.2013 Mobile Reserven an Grund- und Mittelschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schüler, Klassen, Volksschullehrkräfte, Fachlehrkräfte , Referendare, Förderlehrkräfte gab es zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Bayern aufgegliedert nach Schulamtsbezirken in den Grund- und Mittelschulen ? 2. Wie viele Volksschullehrkräfte und wie viele Fachlehrer standen den einzelnen Schulamtsbezirken als Mobile Reserven bzw. als Aushilfspersonal zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung? 3. Wie viele Mobile Reserven bzw. Aushilfspersonal wurden bereits zu Beginn des neuen Schuljahres in den einzelnen Schulamtsbezirken eingesetzt, um den Regelunterricht zu gewährleisten, und wie viele standen tatsächlich zu Beginn des Schuljahres zusätzlich als Mobile Reserven bzw. Aushilfspersonal für zukünftige Ausfälle von Regelpersonal zur Verfügung? 4. Nach welchem Schlüssel werden die Mobilen Reserven bzw. die Aushilfskräfte auf die Schulamtsbezirke verteilt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.12.2013 1. Wie viele Schüler, Klassen, Volksschullehrkräfte, Fachlehrkräfte, Referendare, Förderlehrkräfte gab es zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Bayern aufgegliedert nach Schulamtsbezirken in den Grund- und Mittelschulen? Im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den allgemeinbildenden Schulen bzw. zum Stichtag 20. Oktober an den beruflichen Schulen die Schüler- und Lehrerdaten des laufenden Schuljahres erhoben, welche auch die Basis für Auswertungen zur Klassenstruktur bilden. Bevor belastbare quantitative Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können , durchlaufen die erhobenen Daten zeitaufwendige Plausibilisierungsprozesse , die für die Erhebung zum Schuljahr 2013/2014 gerade erst begonnen haben. Aus diesem Grund stehen zur Beantwortung der Frage 1 noch keine validen Ausgangsdaten zur Verfügung. In den Vorjahren konnten diese vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung , das die Erhebung und Plausibilisierung der Schülerdaten im Auftrag des Kultusministeriums durchführt, im Frühjahr nach der Erhebung bereitgestellt werden. Die Planungsarbeiten für die Unterrichtsversorgung der Regierungsbezirke erfolgen auf der Basis der Meldung von Lehrerwochenstunden, die von den Regierungen zum Stichtag 05.06.2013 übermittelt werden. Im Rahmen dieser Meldung liegen dem Staatsministerium keine schulamtsbezogenen Daten vor. Zudem ist die Verrechnung von Teilzeiten, Altersermäßigungen, Anrechnungsstunden, Dienstbefreiungen etc. in diese Daten bereits einbezogen, sodass der eigentliche Personalstamm nach vollzeitbeschäftigten Lehrkräften daraus nicht extrahiert werden kann. Umgekehrt sind Personalverluste, die nach dem Stichtag entstehen, in diese Meldung nicht aufgenommen und können erst im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ abgebildet werden. 2. Wie viele Volksschullehrkräfte und wie viele Fachlehrer standen den einzelnen Schulamtsbezirken als Mobile Reserven bzw. als Aushilfspersonal zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung? In den einzelnen Regierungsbezirken wurden zum Schuljahr 2013/2014 die in der folgenden Tabelle ausgewiesenen Lehrervollzeitkontingente für die Deckung des Aushilfsbedarfs an Grund- und Mittelschulen bereitgestellt: Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Schw Grundschullehrer 401 117 102 92 152 117 179 Mittelschullehrer 262 77 67 60 100 77 117 Fachlehrer 73 21 19 17 28 21 33 ges. 736 215 188 169 280 215 329 Diese Stellen werden den Regierungen zugewiesen und dort bedarfsgerecht auf die Staatlichen Schulämter verteilt. Eine Erhebung zum Einsatz an den einzelnen Staatlichen Schulämtern liegt hier nicht vor. Das Kontingent von 1.900 Vollzeitstellen, das auch in den vergangenen Jahren trotz eines Rückgangs der Schüler- und Klassenzahlen in diesem Umfang zur Verfügung gestellt wurde, wurde im Schuljahr 2013/2014 aufgrund der Maßnahmen , die auf der Basis des Bildungsfinanzierungsgesetzes eingeleitet wurden, um weitere 20 Vollzeitstellen erhöht. 3. Wie viele Mobile Reserven bzw. Aushilfspersonal wurden bereits zu Beginn des neuen Schuljahres in den einzelnen Schulamtsbezirken eingesetzt, um den Regelunterricht zu gewährleisten, und wie viele standen tatsächlich zu Beginn des Schuljahres zusätzlich als Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.01.2014 17/257 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/257 Mobile Reserven bzw. Aushilfspersonal für zukünftige Ausfälle von Regelpersonal zur Verfügung? Die für die Mobilen Reserven zur Verfügung gestellten Kontingente werden nicht für die Klassenbildung eingesetzt. Lediglich in Unterfranken wurden vier Lehrkräfte aus der Mobilen Reserve am 1. Schultag für die Klassenbildung herangezogen , da einige ganzjährige Verträge bis zum ersten Schultag noch nicht besetzt werden konnten. Mittlerweile ist dies jedoch erfolgt. Die Mobile Reserve kann bereits ab dem 1. Schultag für Abwesenheiten von Klassenlehrkräften herangezogen werden. Um in Spitzenzeiten von Erkrankungen die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird die Mobile Reserve auch im Schuljahr 2013/2014 dreimal aufgestockt: Die Aufstockung zum November um 150 Vollzeitkontingente erfolgte bereits, im Januar wird die Mobile Reserve um weitere 80 Vollzeitkontingente erhöht, im Februar wird der gesamte Ersatzbedarf für die im 1. Schulhalbjahr in den Ruhestand getretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte sichergestellt. 4. Nach welchem Schlüssel werden die Mobilen Reserven bzw. die Aushilfskräfte auf die Schulamtsbezirke verteilt? Diese Stellen für die ganzjährigen Mobilen Reserven und die November-Aufstockungen werden auf der Basis von Schülerzahlen auf die Schulamtsbezirke verteilt. Die Aufstockungen im Januar werden auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen den Regierungen zugewiesen und dort bedarfsgerecht auf die Staatlichen Schulämter verteilt, so dass aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt werden können. Über die konkrete Verteilung dieser Kontingente nach Landkreisebenen werden keine detaillierten Statistiken geführt. Auch die Unterstützung der Landkreise untereinander ist hier je nach Bedarfssituation möglich.