Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 02.06.2014 Asylbewerber und Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kontingent-Flüchtlinge (in Zahlen) werden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt auf: a) Niederbayern? b) den Landkreis Landshut? c) die Stadt Landshut? 2. Wie viele Asylbewerber sind aktuell untergebracht a) in Niederbayern? b) im Landkreis Landshut? c) in der Stadt Landshut? 3. In welchen Orten im Landkreis Landshut sind aktuell Flüchtlinge und Asylbewerber zentral und dezentral untergebracht und wie viele sind dies jeweils? 4. Welche Kriterien bestehen hinsichtlich der Unterbrin- gung von Asylbewerbern im Hinblick auf Einkaufsmöglichkeiten , Busanbindung, ärztliche Versorgung etc.? 5. Sind aktuell weitere neue zentrale oder dezentrale Unterbringungsorte für Asylbewerber im Landkreis Landshut geplant, und wenn ja, wie viele sind dies und welche Anzahl von Asylbewerbern soll dort jeweils untergebracht werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.07.2014 Zu 1.: Die Verteilung der Kontingentflüchtlinge in Bayern läuft getrennt und unabhängig von der Verteilung der Asylbewerber. Der Königsteiner Schlüssel greift insoweit nicht. Die Verteilung richtet sich – soweit keine private Einreise und Unter- bringung erfolgt – vielmehr nach freien Kapazitäten in den von den Regierungen betriebenen staatlichen Übergangswohnheimen . Zu 2.: Zum Stand 31. Mai 2014 stellte sich die Situation wie folgt dar: a) 2.121 Asylbewerber b) 268 Asylbewerber c) 81 Asylbewerber Zu 3.: Die Regierung von Niederbayern betreibt in Geisenhausen eine Gemeinschaftsunterkunft mit 150 Plätzen, mit Stand 10. Juni 2014 waren dort 147 Flüchtlinge und Asylbewerber untergebracht. Dem Landratsamt Landshut, das die dezentrale Unterbringung der ihm zugewiesenen Asylbewerber eigenverantwortlich durchführt, waren zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 212 Flüchtlinge und Asylbewerber zugewiesen. Unterkünfte des Landratsamtes befinden sich in Altdorf, Ergoldsbach, Neufahrn/NB, Rottenburg, Velden, Vilsbiburg und Wörth a. d. Isar. An den durch das Landratsamt betriebenen Standorten leben jeweils zwischen 20 und 40 Asylbewerber. Zu 4.: Hinsichtlich der staatlichen Unterbringung der Asylbewerber durch die Regierungen wurden mit der Einführung von „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ im April 2010 Standards geschaffen . Diese Leitlinien finden Anwendung bei der nach dem 1. April 2010 erfolgenden Anmietung oder Errichtung neuer sowie Sanierung bestehender Gemeinschaftsunterkünfte. Darin ist festgelegt, dass die Bewohner nach zeitgemäßen humanitären Maßstäben und angemessen untergebracht werden. Gemeinschaftsunterkünfte sind nach Größe und Ausstattung entsprechend zu gestalten. Insbesondere Gesundheit und sittliches Empfinden der Bewohner sind hohe Güter, die der Fürsorge und des Respekts der staatlichen Stellen bedürfen. Um die Teilnahme am Gemeinschaftsleben zu erleichtern, sollen Gemeinschaftsunterkünfte nach Möglichkeit in oder im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingerichtet werden. Weitere Regelungen im Hinblick auf Einkaufsmöglichkeiten, Busanbindung , ärztliche Versorgung bestehen nicht. Zu 5.: Die Regierung von Niederbayern sucht laufend im gesamten Regierungsbezirk und somit auch im Landkreis Landshut nach geeigneten Objekten für Gemeinschaftsunterkünfte . Konkrete Planungen, wann an welchem Standort welche Größenordnung eröffnet wird, bestehen für den Landkreis Landshut derzeit aber nicht. Darüber hinaus sind der Regierung von Niederbayern konkrete Planungen des Landratsamtes nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2570 Bayerischer Landtag